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V/0549/2024

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – Stadtjugendring Münster e.V.

Vorlagen 03.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 26.09.2024, TOP 9

3_Satzung des Vereins

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

2_Antrag auf Anerkennung

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Ansehen

6_ Jahresbericht 2022-2023

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Ansehen

5_Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes

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Ansehen

4_Auszug aus dem Vereinsregister

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Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

3_Satzung des Vereins

15471 Zeichen

Satzung

Der Stadtjugendring Münster e.V. - nachstehend Verein genannt - ist der freiwillige Zusam-
menschluss der Jugendverbände sowie weiterer freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit
im Gebiet der Stadt Münster (gemäß 8 75 SGB VIII).

Grundlagen des Vereins sind die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland sowie die UN-Kinderrechtskonvention.

Der Charakter des Vereins als Dachverband/Arbeitsgemeinschaft beeinträchtigt nicht die
Selbständigkeit, Eigenart und Unabhängigkeit. der Mitgliedsverbände, verpflichtet aber zur
kontinuierlichen Mitarbeit. 3

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

5 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Stadtjugendring Münster.

2. Er hat seinen Sitz in Münster ünd soll'in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster
eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Zusatz e.V.

$ 2 Aufgaben und Zweck

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und
Bildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß 8 12 SGB VIlll, die Anliegen und In-
teressen junger Menschen zum Ausdruck zu bringen und junge Menschen bei Mitbe-
stimmung in der Selbstorganisation und gemeinschaftlichen Gestaltung von Jugend-
arbeit zu unterstützen.

b. Angebote der politischen Jugendbildung und der demokratischen Erziehung und Bil-
dung, z.B. in Form von Seminaren und Veranstaltungen, um junge Menschen zur ver-
antwortlichen Gestaltung des Zusammenlebens aller Menschen auf der Grundlage der
Menschenrechte zu befähigen und so militaristischen, diskriminierenden, sexisti-
schen, rassistischen, antisemitischen, totalitären oder jugendgefährdenden Tenden-
zen entgegenzutreten.

C Förderung der Beratung, Vernetzung und Qualifizierung (Information, Beratung,
Schulung) der Mitarbeitenden der Mitgliedsverbände in Fragen der Jugendarbeit, so-
wie die Planung und Durchführung verbandsübergreifender Aktivitäten der Jugendar-
beit. Die Interessen und Bedürfnisse von nicht organisierten Kindern und Jugendlichen
sind dabei zu berücksichtigen. .

a)

b)

€)

Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Kinder- und Ju-
gendringen, der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Jugendringe in NRW und
dem Landesjugendring NRW.

Zur Umsetzung dieser Aufgaben kann der Verein
eine Geschäftsstelle unterhalten und Mitarbeiter:innen einstellen,

die Trägerschaft von Einrichtungen und Maßnahmen übernehmen, die geeignet sind,
die o. a. Ziele zu erfüllen,

durch Vorstandsbeschluss Personen beauftragen, den Verein in Gremien Dritter (z.B.
in der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk oder in kommunalen Gremien wie dem
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie) zu vertreten.

Der. Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke’ verwendet werden. Die Mit-
glieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein ist nicht Rechts- und Vermögensträger
der Mitgliedsverbände.

$ 3 Mitgliedschaft

1.

Mitglieder des Vereins können in der Stadt Münster tätige Jugendverbände, sowie
andere freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit (gem. 88 11, 12, 75 SGB VIII) in der
Stadt Münster sein.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist:

Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland sowohl in der Zielsetzung als auch in der praktischen
Arbeit. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Satzung/der Jugendordnung.

f

Der Nachweis, anerkennungswürdiger Kinder- und Jugendarbeit gemäß 55 11, 12 SGB
VIII und $ 10, 11 3. AG KJHG NRW. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des letzten
Jahresberichts. "

Bei Kinder- und Jugendverbänden gilt zusätzlich das satzungsmäßige Recht auf eigene
Gestaltung des Gruppentebens und der Wahl der Vorstandsmitglieder (s. S 12 SGB
VIII). Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Satzung/der Jugendordnung.

Anerkennung nach 5 75 SGB VIn als Träger der
freien Jugendhilfe. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Anerkennungsbe-
scheids.

3

Anerkennung als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Der Nachweis erfolgt <
durch die Vorlage des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids.

Ist ein Dachverband Mitglied, ist die Mitgliedschaft dessen Untergliederungen ausge-

schlossen.

Jeder Jugendverband kann im Jugendring Münster nur einmal vertreten sein.

Die Mitgliedschaft von Jugendorganisationen politischer Parteien sowie nicht gemein-
nütziger Anbieter von Jugendhilfe ist ausgeschlossen.

Aufnahmeanträge müssen in Textform unter Vorlage der Satzung und Unterlagen ge-
mäß $ 3.2 an den Vorstand des Vereins gestellt werden.

Über die Aufnahme entscheidet die nächste Vollversammlung, die zum Zeitpunkt des
Eingangs des Aufnahmeantrags noch nicht einberufen wurde, mit 2/3 Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Das Stimmrecht des neu aufgenommenen Verbandes
kann erst nach Ablauf der Vollversammlung, die über den Aufnahmeantrag entschie-

, den hat, ausgeübt werden.

Die Mitgliedschaft erlischt:
durch Austritt

Der Austritt eines Mitglieds kann jederzeit erfolgen. Er ist durch das zuständige Organ
beim Vorstand des Stadtjugendrings Münster in Textform zu erklären. Mitgliedsbei-
träge des laufenden Geschäftsjahres werden nicht zurückerstattet.

durch Ausschluss

Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedsverbandes kann von jedem Mitgliedsverband
oder dem Vorstand in Textform gestellt werden, wenn gegen den Vereinszweck oder
die Mitgliedschaftsbedingungen unter 5 3.2 verstoßen wird. Über den Antrag entschei-
det die Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.. Das
betroffene Mitglied ist zu dem Antrag auf Wunsch zu hören.

durch Aufhebung oder Aberkennung der Anerkennung als freier Träger der Jugend-
hilfe nach S 75 SGB VIII bzw. dauerhaften, in die Zukunft gerichteten Verlust der
Gemeinnützigkeit .

R

durch Auflösung der Mitglieds.

$ 4 Organe

Organe des Vereins sind:

iM
2.

Die Vollversammlung

Der Vorstand

$ 5 Vollversammlung

1.

Die Vollversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Die Vollversammlung tritt
mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Vollversammlung kann als Präsenzveran-
staltung, als virtuelle Vollversammlung in Form einer.digitalen Versammlung (virtu-
elle’ Vollversammlung) oder als Kombination von Präsenzversammlung und digitaler
Versammlung (hybride Vollversammlung) durchgeführt werden. Die Entscheidung
über die Durchführungsform trifft der Vorstand. Teilnahme- und stimmberechtigten
Personen wird im Falle der Durchführung einer virtuellen oder hybriden Vollversamm-
lung durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, digital an
der Vollversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege
auszuüben. Die Auswahl der technischen Rahmenbedinsungen (z.B.. die Auswahl der
zu verwendenden Software) obliegt dem Vorstand. Die technischen Rahmenbedingun-
gen müssen sicherstellen, dass alle Vorgaben der Satzung, insbesondere auch ge-
heime Wahlen, umgesetzt werden können. Die Durchführungsform ist in der Einladung
mitzuteilen.

Die Tagesordnung der Vollversammlung wird durch den Vorstand vorgeschlagen und
vorläufig beschlossen.

Eine außerordentliche Vollversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, wenri
es ein Viertel der Mitgliedsverbände oder der Narzlanch in Textform unter Angabe. der
zu beratenden Themen verlangen.

Die Einladung zur Vollversammlung muss unter Einhaltung einer Frist von mindestens
14 Tagen und Angabe der Tagesordnung sowie Zeit und Ort den Mitgliedsverbänden
in Textform zugehen. Die Einladung gilt als zugestellt, wenn sie den Vorständen der
Mitgliedsverbände zugegangen ist. Die Vertreter:innen der Mitgliedsverbände werden
von diesen benannt, soweit die Mitgliedsverbände keine abweichende Regelung in
ihren Satzungen getroffen haben \

Die Vollversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen
Vertreter:innen bzw. Vorstandsmitglieder.

Zusammensetzung:

Die Vollversammlung setzt sich aus den Vertreter:innen der Mitgliedsverbänden nach
folgendem Schlüssel zusammen:

Mitgliedsverbände mit bis zu 500 Mitgliedern entsenden 1 Vertreter:in,
Mitgliedsverbände mit 501 bis zu 5.000 Mitgliedern entsenden 2 Vertreter:innen,
Mitgliedsverbände mit 5.001 bis zu 10.000 Mitgliedern entsenden 3 Vertreter:innen.
Für jede weiteren angefangenen 10.000 Mitglieder kommt eine Stimme dazu, wobei
kein Verband mehr als 1/3 der möglichen Gesamtstimmenzahl (bei Erscheinen aller
Vertreter:innen und Vorstandsmitglieder) auf sich vereinen darf.

Zu Grunde gelegt wird hier der Mitgliedsbegriff des jeweiligen Mitgliedsverbandes.
Maßgeblich ist die Mitgliederzahl zum Stichtag 01.01. eines Kalenderjahres, die vom
jeweiligen Mitglied an den Verein zu melden ist.

Die Mitgliedsverbände sollen bei der Benennung der Vertreter:innen möglichst eine
“ paritätische Besetzung anstreben sowie junge Menschen vor Vollendung des 27. Le-
bensjahres benennen.

Jede:r Vertreter:in nimmt eine Stimme wahr.

b. Jedes Vorstandsmitglied nimmt in der Vollversammlung eine Stimme wahr, die nicht
auf die Delegiertenzahl der Verbände angerechnet wird.

C: Als beratende Mitglieder können an der Vollversammlung eine:e Vertreter:in des Ju-
gendamts der Stadt Münster, die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des Jugen-
drings sowie Vertreter:innen des Münsteraner Jugendrats teilnehmen. i

d. Gäste können durch den Vorstand bzw. durch Verbände mit Einverständnis des Vor-
standes eingeladen werden. Sie haben Rederecht.

3. Aufgaben der Vollversammlung:
Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören
a. Beschlussfassung über Anträge )

b. : Wahl und ggf. Abwahl des Vorstandes, von zwei Kassenprüfer:innen für die Amtszeit
von zwei Jahren, jeweils in den Jahren der Vorstandswahl ohne die Möglichkeit auf
direkte Wiederwahl, sowie ggf. Beauftragung einer:eines Wirtschaftsprüferin:Wirt-

schaftsprüfers.

c. Entgegennahme von Tätigkeits- und Geschäftsberichten

d. Entlastung des Vorstandes

e. Benennung von Vertreter:innen des ‘Vereins in anderen Gremien

f. Einsetzen von Arbeitsgruppen und Entgegennahme von Berichten dieser Arbeitsgrup-
pen 3

8. Erlass und Änderung der Geschäftsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist

h. Beschlussfassung über einen Mitgliedsbeitrag.

i. Beschlussfassung über Satzungsänderungen

j. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

-4. Protokoll

Z .
Die Vollversammlung ist zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Vorsitzenden und von
der:von dem Protokollantin:Protokollanten zu unterzeichnen.

S 6 Vorstand
1. Zusammensetzung:
Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus:

a) Den beiden gleichberechtigten Vorsitzenden
6

b) bis zu fünf Beisitzer:innen.

2. Die Vorstandsmitglieder werden von den stimmberechtigten Vertreter:innen der j
Vollversammlung in je Vorstandsamt getrennt durchzuführenden, geheimen Wahlen
mit Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Vertreter:innen auf zwei Jahre
gewählt.

Vorsitz 1, Beisitz 1,3 und 5 werden in den ungeraden Kalenderjahren gewählt; Vorsitz
2, Beisitz 2 und 4 in den geraden Kalenderjahren. Zuwahl kann auch außerhalb dieser
Perioden stattfinden. Bei Gründung des Stadtjugendrings werden abweichend von
diesern Verfahren die Posten des Vorsitz 1 und der Beisitze 1,3 und 5 nur für ein Jahr
gewählt.

Der Vorstand soll divers (z. B. Geschlechtsidentitäten, Verbandsvielfalt, Stadtteile,
Mitglieder unter 27 Jahren o.ä.) aufgestellt sein. Das Vorschlagsrecht für den Vor-
stand liegt bei den Delegierten der Vollversammlung.

3. Aufgaben:

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem an-
deren Organ per Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:

a. die Vorbereitung und Einladung der Vollversammlung

b. die Ausführung von Beschlüssen der Vollversammlung. Hierzu kann der Vorstand Ar-
beitsgruppen einsetzen. i

c. die Erstellung von Haushaltsplänen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Er-
stellung von Rechenschaftsberichten. Über den Haushaltsplan und den Jahresab-
schluss ist in der Vollversammlung zu berichten.

4. Geschäftsführender Vorstand

Der Geschäftsführende Vorstand (nach $ 26 BGB) setzt sich zusammen aus den beiden
Vorsitzenden. Der Stadtjugendring Münster wird gerichtlich und außergerichtlich
durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vertreten.
Scheidet eine:r der beiden Vorsitzenden vorzeitig aus, so kann der Vorstand das Amt
für die verbleibende Amtszeit durch Zuwahl besetzen: Die Mitglieder des Vorstands
bleiben solange im Amt, bis Nachfolger gewählt werden.

f

5; Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstands sind
in Textform zu protokollieren. Das Protokoll ist von der:dem Protokollführer:in zu
unterzeichnen. Beschlüssen können auch im Umlaufverfahren oder im Rahmen hybri-
der Sitzungen getroffen werden.

S 7 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand.

ae

Zur Bewältigung seiner Aufgaben kann der Stadtjugendring Münster eine Geschäfts-
stelle unterhalten und eine:n hauptberufliche:n Geschäftsführer:in sowie weiteres
Personal einstellen. Der:Die hauptberufliche Geschäftsführer:in kann vom Vorstand
zum:zur besonderen Vertreter:in nach 8 30 BGB berufen werden. Bei der Berufung ist
der Geschäftskreis für den die Vertretungsmacht erteilt wird, zu benennen.

Der: die Geschäftsführer:in ist für seine:ihre Tätigkeiten dem Vorstand gegenüber ver-
antwortlich. Die Dienstaufsicht führt der Geschäftsführende Vorstand.

Der:die Geschäftsführer:in nimmt an den Sitzungen der Organe beratend teil

5 8 Finanzen

1.
2;

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Mittel des Vereins werden durch Zuwendungen der öffentlichen Träger der Ju-
gendhilfe, durch Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie sonstige Einnahmen aufge-
bracht.

Mitgliedsbeiträge können erhoben’werden.

5 9 Satzungsänderung -

il

Ein Antrag auf Satzungsänderung muss spätestens vier Wochen vor der Vollversamm-
lung beim Vorstand in Textform und begründet eingereicht werden.

Ein Antrag auf Satzungsänderung muss den Vertreter:innen in Textform, spätestens
mit der Einladung zur. Vollversammlung, zugehen; die Begründung ist beizufügen.

Über eine Satzungsänderung einschließlich der Änderung des Vereinszwecks entschei-
det die Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Vertreter:innen.

$ 10 Auflösung
1.

Eine Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen
Vollversammlung beschlossen werden.

Zur Auflösung des Vereins bedarf es einer 34 Mehrheit der anwesenden ‚stimmberech-
tigten Vertreter:innen.

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an den Landesjugendring NRW e.V., der es unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Es ist zur
Förderung der Zwecke des Vereins einzusetzen. 7

Fl
z

Die vorstehende Satzung wurde auf der Vollversammlung des Stadtjugendrings Münster am
19.08.2022 beschlossen.

Sie wurde durch Beschluss der Vollversammlung vom XX.XX.20XX geändert.

Beschlussvorlage

4819 Zeichen

V/0549/2024 
V/0549/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – Stadtjugendring Münster 
e.V. 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Stadtjugendring Münster e.V. wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Ver-
bindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Der „Stadtjugendring Münster e.V.“ hat am 20.09.2023 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der 
freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII eingereicht. Nach Rücksprache mit der Verwaltung wurde der 
Antrag bis zur Konstituierung und dem Aufbau des Stadtjugendrings zurückgestellt. 
 
Der Stadtjugendring Münster (SJR) wurde am 19.08.2022 gegründet. Im SJR haben sich 15 Müns-
teraner Jugendverbände formell zusammengeschlossen. Alle Mitgliedsverbände sind anerkannte 
Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Gründung des SJR ging eine 3-jährige Projektpha-
se „#jungesnrw“, gefördert vom Landesjugendring NRW, voraus. Ziel des Projektes war, die Vernet-
zung und Zusammenarbeit der Jugendverbände untereinander zu fördern, die Jugendverbandsarbeit 
in die Öffentlichkeit zu trage n und die Mitwirkung bei kommunalen Prozessen der Kinder - und Ju-
gendarbeit auszubauen. Zum Projektende erfolgte die Gründung des Stadtjugendring Münster e.V. 
 
Ziele des SJR sind die Zusammenarbeit der Jugendverbände, die Vertretung der Jugendverbandsar-
beit in der Stadt Münster und der Öffentlichkeit sowie die Unterstützung der Jugendverbände. Eine 
der wichtigsten Aufgaben des SJR ist die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in 
Münster. Der SJR setzt sich als Dachverband in Münster für die Interessen seiner Mitgliedsverbände 
ein, etwa durch die Mitarbeit im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und in weiteren städ-
tischen Gremien. Daneben berät und schult er die Mitgliedsverbände in inhaltlichen und pädagogi-
schen Fragen, wie z.B. 2023/24 zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit“. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
10.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ingenfeld 
Telefon: 492-5121 
Ingenfeld@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0549/2024 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fördert die Arbeit des SJR mit einer Vollzeitstelle als 
Geschäftsführung seit Juli 2023. In der alten Dechanei werden dem Stadtjugendring und seinen Mit-
gliedsverbänden kostenfrei städtische Räumlichkeiten für ein Büro und Begegnungsräume zur Verfü-
gung gestellt.  
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden folgende Unterlagen vor-
gelegt: 
 
 Satzung des Vereins  
 Auszug aus dem Vereinsregister  
 Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes  
 Jahresbericht 2022-2023 
 
Laut Satzung kennzeichnen folgende Schwerpunkte die Aktivitäten des Stadtjugend Münster e.V.: 
 
 Dienstleistungen für die Mitglieder durch Informationen, Beratung, Qualifizierung und 
Erfahrungsaustausch 
 Vertretung der Vereinsinteressen gegenüber Politik und Verwaltung 
 Information der Öffentlichkeit über Vorstellungen und Meinungen zu jugendpolitischen The-
men aus Sicht der Jugendverbandsarbeit 
 Gestaltung verbandsübergreifender Aktivitäten 
  
Der Stadtjugendring Münster ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und 
verfolgt gemeinnützige Ziele. Die Vertretung der Ziele des Grundgesetzes und unserer demokrati-
schen Gesellschaft sind in der Satzung verankert. Jugendverbände verstehen sich als demokratische 
Lernstätten für Kinder und Jugendliche. Es lässt sich aufgrund der fachlichen, personellen und struk-
turellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Auf-
gaben der Jugendhilfe leistet. Alle Mitgliedsverbände des SJR sind anerkannte Träger der Jugendhil-
fe.  
 
Der Stadtjugendring Münster e.V. ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen, 
da er die v. g. Bedingungen erfüllt. Da der Verein se inen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt 
nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugend-
hilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentli-
che Förderung abgeleitet werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage A 
2. Antrag auf Anerkennung 
3. Satzung des Vereins  
4. Auszug aus dem Vereinsregister  
5. Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes  
6. Jahresbericht 2022-2023

2_Antrag auf Anerkennung

7962 Zeichen

Stadt Münster
27, Sep. NVRE

Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien

Stadtjugendring Münster e.V.
Mauritz-Lindenweg 95, 48145 Münster

stadtjugendring
münster

Antrag auf Anerkennung nach 875 SGB VIll

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
z.Hd. Frau Trockel
Hafenstraße 30
48153 Münster
Münster, 20.09.2023

Antrag auf Anerkennung nach 8 75 SGB VIll
Sehr geehrte Frau Trockel,

hiermit beantragen wir die Anerkennung des Stadtjugendrings Münster e.V. als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß 875 des Sozialgesetzbuches.

Anspruch auf Anerkennung hat gemäß SGB VIII, wer als juristische Person
1.auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des $1 tätig ist,
2.gemeinnützige Ziele verfolgt,
3.aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass sie einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist
4.die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet
5.mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist.

Nach eingehender interner Prüfung der Bedingungen und der Anforderungen glauben wir, dass der
Stadtjugendring Münster e.V. die Voraussetzungen einer Anerkennung erfüllt.

Seit dem 02.12.2022 ist der Stadtjugendring als Verein im Vereinsregister eingetragen.

1. Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe s

Der Zweck des Stadtjugendrings ist gemäß der beigefügten Satzung die Förderung der Jugendhilfe
sowie Erziehung und Bildung. Dies geschieht in der Praxis insbesondere durch das regelmäßige
Angebot der Vernetzung der Jugendverbände auf dem Gebiet der Stadt Münster. Fortgeführt aus
den etablierten Strukturen durch das bis Ende 2023 vor Ort ansässige Landesjugendring-

Stadtjugendring Münster e.V. vorstand@jugendring-ms.de IBAN: DE92 4006 0265 0010 0327 00
Mauritz-Lindenweg 95 Tel.: 0251 — 383 476 47 BIC: GENODEM1DKM
48154 Münster

Projekt #jungesnrw, bieten die alle drei Monate stattfindenden Vernetzungstreffen den Verbänden
die Möglichkeit des Austauschs, der Planung gemeinsamer Projekte und der Entwicklung
gemeinsamer (politischer) Positionen.

Gleichzeitig arbeitet der Stadtjugendring Münster e.V. beispielsweise mit dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien zusammen und bietet Informations- und Qualifizierungsveranstaltungen
zum Thema "Kinderschutz" an.

Als Art Dachverband seiner Münsteraner Mitglieder ist es vor allem die Aufgabe des
Stadtjugendrings Münster e.V. die Anliegen seiner Mitgliedsverbände gegenüber Politik und

Verwaltung zu einer gemeinsamen Stimme zu bündeln.
2. Verfolgen gemeinnütziger Ziele

Wir verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke, so gibt es auch unsere Satzung in 82.3
wieder, in der "gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke' der
Abgabenordnung" erwähnt sind. Das Finanzamt Münster-Innenstadt hat den Stadtjugendring am
18.10.2022 als gemeinnützig anerkannt, den entsprechende Freistellungsbescheid finden Sie

anbei.

3. imstande sein, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der
Jugendhilfe zu leisten

Bereits in unserer Satzung ist die Förderung der Jugendhilfe als Zweck festgehalten, das

Finanzamt hat dies ebenfalls so anerkannt.

In der Praxis legt sich die Fähigkeit, Jugendhilfe leisten zu können, unterschiedlich dar:

So ist zum einen die Möglichkeit des Vorstandsvorsitzenden Thomas Lammers zu nennen, die
grundsätzlich ehrenamtliche Vorstandsarbeit zu nicht unerheblichen Teilen in seiner Arbeitszeit
beim Stadtsportbund Münster auszuüben. Durch seine langjährige Tätigkeit in der
Jugendabteilung des Stadtsportbundes kann Herr Lammers eine große Fachlichkeit in der
Jugendhilfe vorweisen.

Ergänzt wird diese Expertise durch die ehrenamtliche Vorsitzende Nina Huber und die
Beisitzenden, die nicht nur allesamt Erfahrung in ihren jeweiligen Verbänden haben, sondern
teilweise auch ihren Hauptberuf in Feldern der Jugendhilfe,haben.

Zuletzt hat der Rat der Stadt Münster dem Stadtjugendring Münster mit Verabschiedung des
Haushalts für das Jahr 2023 bis zunächst inklusive 2026 eine Volizeit-Geschäftsführungsstelle

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bewilligt, die aktuell mit Jana Winkeljann besetzt ist. Nicht nur hat sie durch ihre ehrenamtliche
Vorstandsarbeit bei der Sportjugend und ihr Studium der Erziehungswissenschaften ebenfalls
Erfahrung im Feld der Jugendhilfe. Als hauptberufliche Unterstützung des ehrenamtlichen
Vorstandes hat sie außerdem die Möglichkeit, diesen bei Verwaltungstätigkeiten und in

Gremiensitzungen und weiteren Terminen im Vormittagsbereich zu entlasten und zu vertreten.

Grundsätzlich vertritt der Stadtjugendring als Art Dachverband der Jugendverbände. in Münster 15
Verbände, die allesamt selbst anerkannte Träger der Jugendhilfe sind. Als gemeinsame Stimme
dieser Verbände auf Ebenen wie Kommunalpolitik und Verwaltung spricht er vor allem Vorstände
und leitende Personen an, ist - besonders im Rahmen der Vernetzungstreffen und geplanter
gemeinsamer Aktionen - aber auch offen für Kinder und Jugendliche.

Auch Nichtmitglieder, also vor allem Vertreterinnen von Verbänden, die (noch) nicht Mitglied im
Stadtjugendring sind, sind auf den Vernetzungstreffen herzlich willkommen. Dennoch werden die
erhobenen Mitgliedsbeiträge von 60 Euro pro Delegiertenstimme eines Verbandes vorrangig für

die Mitgliedsverbände selbst eingesetzt.

Wie aus dem angehängten Sachbericht hervorgeht, ist der Stadtjugendring Münster offen für
jegliche Zusammenarbeit: So arbeiten wir nicht nur regelmäßig und vertrauensvoll mit Ihrer
Kollegin Hanna Böhm als Vertreterin des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen.
Im Rahmen der gemeinsamen, aktuellen Veranstaltungsreihe zum Kinderschutz ist uns auch der
Kinderschutzbund ein guter Partner. Zu den Vernetzungstreffen laden wir regelmäßig Gäste,
beispielsweise einen Vertreter der Kreisimkervereins zum Thema nachhaltige Jugendarbeit oder
den stellvertretenden Vorsitz der Sportjugend :NRW zum Thema Kinderschutz, ein. Der

. Stadtjugendring ist außerdem an der Veranstaltung der thx*-Party für ehrenamtliche Kinder und
Jugendliche in der Stadt Münster beteiligt.

4. Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit

Dass wir die Ziele des Grundgesetzes und unserer demokratischen Gesellschaft vertreten, ist in
der Präambel unserer Satzung bereits festgehalten. Jugendverbände sehen sich durch ihre
beteiligenden Strukturen und Werte als demokratische Lernstätten für Kinder und Jugendliche. So
gilt es auch für den Stadtjugendring Münster.

f
r

5 Dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe

Gegründet hat sich der Stadtjugendring am 19.08.2022. Die regelmäßige Vernetzung und das

Durchführen gemeinsamer Projekte - wie zum Beispiel die Kommentierung des Koalitionsvertrags

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der Münsterkoalition, den Sie anbei finden - startete aber bereits mit dem Beginn des
Landesjugendring-Projekts #jungesnrw, welches seit 2019 in Münster und für das Münsterland
verankert ist. Die Zusammenarbeit der Verbände und ihrer Vertreter*innen im Feld der Jugendhilfe
ist in nur marginal wechselnder Besetzung also bereits seit vier Jahren etabliert. Mit offizieller
Ausgründung des Stadtjugendrings Münster e.V. hat sich in dieser Hinsicht nur der Name
geändert.

Für eine Prüfung des Antrags bedanken wir uns bereits an dieser Stelle recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lammers Nina Huber

Sportjugend im SSB Münster! Vorsitz SIR ASJ Münsterland | Vorsitz SJR

thomas.lammers@jugendring-ms.de nina.huber@jugendring-ms. de

0251 383 476 47

!
r

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6_ Jahresbericht 2022-2023

18482 Zeichen

Jahresbericht
Stadtjugendring Münster
2022-2023

stadtjugendring

münster

Liebe Jugendverbandler*innen in Münster,

ein knappes Jahr ist es her, dass wir gemeinsam - als über die letzten Jahre gewachsener Zusammen-
schluss der Jugendverbände in Münster - einen Stadtjugendring gegründet haben - knapp 30 Jahre, nach-
dem es in Münster den letzten Jugendring gab. Es wurde also Zeit...

..Zeit, um der Jugendverbandsarbeit in Münster wieder eine gemeinsame politische Vertretung und eine
Stimme gegenüber Politik und Verwaltung zu geben und deutlich zu machen, welchen Wert die Jugend-
verbandsarbeit für die Gesellschaft hat.

Die Gründung war also nur der Anfang und deshalb freuen wir uns, euch auf den kommenden Seiten noch
einmal zusammenzufassen, was in den letzten zwölf Monaten bereits angestoßen, geplant und umgesetzt
worden ist. Ihr könnt von Teambuilding und Neuzugängen lesen, von guten und wichtigen Gesprächen,
von erfolgreichen Anträgen und natürlich auch von Hindernissen und Abschieden. Ein gut gefülltes, bun-
tes erstes Jahr!

Dafür möchten wir euch allen danken! Danke, dass ihr als Jugendverband den Stadtjugendring unter-
stützt; dafür dass ihr so wichtige und wertvolle Jugendarbeit leistet; für eure zahlreichen Stunden ehren-
amtlicher Arbeit!

Einige von euch mögen von sich selbst sagen, dass sie nicht politisch arbeiten. Aber: Kindern und Jugendli-
chen Lernorte neben der Schule zu bieten, ihnen Woche für Woche demokratische Werte in Gruppen-
stunden zu vermitteln, sie in Umweltbildung, erster Hilfe oder gesunder Ernährung zu schulen, das ist po-
litische Bildung. Und genau das möchten wir hör- und sichtbar machen. Für und mit euch möchte der
Stadtjugendring Münster daran arbeiten und deshalb freuen wir uns darauf, auch in den kommenden
Monaten Meinungen, Bilder, Veranstaltungstipps und jede Menge gute Gespräche von euch zu bekom-
men.

Erst einmal wünschen wir euch aber viel Freude beim Stöbern durch die nächsten Seiten!

Verbandliche Grüße im Namen des gesamten Vorstands

Janna Frydryszek Thomas Lammers
Vorsitzende Vorsitzender

Gründung des Stadtjugendrings

Mit 15 Münsteraner Jugendverbände haben wir am 19.08.2022 in der Aula der Katholischen
Hochschulgemeinde (KSHG) gemeinsam den Stadtjugendring Münster gegründet. Zu den
Vorsitzenden habt ihr Janna Frydryszek von der DGB-Jugend und Thomas Lammers von der
Sportjugend gewählt. Die Gründung ist nicht nur das Ergebnis regelmäßiger Vernetzung der Jugend-
verbandsarbeit in Münster der letzten Jahre, sondern auch die Institutionalisierung einer bereits be-
stehenden Partnerschaft mit Verwaltung und Politik.

Zu den Gründungsmitgliedern des Stadtjugendrings zählen auf konfessioneller Seite unter anderem
der BDKJ Stadtverband und die Evangelische Jugend. Von den helfenden Verbänden sind die Arbei-
ter-Samariter-Jugend, die Jugendfeuerwehr und die THW-Jugend, von den Wohlfahrtsverbänden das
Jugendrotkreuz und das Kreisjugendwerk der AWO dabei, während die DGB-Jugend als Teil der Ar-
beiterjugendbewegung mitwirkt. Auch mehrere bündische und Pfadfinderverbände haben den Stadt-
jugendring mitgegründet. Die größte Mitgliedsorganisation im frisch gegründeten Stadtjugendring ist
die Sportjugend, aber auch kleinere Verbände wie der MOT-Treff und die Falken waren zur Gründung
anwesend.

„Wir freuen uns, dass sich die Vielfalt der Jugendverbandsarbeit in der Zahl der mitgründenden
Verbände widerspiegelt“, sagt Thomas Lammers. „Nur so können wir unsere verschiedenen Erfah-
rungen und Stärken bündeln, um den Wert der Jugendarbeit für die Stadt Münster deutlich zu ma-
chen.“ b

Die Vorsitzenden Janna Frydryszek und Thomas Lammers werden im Vorstandsteam von fünf
Beisitzer*innen komplettiert: Kim Wensing (BDKJ), Spren Zeine (CVJM Bündisch), Nina Huber
(AS), Thomas Hemker (Jugendfeuerwehr) und Florian Bonzol (BDKJ). Lars Gremme (DGB-Jugend)
und Max Lüneburg (Falken) unterstützen das Team als Kassenprüfer.

Unterstützt wurden die Jugendverbände auf dem Weg zum Jugendring vom Projekt „#jungesnrw —

Perspektiven vor Ort“ des Landesjugendrings NRW. Maja Tölke, Vorsitzende des Landesjugendrings

NRW, freut sich ebenfalls über diesen wichtigen Schritt in Münster: „Die Jugendverbände in Münster

sind an dem Projekt drangeblieben. Diese stetige Vernetzung zeigt, wie wichtig es den Verbänden ist,

die Interessen und Anliegen der Jugendverbände zu bündeln.
Bestes Gelingen wünsche ich dem neu gegründeten
Stadtjugendring in Münster!“

Neben den Beschlüssen zu Mitgliedsbeitrag und
Satzung und der Wahl des Vorstandes schließt sich der
Münsteraner Stadtjugendring auch der
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Jugendringe in
NRW an. Im Anschluss an die Gründungsversammlung
lobte Bürgermeisterin Maria Winkel (SPD) das Engage-
ment der Jugendverbände „Diese gemeinsame Arbeit
zeugt von Mut! Dieser vor allem ehrenamtliche Arbeit
hat meine Anerkennung und meinen Dank“. Der Abend
klang mit einem gemeinsamen Imbiss aus.

Verschiedene Wahlen und Anträge gab es
auf der Gründungsversammlung
durchzuführen und zu beschließen.

thx*-Party

Nachdem es während der Corona-Pandemie eine
Zwangspause gab, konnte am 16. September 2022
endlich wieder die thx*-Party stattfinden. Die
Dankeschön-Party für alle ehrenamtlich tätigen
Jugendlichen in Münster wurde organisiert und
veranstaltet vom Regionalbüro Ost des Bistums
Münster, dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien der Stadt Münster, der Freiwilligen-
Stiftung und - und damit war auch der gerade
gegründete Stadtjugendring indirekt schon
mitvertreten — der Sportjugend Münster, dem .
Evangelischen Kirchenkreis (zu dem die Das bunte thx*-Team.
Evangelische Jugend gehört) und dem Projekt

#jungesnrw.

Nachdem im Jahr zuvor alternativ ein Open Air-Kino im Rathaus- Innenhof stattgefunden hatte, konnte
nun wieder im Jovel Club gefeiert werden. Eröffnet
wurde die Party von Ferdinand Sieglin und seinem
interaktiven Teamdrumming-Event, bevor rund 400
junge Ehrenamtliche gemeinsam feierten und tanzten.
Zur Stärkung zwischendrin gab es sowohl süß als auch
deftig: Das Süßigkeiten-Buffett kam vom Unverpackt-
Laden in der Hammer Straße und begeisterte die Gäste
durchweg, auch die Pommes, frisch frittiert, kamen in
den Tanzpausen gut an.

Bürgermeisterin Maria Winkel bedankt
sich für die unverzichtbare Arbeit der
Ehrenamtlichen.

Bürgermeisterin Maria Winkel (SPD) bedankte sich bei
den Ehrenamtlichen für ihre wichtige Arbeit und
tauschte sich danach unter anderem auch mit unserem
SIR-Vorsitz Thomas Lammers aus.

Vernetzungstreffen

Vernetzuna im Juni 2023.

Gestartet im Projekt #jungesnrw, sind die
Vernetzungstreffen das Element, das uns als Jugendverbände
verschiedenster Art zusammengebracht hat. Seit 2019 |
kommen wir regelmäßig zusammen, tauschen uns über das |
Geschehen in den Verbänden aus, planen und brainstormen, I )
essen und trinken gemeinsam. 2 1 | IN -

6 .
In diesen Runden haben wir an unserem Input für den
kommunalen Kinder- und Jugendförderplan gearbeitet,
haben entschieden, dass wir unsere Anregungen zum
Koalitionsvertrag der Münster-Koalition öffentlich machen
möchten; hier ist die Idee entstanden, uns als
Stadtjugendring auszugründen.

Kurzum: Die Vernetzungstreffen haben immer einen Mehrwert gehabt. Umso schöner ist es, dass wir
bei der Gründung des Stadtjugendrings die Entscheidung getroffen haben, die Tradition der
Vernetzungstreffen weiterzuführen und für Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder offen zu belassen. Zwar
geht es verstärkt um gemeinsame Grundsätze, Projekte und politische Schritte, dennoch ist es uns ein
Anliegen, auch Verbände, die aktuell kein Mitglied sind, an den Möglichkeiten einer Vernetzung
teilhaben zu lassen.

Inzwischen hat der Vorstand beschlossen, die Vernetzungstreffen alle drei Monate am jeweils 15. des
Monats stattfinden zu lassen. Das hat den großen Vorteil, dass wir uns auf keinen festen Wochentag
festlegen und so für jede*n die*der möchte, die Chance besteht, mehr oder weniger regelmäßig dabei
zu sein.

Unser nächster Termin: Das Jahresgespräch am 15.12.2023, gemeinsam mit dem Jugendamt -
übrigens inzwischen auch eine Tradition. ®

Klausurtagung auf der Jugendburg Gemen

Neuer Stadtjugendring, neues Team - klar, dass da erst einmal geschaut werden muss, wie die
Zusammenarbeit am besten funktionieren kann.

Dafür hat der Vorstand des Stadtjugendrings sich ein Wochenende Anfang November 2022 Zeit
genommen. Auf der Jugendburg Gemen - eine Jugendbildungsstätte im Kreis Borken in Trägerschaft
des Bistums Münster — hat er methodisch intensiv daran gearbeitet, sich abseits der verbandlichen
Arbeit kennenzulernen, aber vor allem auch daran, Grundlagen zur gemeinsamen Zusammenarbeit zu
schaffen. Unterstützt wurde er dabei von Christopher Gentges, der als Teamer bereits viel Erfahrung
hat (und an dieser Stelle wärmstens empfohlen wird ®..

Eigene Stärken wurden zu Kernkompetenzen des gesamten Vorstands zusammengefasst, die
Rollenverteilung im Team wurde fokussiert und konkrete Arbeitsabläufe für die - zum großen Teil —
ehrenamtliche Vorstandsarbeit wurden
erarbeitet. Dabei wurde sich zum Beispiel darauf
verständigt, dass ein Leitfaden erstellt wird, der
Kommunikationsabsprachen, Sitzungstermine
und wichtige Dokumente enthält.

Es ist außerdem sehr deutlich geworden, dass alle
Vorstandsmitglieder sich eine gleichberechtigte,
offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit
wünschen - schön, wenn sich auf Grundlagen wie
diese so einstimmig geeinigt werden kann!

f
\ Auch "für das kommende Jahr ist eine
Meme-verdächtige Team-Übung... Klausurtagung geplant, Ort und Zeit sind noch
festzulegen.

Bewilligung des Etatantrags

Bereits für das Jahr 2021 wurde aus unseren Reihen ein Etatantrag an den Rat der Stadt Münster
gestellt: 1500 Euro haben wir beantragt, für die Weiterführung der Vernetzungstreffen, die Nutzung
von Räumlichkeiten der Stadt und auch schon für den potentiellen strukturierten Zusammenschluss
der Jugendverbände in einem Stadtjugendring. 1000 Euro wurden uns bewilligt.

Ähnlich sah es auch ein Jahr darauf aus: Für ähnliche Anliegen bekamen wir für das Jahr 2022 1500
Euro der beantragten 2000. Dank der Gelder des Projekts #jungesnrw und der Möglichkeit auf Räume
einzelner, weniger Verbände und des Bistums Münster zurückgreifen zu können, konnten wir dennoch
Vernetzungstreffen und eine Gründungsveranstaltung für den Stadtjugendring ausrichten.

Und doch haben wir die Antragssumme für 2023 deutlich erhöht: Nicht nur hatte sich mit dem
Stadtjugendring nun die feste Struktur ausgegründet, die bereits 2020 das erste Mal angedacht
worden war. Gleichzeitig war auch zu diesem Zeitpunkt bereits klar, dass das Projekt #jungesnrw nur
bis Ende 2023 läuft und eine hauptberufliche Unterstützung spätestens dann nicht mehr gegeben ist.
Auch deswegen beantragten wir bereits für ab Mitte 2023 Personalgelder für eine volle
Geschäftsführungsstelle. So - so unsere Idee — könnte eine gute Übergabe durch Saskia erfolgen.

Die tolle Nachricht zum Ende des Jahres 2022: Die Stelle wurde uns bewilligt wie beantragt, das
Raumproblem - das mit dem Wegfall der #jungesnrw-Projektstelle nicht unbedingt geringer wird -
konnte im Juli 2023 von der Stadt gelöst werden. Das heißt konkret: Zum 01.09.2023 hat mit Jana
Winkeljann unsere neue Geschäftsführung ihren Dienst in den Räumlichkeiten der Alten Dechanei
angetreten. Über Jana lest ihr nachher noch ein bisschen mehr - und die meisten von euch kennen sie
sicher auch von zahlreichen Vernetzungstreffen, die sie als Vertreterin der Sportjugend besucht hat.

Für das Jahr 2024 hat der Stadtjugendring nun erneut die mittelfristige Finanzierung der bewilligten
Stelle beantragt - inklusive einer Korrektur der Fördersumme. Denn - Anfängerfehler - für das Jahr
2023 haben wir im Etatantrag versäumt, die Arbeitgeberkosten mit einzuberechnen.

Gespräche mit Politik und Verwaltung

Um Jugendverbände und ihre wichtige und vielfältige Arbeit vorzustellen und um deutlich zu machen,
dass die personelle Weiterführung einer hauptberuflichen Unterstützung des Stadtjugendrings
notwendig ist, hat der Vorstand rund um die Einreichung des Etatantrags zahlreiche Gespräche mit
Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung

geführt. Svenja Schulze empfängt den Vorstand des

Mehrfach hat er sich mit Leon Herbstmann, Stadtjugendrings in den Räumen der SPD Münster.

Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der
Stadt Münster und Mitglied der Grünen in
Münster, zusammengesetzt. Auch die
jugendpolitischen Sprecher*innen anderer
Parteien haben einige Vorstandsmitglieder zu
einem oder mehreren Gesprächen getroffen:
Doris Feldmann und Marius Herwig haben zur
SPD eingeladen, Carmen Greefrath von der
CDU hat der Stadtjugendring-Vorstand in den
Räumen des BDKJ getroffen, mit Katrin Bohm
von der FDP wurde sich digital ausgetauscht.

Die Vertreter*innen von Volt, den Linken und der Internationalen Fraktion DIE PARTEI/ÖDP haben sich
leider bisher nicht auf die Anfrage zurückgemeldet.

Alle jugendpolitischen Sprecher*innen zeigten sich beeindruckt, wie vielfältig und bunt die
Jugendverbandslandschaft ist. Gleichzeitig herrschte noch große Unkenntnis über die Aufgaben und
Tätigkeiten von Verbänden. So haben wir die Gespräche nicht nur für uns als Stadtjugendring wertvoll
wahrgenommen, sondern hatten den Eindruck, dass auch die Politiker*innen mit einem Mehrwert aus
den Gesprächen gegangen sind.

Auch mit Bernhard Paschert, Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien, pflegt der Vorstand einen regelmäßigen Austausch. Gemeinsam mit Hanna
Böhm, zuständig für Jugendverbandsarbeit bei selbigem Amt, tauscht man sich über die Entwicklung
des Stadtjugendrings und vor allem auch das Thema Räume für Jugendverbandsarbeit aus.

Zuletzt entstand auch Kontakt zu zwei Münsteraner Bundestagsabgeordneten: Svenja Schulze (SPD),
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Dr. Stefan Nacke (CDU)
haben den Stadtjugendring jeweils zu einem Kennenlernen eingeladen. Beide boten ihre
Unterstützung an verschiedenen Stellen an.

Die Weiterführung dieser Gespräche sind dem Vorstand ein großes Anliegen. Sie helfen, unsere
Anliegen und die Relevanz unserer aller ehrenamtlicher Arbeit in: - letztendlich -— die
Entscheidungsgremien zu tragen und sind für unsere Gesprächspartner*innen hoffentlich eine
Richtschnur und Orientierungshilfe in der so vielfältigen Verbandswelt. Der Vorstand steht gerne als
Ansprechpartner zur Verfügung.

Jugendarbeit braucht Räume!

Auf dem Foto seht ihr das Gasometer Münster,
stillgelegter Gasspeicher und aktuell unter anderem
von den Falken in Münster für ihre Verbandsarbeit
genutzt.

Aber: Im September 2023 wird das Gelände an einen
Investor verkauft.

Die Situation der Falken in Münster ist besonders
dringlich. Und leider gibt es noch einige Verbände,
die ähnliche Probleme haben: Einige sind in
Gemeindehäusern oder städtischen Einrichtungen
allerhöchstens geduldet, andere sind abhängig von
der Planung ihrer Erwachsenenverbände. Es gibt
Verbände, dje - in den Räumlichkeiten ihrer Dach-
und Erwachsenenverbände viel Geld zahlen müssen
für Räume. Bei einzelnen Verbänden fallen
GRIBPEn Stunden seit Monaten aus, weil es gar keine Räume gibt, Lösungen sind nicht in Sicht.

Jugendverbände sind wichtige Orte für junge Menschen in dieser Stadt, an denen sie Demokratie
lernen und leben. Sie schließen dort Freundschaften, erweitern ihren Horizont und machen
Erfahrungen fürs Leben! Für all das braucht es unbedingt feste Orte! Jungen Menschen ihre
(FreiJRäume zu nehmen, darf in Münster nicht zur Gewohnheit werden!

Danke dir, liebe Jana, für die Beantwortung der Fragen und dir für deinen Start alles Gute! Wir freuen
uns sehr darauf, den Stadtjugendring mit dir gemeinsam weiter aufzubauen!

Veranstaltungsreihe zum Thema „Kinderschutz“

Bereits im Rahmen der letzten Vernetzungstreffen habt ihr die Information bekommen, dass der
Stadtjugendring gemeinam mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und zu einer
Informationsveranstaltung zum Thema Kinderschutz/ institutionelle Schutzkonzepte einlädt.

Hierfür gab und gibt es zwei inhaltlich gleiche Termine: am 04.09. und am 21.09.2023, jeweils von
18:30 bis 20:00 Uhr im Gleis 22, Hafenstraße 34, 48153 Münster.

Diese beiden Info-Veranstaltungen, bei denen uns Ralf Holländer - Fachreferent in der Regionalstelle
der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW im Regierungsbezirk Münster in
Trägerschaft des Kinderschutzbundes Münster e.V. - unterstützt, verfolgen zunächst das Ziel,
rechtliche Grundlagen zu klären, sich den Präventionsbegriff näher anzuschauen und die mögliche
Struktur eines Schutzkonzepts kennenzulernen.

Zum Ende des Jahres 2023 bzw. Beginn des Jahres 2024 planen wir drei Qualifizierungs-
Veranstaltungen, die die konkreten Themen Täter*innenstrategien, Maßnahmenkatalog eines
Schutzkonzepts und Risiko- und Potentialanalyse behandeln.

Auch wenn viele von euch auf Landes- oder anderen Ebenen bereits mit Schutzkonzepten in Berührung
gekommen sind, ist es wichtig, sich auch auf Ortsebene damit auseinanderzusetzen. Diese
Veranstaltungsreihe soll euch Unterstützung dabei bieten, das Thema anzugehen und euch aufzeigen,
an welchen Stellen ihr nach Support fragen könnt.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Anmelden könnt ihr euch bei Hanna Böhm vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien unter BoehmH@stadt-muenster.de

Ciao und danke, lieber Flo!

Nach einem Jahr als Beisitzender verabschiedet sich Flo
Bonzol aus persönlichen Gründen leider aus dem Vorstand!

Wir möchten an dieser Stelle DANKE sagen, lieber Flo, für dein
Engagement, deine kritisch- konstruktiven Beiträge und die
Zeit, die du für und in den Stadtjugendring Münster investiert
hast!

Danke für den großen Idealismus, mit dem du in Diskussionen
gehst und deine Art, auch über die Grenzen von
Jugendverbänden hinaus zu denken. e

Wir wünschen dir für dein neues Zuhause und für all neuen
Erfahrungen und Aufgaben alles Gute!

Auf bald, lieber Flo!

10

So könnt ihr uns erreichen

Postalisch: Mauritz-Lindenweg 95, 48145 Münster

Persönlich: Alte Dechanei, Dechaneistraße 14, 48145 Münster

Unsere Vorsitzenden

Janna Frydryszek
janna.frydryszek@jugendring-ms.de

0251 13235-16

Thomas Lammers
thomas.lammers@jugendring-ms.de

0251 38347647

Impressum
Stadtjugendring Münster e.V.

Mauritz-Lindenweg 95, 48145 Münster

kontakt@jugendring-ms.de

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Unsere Geschäftsführung

Jana Winkeljann
kontakt@jugendring-ms.de

Inhaltliche Zusammenstellung: Thomas Lammers, Janna Frydryszek (V.i.S.d.P.), Saskia Schelp

11

5_Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes

12356 Zeichen

Ort, Datum

Finanzamt Münster-Innenstadt 48147 Münster, Ag 10.2022
Steuernummer Straße
337/5982/0956 Anton-Bruchausen-Str 1

Organisationseinheit, Telefon

VBZ 3 0251 416-2511
Finanzverwaltung NRW Postfach 6103 - 48136 Münster
Herrn Bescheid nach $ 60a Abs. 1 AO
Thomas Lammers über die gesonderte Feststellung
Mauritz-Lindenweg 95 der Einhaltung der satzungs-
48145 Münster mäßigen Voraussetzungen nach

den $$ 51, 59, 60 und 61 AO

als gesetzlicher Vertreter für Stadtjugendring Münster e.V., Mauritz-Lindenweg 95, 48145 Münster

Feststellung

Die Satzung Ü] der vorgenannten Körperschaft & der Körperschaft

Stadtjugendring Münster e.V.

(Bezeichnung der Körperschaft)

in der Fassung vom 19.08.2022 (zuletzt geändert am ) erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen
nach den 88 51, 59, 60 und 61 AO.

Hinweise zur Feststellung

Eine Anerkennung, dass die tatsächliche Geschäftsführung (8 63 AO) den für die Anerkennung der Steuer-
begünstigung notwendigen Erfordernissen entspricht, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden.

Diese Feststellung bindet das Finanzamt hinsichtlich der Besteuerung der Körperschaft und der
Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft
erbringen ($ 60a Abs. 1 Satz 2 AO). Die Bindungswirkung dieser Feststellung entfällt ab dem Zeitpunkt, in
dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden ($ 60a
Abs. 3 AO). Tritt bei den für die Feststellung erheblichen Verhältnissen eine Änderung ein, ist die Feststellung
mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben ($ 60a Abs. 4 AO).

Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen auch von der tatsächlichen
Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt — ggf. im Rahmen einer Außenprüfung
- unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der
steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung entsprechen.

Dies muss durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben,
Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung der Rücklagen)
nachgewiesen werden ($ 63 AO). Über die Steuervergünstigungen nach den einzelnen Steuergesetzen wird
im Rahmen des Veranlagungsverfahrens entschieden.

In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit ertragsteuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb unterhält, der kein Zweckbetrieb ist. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im
gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die Gewährung der Steuerbefreiung von der Körperschaft- und
Gewerbesteuer wird die Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich nicht berührt.

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende Feststellung.

Abkürzungen: AO = Abgabenordnung, BStBl = Bundessteuerblatt, EStG = Einkommensteuergesetz, EStDV = Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung, GewStG = Gewerbesteusrgesetz, KStG = Körperschaftsteuergesetz

Gem 7 - Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen für neu gegründete Körperschaften
Nr. 742/085-V2001 (03.20) OFD NRW St 15 Seite 1 von3

Steuernummer: 337/5982/0956
Hinweise zur Steuerbegünstigung

Die Körperschaft fördert - E] mildtätige Zwecke Ü kirchliche Zwecke
folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Jugendhilfe (8 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 4 AO)
Förderung der Erziehung und Bildung ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO)
(8 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) AO)

($ 52 Abs. 2 Satz 2 AO)

Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungsbestätigungen für Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,

Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet unter

http://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung.

Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge

X Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (8 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

U Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-
schriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 is auszustellen, weil Zwecke i. S. des $ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG
gefördert werden.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und en Mitgliedsbeiträge i. S. des $ 50 Abs. 1 EStDV dürfen nur
ausgestellt werden, wenn das Datum dieses Feststellungsbescheides nicht länger als drei Kalenderjahre
zurückliegt und bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Freistellung mittels Anlage zum Körperschaft-
steuerbescheid erteilt wurden. Die Frist ist taggenau zu berechnen ($ 63 Abs. 5 AO).

Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken ver-
wendet werden, haftet für die entgangene Steuer.

Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30 %, die entgangene Gewerbe-
steuer pauschal mit 15 % der Zuwendung angesetzt ($ 10b Abs. 4 EStG, $ 9 Abs. 3 KStG, $ 9 Nr. 5 GewStG).

Hinweise zum Kapitalertragsteuerabzug

Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31. 12.2025 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom
Kapitalertragsteuerabzug nach $ 44a Abs. 4 und 7 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs. 4b Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz 1
Nr. 3 EStG die Vorlage dieses Feststellungsbescheides oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten
Kopie dieses Feststellungsbescheides aus. Das Gleiche gilt bis zum o. a. Zeitpunkt für die Erstattung von
Kapitalertragsteuer nach $ 44b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut. Soweit die Kapitalerträge i. S. des $ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG einen Betrag
von 20.000 Euro übersteigen, ist ein Steuerabzug in Höhe von drei Fünfteln vorzunehmen, wenn der
Gläubiger bei Zufluss der Kapitalerträge nicht seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher
Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist.

Die Vorlage dieses Feststellungsbescheides ist unzulässig, wenn die Erträge in einemwirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb anfallen, für den die Befreiung von der Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist.

"

Begründung und Nebenbestimmung

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte näch der
Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem
allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter
www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Seite 2 von 3

en ua Du Se Be ae DE u Su

Steuernummer: 337/5982/0956
Rechtsbehelfsbelehrung

Die in diesem Bescheid enthaltenen Verwaltungsakte können mit dem Einspruch angefochten werden. Ein Einspruch ist
jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger
Einspruch oder (nach einemzulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde
anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens.

Der Einspruch ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder
dort zur Niederschrift zu erklären.

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser
Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch
Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu
einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein
oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

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Finanzamt Münster-Innenstadt Datum des Bescheides
StNr.: 337/5982/0956 VSt3

Anlage zum Bescheid nach $ 60a Abs.1 AO
über die gesonderte Feststellung
der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen
nach 8851, 59, 60 und 61 AO

Allgemeine Grundsätze für Vereine:
(gelten auch sinngemäß für Stiftungen)

In der Vereinssatzung legt die Mitgliederversammlung fest, welche ideellen
Zwecke der Verein verfolgt und wie der Verein die Zwecke verwirklichen will ($ 60
AO).

Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Vereinssatzung und den Vorschriften
der 8$ 51 ff AO entsprechen.

Das Finanzamt wird in regelmäßigen Abständen die tatsächliche Geschäftsführung
des Vereins überprüfen. Die Steuererklärungen sind mit folgenden Unterlagen
einzureichen:

- Gewinnermittlung (hier hat der Verein seine Einnahmen und Ausgaben
gegenüberstellen und dabei die Einnahmen und Ausgaben nach Positionen
geordnet darstellen), .

- Aufstellung über das Vermögen des Vereins,

- Protokoll der Jahresmitgliederversammlung,

- Tätigkeitsbericht bzw. Angabe des Internetauftritts.

Der Verein ist als gemeinnützig anzuerkennen, wenn er tatsächlich die
steuerbegünstigten Zwecke, die die Satzung benennt, selbstlos verfolgt.

Für die Vereinsbesteuerung sind (bis zu) vier Tätigkeitsbereiche zu unterscheiden:

- ideeller Bereich = steuerbegünstigter Bereich, nicht
wirtschaftlich, satzungsgemäße Betätigung

- Vermögensverwaltung = nicht steuerbegünstigter Bereich; aber
in bestimmtem Rahmen nicht schädlich für
die Steuervergünstigung i.S. 88 51 ff AO;
"Verluste sind grundsätzlich schädlich für
die Steuervergünstigung insgesamt

- Zweckbetrieb = Verfolgung der ideellen Zwecke gegen Entgelt,
wegen der Einnahmeerzielungsabsicht zwar
wirtschaftlich zu beurteilen; aber
ertragsteuerlich steuerunschädlich
(Einnahmen können Umsatzsteuer auslösen)

- wirtschaftlich
schädlicher Geschäftsbetrieb = steuerpflichtig; nur zu dulden, wenn Verein
insgesamt selbstlos zu beurteilen ist; Verluste
im Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes sind schädlich für die
Steuervergünstigung insgesamt
(Einnahmen können Umsatzsteuer auslösen)

Für jeden vorhandenen Bereich ist eine eigene Einnahme-Überschuss-
Rechnung zu erstellen.

Die Mittelverwendungsrechnung gibt u.a. an, welche Mittel der Verein am Jahres-
ende insgesamt besitzt (Rechte/Forderungen, Sachen, Geld, Schulden). Grund-
sätzlich hat der Verein seine erwirtschafteten Mittel zeitnah zu verwenden. In der
Mittelverwendungsrechnung ist grundsätzlich darzulegen, warum ein Bestand an
Mitteln besteht und wie dieser Mittelbestand verwendet werden soll. In bestimmten
Fällen ist ein Mittelbestand unschädlich (8 62 AO). Die Unschädlichkeit ist vom

Verein darzulegen!

Bitte beachten Sie die dargestellten Grundsätze von Anfang an. Stellen Sie sicher,
dass auch nach einem Wechsel im Vorstand der Verein jederzeit seiner
Mitwirkungspflicht bei der Gewährung der Steuervergünstigung i.S. $$ 51 ff AO
nachkommen kann.

Der Verein hat darzulegen, dass die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung
vorliegen. Er trägt hier die Beweislast. -

Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, wird Ihnen die Arbeitshilfe
Vereine und Steuern (Herausgeber: Ministerium der Finanzen. NRW, 10. Auflage)
empfohlen. Diese kann unter www.land.nrw./de/servicecenter/broschuerenservice
kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.

Vereine und Steuern bietet auf über 200 Seiten Informationen zum steuerlichen
Umfeld für Vereine und Stiftungen. Sie erläutert mit Beispielen aus der Praxis eine
Vielzahl von Regelungen.

Insbesondere finden Sie in der Broschüre die entsprechenden Hinweise zum
Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen. ä

Muster für Zuwendungsbescheinigungen finden Sie unter www.formulare-bfinv.de
(Formularcenter - Formulare A-Z - Buchstabe G - Gemeinnützigkeit).

Als Hilfestellung zur zukünftigen. Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen
mit Hilfe des ElsterOnline-Portals steht unter -

www .finanzverwaltung.nrw.de/de/arbeitshilfen-leitfaeden-praxishilfen
ein Leitfaden zur Verfügung.

4_Auszug aus dem Vereinsregister

6248 Zeichen

Amtsgericht Münster &
R

x

Amtsgericht Münster 48149 Münster 05.12.2022
Aktenzeichen:

Herrn VR 6163 Bu:

Thomas Lammers Fall 1

Hohe Geest 145 bei Antwort bitte angeben

48165 Münster Bearbeiter/in: Henke

. Durchwahl 0251 494-2890
Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Gerichtsstr. 2-6
48149 Münster

Telefon 0251 494-0
Telefax 0251 494-2580

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Vereinsregister des Stadtjugendring Münster e.V., Münster
Eintragung im Vereinsregister

Anlage
Eintragungsnachricht

Sehr geehrter Herr Lammers,
auf dem Registerblatt VR 6163 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen

Zitlau
Justizbeschäftigter

Dieses Schreiben ist maschineli erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam.
Warnhinweis

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz ‘warnen im
Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes
und der Länder vor - teilweise irreführenden “- Angeboten, Ze UneeSUPrgerUNgs] und
Rechnungen; die nicht von Justizbehörden stammen.

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter
Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen (z. B:
www.handelsregisterbekanntmachungen.de) - „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in
nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht
Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in
Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser
Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil
auch einen Warnhinweis, der diesern nachempfunden ist. Solche Schreiben entfalten für
sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem
Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine
Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.

Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Abrechnungen der
Registergerichte für Registereintragungen ausschließlich durch das Amtsgericht
Münster über die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm (Bankverbindung: IBAN
DE84 4400 0000 0041 0015 09) erfolgen.

Das Handelsregister ist jetzt auch bundesweit Online.
Eine einfache und kostensparende Möglichkeit, Informationen aus dem Handelsregister bundesweit abzurufen,
bietet das Gemeinsame Registerportal der Länder.
Nähere Informationen zur Registrierung und zum Abruf finden Sie unter
www.handelsregister.de

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in
Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/reehtssachen.

Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 6163

1.
Nummer der Eintragung: 1

2.
a) Name:
Stadtjugendring Münster e.V.

b) Sitz:
Münster

3, i

a) Allgemeine Vertretungsregelung:

Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden. Sie
vertreten den Verein gemeinsam.

b) Dereningsberschugte) und besondere Vertretungsbefugnis:
Gewählt als

Vorsitzende:

‚Frydryszek, Janna Elisabeth, Hamm, x04. 10. 1989

Gewählt als

Vorsitzender:

Lammers, Thomas, Münster, "22.03.1982

4.

a) Satzung:

eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 19.08.2022.

5.

a) Tag der Eintragung:
02.12.2022

Henke

b) Bemerkungen:
Protokoll Bl. 6 - 11 der Akten
Satzung Bl. 13 - 20 der Akten

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in
Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen.

Merkblatt für eingetragene Vereine

1. Zur Eintragung in das Vereinsregister sind anzumelden:
a) jede Vorstands-Neuwahl unter Vorlage einer Abschrift des
Wahlprotokolls (Vorstand im Sinne $ 26 BGB - der eingetragene Vorstand),
“ b) jede Satzungsänderung unter Vorlage einer Abschrift des ö
Protokolls der Mitgliederversammlung; außerdem ist eine vollständige aktuelle Fassung
der Satzung einzureichen.

2. Form der Anmeldung: Schriftlich mit notarieller Beglaubigung der
Unterschrift(en) des (der) Anmeldenden. "

3. Die Protokolle sollten möglichst kurz und übersichtlich sein.

Sie müssen enthalten:

a) Den Ort und den Tag der Versammlung,
die Bezeichnung des Vorsitzenden und des Schriftführers,
die Zahl der erschienenen Mitglieder,
die Feststellung der satzungsgemäßen Berufung der’Versammlung,

. die Tagesordnung mit der Angabe, ob sie bei der Berufung der
Versammlung mitangekündigt war,
die Feststellung der Beschlußfähigkeit der Versammlung, falls
die Satzung eine diesbezügliche Bestimmung enthält.

b) Die gestellten Anträge sowie die gefaßten Beschlüsse und die
Wahlen. Dabei ist das jeweilige Abstimmungsergebnis ziffern-
mäßig genau anzugeben (Wendungen, wie "mit großer Mehrheit“,
"fast einstimmig" usw. sind unbedingt zu vermeiden). Die ge-
wählten Vorstandsmitglieder sind nach Vor- und Familiennamen,
Stand und Wohnort zu bezeichnen. Bei Satzungsänderungen ist
der nunmehrige Wortlaut der geänderten Paragraphen anzugeben.
Ist die Satzung geändert und neu gefaßt, so ist zweckmäßig im
Protokoll folgende Feststellung zu treffen:

"Die Satzung wurde geändert und zugleich mit ... Stimmen

bei ... Stimmenthaltungen und .:. ungültigen Stimmen sowie ...
Gegenstimmen nach beigefügter Anlage neu gefaßt“. Die Neufas-
sung der Satzung ist dann dem Protokoll als Bestandteil beizu-
heften.

c) Die Unterschriften derjenigen Personen, die nach der Satzung
die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen zu beurkunden
haben. Alles andere, besonders der Wortlaut der Verhandlungen
. und sonstige unwesentliche Angaben, sollen tunlichst nicht in
das Protokoll aufgenommen werden.

5. Die vorgeschriebenen Anmeldungen haben jeweils sofort zu erfol-
gen; sie können durch Zwangsgeld erzwungen werden.

6. Anzumelden hat stets der Vorstand des Vereins (& 26 Abs. 2 BGB);
die Anmeldung muß durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberech-
tigter Anzahl erfolgen.

Amtsgericht Münster, 02.12.2022
Registergericht

Anlage A

1544 Zeichen

Anlage A zur V/0549/2024 
Kurzüberblick 
Anerkennung des Stadtjugendring Münster e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 
SGB VIII. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziele/ Zielerreichung: 
 Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände und ihrer verbandli-
chen Strukturen 
 Unterstützung verbandlicher Kinder- und Jugendarbeit, die von jungen Menschen selbst-
organisierten, gemeinschaftlich gestaltetet und mit verantwortetet wird 
 Vertretung der Anliegen und Interessen jungen Menschen   
Mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0549/2024 unterstützt die Stadt Münster eine be-
darfsgerechte Förderung der Jugendverbände und ihrer Zusammenschlüsse im Sinne des § 12 
SGB VIII. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die mit dieser Vorlage geförderte Aufgabe ist nach § 12 SGB VIII dem Grunde nach pflichtig, aber 
nicht dem Umfang und der Ausgestaltung nach. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

26.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hammer Straße
  • Hafenstraße 34
  • Dechaneistraße 14
  • Gerichtsstraße 2
  • Mauritz-Lindenweg 95
  • Hohe Geest 145

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0549/2024
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2024
Erstellt
03.09.2024 12:11