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A-W/0031/2016

Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen von Radfahrern und Fußgängern auf der Hagelbachstiege

Antrag an die BV West 24.08.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.03.2017, TOP 8.2

Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

2896 Zeichen

A-W 1 003A J2016

32 2 7100/ BV-West . 01.03.2017

Herr Pivl 3292
An die

STADT MÜNSTER

T

21. MRZ, 207 |)

Bezirksvertretung
Münster-West

Dezernent I
Eing. 16. MRZ. 2017

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24
Frau Remmers

eidung von Verkehrsgefährdungen von Rac
hstiege ne
0031/2016 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertreti

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet zu prüfen, welche Maßnah-
men zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen von Radfahrern und Fußgängern auf der
Hagelbachstiege ergriffen werden können. Hierzu wurden verschiedene Vorschläge vorge-
legt. Auf die Zwischenmitteilung vom 29.08.2016 wird Bezug genommen und nach den
Rückmeldungen der Polizei, der Verkehrsplanung und des Tiefbauamtes hierzu berichtet.

- Einrichtung einer Fahrradstraße

Fahrradstraßen können im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs angelegt werden,
um hohe Reisegeschwindigkeiten für den Radverkehr zu ermöglichen, wenn der Radverkehr
die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies planerisch beabsichtigt ist. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt dann nicht mehr als 30 km/h.

Die Hagelbachstiege ist ein reiner Wirtschaftsweg und dient überwiegend der Erschließung
der anliegenden Grundstücke und landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die zulässige Höchstge-
schwindigkeit beträgt zurzeit 100 km/h. Öffentlicher Verkehr ist bis 3,5t zul. Gesamtgewicht
zugelassen. Die Hagelbachstiege liegt außerhalb geschlossener Ortschaften und ist über-
wiegend anbaufrei.

Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Errichtung der Hagelbachstiege als Fahrradstraße
rechtlich nicht möglich. .

- Markierung eines Rad- und Fußweges/ Schaffung eines separaten Gehweges

Nebenanlagen, wie Rad- und Fußwege sind bei Wirtschaftswegen von ihrer Funktion her
nicht vorgesehen. Damit ist auch die Markierung eines Rad- und Fußweges leider nicht mög-
lich.

- Leitpfosten

Leitpfosten sind ausreichend vorhanden. Sie stehen in kurzen Abständen (kürzer als üblich)
und verdeutlichen damit den Straßenverlauf für die Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig ist ge-
nügend Raum zum Ausweichen vorhanden.

- Ausbesserung der Bankette

Das Tiefbauamt wird die Bankette wird im Zuge der baulichen Unterhaltungsarbeiten anpas-
sen und ausbessern.

- Geschwindigkeitsbegrenzung

Aufgrund eines Ortstermins durch die Fachverwaltung zusammen mit der Polizei besteht
Einvernehmen wegen des besonders kurvigen und zum Teil abschüssigen Straßenverlaufs
sowie des schmalen Straßenquerschnittes die Geschwindigkeit im Bereich der Hagel-
bachstiege auf 50 km/h herabzusetzen. Hierzu wird eine entsprechende verkehrsrechtliche
Anordnung gefertigt.

Im Ergebnis wird davon ausgegangen, dass durch die Reduzierung der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit auf 50 km/h und durch Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt aller:
Verkehrsteilnehmer/-innen die Verkehrssicherheit auf der Haselbachstiege gewährleistet ist.

Originalantrag

1631 Zeichen

CDU Bezirksvertretung Münster- West 
 
An den  
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine      A-W/0031/2016 
Pantaleonplatz 7 
 
Münster, den 24.08.2016 
Prüfantrag  
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, welche Maßnahmen zur 
Vermeidung von Verkehrsgefährdungen  von Radfahrern und Fußgängern auf  
der Hagelbachstiege (zwischen „Am Baumberger Hof“ bis zur „Gasselstiege“) 
ergriffen werden können. 
 
 
Begründung: 
Die Hagelbachstiege wird von vielen Spaziergängern mit und ohne Hund 
genutzt, um z.B.zur Gasselstiege , Friedhof oder Lärmschutzwall zu gelangen. 
Viele Fahrradfahrer nutzen die Hagelb achstiege, um nach Nienberge ode r von 
Nienberge nach Kinderhaus ( Schulweg) oder nach Münster zu g elangen. Die 
Straße ist an z wei Kurven sehr unübersichtlich, so dass es immer wieder zu 
Konflikten mit Autofahren kommt (sie dürfen dort 100km/h fahren). Außerdem 
ist die Straße schmal gebaut, so das s einige Autofahrer sehr nahe an die 
Radfahrer oder Fußgänger kommen. Eine Entschärfung ist geboten. 
Die Stadtverwaltung soll Lösungsvorschläge unterbreiten  und dabei 
insbesondere in Betracht ziehen:. 
Geschwindigkeitsbegrenzung, Markierung eines Fahrrad- und Fußgängerweges, 
Ausweisung als Fahrradstraße,  Schaffung eines separaten Gehweges mit 
Fahrradweg, Straßenbegrenzungspfähle versetzt anbringen  (nicht parallel wie 
zur Zeit, da die Bankette darunter leidet), Ausbesserung der Bankette 
 
 
gezeichnet: 
Bernd Krekeler     Peter Wolfgarten 
Thomas Lilge     Christian Hinzmann 
Christa Neugebauer    Nils Schappler 
Peter Hamann     Markus von Diepenbroick-Grüter

Beratungsverlauf (1)

16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Am Baumberger Hof
  • Hagelbachstiege
  • Gasselstiege
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0031/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
24.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37