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2011/0251

Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2

Magistratsvorlage 20.06.2011

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2011/0251

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Datum: 18.04.2011 j
Bearbeiter: Dr. Reinisch

Kirnbergersti

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u MM 7,4%

2011/0251

2673 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.06.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0251 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentliche n Verkehrsfläche Gemarkung Eberstadt, Flur 
6, Nr. 88/2 
 
Vorlage vom: 20.06.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 40 m² der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Eberstadt, 
Flur 6, Nr. 88/2 wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Plan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.06.2011  
 
 
Das Flurstück Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2 ist als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. 
 
Die im Lageplan grün gekennzeichnete Teilfläche mit ca. 40 m² soll verkauft werden, wobei die 
Verbindungswege erhalten bleiben. Voraussetzung für den Verkauf ist eine Einziehung der 
Teilfläche nach dem Hessischen Straßengesetz. 
 
Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die 
soziale Stadt“ wird in Eberstadt Süd der Kirnberger Platz neu gestaltet. Dazu wird auch der 
Wendehammer der Kirnberger Straße umgestaltet. Um das planerische Konzept weitgehend 
verfolgen zu können, bedarf es eines Flächentausches zwischen öffentlicher und privater Fläche 
zwischen der Bauverein AG und der Stadt Darmstadt. Dazu muss eine Teilfläche aus dem 
städtischen Grundstück Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2 eingezogen werden. Nach 
Einziehung dieser Teilfläche wird diese dem privaten Grundstück Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 
82/5 der Bauverein AG zugeschrieben. 
 
Die Fläche ist für die Umsetzung des Konzeptes notwendig, was schlussendlich zur 
kontinuierlichen, städtebaulichen Stabilisierung des Stadtteils beiträgt. Die Einziehung kann somit 
hinsichtlich des Wohls der Allgemeinheit betrieben werden.  
 
Die Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung. 
 
Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer amtlichen 
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben. 
 
Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
 
Darmstadt, 20.06.2011 
VI-66/2 S-Rei-Wg 
Nst. 2700 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0251
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.06.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00