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AN/1919/2022

Kölschpreisbremse jetzt!

Die PARTEI Antrag nach § 3 28.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 3.1.7

Die FRAKTION Antrag nach § 3

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Die FRAKTION Antrag nach § 3

3380 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2022 
 
AN/1919/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.11.2022 
 
Kölschpreisbremse jetzt! 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten (regulären) Sitzung des Kölner 
Stadtrates am 10.11.2022 zu setzen: 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 11.11.2022 eine Kölschbierpreisbremse zu entwickeln 
und umzusetzen, die den Preis für 0,2 l Kölschbier in der Gastronomie auf 1,11 Euro deckelt. 
Hierbei kann Sie die in der Begründung aufgeführten Vorschläge der Expertenkommission der 
Die FRAKTION aufgreifen. 
2. Die Kölschpreisbremse ist vom 11.11.2022 bis zum 22.02.2023 (Aschermittwoch) gültig. 
 
 
Begründung: 
 
 
An die Vorsitzende des Rates, 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
Der Kölschpreis ist ein wichtiger Index in Köln. Längst ist der Preis für ein Stängelchen Kölsch drama-
tisch gestiegen (vgl. Kölschpreisindex: https://verliebtinkoeln.com/koelsch-preis/). Dies schadet nicht nur 
der Kölner Gastronomie, sondern auch dem kölschen Lebensgefühl. 
 
Eine Expertenkommission der Die FRAKTION hat Vorschläge für eine Kölschpreisbremse erarbeitet, die 
Kölschkonsumenten wegen der stark gestiegenen Preise entlasten soll. Die Kölschpreisbremse könnte 
demnach für die fünfte Jahreszeit vom 11.11.2022 bis zum 22.02.2023 wirken. Vorgesehen ist, dass 
Kölner Kölschkunden für 120 Prozent ihres bisherigen Sessions -Kölsch-Verbrauches einen städtisch 
garantierten Preis von 1,11 EUR pro Kölsch bekommen. So wird ein Anreiz für Mehrkonsum gesetzt um 
Gastronomie, Fastelovend und den Trinker zu stärken. Zugleich werden die Kölner Bürger finanziell ent-
lastet. 
 
Als Nachweis des bisherigen Kölschverbrauches sollen gesammelte Bierdeckel der letzten Session her-
angezogen werden. Sollte ein Nachweis nicht geführt werden können, wird von einem Durchschnittsver-
brauch von drei Kränzchen/Tag, also 33 Kölsch, und maximal 5 Tagen/Session – insgesamt mithin 165 
Kölsch, ausgegangen. 
 
Die Abrechnung des Verbrauches soll unmittelbar über ein Gutscheinsystem umgesetzt werden. Jedem 
Kölner Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, können die Gutscheine nach Vorlage des Perso-
nalausweises im Rathaus ausgehändigt werden. Auf Antrag soll auch eine Zusendung der Gutschei ne 
an anspruchsberechtigte Kölschkonsumenten erfolgen.  
 
Den Differenzbetrag zwischen dem Kölschpreisdeckel von 1,11 EUR und dem tatsächlichen Endpreis 
können die Kölner Gastronomen dann unmittelbar von der Stadt unter Vorlage der vereinnahmten Gut-
scheine verlangen.  
 
Für die Finanzierung soll ein Abwehrparaplü „Sondervermögen Bierpreisdeckel“ im Zusammenspiel mit 
der Köllner Finanzwirtschaft erarbeitet werden. Bis zu deren Realisierung erfolgt die Deckung aus dem 
Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – aus der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen. 
 
Gez. Michael Hock (Gf. Die FRAKTION) 
 
Anlage: Beispielsbild

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

10.11.2022 Rat
TOP 3.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unter Goldschmied 6

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Details

Aktenzeichen
AN/1919/2022
Typ
Die PARTEI Antrag nach § 3
Datum
28.10.2022
Erstellt
27.10.2022 18:03