V/0662/2023
Ausgangslage, Rahmenbedingungen und Zielwerte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0662/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die relevanten Eckpunkte und Rahmenbedingung für die arbeitsmarkt- politische Planung des Jobcenters im Jahr 2024 dargestellt, die Korridore für den Zielverein- barungsprozess des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land NRW zu den Bundeszielen nach Paragraf 48b SGB 2 für 2024 sowie die arbeitsmarktpolitische Grundausrichtung, die Schwerpunkte und die weiteren Handlungsfelder zum Beschluss vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele gem. Paragraf 48b Abs. 2 SGB 2: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Die Teilziele und die Zielerreichung werden durch die zum Beschluss vorgelegten Zielkorridore definiert, die die Grundlage für die Zielvereinbarungsgespräche der Verwaltung mit dem Land NRW bilden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung, Inklusion und Migration werden in den Handlungsfeldern des Jobcenters und den Schwerpunkten des MAGS in der Planung und Um- setzung entsprechend berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0662/2023
V/0662/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ausgangslage, Rahmenbedingungen und Zielwerte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
2024
Beratungsfolge
22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster nimmt die aktuell bes tehenden sowie für das Jahr 2024 prognostizierten Eckdaten
und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach Paragraf 48b SGB
2, „Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit“ und „ Vermeidung von langfristigem Leis-
tungsbezug“, im Rahmen folgender Korridore eine Zielvereinbarung abzuschließen:
Veränderung der Summe der Integrationen:
von +2,0 Prozent bis +10,0 Prozent (2.489 bis 2.684 Integrationen)
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden (Jahresdurchschnitt):
von +3,0 Prozent bis +11,0 Prozent (8.700 bis 9.380 Langzeitleistungsbeziehende)
Veränderung der Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden:
von +3,0 Prozent bis +11,0 Prozent (1.225 bis 1.320 Integrationen).
3. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster stimmt der strategischen Ausrichtung und den Handlungsfeldern des Jobcenters der
Stadt Münster für das Jahr 2024 zu.
Jobcenter
06.11.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0662/2023
4. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster nimmt die Schwerpunktsetzung des MAGS NRW zur Kenntnis.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen
Haushalt.
Begründung:
Zu 1. Rahmenbedingungen und Eckdaten
Die Eckdaten sind im Detail der Vorlage V/0648/2023 (Basisinformationen des Jobcenters) zu ent-
nehmen. Im Kurzüberblick die Rahmenbedingungen:
Die Anzahl der arbeitslosen Personen im SGB 2 ist bedingt durch den gedämpften Arbeitsmarkt
gestiegen. Die mittel- bis langfristige Entwicklung ist, in Abhängigkeit vom weiteren Kriegsgesche-
hen in der Ukraine, der Inflationsentwicklung und der Erholung der Wirtschaft, schwer vorherseh-
bar.
Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Konjunkturprognosen für das Jahr 2023
gesenkt, es wird ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,6 Prozent erwartet. Für 2024 sagt
die Gemeinschaftsdiagnose der Bundesregierung1 ein Wachstum um 1,3 Prozent voraus. Bei ei-
nem Anstieg der Beschäftigung um insgesamt 0,4 Prozent wird ein moderater Anstieg der Arbeits-
losigkeit prognostiziert.
Mit der Erhöhung des Bürgergeldes zum 01.01.2024 dürfte sich der Kreis der Anspruchsberech-
tigten erweitern und es wird ein Zugang an Bürgergeldbeziehenden, vor allem von erwerbstätigen
Leistungsberechtigten, erwartet.
Die zu erwartende geringere finanzielle Ausstattung der Jobcenter durch den Bund wird zu einem
Rückgang des Einsatzes von Förderinstrumenten führen.
Die beabsichtigten Einsparungen des Bundes bei den Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege so-
wie im Themenfeld Migration werden Einfluss auf die Prozesse und die eigenen Unterstützungsleis-
tungen des Jobcenters haben.
Der demografische Wandel wird auch im Jobcenter deutlich spürbar. Bis 2025 werden voraus-
sichtlich 25 Mitarbeitende in den Ruhestand gehen.
Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Absicht der Bundesregierung zum
01.01.2025 den Personenkreis der jungen Menschen auf die Bundesagentur für Arbeit bezie-
hungsweise die Personengruppe der Rehabilitanden und die Förderung der beruflichen Weiterbil-
dung zu übertragen, wird im Jahr 2024 in nicht unerheblichen Umfang Personalressourcen zur
Vorbereitung binden.
1 „Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2023: Kaufkraft kehrt zurück – Politische Unsicherheit hoch“, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnos e im
Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, September 2023.
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Zu 2. Ziele gemäß Paragraf 48b SGB 2
A) Das Zielsystem im SGB 2
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen Auftrag des
Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den Leis-
tungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Primä-
re Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung
bei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Le-
bensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungs-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in de r Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a
SGB 2 festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
wird in Bezug auf vier Ziele gemessen:
In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Weitere
unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Kom-
plexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Res-
sourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das MAGS NRW in Zusammenarbeit mit der Regi-
onaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für A rbeit erarbeitet und bilden die Schwer-
punkte für die Jobcenter des Landes ab (siehe dazu unter 4.).
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarun-
gen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem L and ebenfalls in den Fokus genommen,
um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu tragen. S oziale Teilhabe durch
Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin im Jahr 2024 die
strategische Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster. Im Jahresprogramm 2024 wird die
Thematik der Steuerung und Abbildung sozialer Teilhabe aufgegriffen.
B) Zielkorridore 2024 des Jobcenters der Stadt Münster
Die nachfolgenden Zielkorridore, auf deren Grundlage das Jobcenter der Stadt Münster im weiteren
Verlauf des Planungsprozesses die konkreten Werte für die Zielvereinbarung mit dem Land NRW
festlegen wird, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen (siehe unter 1.) und
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den Prognosen des Jobcenters. Das Ministerium hat für das Jahr 2024 keine konkrete Erwartungshal-
tung zu den einzelnen Zielgrößen formuliert; es sollen ambitionierte und zugleich realistische Ziele
vereinbart werden.
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings beo-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.
II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAGS NRW für das Jahr 2024
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln.
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels anhand der Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese
setzt sich zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). Wie bereits in den
vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAGS NRW auch im kommenden Jahr auf die Sum-
me der Integrationen (Zähler) gerichtet sein.
Die angespannte wirtschaftliche Lage ist auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Im Jobcenter der Stadt Müns-
ter sind im September 2023 knapp 5.950 Arbeitslose gemeldet, ein Anstieg um knapp 13 Prozent im
Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Zuwachs ist im Wesentlichen durch den Zugang der ukrainischen
Geflüchteten in das SGB 2 bedingt, er zeigt aber auch, dass es für Geringqualifizierte und Ungelernte
zunehmend schwieriger wird, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Für 2024 rechnet das Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit ( IAB) mit einem weiteren, wenn
auch moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dieser schlägt sich vor allem im Rechtskreis des SGB 2
(Grundsicherung) nieder. Das IAB betont allerdings, dass die Prognosen aufgrund der geopolitischen
Lage durch ein hohes Maß an Unsicherheit geprägt sind. Die Bundesregierung rechnet in ihrer jüngs-
ten Prognose (Herbstprojektion) für das kommende Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von 1, 3
Prozent. Weiterhin wird ein deutlicher Rückgang der Inflation auf 2,6 Prozent erwartet.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Münster hat sich im Jahresverlauf
2023 nur geringfügig verändert. Zum Jahresende 2023 wird ein Bestand von rund 14.000 erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten erwartet. Die Prognose des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr
2024 sieht aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der Erhöhung des Bürgergelds einen Anstieg der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von jahresdurchschnittlich rund 14.000 im Jahr 2023 auf ca.
14.550 im Jahr 2024 voraus. Es wird erwartet, dass ein Großteil der künftigen Antragsteller bereits
Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und aufstockend Bürgergeld beantragen wird.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen erwartet das Jobcenter der Stadt Münster für das kom-
mende Jahr eine leichte Steigerung der Integrationen.
Auf der Basis der genannten Gründe wird daher vorgeschlagen, mit dem MAGS NRW eine Verände-
rung der Summe der Integrationen gegenüber dem Jahr 2024
von +2,0 Prozent bis +10,0 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich rund 2.440 auf ca. 2.489 bis 2.684 Integrationen) zu vereinbaren.
Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahres-
durchschnitt 2024 lässt sich eine Veränderung der Integrationsquote von -2,0 Prozent bis +6,0 Pro-
zent errechnen.
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V/0662/2023
Die geschlechtsspezifische Zielgröße „Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern“ wird
auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet.
III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zu dem Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“2 sind mit dem Ministerium ebenfalls kon-
krete Zielwerte zu vereinbaren. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung
des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeitleistungsbe-
ziehenden des aktuellen Jahres in Relation zu dem Bestand des Vorjahres. Zusätzlich wird die abso-
lute Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden Gegenstand der Zielvereinbarung mit
dem MAGS sein.
Zum Jahresende 2023 wird ein Bestand von rund 8.370 Langzeitleistungsbeziehenden prognostiziert.
Der jahresdurchschnittliche Bestand kann im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um
ca. 500 Personen auf 8.450 verringert werden.
Aufgrund der vielfältigen Problemlagen können Langzeitleistungsbeziehende positive Impulse am
Arbeitsmarkt häufig nicht nutzen. Neben fehlender oder nur geringer Berufserfahrung behindern oft-
mals familiäre, soziale oder gesundheitliche Probleme die Arbeitsmarktintegration, sowohl am ersten
als auch am zweiten Arbeitsmarkt.
Mit den zum 01.01.2019 eingeführten Förderinstrumenten der öffentlic h geförderten Beschäftigung
(Paragraf 16i SGB 2 und Paragraf 16e SGB 2) sowie mit weiteren, kommunal geförderten Beschäfti-
gungsverhältnissen konnten auch im Jahr 2023 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose
in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auf die Entwicklung des Bestands der Langzeitleistungsbezie-
henden wirken sich diese Beschäftigungsmöglichkeiten jedoch nur moderat aus, da aufgrund der ho-
hen Wohnkosten oftmals kein für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt bedarfsdeckendes Einkommen
aus diesen geförderten Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden kann.
Im Jahr 2024 wird ein Großteil der leistungsbeziehenden Ukrainegeflüchteten sukzessiv in den Lang-
zeitleitungsbezug übergehen. Dies wird zu einem deutlichen Anstieg des Jahresdurchschnittswerts
2024 führen.
In Anbetracht der vorgenannten Gründe wird für das Jahr 2024 für die Veränderung des Bestands der
Langzeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert
von +3,0 Prozent bis +11 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich etwa 8.450 auf ca. 8.700 bis 9.380 Langzeitleistungsbeziehende im
Jahresdurchschnitt) als realistisch eingestuft.
Hinsichtlich der Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wird für das Jahr 20 24
ein Zugang erwartet. Aus diesem Grund wird für die Veränderung der Summe der Integrationen der
Langzeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert
von +3,0 Prozent bis +11,0 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich 1.190 auf etwa 1.225 bis 1.320 Integrationen) als realistisch einge-
schätzt.
2 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den v ergangenen 24
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig w aren. Um nicht Zeiten der Nichterw erbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit ein-
zubeziehen, w erden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erw erbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand. Dies
können auch Menschen sein, die erw erbstätig sind, aber ergänzend zu ihrem Erw erbseinkommen Arbeitslosengeld 2 beziehen.
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Zu 3. Strategische Ausrichtung, Schwerpunkte und weitere arbeitsmarktpolitische
Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster 2023
Im Rahmen der Erstellung des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms 2024 „Mehr soziale Teilha-
be durch Impulse für Beschäftigung“ (Arbeitstitel) des Jobcenters der Stadt Münster wurde unter Be-
rücksichtigung von bereits bekannten und zu erwartenden Veränderungen oder Impulsen Handlungs-
felder, Schwerpunkte, Strategien und Aktivitäten entwickelt, die im Arbeitsmarkt- und Integrationspro-
gramm ausführlich erläutert werden:
Unter „Handlungsfeldern“ versteht das Jobcenter der Stadt Münster „thematische Räume“, in die alle
Aspekte, Impulse und Aufgaben, die in zielrelevanten Zusammenhängen eine Bedeutung haben, ein-
gefügt, gebündelt und in ihrer Einzel- und Gesamtwirkung eingeschätzt werden (können).
Damit wird eine Grundlage geschaffen, auf der eine systematische und konstruktive Auseinanderset-
zung mit verschiedensten thematischen Anforderungen möglich ist. D. h., das Arbeiten, Denken,
Steuern mit Hilfe und innerhalb von Handlungsfeldern ermöglicht sowohl auf der Entscheidungsebene
als auch auf der Durchführungsebene eine plausible Abgrenzung und / oder Verbindung von Einzel-
aspekten innerhalb eines größeren thematischen Kontextes und erleichtert damit auch ihre ergebnis-
orientierte Bearbeitung.
Nachstehend sind die erarbeiteten Handlungsfelder für das Jahr 2024 aufgeführt. Diesseitig wird da-
von ausgegangen, dass die Handlungsfelder auch für die Folgejahre Relevanz haben werden.
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V/0662/2023
Im Handlungsfeld 1 hat das Jobcenter der Stadt Mün ster die Unterstützungsleistungen für Bürger-
geldbeziehende gebündelt, die in der Systematik des Jobcoachings in den Segmenten „Unterstützung
bei beruflicher Orientierung, Entwicklung und Entscheidung“ und „Unterstützung bei der Bewältigung
von lebensweltorientierten Anliegen“ verortet sind.
Im Handlungsfeld 2 hat das Jobcenter der Stadt Münster die Unterstützungsleistungen für Bürger-
geldbeziehende gebündelt, die in der Systematik des Jobcoachings im Segment „Unterstützung bei
der Stellensuche und Beschäftigungsaufnahme“ verortet sind.
Zur besseren Einordnung folgt eine Kurzdarstellung der Unterstützungsleistungen im Jobcoaching,
denen grundsätzlich eine Einstiegsphase vorgeschaltet ist.
Im Handlungsfeld 3 geht es darum, dass Mitarbeitende des Jobcenters der Stadt Münster, insbe-
sondere die Persönlichen Ansprechpartner*innen, in der Lage sein müssen, ihre Unterstützungsauf-
gaben jederzeit adäquat zu erledigen, um das Dienstleistungsversprechen, welches das Jobcenter
gibt, einlösen zu können. Die Art und Weise, in der sie ihre Aufgaben erledigen, muss in allen wirkre-
levanten Kontexten professionell, angemessen und erfolgversprechend sein.
Unter der Überschrift „Qualitätsarbeit im Jobcenter der Stadt Münster - Zusammengehörendes zu-
sammendenken - Bestehendes kritisch überprüfen - Ziele für Verbesserungen entwickeln - zusam-
men neue Wege finden, diese Ziele zu erreichen - besser zusammenarbeiten“ geht es deshalb um
die qualitative Weiterentwicklung der Dienstleistungsqualität und des Q ualitätsmanagementsystems
des Jobcenters.
Einstiegsphase
Ko-Produktion
Arbeitsbeziehung
herstellen
Potenziale entdecken
Entwicklungsaufga-
ben identifizieren
Kooperationsplan
vereinbaren
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Entwicklung und
Entscheidung
Bürgergeldbeziehende verschaffen sich eine wissensbasierte Orientie-
rung über die ihnen zur Verfügung stehenden beruflich / persönlichen
Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten und entscheiden darüber,
welche der von ihnen entwickelten berufli chen Strategien sie realisie-
ren wollen. Sie erweitern ggf. ihre Kompetenzen und bauen ihre
Selbstwirksamkeit aus.
Bürgergeldbeziehende stabilisieren die von ihnen aufgenommenen
Beschäftigungen
Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungs auf-
nahme
Bürgergeldbeziehende bewerben sich um Arbeits -/ Ausbildungsstellen
und nehmen eine Arbeit / Ausbildung auf .
Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten
Anliegen
Bürgergeldbeziehende klären ihre prekäre Lebenssituation, bewältigen
sie und loten aus, inwiefern eine Beschäftigungsaufnahme für sie rea-
listisch ist.
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Hauptstrategie im Handlungsfeld 1
Bürgergeldbeziehende entwickeln mit Unterstützung ihrer Persönliche Ansprechpartner*innen indivi-
duell geeignete, persönlich / berufliche Ziele, bereiten sich auf ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg vor
und / oder stabilisieren ihn.
Hauptstrategie 1 im Handlungsfeld 2
Bürgergeldbeziehende erarbeiten sich einen Überblick darüber, welche konkreten arbeitsmarktlichen
Optionen es für ihren individuellen beruflichen (Wieder-)Einstieg gibt und suchen gezielt nach geeig-
neten Beschäftigungsoptionen, bewerben sich und nehmen eine Beschäftigung auf.
Hauptstrategie 2 im Handlungsfeld 2
Mitarbeitende entwickeln und gehen innovative Wege der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, ver-
bessern die Kooperation mit Arbeitgebenden und eröffnen einzelfallübergreifend und einzelfallbezo-
gen Zugänge zu potenziellen Arbeitgebenden.
Hauptstrategie 1 im Handlungsfeld 3
Die Konzeptionen für die Unterstützungsleistungen, die im Jobcoaching erbracht und damit einherge-
hend die Professionalisierung, werden weiterentwickelt.
Die Hauptstrategien werden i m Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm in weitere Teilstrategien
bzw. Ziele unterteilt und mit entsprechenden Aktivitäten auf der Handlungsebene verknüpft.
Zu 4. Schwerpunktsetzung des MAGS
Da im zeitlichen Verlauf der Planungen die Schwerpunkte des MAGS erst im Nachgang zur inhaltli-
chen Planung auf der lokalen Ebene konkret bekannt gegeben werden, ist ein Abgleich beziehungs-
weise die Zuordnung der Schwerpunkte mit der lokalen Ebene erforderlich. Im Gegensatz zu den
Vorjahren hat das MAGS seine Schwerpunktsetzung verbindlich vorgegeben, so dass kein Spielraum
zur lokalen Mitbestimmung gegeben ist. Die vom MAGS mit der Regionaldirektion NRW der Bunde-
sagentur für Arbeit abgestimmten Schwerpunkte 2024 lauten:
I. Weiterentwicklung der Konzeptionen zur Beratung und Aktivierung der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten
II. Anpassung der Integrationsstrategien – Stärkung der Weiterbildung
III. Innovative Wege der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung – Neue Ansätze der Kooperation
mit Arbeitgebern
IV. Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen
Die Schwerpunkte des MAGS werden wie folgt den lokal erarbeiteten Handlungsfeldern wie folgt zu-
geordnet:
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V/0662/2023
Schwerpunkte MAGS Handlungsfelder Jobcenter
Weiterentwicklung der Konzeptionen zur Bera-
tung und Aktivierung der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten
Handlungsfeld 3:
Interne Qualitätsarbeit
Anpassung der Integrationsstrategien –
Stärkung der Weiterbildung
Handlungsfeld 1:
Förderung von Beschäftigungsfähigkeit
Innovative Wege der Vermittlung in Arbeit und
Ausbildung – Neue Ansätze der Kooperation
mit Arbeitgebern
Handlungsfeld 2:
Förderung und Realisierung von
Beschäftigungsoptionen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Berufsabschlüsse ermöglichen
Handlungsfeld 2:
Förderung und Realisierung von
Beschäftigungsoptionen
Mit dieser Ausrichtung und dem systemati schen Vorgehen trägt das Jobcenter als kommunale Ein-
richtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 20303 in den Themenfeldern Arbeit und
Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender bei:
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG 2/SGB 2-Empfänger*innen bis 2030
kontinuierlich zu senken.
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive
und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
Planungs- und Zielvereinbarungsprozess des Landes und weiteres Vorgehen
Auf Basis der Vorgaben des Landes und erster interner Hochrechnungen für die Zielwerte 2024 sowie
der Eckpunkte und Rahmenbedingungen hat das Jobcenter in den letzten Wochen die unter 2. dar-
gestellten Zielkorridore erarbeitet.
Die Verwaltung wird auf Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Zielkorridore den Abschluss
einer Zielvereinbarung mit dem Land anstreben.
Sollte eine Zielvereinbarung mit dem Land ohne Abweichung von den mit dieser Vorlage beschlosse-
nen Korridoren nicht möglich sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit
dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinba-
rung mit modifizierten Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu-
ständigen Fachausschuss wird im 1. Quartal 2024 über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet
(vergleiche Ratsbeschluss zur Vorlage V/0715/2012/1).
Auf inhaltlicher Ebene wird das Jobcenter der Stadt Münster die mit dieser Vorlage beschlossenen
Handlungsfelder in einem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 weiter operationalisieren
3 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
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V/0662/2023
und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung in der ersten
Sitzungskette im Jahr 2024 zur Entscheidung vorlegen.
In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0662/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2023
- Erstellt
- 30.10.2023 15:38