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1039/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Auszahlung von Fördermitteln der freien Musikszene in 2021 und zum Musikförderkonzept der Stadt Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 05.04.2022, TOP 10.15

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3397 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
Vorlagen-Nummer  30.03.2022 
 1039/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Auszahlung von Fördermitteln der freien 
Musikszene in 2021 und zum Musikförderkonzept der Stadt Köln 
In der Sitzung vom 08.03.2022 hat die Fraktion der CDU um die Beantwortung einer mündlichen An-
frage gebeten: 
 
Die freie Kunst- und Kulturszene hat in den letzten Jahren einen erheblichen Zuwachs an Fördermit-
teln erfahren. Hiervon hat insbesondere die freie Musikszene profitiert. Jedoch sind die bereitgestell-
ten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2021 bis heute nicht in Gänze ausgezahlt und verwendet wor-
den.  
 
Darüber hinaus bedarf es neuer Förderinstrumente, die gezielt wirken und u.a. die Antragstellung 
vereinfachen (z.B. in der mehrjährigen Projekt- und Ensembleförderung), um den gestiegenen Be-
dürfnissen der freien Musikszene gerecht zu werden. Das Musikförderkonzept der Stadt Köln ist seit 
nun beinahe 14 Jahren nicht mehr aktualisiert worden und kann den aktuellen Bedürfnissen dieser 
gewachsenen Szene nicht ausreichend gerecht werden.  
 
1.  Sind die Fördermittel für die freie Musikszene in 2021 in Gänze verausgabt? Wenn nicht, woran 
liegt es?  
2.  Wie weit ist der Prozess zur Überarbeitung des Musikförderkonzeptes vorangeschritten? Wann 
können wir mit einem abgestimmten Konzept rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Zu 1. 
Bereits die im Jahr 2020 durch den politischen VN zugesetzten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000 Euro konnten nicht vollständig verausgabt werden. Es wurden 336.500 Euro zur Übertra-
gung angemeldet, von denen 86.500 Euro in 2021 verausgabt wurden. 
Von den insgesamt 1.000.000 Euro durch den politischen VN in 2021 zugesetzten Mitteln konnten im 
Musikbereich 550.000 € beschlusskonform umgesetzt werden. Dazu war es nötig, neue Förderin-
strumente wie die Kleinstförderung und die Arbeits- und Recherchestipendien einzuführen und die 
dazu notwendigen förderrechtlichen und vergabepraktischen Voraussetzungen zu schaffen.  
Nicht umgesetzt werden konnten: 
- 200.000 Euro „Tage für aktuelles Musiktheater Köln“. Corona-bedingt musste das Festival von 
2021 nach 2022 verschoben werden. 
- 100.000 Euro „Festival Globale Musik“. Die Globale Musikszene ist zerstritten und konnte sich 
nicht auf ein gemeinsames Konzept verständigen. Der IFM bemüht sich um eine Moderation zwi-
schen den Gruppen.

2 
 
- 150.000 Euro „4-jährige Projektförderung“. Voraussetzung für die Vergabe der Mittel sind die 
Überarbeitung des Musikförderkonzepts und die Einsetzung eines votierenden Musikbeirats. Bei-
des wird gemäß beschlossenem partizipativem Verfahren in enger Abstimmung mit der freien Mu-
sikszene entworfen. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie notwendigen neuen Aufgaben-
Priorisierungen in der Kulturverwaltung mit der Konzeptionierung und Umsetzung von umfängli-
chen Corona-Sondermaßnahmen 2020/2021 konnte dies bisher nicht geleistet werden. 
Die Mittel wurden daher zur Übertragung angemeldet. 
 
Zu 2. 
s.o. Zurzeit steht die Kulturverwaltung mit dem IFM im Austausch über einen neuen Zeitplan zur Er-
arbeitung des neuen Musikförderkonzeptes. Bisher ist die Vorlage eines neuen Entwurfes bis Ende 
2022 geplant. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

05.04.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1039/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.03.2022
Erstellt
24.03.2022 16:50