2581/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bushaltestelle Arenzhof in Köln-Fühlingen, Aktenzeichen 65/24
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 24. Mai 2024 18:32 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Bushalestelle Areenzhof in Köln Fühlingen Sehr geehrte Damen und Herren, die KVB hat mich mit meinem Anliegen an Sie verwiesen. Bin auf einen Rollator angewiesen und muss mit Bus und Bahn fahren. Es geht um die oben aufgeführte Haltestelle. Bevor diese eingerichtet wurde, befanden sich hier Parktaschen. Heute u.a. mit etlichen Pollern, die auch beim Aussteigen sehr hinderlich sind. Mein Anliegen ist, Aussteigen aus dem Bus, hier muss ich mit dem Rollator springen, da der Ausstieg aus allen Bussen so hoch ist, und der Halteplatz so tief. Der Halteplatz ist auf der Neusser Landstr. gleich mit den früheren Parktaschen. Wo die Parktaschen waren müsste eine Erhöhung gemacht werden. Bei anderen Haltestellen ist das so, dass man einigermassen aussteigen kann. Mit Angst und Bangen springe ich aus dem Bus heraus und hoffe nicht zu stürzen, Stehe Ihnen jederzeit zu einer vor Ort Besichtigung und Ausstieg aus dem Bus zur Verfügung. Bitte um Rückantwort und mit freundlichen Grüssen 24.05.2024
Anlage 4 weiteres Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 65-24 05.11.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bushaltestelle Arenzhof in Köln-Fühlingen“, Akten- zeichen 65/24 S Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.07.2024. In dieser nehmen Sie Bezug auf das hie- sige Schreiben vom 23.07.2024 und bitten um eine weitere Prüfung Ihres Anliegens. Ich habe mich mit der zuständigen Fachdienststelle erneut in Verbindung gesetzt. Diese teilte mir mit, dass „es leider bei provisorisch eingerichteten Haltestellen, wie bei der Haltestelle Arenzhof, nicht anders möglich ist, diese gegen unerlaubtes Parken zu schützen als sie mit Sperrpfosten zu versehen. Die Busfahrer*innen der Kölner Ver- kehrs-Betriebe AG (KVB) sind aber gebeten, mit den Bussen so zu halten, dass ein Ein- und Ausstieg durch die Fahrgäste trotzdem problemlos möglich ist.“ Darüber hinaus wurde mir nun telefonisch mitgeteilt, dass das Thema nochmals in ei- nem Gespräch mit der KVB aufgegriffen wurde. Es ist geplant eine Markierung auf die Straße anzubringen, damit die Busfahrer*innen genau wissen, wo der Bus am besten halten sollte, damit die Fahrgäste gut ein- und aussteigen können. Es gehöre aber auch zu der Geschäftsphilosophie der KVB mobilitäts-eingeschränkten Fahrgästen bei Bedarf beim Ein – und Ausstieg zu helfen. Bitte haben Sie keine Scheu die Busfah- rer*innen anzusprechen, sollten Sie Hilfe benötigen. Ich hoffe, dass ich Ihnen nunmehr weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fra- gen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herr , Telefonnummer: 0221/221- , oder per E-Mail: nachhal- tige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de Seite 2/2 Ihre Eingabe, Ihr Schreiben vom 31.07.2024 sowie die Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 weiteres Schreiben von Petent
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1 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: WG: Brief vom 23,07.24 Bürgereuíngabe Bushaltestelle Areenzhof in Köln Fühlingen. Az 65/24 S Von: Gesendet: Mittwoch, 31. Juli 2024 12:05 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de> Betreff: Brief vom 23,07.24 Bürgereuíngabe Bushaltestelle Areenzhof in Köln Fühlingen. Az 65/24 S Sehr geehrte Frau , auf meine Beschwerde vom 24.05.24 wurde mir jetzt eine Nachricht zugeschickt. Bin mit dem Inhalt nicht zufrieden. Mag wohl sein, das noch nicht alle Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut sind. Hier die Haltestelle wurde ja später eingerichtet, vorher waren dort Parktaschen. Einfach gab es eine Haltestelle mit vielen Pollern. Der Bus kann nicht bis an den Bordstein heranfahren. Heute war es wieder Mal, er hielt direkt vor einem Poller, nicht das erste Mal und musste auch wieder aus dem Bus springen. Hoffentlich nicht einmal mit einem Oberschenkelhalsbruch. Die Klapprampe ist nur für Rollstuhlfahrer, habe das schon alles ausprobiert, nicht für einen Rollator. Mir wäre auch lieber nicht auf Bus und Bahn angewiesen zu sein. Bitte nochmals festzustellen, ob u.a. die vielen Poller dort stehen bleiben müssen, wenn leider sonst nichts an der Haltestelle gemacht wird. Mit freundlichen Grüssen 31.07.24
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/1 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 65/24 23.07.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bushaltestelle Arenzhof in Köln-Fühlingen“, Akten- zeichen 65/24 S Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.05.2024. Vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung erhielt ich die Information, dass „aktu- ell leider noch nicht alle Bushaltestellen im Kölner Stadtgebiet für eine barrierefreie Nutzung ausgebaut sind. Alle eingesetzten Busse verfügen jedoch über eine spezielle Neigetechnik, die routinemäßig eingesetzt wird, um den Abstand zwischen Bordstein- kante und Businnenraum zu verringern. Darüber hinaus sind alle Busse mit einer Klapprampe ausgestattet, so dass der Einstieg auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in den Bus möglich ist. Die Bedienung dieser Klapprampe erfolgt durch das Fahrpersonal. Bei Bedarf auf Nutzung der Klapprampe sollten sich die Fahrgäste an die Busfahrer*innen wenden.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2581/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bushaltestelle Arenzhof in Köln- Fühlingen, Aktenzeichen 65/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben sowie weiteren Schriftverkehr werden der Be- zirksvertretung Chorweiler hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2581/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.11.2024
- Erstellt
- 26.08.2024 09:31