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AN/2047/2021

Vorlage eines jährlichen Berichts zum Zustand der Radinfrastruktur

SPD Antrag nach § 3 23.09.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.10.2021, TOP 1.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

2705 Zeichen

An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.09.2021 
 
AN/2047/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
 
Vorlage eines jährlichen Berichts zum Zustand der Radinfrastruktur 
Sehr geehrter Herr V orsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die T agesordnung der kommenden Sitzung  
zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss b eauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss jährlich einen 
Bericht über den Zustand der stadtweiten Radinfrastruktur im übergeordneten 
Radwegenetz vorzulegen. Dieser Bericht enthält Informationen über Örtlichkeit, 
Zustand, Sanierungsbedarf, Zeitplan zur Sanier ung und die Priorität der Sanierung 
im gesamtstädtischen Zusammenhang. 
 
Diese Zustandsermittlung und der Planungsstand sollen für die Bürger*innen online 
in einfacher Form kommuniziert werden, z. B. in einer interaktiven Karte.  
 
Zur Unterstützung ist eine  App einzurichten, in der Schäden in der Radinfrastruktur 
von Nutzer*innen gemeldet und so in den Bericht aufgenommen werden können. 
Alternativ kann auch eine bereits bestehende App bzw. ein bereits bestehendes 
Portal („Sag’s uns“ / RADar) genutzt werden, um Schadensmeldungen direkt 
einzugeben.  
 
Die Verwaltung sollte proaktiv und öffentlich dafür werben, Mängel per App zu melden. Er-
gänzend dazu könnten Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung Informationen ins Sys-
tem einspeisen.

- 2 - 
 
Priorität hätte die zügi ge Sanierung von vielbefahrenen Routen und die Entschärfung 
von Gefahrenpunkten. Wenn eine zügige Sanierung innerhalb von 3 Monaten nicht 
realisierbar ist, sollten kurzfristige Maßnahmen (z.B. Aufhebung 
Radwegbenutzungspflicht, T emporeduzierung, Beschilderung) zur sicheren Nutzung 
des Radweges umgesetzt werden. 
  
 
Begründung: 
 
Erklärtes Ziel der Stadt ist es, den Umweltverbund zu stärken und gerade auch den 
Radverkehr kontinuierlich auszubauen. Daher beschließt der V erkehrsausschuss vermehrt 
Um- und Ausbaut der Radinfrastruktur. Neben dem Neu- und Umbau von Radwegen ist es 
aber auch immens wichtig für die Attraktivität des Radverkehrs, dass bestehende 
Infrastruktur in einen guten bis sehr guten Zustand gebracht wird. Daher muss gerade darauf 
verstärkt das Augenmerk gelegt werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann    
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2047/2021
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
23.09.2021
Erstellt
23.09.2021 11:04