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AN/1719/2024

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion "Open Air Location - Südbrücke"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 04.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2025, TOP 8.1

Antrag SPD - Open Air Location Südbrücke

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Antrag SPD - Open Air Location Südbrücke

4279 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de  
 
 
 
 
     
 Köln-Porz, 03.12.2024 
 
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
05.12.2024 
hier: Mitteilung der Verwaltung 3711/2024 „Erteilung einer 
Baugenehmigung für die Errichtung von baulichen Anlagen für 
kulturelle Veranstaltungen und Märkte“ 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung der Bezirksvertretung Porz: 
 
Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Erteilung einer Baugenehmigung für die 
dauerhafte Errichtung von baulichen Anlagen für kulturelle Veranstaltungen und 
Märkte im Bereich der sogenannten „Open Air Location“ Südbrücke an der Alfred-
Schütte-Allee ab. Stattdessen beauftragt die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, 
das entsprechende Gelände anderweitig, zum Beispiel für Wohnungsbau, zu 
entwickeln und einen entsprechenden Bebauungsplan zu erstellen.  
Bis zur Aufstellung eines Bebauungsplans sind Veranstaltungen auf dem Gelände der 
„Open Air Location“ Südbrücke nur befristet und wie bisher unter strengen Auflagen 
zu genehmigen. Hierzu gehören insbesondere verkehrslenkende Maßnahmen, die 
Park-Suchverkehre in Poll unterbinden und den Besucherverkehr über die Straße „Am 
Schnellert“ abwickeln.

Weiterhin ist die temporäre Sperrung der Alfred-Schütte-Allee, wie bereits mehrfach 
von der Bezirksvertretung Porz beschlossen, zeitnah umzusetzen. 
Ebenso sind die Baumscheiben auf der Alfred-Schütte-Alle im Bereich zwischen der 
Südbrücke und der Einmündung Müllergasse gegen parkende Fahrzeuge zu schützen 
(Umsetzung der Baumschutzsatzung). 
 
Begründung 
 
Der Bezirksvertretung Porz liegen zu diesem Thema zahlreiche Anfragen und 
Stellungnahmen der Verwaltung vor. Noch im Juni 2024 teilte die Verwaltung in 
Stellungnahme 1842/2024 mit, dass ein avisierter Antrag auf dauerhafte Nutzung 
aufgrund erheblicher formaler Mängel durch gesetzliche Rücknahme schon länger 
beendet sei. Dies ist nun offensichtlich Geschichte. 
Die aktuelle Vorlage 3711/2024 geht von bis zu 3900 BesucherInnen bei 
Veranstaltungen aus. Dem gegenüber stehen 113 Stellplätze für PKW und 200 
Fahrradstellplätze. 
Selbst bei wohlwollender Kalkulation von 4 Insassen pro PKW und 200 Radfahrenden 
würden hiermit im besten Fall nur 16,7 % der BesucherInnen abgedeckt. Es ist davon 
auszugehen, dass ein großer Teil der verbleibenden 3248 Personen – insbesondere bei 
Veranstaltungen mit überregionalem Charakter – eben nicht zu Fuß oder mit dem 
ÖPNV anreisen, sondern den Poller Ortskern mit ihren PKW „fluten“. 
Bereits jetzt ist zu beobachten, dass bei Sport-Veranstaltungen auf den Poller Wiesen 
oder Events in der „Open Air Location“ die zuführenden Poller Straßen zur Alfred-
Schütte-Allee komplett zugeparkt sind. Das gilt auch für die Gehwege etwa auf der 
Müllergasse, auf denen seit Jahren die fehlenden Abgrenzungspfosten nicht ersetzt 
werden. 
Zudem kommt es bereits jetzt - bei den einzeln genehmigten Veranstaltungen  zu 
Lärmbelästigungen und –beschwerden der Anwohner*innen. 
Es scheint, als müssten die Poller MitbürgerInnen die gesamte negative Last einer 
dauerhaften Nutzung der Fläche als Veranstaltungsort tragen, während andere davon 
finanziell profitieren. 
Es wäre wesentlich sinnvoller, das Gelände, das laut Flächennutzungsplan teilweise als 
Industriegebiet und teilweise als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, zu entwickeln und 
einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Hierfür ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 
Bis dahin sollte keine langfristige und dauerhafte Nutzung des Geländes zugelassen 
werden, sondern wie bisher nur Einzelveranstaltungen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Da die Mitteilung erst zum 2. Dezember eingestellt wurde und bis zur nächsten 
Sitzung der Bezirksvertretung Ende Januar 2025 möglicherweise Fakten geschaffen 
werden, besteht Dringlichkeit.  
 
Jutta Komorowski      Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Müllergasse
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Alfred-Schütte-Allee
  • Am Schnellert
  • Südbrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1719/2024
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
04.12.2024
Erstellt
04.12.2024 14:53