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1777/2019

Anfrage- und Antragsrecht sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner

Mitteilung Ausschuss 17.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.06.2019, TOP 13.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2925 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2019 
 1777/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
Anfrage- und Antragsrecht sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner 
Zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 2. Mai 2019 hat Herr Dr. Dr. Mück als 
sachkundiger Einwohner zwei Anträge fristgerecht eingereicht (TOP 2.3 und 2.4)  
Herr Dr. Dr. Mück gehört dem Ausschuss für Soziales und Senioren auf Vorschlag der Seniorenver-
tretung Köln (SVK-Stadtkonferenz) an, § 23 Absatz 4 Satz 3 Hauptsatzung. Als sachkundiger Ein-
wohner ist er Mitglied mit beratender Stimme.  
Die beiden Anträge wurden in der Sitzung nicht behandelt, sondern vor Eintritt in die Tagesordnung 
an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik mit der Bitte verwiesen, dass sich die einzelnen Se-
niorenvertretungen der Stadtbezirke im Vorfeld mit diesen Anträgen befassen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Aufgrund von Nachfragen aus dem Ausschuss für Soziales und Senioren erläutert die Verwaltung das 
Anfrage- und Antragsrecht von Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern: 
Der Rat wählt nach §§ 22 ff. der Hauptsatzung auf Vorschlag verschiedener Gremien sachkundige 
Einwohnerinnen und Einwohner in verschiedene Fachausschüsse.  
Ein solches Vorschlagerecht haben nach der Hauptsatzung 
 der Integrationsrat (§ 22 Absatz 10) 
 die Seniorenvertretung (SVK-Stadtkonferenz, § 23 Absatz 4 Satz 3) 
 die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (§ 23 a Absatz 3 Satz 3) und  
 die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (LST). 
 
Diese vom Rat gewählten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner gehören den Ausschüssen 
als Mitglieder mit beratender Stimme an. Als solche haben sie alle Rechte eines Mitglieds – mit Aus-
nahme des Rechts, sich an Entscheidungen zu beteiligen. Insbesondere sind sie berechtigt, eigene 
Anträge und Anfragen zu stellen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Anträge zuvor in dem Gremium, 
das sie vorgeschlagen hat, behandelt oder beschlossen wurden.  
 
Die Hauptsatzung räumt darüber hinaus zusätzlich dem Integrationsrat (§ 22 Absatz 6 Hauptsatzung) 
und der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik (§ 23 Absatz 3 Satz 2 Hauptsatzung) ein eigenes 
Initiativrecht ein, so dass diese Gremien eigene Anregungen an den Rat beschließen können. 
 
Herr Dr. Dr. Mück ist als beratendes Mitglied berechtigt, die Anträge zu stellen.  
Unabhängig von bestehenden Antragsrechten  steht es den Fachausschüssen nach der Geschäfts-
ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln frei, eine Angelegenheit an einen 
Ausschuss zu verweisen oder eine Stellungnahme eines anderen Gremiums anzufordern. Von die-
sem Recht hat der Ausschuss für Soziales und Senioren mit seinem Verweis in die Stadtarbeitsge-
meinschaft Seniorenpolitik Gebrauch gemacht. 
 
Gez.  
i.V. StD Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1777/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.06.2019
Erstellt
20.05.2019 11:57