AN/0055/2017
Änderung LKW-Führungskonzept Boltensternstraße: Öffnung der Hafentrasse für den LKW-Verkehr und Herabstufung der Boltensternstraße
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.01.2017 AN/0055/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 Änderung LKW-Führungskonzept Boltensternstraße: Öffnung der Hafentrasse für den LKW- Verkehr und Herabstufung der Boltensternstraße - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, Folgendes zu prüfen: 1. Die Hafentrasse „Am Westkai“ – „Am Niehler Hafen“– Kuhweg wird für den LKW- Durchgangsverkehr freigegeben und im LKW-Führungskonzept als übergeordnete LKW- Verbindung ausgewiesen. a. Die Trasse ist vor der Freigabe bei Bedarf entsprechend zu ertüchtigen. b. Im Bereich des Sportplatzes ist zu prüfen, inwieweit Vorkehrungen für den Fußgängerverkehr zu ergreifen sind. c. Für Straßenabschnitte im Eigentum der Hafen- und Güterverkehr Köln ist mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über Durchfahrtserlaubnis, Instandsetzung und Instandhaltung zu treffen. 2. Folgende LKW-Routen sind über die Hafentrasse umzuleiten: a. Industriestraße – Mülheimer Brücke b. Industriestraße – Rheinufer (über „Am Westkai“ – „Am Niehler Hafen“ – „Niehler Gürtel“ – Boltensternstraße) - 2 - c. Mülheimer Brücke – Industriestraße (über „Niehler Gürtel“ – „Am Niehler Hafen“ etc.) d. Rheinufer – Industriestraße (über „An der Schanz“ – Kuhweg etc.) e. Friedrich-Karl-Straße – Mülheimer Brücke und Gegenrichtung (über Tor Friedrich- Karl-Straße etc.) 3. Die LKW-Trasse Boltensternstraße wird im LKW-Führungskonzept zurückgestuft von „übergeordnete LKW-Verbindung“ zu „nachgeordnete LKW-Verbindung“. 4. Die vorgenannten Umleitungen und die Herabstufung der Boltensternstraße sind durch Straßenbeschilderungen, Informationen an die Navigationsgerätehersteller und ggf. weitere im LKW-Führungskonzept vorgesehene Maßnahmen bekanntzumachen bzw. umzusetzen. Begründung: An der Boltensternstraße kommt zusammen, was nach heutiger Rechtslage wahrscheinlich gar nicht mehr zusammen kommen dürfte: Eine vierspurige, stark befahrene Straße, die als übergeordnete LKW-Verbindung ausgewiesen wird, und große Wohnsiedlungen, insbesondere die GAG-Siedlung und die Siedlung Flemmingstraße nördlich der KVB-Hochbahntrasse. In Ermangelung von Alternativen müssten wir diese Situation aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung so akzeptieren wie sie ist. Doch an der Boltensternstraße liegt die Alternative klar auf der Hand: Die Hafentrasse verläuft quasi parallel zur Boltensternstraße. Eine Umleitung des LKW- Verkehrs über diese Trasse böte eine ganze Reihe von Vorteilen: - Hunderte von Wohnungen könnten effektiv von Lärm und Dreck entlastet werden. - Der LKW-Verkehr würde eine eigene Trasse erhalten, so dass auf beiden Strecken der Verkehr entzerrt wird und besser fließen kann – mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf Emissionen. - Der LKW-Verkehr würde über eine ampelfreie Trasse geführt. Bis zu 7 Ampeln weniger bedeuten weniger Dreck und Lärm und ein schnelleres Durchkommen. Die durch die Umleitung in Kauf genommenen Umwege werden dadurch deutlich überkompensiert. - Das von LKW ausgehende erhöhte Gefahrenpotenzial ist von der von PKW, Fußgängern und Radfahrern hochfrequentierten Boltensternstraße auf die wesentlich geringer frequentierte Hafentrasse verlagert. - Der durch LKW-Verkehr hervorgerufene deutlich größere Verschleiß von Straßen wird auf eine schmalere Trasse verlagert. So werden Instandhaltungsmaßnahmen günstiger und mit weniger Störungen erfolgen können. Angesichts der enormen Entlastungswirkung für Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern sollte die aufgezeigte Alternative mit höchster Priorität verfolgt werden. Das einzige augenscheinlich dagegen sprechende Argument – die Eigentumsverhältnisse auf der Alternativroute – darf kein Ausschlusskriterium für das Vorhaben sein, insbesondere, da der Eigentümer, die Hafen- und Güterverkehr Köln, ein Unternehmen des Stadtwerkekonzerns ist. gez. Baumann gez. Geske - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0055/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 17.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27