2269/2020
Sachstand der Planungen Ost-West-Achse
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3632 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664 664 Vorlagen-Nummer 14.08.2020 2269/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 01.09.2020 Sachstand der Planungen für die Ost-West-Achse hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.6.2020, TOP 4.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wird das Verkehrsgutachten dem Verkehrsausschuss vorab zur Diskussion gegeben? Ist dabei auch eine deutliche Umverteilung zu Gunsten der umweltfreundlichen Verkehrsmittel Fuß und Rad -siehe Antrag 1815/2018 Punkt 1 und 6- durch Führung auf einer Spur pro Fahrrichtung sowie - 2 - eine au- tofreie Gestaltung des Neumarkts durch Unterbindung des Durchgangsverkehrs und Bündelung des ÖPNVs auf der Südseite sowie eine Variante mit einem an drei Seiten (Ost, Nord, West) autofreien Neumarkt erfolgt?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung plant die Implementierung eines Begleitgremiums. Durch dieses wird die regelmäßige Information und Einbindung der politischen Gremien sichergestellt. Die Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung des Verkehrsgutachtens basiert unter anderem auf den Vorgaben des vom Rat am 18.12.2018 gefassten Beschlusses. Ziel des Verkehrsgutachtens ist es, die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Ausbaustufen und Varianten darzulegen, Defizite herauszuarbeiten und Verbesserungspotenziale zu ermitteln, die die Generalplaner berücksichtigen sollen. Es wurden Ziele und allgemeine Vorgaben für die Planungen aufgestellt. Diese leiten sich aus der vorliegenden Machbarkeitsstudie ab, welche den Masterplan Innenstadt als Regiebuch für die dargestellten Maßnahmen abbildet. Die Vorgaben beziehen sich auf den ÖPNV, den MIV, den ruhen- den Verkehr, den Rad- und Fußverkehr und die Signaltechnik. Ebenso wird die Erschließung der Quartiere (Gewerbe, Wohnen, Parkhäuser, Verkehrsentwicklung, Nachfrage, etc.) betrachtet. In Zusammenarbeit mit den Generalplanern sind auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchungen Vorgaben für die Bemessung des Straßenraums zu erstellen, die sowohl die Leistungsfähigkeit des Straßen- und ÖPNV-Netzes als auch die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie sieht eine Führung des Kfz-Verkehrs zur Apostelnstraße und zur Rich- modstraße über die Westseite und die Nordseite (zwischen Apostenstraße und Richmodstraße) des Neumarktes zur Erschließung des Quartiers vor. Frage 2: „Wird in der Ausschreibung eine Beteiligung von Städtebau- bez. Freiraumplaner/innen für die Vor- entwurfsplanung vorgegeben oder beabsichtigt die Verwaltung lediglich das Stadtplanungsamt einzu- binden? Wenn ja warum erscheint dies ausreichend?“ 2 Antwort der Verwaltung: Durch die Einbindung des Stadtplanungsamtes und eines Freiraumplaners werden die stadtgestalte- rischen Interessen hinsichtlich einer umfassenden städtebaulichen Gestaltung in Einklang gebracht. Frage 3: „Kann die Verwaltung darstellen wie die Zeitschienen für die unterschiedlichen Varianten aussehen werden? Bitte mit Start – Verlauf - voraussichtliches Bauende.“ Antwort der Verwaltung: Die Zeitschiene für den Start, den Verlauf und den voraussichtlichen Baubeginn ist in der Vorlage zur Road-Map (Sessionnummer 0808/2020) abgebildet. Sie gilt für beide Varianten. Da sich speziell die Bauverfahren und die Bauabläufe erst im Laufe der Planung ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zum Bauende gemacht werden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2269/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 23.07.2020 13:15