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V/0288/2023

Grevingstraße – Neugestaltung des Straßenraumes

Vorlagen 12.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 13.06.2023, TOP 4.2

Anlage2_Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage1_Folgelastberechnung

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Ansehen

Anlage2_Lageplan

1224 Zeichen

W
WWW
WW
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GWW
Gas
WW WWWW
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GWWWG
W
Gas
WG
GW
GW
WW
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WW
W WGWGWG
GG G GWW GWG G
Grevingstraße
Grevingstraße
Metzer Straße
Ronnebergweg
Tor
P
Rinne
AcoRinne
AcoRinneAcoRinne
Rinne
HeckeHeckeHeckeHecke
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
HeckeHecke
Zaun
TorHeckeHeckeHecke
ferngas
Tor
MK
.
P
P
P
P
Ronnebergweg
2.50 Gehweg6.00 Fahrbahn2.50 Gehweg
HerausnehmbareRohrrahmensperren
Grevingstraße
2.655.503.25
Zugang FußverkehrSchuleP
P
P
P
P
1.000.851.751.70
1.20
7.80Zugang Fußverkehrund Rettungsweg
Zufahrt ParkplatzSportverein
P
1.000.85
2.50 Gehweg2.00 Parken4.00 FahrbahnKegel und MarkierungentfernenBaumscheibenvergrößern
Kegel undMarkierung entfernen
-Baum nicht mehr vorhanden-Baumscheibe zurückbauen3.502.702.00
4 Anlehnbügelfeuerverzinkt
2.004.004.600.703.0063°
Baumscheibenvergrößern
4 Anlehnbügelfeuerverzinkt
Rohrahmensperrenentfernen
2.50 GehwegRadwegfurtrot markieren
4 AnlehnbügelfeuerverzinktAbsperrpfosten3.50
Baumscheiben vergrößern
Stichstraße 1
Stichstraße 2
LegendeFahrbahnGehweg
Plot 12.05.2023
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
1500März 2023Ka/RevMärz 2023KapplerGrevingstraßePlanungPlot 14.02.2023ParkenGrünfläche

Anlage A

1715 Zeichen

Anlage A zur V/0288/2023 
 
Kurzüberblick 
Neugestaltung des Straßenraumes der Grevingstraße im Zuge von Kanalbauarbeiten mit dem 
Ziel die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Parksituation zu ordnen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation im Nahbereich der PRIMUS 
Schule und Umsetzung von den Entwurfszeilen der Blue-Green-Street Planung“ 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 722.400 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 223.840 
€. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

8887 Zeichen

V/0288/2023 
V/0288/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grevingstraße – Neugestaltung des Straßenraumes 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Neugestaltung des Straßenraumes der Grevingstraße wird auf Grundlage des verkehrstechni-
schen Entwurfes zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 722.400€ ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 223.840 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2024 722.400  
Investitionsmaßnah-
me 
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG     
Einzahlungen   2024 223.840 Zuwendungen 
des Landes 
NRW 
Saldo  498.560  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
05.06.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kappler 
Telefon: 492-6657 
Kappler@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0288/2023 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei den o. g. Investi-
tionsmaßnahmen und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 ff. 5.600 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2025 ff. 7.220 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 18.060 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2025 ff. 7.480 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der vorhandene Mischwasserkanal in der Grevingstraße ist stark san ierungsbedürftig, sodass ein 
Kanalaustausch erfolgen muss. Nach der Analyse eines Bodengutachtens wurde deutlich, dass eine 
Vollsanierung der Straße Grevingstraße unausweichlich ist. Dies eröffnet die Möglichkeit die Greving-
straße verkehrsplanerisch zu überarbeiteten und den Verkehrsraum neu zu strukturieren. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
Zwischen der Metzer Straße und dem Ronnebergweg wird die Grevingstraße durch 2,50 m breite 
Gehwege beidseitig begrenzt. Die 6,00 m breite Fahrbahn wird durch einen Parkstreifen auf 4,00 m 
verengt. Der Parkstreifen wird dur ch drei vorhandene Baumscheiben unterbrochen, die in Richtung 
Fahrbahn verbreitert werden. Bei gewährleisteter Befahrbarkeit für Müllfahrzeuge und Feuerwehr-
fahrzeuge sorgt der 2,00 m breite Parkstreifen für eine verkehrsberuhigende Wirkung und bietet eine 
Fläche für den ruhenden Verkehr. Die Radwegfurt entlang der Metzer Straße im nördlichen Bereich 
des Plans soll rot markiert werden.  
Zwischen dem Ronnebergweg und de r ersten Stichstraße Grevingstraße wird der östliche Gehweg 
verbreitert und ein Parkstreifen hinzugefügt. Der westliche Gehweg soll wie im Bestand wiederherge-
stellt und zusätzlich mit vier Fahrradanlehnbügeln ausgestattet werden. Der vorhandene Rettungsweg 
wird durch eine Unterbrechung des Parkstreifens und die Verwendung von Halteverbotsschilde rn 
gesichert. Aufgrund von Kanalarbeiten i n der ersten Stichstraße, wird auch in diesem Straßenab-
schnitt der Fahrbahnoberbau neu hergestellt. 
Ab der zweiten Stichstraße Grevingstraße in Richtung Süden wird der Straßenraum neugestaltet. Die 
Straßenbreite wird durch geplante Parkstreifen und bauliche Einengungen auf 3,50 m reduziert, um 
eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen und die Verkehrssicherheit im Bereich der Schule zu 
erhöhen. Die Sichtbeziehung beim Queren der Grevingstraße wird durch Haltever botsschilder ge-
währleistet. Die vorhandenen Grünbeete werden vergrößert und nicht bepflanzte Baumscheiben sol-

- 3 - 
V/0288/2023 
len zurückgebaut werden. 
Der Parkplatz vor Haus Nr. 33 soll in diesem Zuge aufgewertet werden, indem die vorhandenen 
Baumscheiben vergrößert werden und die Straßenbefestigung erneuert wird, ohne die Stellplatzan-
zahl zu reduzieren.   
Vor Haus Nr. 35 werden vier Fahrradanlehnbügel zur Verfügung gestellt. Der östliche Gehweg wird 
durch die Verbreiterung der vorhandenen Bäume punktuell eingeengt. Die Par kstreifen sorgen für 
eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,00 m. Vor Haus Nr. 41 werden Stellplätze in Schrägauf-
stellung ergänzt und zusätzliche Fahrradanlehnbügel geschaffen.  
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.  
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind g eplant. Die Auftragsvergabe soll voraussichtlich im Frühjahr 
2024 erfolgen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 beginnen. 
 
 
4. Beträge Dritter/Zuschüsse  
 
Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die abrechenbare Anlage wie folgt zu bilden: 
 
Anlage: Grevingstraße, von Metzer Straße bis Saarbrücker Straße  
 
Nach dem vorliegenden Bodengutachten ist die Fahrbahn bisher in der Anlage Grevingstraße nicht 
frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erforderlichen Kana-
lerneuerung erhält diese erstmalig einen frostsicheren Oberbau.  
 
Weiterhin erhält die Grevingstraße im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße erstmalig Park-
streifen und Parkbuchten und die vorhandenen Baumscheiben werden vergrößert. 
 
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine wesentli-
che Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -). 
 
Sämtliche Arbeiten zum beschriebenen geplanten Ausbau sind beitragsfähig im Sinn e des KAG 
NRW. 
 
Der Neubau der Gehwege ist dagegen nicht beitragsauslösend im Sinne des KAG, da die vorhande-
nen Gehwege frostsicher ausgebaut sind. 
 
Nach § 3 Abs. 3a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Straßen-
baumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Grevingstraße als Anliegerstra-
ße einzustufen. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der Anlage erschlos-
senen Grundstücke müssen sich mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten der Geh - und Radwege 
beteiligen.  
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung 279.800,00 €.

- 4 - 
V/0288/2023 
 
Bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % an den beitragsfähigen Kosten werden demnach 223.840,00 € 
auf die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der 
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 2,64 €. 
 
Die Grundstücke sind überwiegend zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches Wohngrundstück 
mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen 
Beitragsbelastung in Höhe von 858,00 € rechnen.  
 
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird eine Zuweisung 
durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster zur Reduzierung des umlagefähigen Auf-
wands für Straßenausbaumaßnahmen erwartet, was wiederum eine Reduzierung der von den Bei-
tragspflichtigen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG auf Grund von Beitragsbescheiden zu tragenden Stra-
ßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hätte.  
 
Die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Münster 
nach § 8a Abs. 1 KAG NRW enthalten. Die von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerin-
nen und -eigentümer werden rechtzeitig vor Baubegin n in geeigneter Weise informiert und diesen 
werden die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt.  
 
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022 -2027 für Nordrhein -Westfalen enthält den 
Hinweis, dass die Straßenausbaubei träge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nord-
rhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und 
Eigentümer abgeschafft werden. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
 
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
  
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastberechnung 
Anlage 2: Lageplan

Anlage1_Folgelastberechnung

2341 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0288/2023 Aufgestellt am: 09.05.2023
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 223.840 30,99
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 498.560 69,01
Gesamt-Kapitalbedarf 722.400 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 722.400 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 722.400 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 7.224 22,05
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 7.220 22,05
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 18.060 55,13
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 7.480 22,83
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 7.480 € p.a.
+ Tilgung 14.960 € p.a.
= Schuldendienst 22.440 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 32.760 100,01
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 5.600 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 5.600 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 27.160
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,76
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Grevingstraße – Neugestaltung des Straßenraumes
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Grevingstraße 2
  • Metzer Straße
  • Saarbrücker Straße
  • Ronnebergweg 2

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Details

Aktenzeichen
V/0288/2023
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2023
Erstellt
04.05.2023 11:35