V/0288/2023
Grevingstraße – Neugestaltung des Straßenraumes
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Anlage2_Lageplan
1224 Zeichen
W WWW WW WWW WGWW WWWWW WWW GWW Gas WW WWWW W W WW WWW GWWWG W Gas WG GW GW WW WW WW W WGWGWG GG G GWW GWG G Grevingstraße Grevingstraße Metzer Straße Ronnebergweg Tor P Rinne AcoRinne AcoRinneAcoRinne Rinne HeckeHeckeHeckeHecke Hecke Hecke Hecke Hecke HeckeHecke Zaun TorHeckeHeckeHecke ferngas Tor MK . P P P P Ronnebergweg 2.50 Gehweg6.00 Fahrbahn2.50 Gehweg HerausnehmbareRohrrahmensperren Grevingstraße 2.655.503.25 Zugang FußverkehrSchuleP P P P P 1.000.851.751.70 1.20 7.80Zugang Fußverkehrund Rettungsweg Zufahrt ParkplatzSportverein P 1.000.85 2.50 Gehweg2.00 Parken4.00 FahrbahnKegel und MarkierungentfernenBaumscheibenvergrößern Kegel undMarkierung entfernen -Baum nicht mehr vorhanden-Baumscheibe zurückbauen3.502.702.00 4 Anlehnbügelfeuerverzinkt 2.004.004.600.703.0063° Baumscheibenvergrößern 4 Anlehnbügelfeuerverzinkt Rohrahmensperrenentfernen 2.50 GehwegRadwegfurtrot markieren 4 AnlehnbügelfeuerverzinktAbsperrpfosten3.50 Baumscheiben vergrößern Stichstraße 1 Stichstraße 2 LegendeFahrbahnGehweg Plot 12.05.2023 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 1500März 2023Ka/RevMärz 2023KapplerGrevingstraßePlanungPlot 14.02.2023ParkenGrünfläche
Anlage A
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Anlage A zur V/0288/2023 Kurzüberblick Neugestaltung des Straßenraumes der Grevingstraße im Zuge von Kanalbauarbeiten mit dem Ziel die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Parksituation zu ordnen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation im Nahbereich der PRIMUS Schule und Umsetzung von den Entwurfszeilen der Blue-Green-Street Planung“ Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 722.400 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 223.840 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0288/2023
V/0288/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grevingstraße – Neugestaltung des Straßenraumes
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Neugestaltung des Straßenraumes der Grevingstraße wird auf Grundlage des verkehrstechni-
schen Entwurfes zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 722.400€ ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 223.840 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2024 722.400
Investitionsmaßnah-
me
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG
Einzahlungen 2024 223.840 Zuwendungen
des Landes
NRW
Saldo 498.560
Amt für Mobilität und Tiefbau
05.06.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kappler
Telefon: 492-6657
Kappler@stadt-muenster.de
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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei den o. g. Investi-
tionsmaßnahmen und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2025 ff. 5.600 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2025 ff. 7.220 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 18.060 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2025 ff. 7.480 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
1. Voraussetzungen
Der vorhandene Mischwasserkanal in der Grevingstraße ist stark san ierungsbedürftig, sodass ein
Kanalaustausch erfolgen muss. Nach der Analyse eines Bodengutachtens wurde deutlich, dass eine
Vollsanierung der Straße Grevingstraße unausweichlich ist. Dies eröffnet die Möglichkeit die Greving-
straße verkehrsplanerisch zu überarbeiteten und den Verkehrsraum neu zu strukturieren.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Zwischen der Metzer Straße und dem Ronnebergweg wird die Grevingstraße durch 2,50 m breite
Gehwege beidseitig begrenzt. Die 6,00 m breite Fahrbahn wird durch einen Parkstreifen auf 4,00 m
verengt. Der Parkstreifen wird dur ch drei vorhandene Baumscheiben unterbrochen, die in Richtung
Fahrbahn verbreitert werden. Bei gewährleisteter Befahrbarkeit für Müllfahrzeuge und Feuerwehr-
fahrzeuge sorgt der 2,00 m breite Parkstreifen für eine verkehrsberuhigende Wirkung und bietet eine
Fläche für den ruhenden Verkehr. Die Radwegfurt entlang der Metzer Straße im nördlichen Bereich
des Plans soll rot markiert werden.
Zwischen dem Ronnebergweg und de r ersten Stichstraße Grevingstraße wird der östliche Gehweg
verbreitert und ein Parkstreifen hinzugefügt. Der westliche Gehweg soll wie im Bestand wiederherge-
stellt und zusätzlich mit vier Fahrradanlehnbügeln ausgestattet werden. Der vorhandene Rettungsweg
wird durch eine Unterbrechung des Parkstreifens und die Verwendung von Halteverbotsschilde rn
gesichert. Aufgrund von Kanalarbeiten i n der ersten Stichstraße, wird auch in diesem Straßenab-
schnitt der Fahrbahnoberbau neu hergestellt.
Ab der zweiten Stichstraße Grevingstraße in Richtung Süden wird der Straßenraum neugestaltet. Die
Straßenbreite wird durch geplante Parkstreifen und bauliche Einengungen auf 3,50 m reduziert, um
eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen und die Verkehrssicherheit im Bereich der Schule zu
erhöhen. Die Sichtbeziehung beim Queren der Grevingstraße wird durch Haltever botsschilder ge-
währleistet. Die vorhandenen Grünbeete werden vergrößert und nicht bepflanzte Baumscheiben sol-
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len zurückgebaut werden.
Der Parkplatz vor Haus Nr. 33 soll in diesem Zuge aufgewertet werden, indem die vorhandenen
Baumscheiben vergrößert werden und die Straßenbefestigung erneuert wird, ohne die Stellplatzan-
zahl zu reduzieren.
Vor Haus Nr. 35 werden vier Fahrradanlehnbügel zur Verfügung gestellt. Der östliche Gehweg wird
durch die Verbreiterung der vorhandenen Bäume punktuell eingeengt. Die Par kstreifen sorgen für
eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,00 m. Vor Haus Nr. 41 werden Stellplätze in Schrägauf-
stellung ergänzt und zusätzliche Fahrradanlehnbügel geschaffen.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind g eplant. Die Auftragsvergabe soll voraussichtlich im Frühjahr
2024 erfolgen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 beginnen.
4. Beträge Dritter/Zuschüsse
Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die abrechenbare Anlage wie folgt zu bilden:
Anlage: Grevingstraße, von Metzer Straße bis Saarbrücker Straße
Nach dem vorliegenden Bodengutachten ist die Fahrbahn bisher in der Anlage Grevingstraße nicht
frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erforderlichen Kana-
lerneuerung erhält diese erstmalig einen frostsicheren Oberbau.
Weiterhin erhält die Grevingstraße im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße erstmalig Park-
streifen und Parkbuchten und die vorhandenen Baumscheiben werden vergrößert.
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine wesentli-
che Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -).
Sämtliche Arbeiten zum beschriebenen geplanten Ausbau sind beitragsfähig im Sinn e des KAG
NRW.
Der Neubau der Gehwege ist dagegen nicht beitragsauslösend im Sinne des KAG, da die vorhande-
nen Gehwege frostsicher ausgebaut sind.
Nach § 3 Abs. 3a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Straßen-
baumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Grevingstraße als Anliegerstra-
ße einzustufen. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der Anlage erschlos-
senen Grundstücke müssen sich mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten der Geh - und Radwege
beteiligen.
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung 279.800,00 €.
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Bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % an den beitragsfähigen Kosten werden demnach 223.840,00 €
auf die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 2,64 €.
Die Grundstücke sind überwiegend zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches Wohngrundstück
mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen
Beitragsbelastung in Höhe von 858,00 € rechnen.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird eine Zuweisung
durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster zur Reduzierung des umlagefähigen Auf-
wands für Straßenausbaumaßnahmen erwartet, was wiederum eine Reduzierung der von den Bei-
tragspflichtigen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG auf Grund von Beitragsbescheiden zu tragenden Stra-
ßenausbaubeiträge auf null Euro zur Folge hätte.
Die beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Münster
nach § 8a Abs. 1 KAG NRW enthalten. Die von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerin-
nen und -eigentümer werden rechtzeitig vor Baubegin n in geeigneter Weise informiert und diesen
werden die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt.
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen 2022 -2027 für Nordrhein -Westfalen enthält den
Hinweis, dass die Straßenausbaubei träge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nord-
rhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und
Eigentümer abgeschafft werden.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastberechnung
Anlage 2: Lageplan
Anlage1_Folgelastberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0288/2023 Aufgestellt am: 09.05.2023 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 223.840 30,99 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 498.560 69,01 Gesamt-Kapitalbedarf 722.400 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 722.400 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 722.400 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 7.224 22,05 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 7.220 22,05 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 18.060 55,13 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 7.480 22,83 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 7.480 € p.a. + Tilgung 14.960 € p.a. = Schuldendienst 22.440 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 32.760 100,01 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 5.600 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 5.600 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 27.160 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,76 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Grevingstraße – Neugestaltung des Straßenraumes Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Grevingstraße 2
- Metzer Straße
- Saarbrücker Straße
- Ronnebergweg 2
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Details
- Aktenzeichen
- V/0288/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2023
- Erstellt
- 04.05.2023 11:35