AN/1919/2022
Kölschpreisbremse jetzt!
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Die FRAKTION Antrag nach § 3
3380 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2022 AN/1919/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.11.2022 Kölschpreisbremse jetzt! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten (regulären) Sitzung des Kölner Stadtrates am 10.11.2022 zu setzen: Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 11.11.2022 eine Kölschbierpreisbremse zu entwickeln und umzusetzen, die den Preis für 0,2 l Kölschbier in der Gastronomie auf 1,11 Euro deckelt. Hierbei kann Sie die in der Begründung aufgeführten Vorschläge der Expertenkommission der Die FRAKTION aufgreifen. 2. Die Kölschpreisbremse ist vom 11.11.2022 bis zum 22.02.2023 (Aschermittwoch) gültig. Begründung: An die Vorsitzende des Rates, Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Der Kölschpreis ist ein wichtiger Index in Köln. Längst ist der Preis für ein Stängelchen Kölsch drama- tisch gestiegen (vgl. Kölschpreisindex: https://verliebtinkoeln.com/koelsch-preis/). Dies schadet nicht nur der Kölner Gastronomie, sondern auch dem kölschen Lebensgefühl. Eine Expertenkommission der Die FRAKTION hat Vorschläge für eine Kölschpreisbremse erarbeitet, die Kölschkonsumenten wegen der stark gestiegenen Preise entlasten soll. Die Kölschpreisbremse könnte demnach für die fünfte Jahreszeit vom 11.11.2022 bis zum 22.02.2023 wirken. Vorgesehen ist, dass Kölner Kölschkunden für 120 Prozent ihres bisherigen Sessions -Kölsch-Verbrauches einen städtisch garantierten Preis von 1,11 EUR pro Kölsch bekommen. So wird ein Anreiz für Mehrkonsum gesetzt um Gastronomie, Fastelovend und den Trinker zu stärken. Zugleich werden die Kölner Bürger finanziell ent- lastet. Als Nachweis des bisherigen Kölschverbrauches sollen gesammelte Bierdeckel der letzten Session her- angezogen werden. Sollte ein Nachweis nicht geführt werden können, wird von einem Durchschnittsver- brauch von drei Kränzchen/Tag, also 33 Kölsch, und maximal 5 Tagen/Session – insgesamt mithin 165 Kölsch, ausgegangen. Die Abrechnung des Verbrauches soll unmittelbar über ein Gutscheinsystem umgesetzt werden. Jedem Kölner Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, können die Gutscheine nach Vorlage des Perso- nalausweises im Rathaus ausgehändigt werden. Auf Antrag soll auch eine Zusendung der Gutschei ne an anspruchsberechtigte Kölschkonsumenten erfolgen. Den Differenzbetrag zwischen dem Kölschpreisdeckel von 1,11 EUR und dem tatsächlichen Endpreis können die Kölner Gastronomen dann unmittelbar von der Stadt unter Vorlage der vereinnahmten Gut- scheine verlangen. Für die Finanzierung soll ein Abwehrparaplü „Sondervermögen Bierpreisdeckel“ im Zusammenspiel mit der Köllner Finanzwirtschaft erarbeitet werden. Bis zu deren Realisierung erfolgt die Deckung aus dem Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – aus der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen. Gez. Michael Hock (Gf. Die FRAKTION) Anlage: Beispielsbild - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Unter Goldschmied 6
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1919/2022
- Typ
- Die PARTEI Antrag nach § 3
- Datum
- 28.10.2022
- Erstellt
- 27.10.2022 18:03