V/1033/2004
Tagesbetreuungsausbauprogramm für die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern unter drei Jahren
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Tagesbetreuungsausbauprogramm für die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern unter drei Jahren gemäß Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Beratungsfolge 26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 27.01.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreu- ungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren das in dieser Vorlage zugrunde gelegte Handlungsprogramm. 2. Bis zum Jahr 2010 werden – beginnend ab dem Kindergartenjahr 2005 - insgesamt 800 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege- verhältnissen durch Flexibilisierung und Ausbau geschaffen (= 20 %ige Versorgungsquote). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das jährliche Ausbauprogramm im Rahmen der jährlichen Kin- dertagesbetreuungsberichte stadtteilorientiert vorzubereiten und über Einzelvorlagen von den zuständigen parlamentarischen Gremien entscheiden zu lassen. 4. Zum flexiblen Ausbau des Platzangebotes in Kindertageseinrichtungen werden für die Schaf- fung von insgesamt 600 Plätzen (=jährlich 100 Plätze) insgesamt 6 Mio. € investive Mittel bis zum Jahr 2010 = jährlich 1 Mio. € für die Jahre 2005, 2006, 2007 2008, 2009 und 2010 be- reitgestellt. 5. Für den Betrieb (Personal- und Sachkosten) der zusätzlichen Plätze werden beginnend ab dem Jahr 2005 jährlich jeweils 1 Mio. € zusätzlich für die Plätze in Kindertageseinrichtungen und 250.000 € für die Plätze in Kindertagespflege bereitgestellt. Es ist zu erwarten, dass über die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der neuen Plätze ab 2005 voraussichtlich jährlich 130.000 € eingenommen werden. 6. Es wird zur Kenntnis genommen, das bis zum Jahr 2010 insgesamt für Investitionen und Be- trieb im Zusammenhang mit den neuen Plätzen 29.520.000 € aufgewendet werden. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts der angespannten Haushaltssituation die Bereit- stellung dieser Mittel unter dem Vorbehalt der gesamtstädtisch nachhaltigen Finanzierung, ins- besondere durch Einsparungen im Rahmen der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV-Gesetz), steht. Vorlagen-Nr.: V/1033/2004 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 15.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass bis zum Jahr 2010 beginnend ab dem Jahr 2005 jährliche Investitionskosten in Höhe von 1 Mio. € und Betriebskosten (für Kindertageseinrichtungen, neue Tagespflegestellen und Weiterentwicklung der Qualifizierung der Tagespflegestellen) in Höhe von jährlich – jeweils zusätzlich (kumulativ) 1.250.000 € entstehen. Demgegenüber werden Einnahmen in Höhe von jährlich jeweils zusätzlich (kumulativ) in Höhe von 130.000 € im Rahmen der Eltern- beiträge erwartet. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Haushaltsstelle/ Bezeichnung 2005 T € 2006 T € 2007 T € 2008 T € 2009 T € 2010 T € Summe T € Verwaltungshaushalt Einnahmen 4820.191.0000.9 Leistungsbeteiligung Bund für Unterkunft und Heizung 1.120 2.240 3.360 4.480 5.600 6.720 23.520 4640.115.0000.9 Elternbeiträge 130 260 390 520 650 780 2.730 Summe Einnahmen 1.250 2.500 3.750 5.000 6.250 7.500 26.250 Ausgaben 4640.718.0200.9 Betriebskostenzuschüsse an Träger 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 21.000 4542.760.0000.0 Förderung von Tagespflege- stellen 240 480 720 960 1.200 1.440 5.040 4542.760.2000.1 Qualifizierung und Gruppen- arbeit, Fortbildung, Aus- stattung von Tagespflege- stellen 10 20 30 40 50 60 210 Summe Ausgaben 1.250 2.500 3.750 5.000 6.250 7.500 26.250 Vermögenshaushalt Einnahmen 9010.361.0700.3 Zuw. L. Kompensation Wohngeld (Hartz IV) 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 6.000 Ausgaben 4640.940.0700.8 Bauk. TAG für unter 3-jähr. Kinder 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 6.000 - 3 - Begründung: 1. Anlass des Ausbauprogramms für Kindertagesbetreuungsangebote unter dreijähriger Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gesetzliche Grundlagen im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) mit Auswirkung auf das SGB VIII – KJHG - Das neue Tagebetreuungsausbaugesetz (TAG), dass ab dem 01.01.2005 in Kraft treten wird, bewirkt im Hinblick auf das SGB VIII (KJHG) folgende Änderungen (s. kursive Schrift): § 24 – Inanspruchnahme von Kindertageeinrichtung und Kindertagespflege: (2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes An- gebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. (3) Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kin- dertagespflege vorzuhalten, wenn 1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusam- men lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen Durch einen Stufenplan ist bis zum Jahr 2010 eine dem Bedarf entsprechende Versorgungsquote nachzuweisen. Für Münster geht die Jugendhilfeplanung davon aus, dass eine Quote von 20 % fachlich und im Kontext mit Bedarfsaussagen in vergleichbaren Städten sowie im Vorfeld der par- lamentarischen Beratungen des TAG bedarfsdeckend ist. Vorliegende Ratsanträge Zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren liegen bereits mehrere Anträge der Ratsfraktionen vor: • Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 15.10.2004 – „Qualitätsoffensive für den Ausbau der offenen Ganztagsschule und der Tagesbetreuung für Kinder“ • Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 04.11.2004 – „Damit Schule wieder Schule macht – Ganztä- gige Betreuungs- und Förderangebote von der Frühförderung bis zum Schulabschluss konse- quent ausbauen“ • Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 22.11.2004 – „Leitantrag Weiterentwicklung der Tages- betreuung für Kinder im Kleinkind-, Kindergarten- und Grundschulalter“, • Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 29.11.2004 – „Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren“, Im Kern aller Anträge wird gefordert, das Angebot für die unter dreijährige Kinder bedarfsgerecht auszubauen. Dazu sollen sowohl Plätze in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertages- pflege geschaffen werden. Allen Anträgen gemeinsam ist auch der Zusamm enhang zur Thematik „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und zu den Arbeitsmarktgesetzen – insbesondere zum SGB II (Hartz IV). - 4 - Die Anträge liegen der Vorlage 0925/2004 – „Grundlagen und Perspektiven für die Weiterentwick- lung von Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder ...“, die in der selben Beratungskette bera- ten wird, als Anlage bei. 2. Planungsgrundlagen zum Ausbauprogramm Zum Kindergartenjahr 2004/2005 gibt es in Münster für 7.275 Kinder unter 3 Jahren insgesamt 396 Plätze in Kindertageseinrichtungen gem. GTK (5,4 %), 327 Tagespflegeplätze (4,5 %) davon 66 Ganztagsplätze (0,9 %). Die insgesamt 462 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und die Ganztagstagespflegeplätze ergeben zusammen eine Versorgungsquote von 6,3 %. Laut Bevölkerungsprognose leben im Jahre 2010 voraussichtlich 6.300 Kinder unter 3 Jahre in Münster. Für die Erweiterung des Tagesbetreuungsangebotes auf 20 % sind insgesamt 1.260 Plätze bis zum Jahre 2010 vorzuhalten. Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen rd. 460 Plätze sind im Endeffekt bis zum Jahr 2010 noch insgesamt 800 neue Plätze zu schaffen. Sowohl Kindertageseinrichtungen als auch die Betreuung in Tagespflegeverhältnissen bieten eine qualitativ gute und zuverlässige Betreuung. Münster verfügt wie nur wenige anderen Kommunen bereits über einen hohen Anteil von Tagespflegeverhältnissen für alle Altersgruppen. Für den Ausbau der Angebote ist vorgesehen, dass rund ein Viertel der zusätzlichen Angebote noch über zusätzliche Tagespflegeverhältnisse und drei Viertel über neue Plätze in Kinderta- geseinrichtungen geschaffen werden sollen. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass bis zum Jahr 2010 insgesamt rd. 200 Plätze in Tagespflege (= jährlich rd. 30 neue Tagespflegeverhältnisse) und rd. 600 Plätze in Tageseinrichtungen (= jähr- lich rd. 100 neue Plätze) geschaffen werden. 3. Modalitäten des Ausbauprogramms hinsichtlich der Schaffung neuer Plätze Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die o. g. Planungsziele nicht als statische Ziel- aussage zu versehen sind, sondern als Rahmenplanung, die insbesondere im Rahmen der mittel- fristigen Finanzplanung abzustimmen sind. Gleiches gilt, wenn sich die Planungsgrundlagen we- sentlich ändern. Die Umsetzung der Planungsziele erfolgt kleinteilig auf der Ebene der Stadtteile und Wohnberei- che. Dabei werden pragmatisch und praxisgerecht sowie unter Berücksichtigung der Stadtteil- und Wohnbereichsbedarfe, der Nachfrage, der räumlichen Möglichkeiten, bereits eingeleiteter Planun- gen sowie der finanziellen Möglichkeiten die Angebote ausgeweitet. Im Zuge der Feinplanung kann es zu sinnvoll en und praxisgerechten Abweichungen von der Grobplanung kommen. - 5 - Die konkrete Ausbauplanung hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen erfolgt unter Berücksichti- gung folgender Prämissen und Prioritäten: 1. Bei der Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden die bestehenden Struktu- ren genutzt. 2. Soweit möglich sollen Plätze für Kinder im Kindergartenalter (in Regelkindergartengruppen bzw. Tagesstättengruppen) je nach Bedarf umstrukturiert werden. 3. Investive Mittel werden statt Neubauten vorrangig für Umbaumaßnahmen und soweit es die Außenflächen größenmäßig und bauordnungsrechtlich erlauben, für Erweiterungsbauten ge- nutzt. 4. Bei dem Ausbauprogramm werden die bisher geplanten Neubauplanungen von Kinderta- geseinrichtungen in den Neubaugebieten durch die Schaffung von Plätzen für unter dreijährige Kinder und Kinder im Kindergartenalter berücksichtigt. 5. Nach Möglichkeit sollen die Investitionen für die Errichtung der Neubau-Einrichtungen durch private Investoren getätigt werden. 6. Eine weitere Möglichkeit liegt in der Anmietung entsprechender Räume. 7. Tagespflegeverhältnisse bilden neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen eine Betreu- ungsalternative. Hinsichtlich der Schaffung neuer Tagespflegeplätze ist vorgesehen, jährliche rd. 30 neue Tages- pflegeverhältnisse zu schaffen und dazu neue Tagespflegepersonen zu akquirieren bzw. beste- hende Teilzeit-Tagespflegestellen in Ganztags-Stellen umzuwandeln. Zurzeit ist bundesweit noch unklar, wie die gesetzlichen Änderungen zur Tagespflege genau um- gesetzt werden können. Nach Klärung der offenen Fragen wird so bald wie möglich eine gesonderte Verfahrensvorlage in die zuständigen Gremien eingebracht. 4. Grundlagen der Finanzplanung Beginnend ab dem Jahr 2005 werden bis zum Jahr 2010 jährlich 1 Mio. € investive Mittel sowie kumulativ jährlich zusätzlich 1 Mio. € für die Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und 250.000 € für den Ausbau der Kindertagespflege und die gesetzlich geforderte Besserstellung der Tagespflegepersonen erforderlich sein. Die durchschnittlichen investiven Kosten werden auf rd. 10.000 € pro Platz (Mittelwert) kalkuliert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Kosten je nach Maßnahmeplanung sehr un- terschiedlich sein werden, je nach dem, in welcher Form die Erweiterung stattfindet. Auch die durchschnittlichen Betriebskosten für einen Platz werden mit 10.000 € jährlich kalkuliert. Diesen Kosten entsprechen in etwa den heutigen Durchschnittskosten im Rahmen der GTK- Förderung. Auch hier sind aber Abweichungen nach oben und unten möglich. Für die Tageseinrichtungen wird ein durchschnittlicher Elternbeitrag von 13 % für die neuen Plätze eingeplant. - 6 - Für den Bereich Tagespflege wird eine durchschnittliche jährliche Pauschale (kumulativ) von 250.000 € für die Schaffung von jährlich rd. 30 zusätzliche Tagespflegeverhältnisse vorgesehen. Nach dem geltenden Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhält die Stadt Münster, die im nächs- ten Jahr wieder abundant sein wird (d.h. keine Schlüsselzuweisungen erhält), keine Erstattung der Unterkunftskosten im Rahmen der Umsetzung der Hartz IV-Gesetze. Nach der zur Zeit in den par- lamentarischen Gremien des Landes beratenen Änderungen zum GFG wird dies jedoch der Fall sein. Allerdings werden die Mittel seitens des Landes investiv zur Verfügung gestellt, so dass sie die im Vermögenshaushalt anfallenden Ausgaben in Höhe von 1 Mio. € abdecken. Die im Verwal- tungshaushalt zu tätigenden Ausgaben sollen neben den Elternbeiträgen über die städtischen Ent- lastungen durch die Hartz-IV-Gesetzgebung gedeckt werden. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Landesebene werden die Änderungen am Haushaltsplan über Veränderungsblätter eingearbeitet. 5. Fazit Mit dem Tagebetreuungsausbauprogramm geht die Stadt Münster frühzeitig und umfassend auf die veränderten Bedarfe und die neuen Anforderungen, die sich • aus den demografischen Anforderungen, • aus den Veränderungen in den Lebenswelten der Familien, • aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und • dem Arbeitsmarkt und den damit zusammenhängenden Reformen ergeben. Durch das Ausbauprogramm wird Münster weiterhin bundesweit eine Spitzenposition in der Kin- dertagesbetreuung belegen und somit den Familien und Unternehmen ideale Rahmenbedingen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten. 6. Weiteres Verfahren Den beteiligten parlamentarischen Gremien werden zu den einzelnen Ausbaumodulen entspre- chende Berichte (z.B. Kindertagesbetreuungsberichte) über den jeweiligen Umsetzungsstand ge- geben und Einzelvorlagen zum Beschluss vorgelegt. I.V. I.V. g e z . g e z . Dr. Agnes Klein Helga Bickeböller Beigeordnete Kämmerin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1033/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.12.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37