2011/0251
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
86 Zeichen
Datum: 18.04.2011 j Bearbeiter: Dr. Reinisch Kirnbergersti erheuziehbenere u MM 7,4%
2011/0251
2673 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 27.06.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0251 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentliche n Verkehrsfläche Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2 Vorlage vom: 20.06.2011 Beschlussvorschlag: Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 40 m² der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2 wird zugestimmt. Anlagen: Plan Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.06.2011 Das Flurstück Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2 ist als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die im Lageplan grün gekennzeichnete Teilfläche mit ca. 40 m² soll verkauft werden, wobei die Verbindungswege erhalten bleiben. Voraussetzung für den Verkauf ist eine Einziehung der Teilfläche nach dem Hessischen Straßengesetz. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ wird in Eberstadt Süd der Kirnberger Platz neu gestaltet. Dazu wird auch der Wendehammer der Kirnberger Straße umgestaltet. Um das planerische Konzept weitgehend verfolgen zu können, bedarf es eines Flächentausches zwischen öffentlicher und privater Fläche zwischen der Bauverein AG und der Stadt Darmstadt. Dazu muss eine Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 88/2 eingezogen werden. Nach Einziehung dieser Teilfläche wird diese dem privaten Grundstück Gemarkung Eberstadt, Flur 6, Nr. 82/5 der Bauverein AG zugeschrieben. Die Fläche ist für die Umsetzung des Konzeptes notwendig, was schlussendlich zur kontinuierlichen, städtebaulichen Stabilisierung des Stadtteils beiträgt. Die Einziehung kann somit hinsichtlich des Wohls der Allgemeinheit betrieben werden. Die Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung. Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer amtlichen Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben. Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, 20.06.2011 VI-66/2 S-Rei-Wg Nst. 2700 Der Dezernent VI Brigitte Lindscheid Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0251
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.06.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00