4021/2019
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
7464 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 4021/2019 Freigabedatum 28.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die in der Begründung zu dieser Vorlage dargestellten 3 Maßnahmen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) aus der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt (KInvFG) herauszulösen. 2. Zur Finanzierung der Maßnahmen beschließt der Rat die Gewährung eines Gesellschafterdar- lehens in Höhe von 13,5 Mio. € zu Kommunalkreditkonditionen über eine Laufzeit von 7 Jah- ren (31.12.2026) an die Kliniken Köln und beauftragt die Verwaltung, einen Darlehensvertrag mit dem Unternehmen abzuschließen. Grundlage der Darlehensgewährung bildet die vom Rat der Stadt Köln am 15.12.2015 (Session-Nr. 3677/2015) beschlossene Betrauungsregelung der Kliniken Köln mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-Leistungen). 3. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, in den Darlehensvertrag eine Nachrangvereinbarung gem. § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzunehmen. Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 13.500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförder- gesetztes (KInvFG) 3 Baumaßnahmen mit einem Gesamtwert von 13,5 Mio. € angemeldet, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Konkret handelt es sich um folgende 3 Maßnahmen: 1. Krankenhaus Holweide (Fördersumme: 2,5 Mio. €) Umbau und Erweiterung des Perinatalzentrums 2. Krankenhaus Merheim (Fördersumme: 4,0 Mio. €) Ausbau des 6. OG als Infektionsstation 3. Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße (Fördersumme: 7,0 Mio. €) Teil-Neubau Pflege des F-Traktes: Erweiterung der Intensivbereiche, Errichtung neuer Kinder- und Säuglingsstationen mit Eltern-Kind-Zimmern sowie Verbesserung des Infektionsschutzes (vgl. dazu Vorlage 0754/2016 sowie Anpassungen dazu gem. Vorlage 3590/2016) Zu 1. Perinatalzentrum Holweide Das Projekt umfasst ein Volumen von 2,5 Mio. € und soll planmäßig im 4. Quartal 2020 fertiggestellt werden. Das Projekt läuft planmäßig, der Zeitplan ist jedoch sehr knapp. Zu 2. Infektionsstation 6.OG Merheim Das Projekt ist auf die 4,0 Mio. € Fördermittel beschränkt – das Ausbauvolumen der 6. Etage wurde auf den Umfang der verfügbaren Fördermittel angepasst. Das Projekt läuft planmäßig – die Endab- nahme ist für das III. Quartal 2020 geplant. 3 Zu 3. F-Trakt Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße Das Projektvolumen umfasst insgesamt 21,4 Mio. €. Hiervon werden 16,8 Mio. € über Fremd- und 4,6 Mio. € über Eigenmittel finanziert. Die Fremdmittel setzen sich dabei aus Mitteln aus dem KInvFG und sonstigen Drittmitteln (Spenden etc.) zusammen. Die Eigenmittel stammen i.W. aus den pau- schalen Krankenhausinvestitionsfördermitteln des Landes. Der Baufortschritt liegt grundsätzlich im Zeitplan. Auch dieser Zeitplan ist jedoch sehr eng. Der geför- derte Teilabschnitt wird voraussichtlich im 4. Quartal 2020 fertiggestellt und abgenommen. Problemstellung Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Sanierung der Kliniken Köln inkl. der Verfolgung eines neu- en Medizin- und Standortkonzepts sowie des ohnehin bestehenden Risikos von technischen und zeit- lichen Friktionen infolge der derzeit bestehenden guten Auslastung der Baufirmen sieht die Verwal- tung nicht unerhebliche Risiken im Hinblick auf eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung der För- dermittel aus dem KInvFG für die Baumaßnahmen der Kliniken Köln an den Bund: 1. Die Förderbestimmungen des KInvFG beinhalten für Gebäude eine 10jährige Zweckbindungs- frist der gewährten Fördermittel, die nach Einschätzung der Verwaltung zumindest für das Pe- rinatalzentrum Holweide als risikobehaftet gesehen wird. 2. Weiterhin sehen die Förderbestimmungen vor, dass die Baumaßnahmen bis zum 31.12.2020 vollständig abgeschlossen und abgenommen sein müssen; die Abrechnungen gegenüber dem Fördergeber müssen bis zum 30.06.2021 erfolgt sein. Insbesondere für die Maßnahme 3 (F-Trakt Kinderkrankenhaus) besteht ein erhöhtes Risiko hinsichtlich des Abschlusses und der Abnahme des geförderten Maßnahmenanteils bis zum 31.12.2020. Grundsätzlich besteht das Risiko der zeitgerechten Fertigstellung auch für die Maßnahme 2 (Infektionsstation 6. OG Merheim), auch wenn der zeitliche Puffer in dieser Maßnahme größer ist (geplante Fertigstellung: III. Quartal 2020). Zur Vermeidung von Förderrisiken und da die Fördermittel anderweitig risikoärmer für städtische Baumaßnahmen eingesetzt werden können, schlägt die Verwaltung vor, diese Maßnahme aus dem Förderprogramm herauszulösen und anderweitig zu finanzieren. Seitens der Verwaltung stehen zur Kompensation entsprechende vom Rat schon als Reserve be- schlossene Alternativmaßnahmen zur Verfügung, für die die bereits angemeldeten Fördermittel ein- gesetzt werden können und deren Abschluss zum 31.12.2020 sicher gewährleistet werden kann. In- sofern ist die Verwendung der Fördermittel durch die Stadt Köln und/oder ihrer Unternehmen sicher- gestellt. Gleichzeitig kann hierüber eine Entlastung des Haushalts an anderer Stelle sichergestellt werden. Über die Details hierzu wird die Verwaltung den Rat in einer gesonderten Vorlage informie- ren. Bei den drei Baumaßnahmen der Kliniken handelt es sich um laufende Projekte, die einerseits nicht mehr ohne weiteres abgebrochen bzw. eingestellt werden können. Andererseits können die Kliniken Köln die Weiterführung der Maßnahmen aufgrund der derzeitigen Liquiditätssituation nicht aus eige- nen Mitteln finanzieren. Daher ist seitens der Verwaltung vorgesehen, den Kliniken Köln die erforder- lichen Mittel in Höhe von 13,5 Mio. € aus dem Allgemeinen Haushalt in Form von Gesellschafterdar- lehen zur Verfügung zu stellen. Finanzierung Zur Deckung der Mehrausgaben zur Gewährung des Gesellschafterdarlehens an die Kliniken Köln können nicht verausgabte Mittel aus Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 19 – Gewährung von Darlehen (hier konkret: Gewährung von Darlehen zur Optimierung der Konzernfinan- zierung) herangezogen werden. 4 Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der drei Baumaßnahmen läuft bereits seit geraumer Zeit. Insofern sind die Kliniken Köln bereits in nicht unerheblichem Umfang in Vorleistung gegangen und haben eingegangenen Rechnungen hierfür beglichen. Angesichts der äußerst angespannten Liquiditätssituation des Unternehmens ist dies jedoch nicht mehr möglich, so dass ein Beschluss des Rates in seiner nächsten Sitzung unabdingbar ist.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4021/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.11.2019
- Erstellt
- 18.11.2019 10:54