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V/0898/2006

Baugebiet westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp

Vorlage 02.11.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.12.2006, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2662 Zeichen

V/0898/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baugebiet westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Das Baugebiet westlich Salzmannstraße/nördlich Meßkamp wird entsprechend dem Lageplan 
Reg. Nr. 9589 Blatt 1(1) vom 27.10.2006 ausgebaut. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 201.000 €. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zwar keine Baukosten für die Stadt Münster, aber Folge-
kosten in Höhe von ca. 1400 Euro pro Jahr für öffentliche Verkehrsflächen und ca. 1.586,07 € pro 
Jahr an Betriebskosten für 9 Leuchten entstehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Voraussetzung für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 502 und des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages "westlich 
Salzmannstraße/nördlich Meßkamp" mit dem Vorhabensträger. 
 
Die Kosten für Planung und Bau übernimmt der Vorhabensträger. 
 
Begründung: 
 
Zur Erschließung des Baugebiets ist der Ausbau der Straßen erforderlich. 
 
Grundlage für die Ausbauplanung ist der vorhabensbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 502  
"westlich Salzmannstraße/nördlich Meßkamp". Der Plan hat in der Zeit vom 11.09.2006 bis 
11.10.2006 offengelegen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0898/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wächter 
Ruf: 
492 66 49 
E-Mail: 
WaechteC@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0898/2006 
Die Anbindung an die vorhandene Salzmannstraße erfolgt durch eine Einmündung. 
Auf der südlichen Seite der Hauptanbindung zur Salzmannstraße wird ein 0,50 m breiter Pflaster-
streifen neben der 5,00 m breiten bituminösen Verkehrsfläche niveaugleich angelegt. 3 Längs-
parkstände werden neben der Fahrbahn auf der nördlichen Seite mit Verbundsteinpflaster zwi-
schen der 2. und 3. Privatstraße gebaut.  
 
Der Ausbau der Ringerschließung erfolgt in bituminöser Bauweise. Die Fahrbahn mit einer Breite 
von 5,50 m wird niveaugleich ausgebaut. In der bituminösen Fläche werden 10 Parkstände durch 
Verbundsteinpflaster gekennzeichnet. 
 
Das Baugebiet wird nach Fertigstellung als Tempo-30-Zone ausgewiesen. 
 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster kosten-
neutral übernommen. 
 
Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und durch direkte Informati-
on der Anlieger unterstützt. 
 
Mit den Straßenbauarbeiten wird im Anschluss an die Kanalbauarbeiten in 2007 begonnen wer-
den. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Salzmannstraße
  • Meßkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0898/2006
Typ
Vorlage
Datum
02.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37