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V/1033/2004

Tagesbetreuungsausbauprogramm für die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern unter drei Jahren

Vorlage 15.12.2004

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2005, TOP 12.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

14575 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tagesbetreuungsausbauprogramm für die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern unter 
drei Jahren gemäß Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
27.01.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.02.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreu-
ungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren das in dieser Vorlage zugrunde gelegte 
Handlungsprogramm. 
 
2. Bis zum Jahr 2010 werden – beginnend ab dem Kindergartenjahr 2005 - insgesamt 800 neue 
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege-
verhältnissen durch Flexibilisierung und Ausbau geschaffen (= 20 %ige Versorgungsquote). 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das jährliche Ausbauprogramm im Rahmen der jährlichen Kin-
dertagesbetreuungsberichte stadtteilorientiert vorzubereiten und über Einzelvorlagen von den 
zuständigen parlamentarischen Gremien entscheiden zu lassen. 
 
4. Zum flexiblen Ausbau des Platzangebotes in Kindertageseinrichtungen werden für die Schaf-
fung von insgesamt 600 Plätzen (=jährlich 100 Plätze) insgesamt 6 Mio. € investive Mittel bis 
zum Jahr 2010  =  jährlich 1 Mio. € für die Jahre 2005, 2006, 2007 2008, 2009 und 2010 be-
reitgestellt. 
 
5. Für den Betrieb (Personal- und Sachkosten) der zusätzlichen Plätze werden beginnend ab 
dem Jahr 2005 jährlich jeweils 1 Mio. € zusätzlich für die Plätze in Kindertageseinrichtungen 
und 250.000 € für die Plätze in Kindertagespflege bereitgestellt. Es ist zu erwarten, dass über 
die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der neuen Plätze ab 2005 voraussichtlich jährlich 
130.000 € eingenommen werden. 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, das bis zum Jahr 2010 insgesamt für Investitionen und Be-
trieb im Zusammenhang mit den neuen Plätzen 29.520.000 € aufgewendet werden. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass angesichts der angespannten Haushaltssituation die Bereit-
stellung dieser Mittel unter dem Vorbehalt der gesamtstädtisch nachhaltigen Finanzierung, ins-
besondere durch Einsparungen im Rahmen der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne 
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV-Gesetz), steht. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1033/2004 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bis zum Jahr 2010 beginnend ab dem Jahr 2005 jährliche 
Investitionskosten in Höhe von 1 Mio. € und Betriebskosten (für Kindertageseinrichtungen, neue 
Tagespflegestellen und Weiterentwicklung der Qualifizierung der Tagespflegestellen) in Höhe von 
jährlich – jeweils zusätzlich (kumulativ) 1.250.000 € entstehen. Demgegenüber werden Einnahmen 
in Höhe von jährlich jeweils zusätzlich (kumulativ) in Höhe von 130.000 € im Rahmen der Eltern-
beiträge erwartet. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
Haushaltsstelle/ 
Bezeichnung 
 
2005 
T € 
 
2006 
 T € 
 
2007  
T € 
 
2008  
T € 
 
2009  
T € 
 
2010  
T € 
 
 
Summe  
T € 
 
 
Verwaltungshaushalt 
 
Einnahmen 
 
4820.191.0000.9 
Leistungsbeteiligung Bund für 
Unterkunft und Heizung 
 
 
 
 
 
 
 
1.120 
 
2.240 3.360 4.480 5.600
 
 
 
 
 
 
6.720 23.520
 
4640.115.0000.9 
Elternbeiträge 
 
130 260
 
390 520 650
 
780 2.730
 
Summe Einnahmen 
 
1.250 2.500 3.750 5.000 6.250
 
7.500 26.250
 
Ausgaben 
 
4640.718.0200.9 
Betriebskostenzuschüsse an 
Träger 
 
 
 
 
 
1.000 2.000 3.000 4.000 5.000
 
 
 
6.000 21.000
 
4542.760.0000.0 
Förderung von Tagespflege-
stellen 
 
240 480 720 960 1.200
 
1.440 5.040
 
4542.760.2000.1 
Qualifizierung und Gruppen-
arbeit, Fortbildung, Aus-
stattung von Tagespflege-
stellen 
 
 
10 20 30 40 50
 
 
60 210
 
Summe Ausgaben 
 
1.250 2.500 3.750 5.000 6.250
 
7.500 26.250
 
Vermögenshaushalt 
 
Einnahmen 
 
9010.361.0700.3 
Zuw.  L. Kompensation  
Wohngeld (Hartz IV) 
 
 
 
 
 
1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
 
 
 
 
 
1.000 6.000
 
Ausgaben 
 
4640.940.0700.8 
Bauk. TAG für unter 3-jähr. 
Kinder 
 
 
 
1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
 
 
 
1.000 6.000

- 3 - 
 
Begründung: 
 
1. Anlass des Ausbauprogramms für Kindertagesbetreuungsangebote unter dreijähriger 
Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 
 
Gesetzliche Grundlagen im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) mit Auswirkung 
auf das SGB VIII – KJHG -  
 
Das neue Tagebetreuungsausbaugesetz (TAG), dass ab dem 01.01.2005 in Kraft treten wird,  
bewirkt im Hinblick auf das SGB VIII (KJHG) folgende Änderungen (s. kursive Schrift): 
 
§ 24 – Inanspruchnahme von Kindertageeinrichtung und Kindertagespflege: 
 
(2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes An-
gebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. 
(3) Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kin-
dertagespflege vorzuhalten, wenn  
1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusam-
men lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, 
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in 
Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen 
 
Durch einen Stufenplan ist bis zum Jahr 2010 eine dem Bedarf entsprechende Versorgungsquote 
nachzuweisen. Für Münster geht die Jugendhilfeplanung davon aus, dass eine Quote von 20 % 
fachlich und im Kontext mit Bedarfsaussagen in vergleichbaren Städten sowie im Vorfeld der par-
lamentarischen Beratungen des TAG bedarfsdeckend ist. 
 
 
Vorliegende Ratsanträge
 
 
Zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren 
liegen bereits mehrere Anträge der Ratsfraktionen vor: 
 
• Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 15.10.2004 – „Qualitätsoffensive für 
den Ausbau der offenen Ganztagsschule und der Tagesbetreuung für Kinder“ 
 
• Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 04.11.2004 – „Damit Schule wieder Schule macht – Ganztä-
gige Betreuungs- und Förderangebote von der Frühförderung bis zum Schulabschluss konse-
quent ausbauen“ 
 
• Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 22.11.2004 – „Leitantrag Weiterentwicklung der Tages-
betreuung für Kinder im Kleinkind-, Kindergarten- und Grundschulalter“, 
 
• Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 29.11.2004 – „Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter 
unter drei Jahren“, 
 
Im Kern aller Anträge wird gefordert, das Angebot für die unter dreijährige Kinder bedarfsgerecht 
auszubauen. Dazu sollen sowohl Plätze in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertages-
pflege geschaffen werden. 
 
Allen Anträgen gemeinsam ist auch der Zusamm enhang zur Thematik „Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf“ und zu den Arbeitsmarktgesetzen – insbesondere zum SGB II (Hartz IV).

- 4 - 
 
Die Anträge liegen der Vorlage 0925/2004 – „Grundlagen und Perspektiven für die Weiterentwick-
lung von Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder ...“, die in der selben Beratungskette bera-
ten wird, als Anlage bei. 
 
 
2. Planungsgrundlagen zum Ausbauprogramm 
 
Zum Kindergartenjahr 2004/2005
 gibt es in Münster für 7.275 Kinder unter 3 Jahren insgesamt 396 
Plätze in Kindertageseinrichtungen gem. GTK (5,4 %), 327 Tagespflegeplätze (4,5 %) davon 66 
Ganztagsplätze (0,9 %).  
 
Die insgesamt 462 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und die Ganztagstagespflegeplätze 
ergeben zusammen eine Versorgungsquote von 6,3 %. 
 
Laut Bevölkerungsprognose leben im Jahre 2010 
voraussichtlich 6.300 Kinder unter 3 Jahre in 
Münster. Für die Erweiterung des Tagesbetreuungsangebotes auf 20 % sind insgesamt 1.260 
Plätze bis zum Jahre 2010 vorzuhalten. 
 
Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen rd. 460 Plätze sind im Endeffekt bis zum Jahr 
2010 noch insgesamt 800 neue Plätze zu schaffen.
 
 
Sowohl Kindertageseinrichtungen als auch die Betreuung in Tagespflegeverhältnissen bieten eine 
qualitativ gute und zuverlässige Betreuung. Münster verfügt wie nur wenige anderen Kommunen 
bereits über einen hohen Anteil von Tagespflegeverhältnissen für alle Altersgruppen. 
 
Für den Ausbau der Angebote ist vorgesehen, dass rund ein Viertel der zusätzlichen Angebote 
noch über zusätzliche Tagespflegeverhältnisse und drei Viertel über neue Plätze in Kinderta-
geseinrichtungen geschaffen werden sollen. 
 
In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass bis zum Jahr 2010 insgesamt rd. 200 Plätze in Tagespflege 
(= jährlich rd. 30 neue Tagespflegeverhältnisse) und rd. 600 Plätze in Tageseinrichtungen (= jähr-
lich rd. 100 neue Plätze) geschaffen werden. 
 
 
3. Modalitäten des Ausbauprogramms hinsichtlich der Schaffung neuer Plätze 
 
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die o. g. Planungsziele nicht als statische Ziel-
aussage zu versehen sind, sondern als Rahmenplanung,  die insbesondere im Rahmen der mittel-
fristigen Finanzplanung abzustimmen sind. Gleiches gilt, wenn sich die Planungsgrundlagen we-
sentlich ändern. 
 
Die Umsetzung der Planungsziele erfolgt kleinteilig auf der Ebene der Stadtteile und Wohnberei-
che. Dabei werden pragmatisch und praxisgerecht sowie unter Berücksichtigung der Stadtteil- und 
Wohnbereichsbedarfe, der Nachfrage, der räumlichen Möglichkeiten, bereits eingeleiteter Planun-
gen sowie der finanziellen Möglichkeiten die Angebote ausgeweitet. 
 
Im Zuge der Feinplanung kann es zu sinnvoll en und praxisgerechten Abweichungen von der 
Grobplanung kommen.

- 5 - 
Die konkrete Ausbauplanung hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen erfolgt unter Berücksichti-
gung folgender Prämissen und Prioritäten: 
 
1. Bei der Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden die bestehenden Struktu-
ren genutzt. 
 
2. Soweit möglich sollen Plätze für Kinder im Kindergartenalter (in Regelkindergartengruppen 
bzw. Tagesstättengruppen) je nach Bedarf umstrukturiert werden. 
 
3. Investive Mittel werden statt Neubauten vorrangig für Umbaumaßnahmen und soweit es die 
Außenflächen größenmäßig und bauordnungsrechtlich erlauben, für Erweiterungsbauten ge-
nutzt. 
 
4. Bei dem Ausbauprogramm werden die bisher geplanten Neubauplanungen von Kinderta-
geseinrichtungen in den Neubaugebieten durch die Schaffung von Plätzen für unter dreijährige 
Kinder und Kinder im Kindergartenalter berücksichtigt. 
 
5. Nach Möglichkeit sollen die Investitionen für die Errichtung der Neubau-Einrichtungen durch 
private Investoren getätigt werden. 
 
6. Eine weitere Möglichkeit liegt in der Anmietung entsprechender Räume. 
 
7. Tagespflegeverhältnisse bilden neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen eine Betreu-
ungsalternative. 
 
 
Hinsichtlich der Schaffung neuer Tagespflegeplätze
 ist vorgesehen, jährliche rd. 30 neue Tages-
pflegeverhältnisse zu schaffen und dazu neue Tagespflegepersonen zu akquirieren  bzw. beste-
hende Teilzeit-Tagespflegestellen in Ganztags-Stellen umzuwandeln. 
 
Zurzeit ist bundesweit noch unklar, wie die gesetzlichen Änderungen zur Tagespflege genau um-
gesetzt werden können. 
 
Nach Klärung der offenen Fragen wird so bald wie möglich eine gesonderte Verfahrensvorlage in 
die zuständigen Gremien eingebracht. 
 
 
4. Grundlagen der Finanzplanung 
 
Beginnend ab dem Jahr 2005 werden bis zum Jahr 2010 jährlich 1 Mio. € investive Mittel sowie 
kumulativ jährlich zusätzlich 1 Mio. € für die  Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und 
250.000 € für den Ausbau der Kindertagespflege und die gesetzlich geforderte Besserstellung der 
Tagespflegepersonen erforderlich sein. 
 
Die durchschnittlichen investiven Kosten werden auf rd. 10.000 € pro Platz (Mittelwert) kalkuliert. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Kosten je nach Maßnahmeplanung sehr un-
terschiedlich sein werden, je nach dem, in welcher Form die Erweiterung stattfindet. 
 
Auch die durchschnittlichen Betriebskosten für einen Platz werden mit 10.000 € jährlich
 kalkuliert. 
Diesen Kosten entsprechen in etwa den heutigen Durchschnittskosten im Rahmen der GTK-
Förderung. Auch hier sind aber Abweichungen nach oben und unten möglich.  
 
Für die Tageseinrichtungen wird ein durchschnittlicher Elternbeitrag von 13 % für die neuen Plätze 
eingeplant.

- 6 - 
Für den Bereich Tagespflege wird eine durchschnittliche jährliche Pauschale (kumulativ) von 
250.000 € für die Schaffung von jährlich rd. 30 zusätzliche Tagespflegeverhältnisse vorgesehen. 
 
Nach dem geltenden Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhält die Stadt Münster, die im nächs-
ten Jahr wieder abundant sein wird (d.h. keine Schlüsselzuweisungen erhält), keine Erstattung der 
Unterkunftskosten im Rahmen der Umsetzung der Hartz IV-Gesetze. Nach der zur Zeit in den par-
lamentarischen Gremien des Landes beratenen Änderungen zum GFG wird dies jedoch der Fall 
sein. Allerdings werden die Mittel seitens des Landes investiv zur Verfügung gestellt, so dass sie 
die im Vermögenshaushalt anfallenden Ausgaben in Höhe von 1 Mio. € abdecken. Die im Verwal-
tungshaushalt zu tätigenden Ausgaben sollen neben den Elternbeiträgen über die städtischen Ent-
lastungen durch die Hartz-IV-Gesetzgebung gedeckt werden. 
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Landesebene werden die Änderungen am 
Haushaltsplan über Veränderungsblätter eingearbeitet. 
 
 
5. Fazit 
 
Mit dem Tagebetreuungsausbauprogramm geht die Stadt Münster frühzeitig und umfassend auf 
die veränderten Bedarfe und die neuen Anforderungen, die sich  
 
• aus den demografischen Anforderungen, 
• aus den Veränderungen in den Lebenswelten der Familien, 
• aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und  
• dem Arbeitsmarkt und den damit zusammenhängenden Reformen 
 
ergeben. 
 
Durch das Ausbauprogramm wird Münster weiterhin bundesweit eine Spitzenposition in der Kin-
dertagesbetreuung belegen und somit den Familien und Unternehmen ideale Rahmenbedingen 
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten. 
 
 
6. Weiteres Verfahren 
 
Den beteiligten parlamentarischen Gremien werden zu den einzelnen Ausbaumodulen entspre-
chende Berichte (z.B. Kindertagesbetreuungsberichte) über den jeweiligen Umsetzungsstand ge-
geben und Einzelvorlagen zum Beschluss vorgelegt. 
I.V.        I.V. 
 
g e z .         g e z .  
Dr. Agnes Klein      Helga Bickeböller 
Beigeordnete       Kämmerin

Beratungsverlauf (5)

26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung
Zur Sitzung
09.02.2005 Hauptausschuss
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2005 Rat
TOP 12.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/1033/2004
Typ
Vorlage
Datum
15.12.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37