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4021/2019

Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.12

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7464 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4021/2019 
Freigabedatum 
28.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die in der Begründung zu dieser Vorlage dargestellten 3 
Maßnahmen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) aus der Förderung nach dem 
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt (KInvFG) herauszulösen. 
2. Zur Finanzierung der Maßnahmen beschließt der Rat die Gewährung eines Gesellschafterdar-
lehens in Höhe von 13,5 Mio. € zu Kommunalkreditkonditionen über eine Laufzeit von 7 Jah-
ren (31.12.2026) an die Kliniken Köln und beauftragt die Verwaltung, einen Darlehensvertrag 
mit dem Unternehmen abzuschließen. Grundlage der Darlehensgewährung bildet die vom Rat 
der Stadt Köln am 15.12.2015 (Session-Nr. 3677/2015) beschlossene Betrauungsregelung 
der Kliniken Köln mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem 
Interesse (DAWI-Leistungen). 
3. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, in den Darlehensvertrag eine Nachrangvereinbarung 
gem. § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzunehmen. 
 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   13.500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Ausgangslage 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförder-
gesetztes (KInvFG) 3 Baumaßnahmen mit einem Gesamtwert von 13,5 Mio. € angemeldet, die sich 
derzeit in der Umsetzung befinden. Konkret handelt es sich um folgende 3 Maßnahmen: 
1. Krankenhaus Holweide (Fördersumme: 2,5 Mio. €) 
Umbau und Erweiterung des Perinatalzentrums 
2. Krankenhaus Merheim (Fördersumme: 4,0 Mio. €) 
Ausbau des 6. OG als Infektionsstation 
3. Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße (Fördersumme: 7,0 Mio. €) 
Teil-Neubau Pflege des F-Traktes: Erweiterung der Intensivbereiche, Errichtung neuer Kinder- 
und Säuglingsstationen mit Eltern-Kind-Zimmern sowie Verbesserung des Infektionsschutzes 
(vgl. dazu Vorlage 0754/2016 sowie Anpassungen dazu gem. Vorlage 3590/2016) 
 
Zu 1. Perinatalzentrum Holweide 
Das Projekt umfasst ein Volumen von 2,5 Mio. € und soll planmäßig im 4. Quartal 2020 fertiggestellt 
werden. Das Projekt läuft planmäßig, der Zeitplan ist jedoch sehr knapp. 
 
Zu 2. Infektionsstation 6.OG Merheim 
Das Projekt ist auf die 4,0 Mio. € Fördermittel beschränkt – das Ausbauvolumen der 6. Etage wurde 
auf den Umfang der verfügbaren Fördermittel angepasst. Das Projekt läuft planmäßig – die Endab-
nahme ist für das III. Quartal 2020 geplant.

3 
 
Zu 3. F-Trakt Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße 
Das Projektvolumen umfasst insgesamt 21,4 Mio. €. Hiervon werden 16,8 Mio. € über Fremd- und 
4,6 Mio. € über Eigenmittel finanziert. Die Fremdmittel setzen sich dabei aus Mitteln aus dem KInvFG 
und sonstigen Drittmitteln (Spenden etc.) zusammen. Die Eigenmittel stammen i.W. aus den pau-
schalen Krankenhausinvestitionsfördermitteln des Landes. 
Der Baufortschritt liegt grundsätzlich im Zeitplan. Auch dieser Zeitplan ist jedoch sehr eng. Der geför-
derte Teilabschnitt wird voraussichtlich im 4. Quartal 2020 fertiggestellt und abgenommen.  
 
Problemstellung 
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Sanierung der Kliniken Köln inkl. der Verfolgung eines neu-
en Medizin- und Standortkonzepts sowie des ohnehin bestehenden Risikos von technischen und zeit-
lichen Friktionen infolge der derzeit bestehenden guten Auslastung der Baufirmen sieht die Verwal-
tung nicht unerhebliche Risiken im Hinblick auf eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung der För-
dermittel aus dem KInvFG für die Baumaßnahmen der Kliniken Köln an den Bund: 
1. Die Förderbestimmungen des KInvFG beinhalten für Gebäude eine 10jährige Zweckbindungs-
frist der gewährten Fördermittel, die nach Einschätzung der Verwaltung zumindest für das Pe-
rinatalzentrum Holweide als risikobehaftet gesehen wird.  
2. Weiterhin sehen die Förderbestimmungen vor, dass die Baumaßnahmen bis zum 31.12.2020 
vollständig abgeschlossen und abgenommen sein müssen; die Abrechnungen gegenüber 
dem Fördergeber müssen bis zum 30.06.2021 erfolgt sein. 
Insbesondere für die Maßnahme 3 (F-Trakt Kinderkrankenhaus) besteht ein erhöhtes Risiko 
hinsichtlich des Abschlusses und der Abnahme des geförderten Maßnahmenanteils bis zum 
31.12.2020. Grundsätzlich besteht das Risiko der zeitgerechten Fertigstellung auch für die 
Maßnahme 2 (Infektionsstation 6. OG Merheim), auch wenn der zeitliche Puffer in dieser 
Maßnahme größer ist (geplante Fertigstellung: III. Quartal 2020).  
Zur Vermeidung von Förderrisiken und da die Fördermittel anderweitig risikoärmer für städtische 
Baumaßnahmen eingesetzt werden können, schlägt die Verwaltung vor, diese Maßnahme aus dem 
Förderprogramm herauszulösen und anderweitig zu finanzieren. 
Seitens der Verwaltung stehen zur Kompensation entsprechende vom Rat schon als Reserve be-
schlossene Alternativmaßnahmen zur Verfügung, für die die bereits angemeldeten Fördermittel ein-
gesetzt werden können und deren Abschluss zum 31.12.2020 sicher gewährleistet werden kann. In-
sofern ist die Verwendung der Fördermittel durch die Stadt Köln und/oder ihrer Unternehmen sicher-
gestellt. Gleichzeitig kann hierüber eine Entlastung des Haushalts an anderer Stelle sichergestellt 
werden. Über die Details hierzu wird die Verwaltung den Rat in einer gesonderten Vorlage informie-
ren. 
Bei den drei Baumaßnahmen der Kliniken handelt es sich um laufende Projekte, die einerseits nicht 
mehr ohne weiteres abgebrochen bzw. eingestellt werden können. Andererseits können die Kliniken 
Köln die Weiterführung der Maßnahmen aufgrund der derzeitigen Liquiditätssituation nicht aus eige-
nen Mitteln finanzieren. Daher ist seitens der Verwaltung vorgesehen, den Kliniken Köln die erforder-
lichen Mittel in Höhe von 13,5 Mio. € aus dem Allgemeinen Haushalt in Form von Gesellschafterdar-
lehen zur Verfügung zu stellen.  
 
Finanzierung 
Zur Deckung der Mehrausgaben zur Gewährung des Gesellschafterdarlehens an die Kliniken Köln 
können nicht verausgabte Mittel aus Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 19 – 
Gewährung von Darlehen (hier konkret: Gewährung von Darlehen zur Optimierung der Konzernfinan-
zierung) herangezogen werden.

4 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Umsetzung der drei Baumaßnahmen läuft bereits seit geraumer Zeit. Insofern sind die Kliniken 
Köln bereits in nicht unerheblichem Umfang in Vorleistung gegangen und haben eingegangenen 
Rechnungen hierfür beglichen.  
Angesichts der äußerst angespannten Liquiditätssituation des Unternehmens ist dies jedoch nicht 
mehr möglich, so dass ein Beschluss des Rates in seiner nächsten Sitzung unabdingbar ist.

Beratungsverlauf (2)

09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.34 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4021/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.11.2019
Erstellt
18.11.2019 10:54