A-W/0031/2016
Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen von Radfahrern und Fußgängern auf der Hagelbachstiege
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Stellungnahme der Verwaltung
2896 Zeichen
A-W 1 003A J2016 32 2 7100/ BV-West . 01.03.2017 Herr Pivl 3292 An die STADT MÜNSTER T 21. MRZ, 207 |) Bezirksvertretung Münster-West Dezernent I Eing. 16. MRZ. 2017 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 Frau Remmers eidung von Verkehrsgefährdungen von Rac hstiege ne 0031/2016 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertreti Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet zu prüfen, welche Maßnah- men zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen von Radfahrern und Fußgängern auf der Hagelbachstiege ergriffen werden können. Hierzu wurden verschiedene Vorschläge vorge- legt. Auf die Zwischenmitteilung vom 29.08.2016 wird Bezug genommen und nach den Rückmeldungen der Polizei, der Verkehrsplanung und des Tiefbauamtes hierzu berichtet. - Einrichtung einer Fahrradstraße Fahrradstraßen können im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs angelegt werden, um hohe Reisegeschwindigkeiten für den Radverkehr zu ermöglichen, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies planerisch beabsichtigt ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann nicht mehr als 30 km/h. Die Hagelbachstiege ist ein reiner Wirtschaftsweg und dient überwiegend der Erschließung der anliegenden Grundstücke und landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die zulässige Höchstge- schwindigkeit beträgt zurzeit 100 km/h. Öffentlicher Verkehr ist bis 3,5t zul. Gesamtgewicht zugelassen. Die Hagelbachstiege liegt außerhalb geschlossener Ortschaften und ist über- wiegend anbaufrei. Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Errichtung der Hagelbachstiege als Fahrradstraße rechtlich nicht möglich. . - Markierung eines Rad- und Fußweges/ Schaffung eines separaten Gehweges Nebenanlagen, wie Rad- und Fußwege sind bei Wirtschaftswegen von ihrer Funktion her nicht vorgesehen. Damit ist auch die Markierung eines Rad- und Fußweges leider nicht mög- lich. - Leitpfosten Leitpfosten sind ausreichend vorhanden. Sie stehen in kurzen Abständen (kürzer als üblich) und verdeutlichen damit den Straßenverlauf für die Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig ist ge- nügend Raum zum Ausweichen vorhanden. - Ausbesserung der Bankette Das Tiefbauamt wird die Bankette wird im Zuge der baulichen Unterhaltungsarbeiten anpas- sen und ausbessern. - Geschwindigkeitsbegrenzung Aufgrund eines Ortstermins durch die Fachverwaltung zusammen mit der Polizei besteht Einvernehmen wegen des besonders kurvigen und zum Teil abschüssigen Straßenverlaufs sowie des schmalen Straßenquerschnittes die Geschwindigkeit im Bereich der Hagel- bachstiege auf 50 km/h herabzusetzen. Hierzu wird eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung gefertigt. Im Ergebnis wird davon ausgegangen, dass durch die Reduzierung der zulässigen Höchst- geschwindigkeit auf 50 km/h und durch Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt aller: Verkehrsteilnehmer/-innen die Verkehrssicherheit auf der Haselbachstiege gewährleistet ist.
Originalantrag
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CDU Bezirksvertretung Münster- West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine A-W/0031/2016 Pantaleonplatz 7 Münster, den 24.08.2016 Prüfantrag Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen von Radfahrern und Fußgängern auf der Hagelbachstiege (zwischen „Am Baumberger Hof“ bis zur „Gasselstiege“) ergriffen werden können. Begründung: Die Hagelbachstiege wird von vielen Spaziergängern mit und ohne Hund genutzt, um z.B.zur Gasselstiege , Friedhof oder Lärmschutzwall zu gelangen. Viele Fahrradfahrer nutzen die Hagelb achstiege, um nach Nienberge ode r von Nienberge nach Kinderhaus ( Schulweg) oder nach Münster zu g elangen. Die Straße ist an z wei Kurven sehr unübersichtlich, so dass es immer wieder zu Konflikten mit Autofahren kommt (sie dürfen dort 100km/h fahren). Außerdem ist die Straße schmal gebaut, so das s einige Autofahrer sehr nahe an die Radfahrer oder Fußgänger kommen. Eine Entschärfung ist geboten. Die Stadtverwaltung soll Lösungsvorschläge unterbreiten und dabei insbesondere in Betracht ziehen:. Geschwindigkeitsbegrenzung, Markierung eines Fahrrad- und Fußgängerweges, Ausweisung als Fahrradstraße, Schaffung eines separaten Gehweges mit Fahrradweg, Straßenbegrenzungspfähle versetzt anbringen (nicht parallel wie zur Zeit, da die Bankette darunter leidet), Ausbesserung der Bankette gezeichnet: Bernd Krekeler Peter Wolfgarten Thomas Lilge Christian Hinzmann Christa Neugebauer Nils Schappler Peter Hamann Markus von Diepenbroick-Grüter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Am Baumberger Hof
- Hagelbachstiege
- Gasselstiege
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0031/2016
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 24.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37