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2427/2016/3

Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 10.10

Anlage 1b Ebene Alter Markt

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 8 - Stellungnahme zu BV 1

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Anlage 2a Vorabzug Rotes Haus Balustrade

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Anlage 9 Auszug Stadt AG Behindertenpolitik vom 16.05.2017

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Anlage 3 - Auszug aus Verkehrsausschuss 02.05.2017

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Anlage 4 - Stellungnahme zu Verkehrsausschuss 02.05.2017

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Anlage 6 - Auszug aus BA Gebäudewirtschaft 08.05.17

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Anlage 5, Auszug BV 1, 04.05.17

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Anlage 2b Modellfotos Rotes Haus

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Anlage 7, Auszug StEA, 11.05.17

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Anlage 1a Ebene Rathausplatz

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Anlage 1b Ebene Alter Markt

412 Zeichen

5,34
3,01
Ladenlokal
AufzugKVBBestand
Aufzug neu TREPPE KVB
KVB
NebenflächenHotel/Gastronomie 
ca. 20 m
Haustechnik
MüllHotel/Gastronomie 
NebenflächenLadenlokal
PLAN-NR.DATUMMASSTABFORMATPROJEKT
25.11.131 : 100DIN A31305 INDEX
E-GR-EG-STGrundriß Erdgeschoss
"Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6
2. Aufzug und privater Weg Vorabzug 13.04.2017
Alter Markt
Rathausturm
Nachbar

Beschlussvorlage Rat

11190 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2427/2016/3 
Freigabedatum 
26.04.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe  
Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt zu, dass abweichend von seinen Beschlüssen zu den Tagesordnungs-
punkten 3.1.1 (Anträge AN/2218/2011 und AN/2304/2011) und 10.42 (Beschlussvorlage 3239/2010) 
aus seiner Sitzung vom 20.12.2011 der Aufzug der Haltestelle Rathaus im neu zu errichtenden „Ro-
ten Haus“ auf der Ebene Alter Markt endet und ein weiterer Aufzug im unteren Bereich der Freitreppe, 
gegenüber dem Haltestellen-Ausgang, als sogenannter Durchlader, den barrierefreien Zugang vom 
Alter Markt bis hin zur Bürgerstraße sichert. Die Zuwegung zum Aufzug auf Ebene der Bürgerstraße 
erfolgt über einen zum Alter Markt hin offen gestalteten und gut einsehbaren Gebäudeeinschnitt. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, diese Variante zusammen mit dem Investor planerisch auszuar-
beiten, die Kosten zu ermitteln und hierüber mit dem Investor zu verhandeln. Planung und Kostenan-
gaben sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
 
Alternative 
 
Eine Alternative zu der hier vorgestellten Variante kann die Verwaltung nicht vorschlagen. Sie ist die 
einzige Lösung, die die unterschiedlichen Belange wie Barrierefreiheit, aber auch sichere und angst-
freie Nutzung, bestmöglich zusammenführt. 
 
 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein, da derzeit nicht bezifferbar 
 
Begründung 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine Entscheidung über die Vorlage in der Ratssitzung am 18.05.2017 ist erforderlich. Im Kaufvertrag 
über das Grundstück ist vereinbart, dass der Investor vom Kauf zurücktreten kann, wenn nicht bis 
31.03.2017 eine Vereinbarung mit der KVB zu den Haltestellenanlagen zu Stande kommt. Zwar wur-
de inzwischen zum Kaufvertrag ein Nachtrag geschlossen, der das Rücktrittsrecht bis 31.12.2017 
verlängert. Es muss aber berücksichtigt werden, dass die Alternativlösung – nach grundsätzlichem 
Einverständnis des Rates – noch im Detail geplant werden muss und diese Planung dem Rat vorzu-
stellen ist (Juli-Sitzung). Danach ist eine Änderung der Baugenehmigung einzuholen. Dies sowie wei-
tere Abstimmungsprozesse, etwa mit der KVB, erfordern die grundsätzliche Entscheidung des Rates 
in der Sitzung am 18.05.2017. Um eine Abwicklung der Verfahren bis zum Ablauf des Rücktrittsrechts 
zu erreichen, muss gegebenenfalls auf die Vorberatung in den Fachausschüssen verzichtet werden. 
 
Historie 
Am 20.12.2011 hat der Rat der Stadt Köln der durch zwei Anträge (Session-Nrn.: AN/2218/2011 und 
AN/2304/2011) modifizierten Verwaltungsvorlage (Session-Nr.: 3239/2010) hinsichtlich der Verlegung 
des Aufzuges der U-Bahn Haltestelle Rathaus in das „Rote Haus“ sowie der Verlängerung des Auf-
zuges bis zur Ebene Bürgerstraße (Ebene +1) zwecks barrierefreier Anbindung des Rathausvorplat-
zes an die U-Bahn Haltestelle mehrheitlich zugestimmt. In der ursprünglichen Planung sollte der Auf-
zug innerhalb des „Roten Hauses“ an der zum Alter Markt gelegenen Gebäudeseite bis zur Ebene +1 
geführt und durch eine Passerelle („Durchgang“) an die Bürgerstraße angebunden werden.   
Bis Ende 2012 wurde zunächst der Aufzug nebst Treppenanlage im Baufeld des „Roten Hauses“ er-
richtet und bis zur Ebene Alter Markt (Ebene +0) fertiggestellt. Der Aufzug und die Treppenanlagen 
sind derzeit provisorisch mit Holzelementen eingehaust. Parallel werden seit 2011 verschiedene Mög-
lichkeiten eruiert, inwiefern der Aufbau und eine Vermarktung des Roten Hauses inklusive des im 
Gebäude verlaufenden Aufzuges erfolgen könnten. Als dabei einzig praktikable Möglichkeit hat sich 
hierbei der Verkauf des Grundstücks an einen privaten Investor herausgestellt, der dann das „Rote 
Haus“ unter Berücksichtigung der städtischen Vorgaben errichtet. Die Federführung für dieses Vor-
haben obliegt gesamtstädtisch der Gebäudewirtschaft.  
 
Aktuelle Entwicklung 
Ausgelöst durch die massive Straftatenverübung in der Silvesternacht 2015/2016 im Bereich des 
Hauptbahnhofes wurden seitens der Polizei Köln und der Stadtverwaltung etliche Maßnahmen ergrif-
fen, um präventiv eine Wiederholung solcher Straftaten – nicht nur im Bahnhofsumfeld – zu verhin-
dern. In diesem Zusammenhang wurden auch die baulichen Gegebenheiten im öffentlichen Raum 
begutachtet (Stichwort: Angsträume). Ein Teil dieser Begutachtung war hierbei die noch nicht vollzo-
gene Aufzugsverlängerung nebst Passerelle.  
Die Neuplanung des „Roten Hauses“ (inkl. Aufzugsverlängerung) wird trotz größter Planungssorgfalt 
und diverser berücksichtigter Einwendungen bzw. vorgesehener Sicherungsmaßnahmen (z.B. feste 
Schließzeiten, helle Beleuchtung, ständige Videoüberwachung, steuerbarer Aufzug, vandalismus-
hemmender Innenausbau etc.) und trotz der seit November 2015 vorliegenden Baugenehmigung für 
das Projekt seitens der Kriminalprävention der Polizei und der Stadt Köln nach wie vor kritisch gese-
hen. Im o.g. Zusammenhang wurde diese Haltung kürzlich noch einmal dargelegt und darauf hinge-
wiesen, dass schlauch- bzw. tunnelartige Zuwegungen von mobilitätseingeschränkten sowie -
uneingeschränkten Menschen gleichermaßen schlecht angenommen werden, da eine solche Örtlich-
keit trotz entsprechender Vorkehrungen immer als Angstraum wahrgenommen wird. Diese Argumen-
tation wurde im Rahmen der Erarbeitung der seinerzeitigen Beschlussvorlage in 2011 gegenüber

3 
dem Argument der Barrierefreiheit abgewogen, mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung in der damali-
gen Betrachtung dem Abbau von baulichen Barrieren einen – wenn auch knappen – Vorzug einge-
räumt hatte. 
Aufgrund der veränderten öffentlichen Wahrnehmung seit Anfang des Jahres 2016, aber auch auf-
grund der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Verhaltensänderungen, insbesondere das 
ansteigende Aggressionspotenzial, ist die Verwaltung nun zu der Ansicht gelangt, dass kein weiterer 
baulicher Angstraum geschaffen werden solle. Einen Appell, auf die Verlängerung des Aufzugs und 
die Passerelle zu verzichten, hat auch die Bürgergemeinschaft Altstadt an die Verwaltung gerichtet. 
Um dennoch eine barrierefreie Anbindung an die Bürgerstraße und den Rathausplatz schaffen zu 
können, wurde zunächst überlegt, durch Einbau und Nutzung von Aufzügen im früheren Ratskeller (in 
Eingangsnähe oder im Bereich der früheren Küche) eine Anbindung des Historischen Rathauses und 
des Spanischen Baus sicher zu stellen. Aufgrund der kritischen Sicht der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik hierzu – insbesondere aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten – wurden 
diese Überlegungen verworfen.  
Der Investor ist mit einer neuen Variante auf die Verwaltung zugekommen. Sie sieht einen zweiten 
Aufzug im Bereich der Freitreppe sowie eine in den Neubau integrierte, jedoch entlang der Treppe 
und zur Bürgerstraße hin offen gestaltete Wegeverbindung vor. Eine Visualisierung, wie diese Lösung 
aussieht, ist als Anlage beigefügt.  
Mobilitätseingeschränkte Menschen, die mit der Stadtbahn anreisen, müssen bei dieser Lösung zwar 
einen Aufzugswechsel in Kauf nehmen, jedoch ist dieser Umweg in der Abwägung aller Argumente 
objektiv als zumutbar einzustufen. Entgegen der bisherigen Planung kommen mobilitätseingeschränk-
te Fahrgäste nun nicht mehr mit dem Aufzug in den potenziellen Angstraum „Passerelle“, sondern auf 
dem durchgängig belebten Alter Markt an und können nach einer kurzen Wegstrecke (ca. 20 m) mit 
einem weiteren Aufzug auf die Ebene Bürgerstraße gelangen und über eine einsehbare Zuwegung 
den Rathausplatz barriere- und angstfrei erreichen. Darüber hinaus ist im Bereich Bürgerstra-
ße/Rathausplatz eine Belebung durch eine an das Hotel angegliederte Gastronomie vorgesehen. An 
der Seite Alter Markt soll nach ersten Planungsüberlegungen eine kleinere Einzelhandelsfläche ent-
stehen. 
Die Wegeverbindung in Gestalt eines Einschnitts innerhalb des Baukörpers wurde am 30.03.2017 
dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Sie wurde als grundsätzlich geeignet und als wesentli-
cher Fortschritt gegenüber den bisherigen Vorschlägen bewertet. Der Aufzug wurde überdies als 
Durchlader konzipiert, d. h. dass ein/e Rollstuhlfahrer/in an der Vorderseite in den Aufzug gelangt und 
ohne wenden zu müssen an der Rückseite hinausfahren kann.  
Die Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 für Neubauten wurden bei der 
Planung umfänglich berücksichtigt:  
 Die Zugänglichkeit zum Aufzug auf beiden Ebenen ist mit einer Mindestbreite von 150 cm ein-
gehalten. 
 Vor der Kabine auf der Ebene Alter Markt ist eine Aufstellfläche vorhanden, die eine großzügi-
ge Durchgangsbreite von mindestens 150 cm berücksichtigt. 
 Der Abstand von der Kabine auf der Ebene Alter Markt  bis zur abwärtsführenden Treppe ist 
größer als 300 cm, hierdurch ist eine Gefahr entsprechend den Anforderungen der DIN ver-
mieden. 
 Auf der Ebene Bürgerstraße ist vor dem Aufzug die Möglichkeit der Begegnung von zwei Roll-
stühlen gewährleistet (mindestens 180 x 180 cm). 
 Die Aufzugskabine bietet eine Bewegungsfläche von ca. 210 cm x 110 cm. 
 
Damit der geplante barrierefrei Zugang zum Rathausplatz mittels Durchlader realisiert werden kann, 
ist eine Verjüngung der angrenzenden Freitreppe im oberen Bereich um ca. 200 cm auf 350 cm er-
forderlich. Die Anpassung der Treppenbreite wird seitens der Feuerwehr sowie des Amtes für öffentli-

4 
che Ordnung jedoch grundsätzlich als unkritisch bewertet, da der Alter Markt bei Großveranstaltun-
gen über eine Vielzahl an weiteren Fluchtwegen verfügt. 
 
Die vertraglichen Ergänzungen hinsichtlich der Überbauung der Treppe sowie die inhaltlichen Anpas-
sungen der KVB-Vereinbarung, werden mit allen Beteiligen final erörtert und entsprechend schriftlich 
ausgearbeitet. Die bereits erteilte Baugenehmigung aus dem Jahr 2014 wird unter Berücksichtigung 
der planerischen Anpassungen ebenfalls mittels Nachtrag angepasst. 
 
Auf der Ebene Rathausplatz ist auf rund 35 qm eine gastronomische Nutzung vorgesehen. Diese soll 
die Funktion der Qualitätssicherung und Nutzungskomplettierung für das Boutique Hotel sicherstellen 
und zugleich auch die kulinarische Versorgung von Hochzeitsempfängen, die derzeit vor der Rat-
hauslaube erfolgen, ermöglichen. Der Investor plant, die barrierefreie Erschließungsfläche in das 
Gastronomiekonzept des Boutique Hotels zu integrieren, jedoch ohne die Durchwegung und Zugäng-
lichkeit des Aufzuges zu beeinträchtigen. Dies ist für ihn, aufgrund des Wegfalls der Außengastrono-
miefläche (50 Sitzplätze) auf dem Alter Markt infolge der Umplanung, von existenzieller Bedeutung. 
Die Verwaltung wird diese Nutzung auf ihre Genehmigungsfähigkeit hin prüfen und entsprechend 
bewerten. 
 
 
Anlage 
Alternativplanung

Anlage 8 - Stellungnahme zu BV 1

2992 Zeichen

Anlage 8 
Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bür-
gerstr. 
2427/2016/3 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 04.05.2017 
 
Auszug aus der vorläufigen Niederschrift:  
Frau Dr. Börschel, SPD, sieht noch Klärungsbedarf und bittet die Verwaltung, folgende Fra-
gen zu klären und die Antwort auch den nachfolgenden Gremien zur Kenntnis zu geben:  
1. Ist die Verjüngung der Treppe in diesem Maße erforderlich, oder ist auch eine Verjüngung 
auf 4 Meter oder weniger möglich? 
2. Nach der geplanten Eröffnung des MiQua auf dem Rathausplatz wird auf diesem eine an-
dere Nutzungssituation herrschen als bislang. Da der künftige Eingang des Museums sich 
auf dem Rathausplatz befindet, werden sich dort Besuchergruppen des Museums mit den 
derzeitigen Besuchergruppen des Rathauses, Hochzeitsgesellschaften, Stadtführungen etc. 
mischen.  
3. Wurde bei der Beurteilung der Entfluchtungsmöglichkeiten auf die derzeitige Nutzungssi-
tuation des Rathausvorplatzes abgestellt oder wurde hierbei auch die potentielle künftige 
Nutzungssituation berücksichtigt? Welche Beurteilung ergibt sich bei der Berücksichtigung 
der künftigen Nutzungssituation? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
zu Frage 1: 
Die Verjüngung der Treppe ist in diesem Umfang notwendig, da ansonsten der Durchgang 
zwischen Freitreppe und gewünschter Gebäudekante für Rollstuhlfahrer und E-Skooter zu 
eng werden würde und die erforderlichen Mindestbreiten nicht eingehalten werden könnten. 
Eine alternative Planung des barrierefreien Weges entlang der derzeitigen Grenze zur Frei-
treppe hin ohne diese einzuengen würde eine erhebliche Einschränkung des ohnehin kleinen 
Gastronomiebereiches bedeuten, was zu einer unwirtschaftlichen Nutzung führen würde. Die 
Wirtschaftlichkeit des Projekts würde hierdurch in Frage gestellt und könnte zu einem Ab-
springen des Investors führen. 
 
Zu den Fragen 2 und 3: 
Zur Thematik „Entfluchtung Alter Markt und Rathausplatz“ teilte das Amt für öffentliche Ord-
nung mit, dass die Fluchtwege um den Alter Markt herum weitaus mehr Personen aufneh-
men können, als auf den Platz passen. Die Treppe wird, sofern sie bei Veranstaltungen als 
Fluchtweg ausgewiesen wird, lediglich als zusätzlicher Fluchtweg angeboten.  
Sofern die MiQua parallel zu Veranstaltungen geöffnet ist, wird die Treppe nicht als Flucht-
weg gekennzeichnet, sodass sich bei einer parallelen Entfluchtung der MiQua und des Alter 
Marktes die Ströme nicht begegnen. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Nutzbarkeit 
des Alter Marktes als Veranstaltungsfläche. 
Der Rathausplatz verfügt zudem, ähnlich wie der Alter Markt, über eine Vielzahl an Flucht-
wegen wie z.B. die Portalsgasse, Bürgerstraße, Unter Goldschmied und Obenmarspfor-
te/Seidenmacherinnengäßchen, die sodann genutzt werden können. 
Insofern spielt die Verjüngung der Treppe hierbei keine Rolle.

Anlage 9 Auszug Stadt AG Behindertenpolitik vom 16.05.2017

3495 Zeichen

Anlage 9 
 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de 
Datum: 17.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.05.2017 
öffentlich 
3.3 Rotes Haus 
3.3.1 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe  
Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges 
bis zur Bürgerstr. 
2427/2016/3 
Herr Dr. Rau stellt fest, dass die Beharrlichkeit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik, insbesondere der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen dazu geführt hat, dass mit dieser Beschlussvorlage eine Planung 
vorgelegt wird, die erheblich besser als die vorherigen ist. Dies ist ein großer Erfolg 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. 
Herr Intveen weist darauf hin, dass den Behindertenorganisationen und der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Vergangenheit Planungen vorgelegt wur-
den, die dem gesetzlichen Anspruch der barrierefreien Zugänglichkeit von Neubau-
maßnahmen nicht entsprachen. Daher konnte die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik diesen Plänen nicht zustimmen. Die Behindertenorganisationen haben 
daher immer wieder das Gespräch gesucht und sogar eigene Planungsvorschläge 
gemacht. Die nun vorliegende Planung entspricht in großen Teilen den von den Be-
hindertenorganisationen gemachten Vorschlägen. 
Herr Ladenberger betont, dass Viele an diesem Projekt „Rotes Haus“ mit- und zu-
sammengearbeitet haben. Wenn die Behindertenorganisationen von Anfang an den 
Planungen und kontinuierlich an den weiteren Planungen und der Umsetzung, also 
während des gesamten Prozesses, beteiligt worden wären, hätte vermieden werden 
können, dass alle Beteiligten, d.h. Verwaltung, Investor, Politik und die Behinderten-
organisationen, so viel Zeit und Kraft in dieses Projekt stecken mussten.

Herr Dr. Rau stimmt diesen Aussagen zu. Er sieht dieses Projekt als gutes Beispiel, 
dass alle Beteiligten voneinander lernen können und auch sollen. Er geht davon aus, 
dass künftig bei solchen Projekten eine frühzeitige Beteiligung der Behindertenorga-
nisationen erfolgen wird. 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt anschließend wie folgt: 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen 
des Rates wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt zu, dass abweichend von seinen Beschlüssen zu den 
Tagesordnungs-punkten 3.1.1 (Anträge AN/2218/2011 und AN/2304/2011) und 
10.42 (Beschlussvorlage 3239/2010) aus seiner Sitzung vom 20.12.2011 der Aufzug 
der Haltestelle Rathaus im neu zu errichtenden „Roten Haus“ auf der Ebene Alter 
Markt endet und ein weiterer Aufzug im unteren Bereich der Freitreppe, gegenüber 
dem Haltestellen-Ausgang, als sogenannter Durchlader, den barrierefreien Zugang 
vom Alter Markt bis hin zur Bürgerstraße sichert. Die Zuwegung zum Aufzug auf 
Ebene der Bürgerstraße erfolgt über einen zum Alter Markt hin offen gestalteten und 
gut einsehbaren Gebäudeeinschnitt.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, diese Variante zusammen mit dem Investor pla-
nerisch auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und hierüber mit dem Investor zu ver-
handeln. Planung und Kostenangaben sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzule-
gen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 3 - Auszug aus Verkehrsausschuss 02.05.2017

2345 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 02.05.2017 
öffentlich 
5.9 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe  
Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges 
bis zur Bürgerstr. 
2427/2016/3 
SE Graf weist darauf hin, dass nach früheren Aussagen der Verwaltung der Investor 
verpflichtet sei, die barrierefreie Anbindung von der Ebene Alter Markt an die Ebene 
Rathaus auf dem eigenen Grundstück herzustellen; nach aktueller Planung soll die 
Ratstreppe nun aber 2 m schmaler werden, so dass er um Informationen bitte, wel-
che diesbezüglichen Vereinbarungen im Kaufvertrag getroffen wurden. 
 
Ergänzend gibt SB Ott zu Bedenken, dass somit lediglich eine Breite von 3,50 m üb-
rig bleibe. Auch angesichts der vielen Touristen, die diese Treppe nutzen, hege er 
Zweifel, ob dies ausreichend sei und bittet um eine Einschätzung der Verwaltung.  
 
SE Vietzke erinnert an die seiner Zeit im Gestaltungsbeirat vorgestellten Planunter-
lagen. Insbesondere der Bereich vom Alter Markt zur Treppe war damals wesentlich 
großzügiger mit Fenstern und Öffnungen gestaltet. Die nun präsentierten Planungen 
vermitteln den Eindruck einer geschlossenen Fassade auf sehr beengtem (Angst-
)Raum.  
 
SE Fahlenbock hingegen begrüßt die Herstellung der Barrierefreiheit nachdrücklich 
und schätzt im Namen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die Planun-
gen als optimale Lösung ein. 
 
Herr Neuburg, Vertreter der Gebäudewirtschaft, legt dar, dass noch kein endgültig 
durchgeplanter Entwurf erarbeitet wurde und die hier vorgebrachten Hinweise durch-
aus noch einfließen können. Die Vorlage beinhalte lediglich die Zustimmung, in die 
vorgeschlagene Richtung – mit Einschnitten in der Treppe - weiter zu planen.

Da die Verwaltungsvorlage den hiesigen Ausschuss erst kurz vor der Sitzung erreicht 
habe, schlägt stellv. Vorsitzende dos Santos Herrmann vor, die Vorlage heute ohne 
Votum weiter zu verweisen. Die Verwaltung sollte jedoch zu den heute vorgebrach-
ten Hinweisen schriftlich Stellung nehmen.  
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.

Anlage 4 - Stellungnahme zu Verkehrsausschuss 02.05.2017

2569 Zeichen

Anlage 4 
 
Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bür-
gerstr. 
2427/2016/3 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Hinweisen aus der Sitzung des Verkehrsaus-
schusses vom 02.05.2017 
 
Auszug aus der vorläufigen Niederschrift: SE Graf weist darauf hin, dass nach früheren 
Aussagen der Verwaltung der Investor verpflichtet sei, die barrierefreie Anbindung von der 
Ebene Alter Markt an die Ebene Rathaus auf dem eigenen Grundstück herzustellen; nach 
aktueller Planung soll die Ratstreppe nun aber 2 m schmaler werden, so dass er um Informa-
tionen bitte, welche diesbezüglichen Vereinbarungen im Kaufvertrag getroffen wurden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: Der Kaufvertrag wurde in 07/2015 beurkundet, demzufol-
ge sind die durch den Entfall der Passerelle erforderlichen Umplanungen und Grundstücks-
konfigurationen im bestehenden Kaufvertrag nicht berücksichtigt. Die Verwaltung wird jedoch 
einen Nachtrag zum Kaufvertrag aushandeln, in dem u.a. die Grundstücksanpassung ent-
sprechend geregelt wird. 
 
 
Auszug aus der vorläufigen Niederschrift: Ergänzend gibt SB Ott zu Bedenken, dass so-
mit lediglich eine Breite von 3,50 m übrig bleibe. Auch angesichts der vielen Touristen, die 
diese Treppe nutzen, hege er Zweifel, ob dies ausreichend sei und bittet um eine Einschät-
zung der Verwaltung.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung – die Feuerwehr sowie das Amt 
für öffentliche Ordnung wurden involviert - bestehen hinsichtlich der Reduzierung der Trep-
penbreite im oberen Bereich keine Bedenken. Die Entfluchtungskonzepte bei Veranstaltun-
gen auf dem Alter Markt berücksichtigen grundsätzlich immer die aktuellen Gegebenheiten. 
Darüber hinaus verfügt der Alter Markt über eine Vielzahl an Fluchtwegen. Touristengrup-
pen, die diese Treppen nutzen, werden sich an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und 
die Treppe sodann nicht nur in ihrer Breite sondern auch in ihrer Länge nutzen. 
 
 
Auszug aus der vorläufigen Niederschrift: SE Vietzke erinnert an die seiner Zeit im Ge-
staltungsbeirat vorgestellten Planunterlagen. Insbesondere der Bereich vom Alter Markt zur 
Treppe war damals wesentlich großzügiger mit Fenstern und Öffnungen gestaltet. Die nun 
präsentierten Planungen vermitteln den Eindruck einer geschlossenen Fassade auf sehr 
beengtem (Angst-)Raum. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: Die Gestaltung der Fassade ist noch nicht abgeschlossen, 
der Hinweis wird an den Investor mit der Aufforderung um Beachtung weitergeleitet.

Anlage 6 - Auszug aus BA Gebäudewirtschaft 08.05.17

2423 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 10.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.05.2017 
öffentlich 
5.3 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe  
Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges 
bis zur Bürgerstr. 
2427/2016/3 
RM Kircher meldet im Namen seiner Fraktion Beratungsbedarf zur Vorlage an und 
beantragt, die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen.  
SB Kirchmeyer zeigt sich froh über die vorgeschlagene Lösung und erklärt, der Vor-
lage bereits heute zustimmen zu können. Als kritischen Punkt sehe sie jedoch auch, 
wie im Verkehrsausschuss bereits angesprochen, den Eingangsbereich von Treppe 
und Aufzug. Es müsse darauf geachtet werden, diesen Bereich ordentlich auszu-
leuchten und ggf. das Mauerwerk an der abgehenden Treppe z. B. mit Bullaugen 
auszustatten, um damit eine Sichtbeziehung von innen nach außen und umgekehrt 
zu erzielen und um hierdurch einen möglichen Angstraum zu vermeiden. Die Kür-
zung der Treppenbreite erachte sie hingegen als nicht problematisch.  
 
RM Brust begrüßt ebenfalls die Vorlage. Allerdings könne die Aufstellung von Bistro-
tischen, wie in der Visualisierung dargestellt, zu einer Behinderung von z. B. Roll-
stuhlfahrern führen, die den Aufzug zur Rathausebene nutzen wollen. Sofern die Au-
ßengastronomie nicht ernsthaft geplant sei, so könnte sicherlich die vorgesehene 
Verkürzung der Treppe um 2 m auf 1,50 m reduziert werden.  
 
Auch RM Kockerbeck befürwortet die vorliegende Lösung, schließt sich jedoch den 
Bedenken seines Vorredners an.

Beigeordneter Höing führt aus, dass man sich der von Frau Kirchmeyer angespro-
chenen Flanke zur Treppe noch einmal konkret annehmen werde. Weiterhin stellt 
Herr Höing klar, dass eine evtl. Außengastronomie keinesfalls den eigentlichen 
Zweck dieser Wegeführung, nämlich die Barrierefreiheit herzustellen, konterkarieren 
dürfe.  
 
Auf weitere Nachfrage von RM Brust erklärt der Beigeordnete, dass der Gestal-
tungsbeirat eventuelle Bedenken gegenüber der Planung sicherlich deutlich gemacht 
hätte.  
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum 
in die nachfolgenden Gremien.

Anlage 5, Auszug BV 1, 04.05.17

3142 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 05.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.05.2017 
öffentlich 
3.11 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe  
Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges 
bis zur Bürgerstr. 
2427/2016/3 
Frau Dr. Börschel, SPD, sieht noch Klärungsbedarf und bittet die Verwaltung, folgen-
de Fragen zu klären und die Antwort auch den nachfolgenden Gremien zur Kenntnis 
zu geben:  
1.  Ist die Verjüngung der Treppe in diesem Maße erforderlich, oder ist auch eine 
Verjüngung auf 4 Meter oder weniger möglich? 
2. Nach der geplanten Eröffnung des MiQua auf dem Rathausplatz wird auf diesem 
eine andere Nutzungssituation herrschen als bislang. Da der künftige Eingang des 
Museums sich auf dem Rathausplatz befindet, werden sich dort Besuchergruppen 
des Museums mit den derzeitigen Besuchergruppen des Rathauses, Hochzeitsge-
sellschaften, Stadtführungen etc. mischen.  
3. Wurde bei der Beurteilung der Entfluchtungsmöglichkeiten auf die derzeitige Nut-
zungssituation des Rathausvorplatzes abgestellt oder wurde hierbei auch die poten-
tielle künftige Nutzungssituation berücksichtigt? Welche Beurteilung ergibt sich bei 
der Berücksichtigung der künftigen Nutzungssituation? 
 
Herr Graf, Grüne, schließt sich diesem Klärungsbedarf an. Er kritisiert außerdem, 
dass zugunsten des privaten Eigentümers eine Baulast eingetragen werde, die nur 
dessen privaten Interessen diene. Daher könne er der Vorlage nicht zustimmen. 
 
Herr Uerlich, CDU, plädiert dafür, der Vorlage zuzustimmen, um nun endlich einen 
Schritt weiter zu kommen. Die Vorlage bewirke noch keine definitive Festlegung auf 
eine Ausführung, sondern eine Entwicklung der weiteren Planung.  
Frau Tillessen, FDP, schließt sich dem an, sie teilt nicht die von SPD und Grünen 
geäußerten Kritikpunkte.

Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt zu, dass abweichend von seinen Beschlüssen zu den 
Tagesordnungspunkten 3.1.1 (Anträge AN/2218/2011 und AN/2304/2011) und 10.42 
(Beschlussvorlage 3239/2010) aus seiner Sitzung vom 20.12.2011 der Aufzug der 
Haltestelle Rathaus im neu zu errichtenden „Roten Haus“ auf der Ebene Alter Markt 
endet und ein weiterer Aufzug im unteren Bereich der Freitreppe, gegenüber dem 
Haltestellen-Ausgang, als sogenannter Durchlader, den barrierefreien Zugang vom 
Alter Markt bis hin zur Bürgerstraße sichert. Die Zuwegung zum Aufzug auf Ebene 
der Bürgerstraße erfolgt über einen zum Alter Markt hin offen gestalteten und gut 
einsehbaren Gebäudeeinschnitt. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, diese Variante zusammen mit dem Investor pla-
nerisch auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und hierüber mit dem Investor zu ver-
handeln. Planung und Kostenangaben sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzule-
gen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Frau Yo, Herrn Graf, Herrn Kasnitz und Herrn Geffe.

Anlage 7, Auszug StEA, 11.05.17

3946 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Michels 
Telefon:  (0221) 221 - 23148  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  marianne.michels@stadt-koeln.de 
Datum: 12.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 11.05.2017 
öffentlich 
6.6 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe  
Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges 
bis zur Bürgerstr. 
2427/2016/3 
und 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 09.02.2017 
AN/0256/2017 
 
RM Frenzel richtet seinen Dank an die Verwaltung für die Einbringung dieser Vorla-
ge. Die neue Planung bedeute für alle Beteiligten eine erhebliche Verbesserung. 
Schade sei allerdings, dass hierdurch die Treppe zum Rathausplatz stark verengt 
werden müsse. Wünschenswert wäre eine Breite von mindestens 4 Metern. Er bittet 
die Verwaltung um Prüfung, ob die Planung entsprechend angepasst werden könne.   
 
RM De Bellis-Olinger begrüßt für die CDU-Fraktion die Neuplanung. Ein entspre-
chendes Modell sei zur letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorge-
stellt worden und habe großen Zuspruch erfahren. Insofern werde sie den Ände-
rungsantrag der SPD-Fraktion ablehnen, zumal dieser sich ihres Erachtens auch er-
ledigt habe. 
 
RM Pakulat möchte wissen, ob die Platzfläche, die ggf. für Außengastronomie vor-
gesehen werde, öffentlich oder privat sei. Hintergrund ihrer Frage sei, ob man das 
Aufstellen von Mobiliar in diesem Bereich untersagen könne. Den von Herrn Frenzel 
und im Verkehrsausschuss sowie der Bezirksvertretung Innenstadt ausgesproche-
nen Wunsch der Überprüfung der Treppenbreite unterstütze sie ebenfalls. Ferner 
bittet sie um Prüfung, ob auf der Südseite zur Ebene des Alter Markts, Fenster inte-
griert werden können. Dies würde zu einer Qualitätssteigerung beitragen und verhin-
dere mögliche Angsträume.

Beigeordneter Höing nimmt die Anregungen und Hinweise gerne mit. Diese fänden 
Berücksichtigung bei der konkreten Entwurfsplanung. Bezüglich der Treppenbreite 
bestünden jedoch von Seiten der Feuerwehr, dem Ordnungsamt und der Kriminal-
prävention grundsätzlich keine Bedenken. 
 
RM Weisenstein dankt der Verwaltung ebenfalls für die Überarbeitung ihrer Planun-
gen, weil nunmehr das von Beginn an anvisierte Ziel der Barrierefreiheit erreicht 
werde. 
 
RM Frenzel zieht den im Februar eingebrachten Änderungsantrag der SPD aufgrund 
der Neuplanung endgültig zurück. Er beantragt jedoch, die Vorlage heute ohne Vo-
tum zu verweisen, weil er zunächst eine Aussage zu den Anmerkungen wünsche. 
Anderenfalls werde die SPD sich der Stimme enthalten. 
 
Vorsitzender Kienitz stellt auf Nachfrage fest, dass der Stadtentwicklungsausschuss 
ein positives Votum –auch an den Investor- abgeben möchte und stellt die Verwal-
tungsvorlage zur Abstimmung:  
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt zu, dass abweichend von seinen Beschlüssen zu den 
Tagesordnungspunkten 3.1.1 (Anträge AN/2218/2011 und AN/2304/2011) und 10.42 
(Beschlussvorlage 3239/2010) aus seiner Sitzung vom 20.12.2011 der Aufzug der 
Haltestelle Rathaus im neu zu errichtenden „Roten Haus“ auf der Ebene Alter Markt 
endet und ein weiterer Aufzug im unteren Bereich der Freitreppe, gegenüber dem 
Haltestellen-Ausgang, als sogenannter Durchlader, den barrierefreien Zugang vom 
Alter Markt bis hin zur Bürgerstraße sichert. Die Zuwegung zum Aufzug auf Ebene 
der Bürgerstraße erfolgt über einen zum Alter Markt hin offen gestalteten und gut 
einsehbaren Gebäudeeinschnitt. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, diese Variante zusammen mit dem Investor pla-
nerisch auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und hierüber mit dem Investor zu ver-
handeln. Planung und Kostenangaben sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzule-
gen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion.

Anlage 1a Ebene Rathausplatz

401 Zeichen

Hotel
Gastronomie
5,35
KVB
Aufzug neu
ca. 13 m
3,50
2,00
Hotel
PLAN-NR.DATUMMASSTABFORMATPROJEKT
25.11.131 : 100DIN A3 1305
INDEX
E-GR-1OG-STGrundriß 1.Obergeschoss
"Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6
2. Aufzug und privater Weg Vorabzug 13.04.2017
Alter Markt
Rathausplatz
Bürgerstrasse 
Via Culturalis
Rathausturm
Überdachung
Nachbar
Begegnungsfläche1,80 x 1,80

Beratungsverlauf (7)

02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 12.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2427/2016/3
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27