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2009/0245

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009; Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen für das Wirtschaftsjahr 2009 des Eigenbetriebs 'Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen' des Eigenbetriebs 'Abfallwirtschaft...

Magistratsvorlage 16.06.2009

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2009/0245

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Regierungspräsidium Darmstadt
I 16 - 33 f 02 - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den AD . Juni 2009
der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Kredite in Höhe von
17.947.280,-- €
(i. W.: "Siebzehn Millionen neunhundertsiebenundvie;zigtausendzweihundertachtzig Euro")
gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach
§ 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf;
2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushalts­
jahr 2009 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
17.961.400.-- €
(i. W.: "Siebzehn Millionen neunhunderteinundsechzigtausendvierhundert Euro")
gemäß § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anwruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahmeder Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151120(Zentrale)
Telefax: 06151126347(allgemein)
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Luisenplatz

Regierungspräsidium Darmstadt HESSEN
116 - 33 f 02 (2) - 11 - Darmstadt, den ;(0. Juni 2009
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses zu dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009
vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.000.000.-- €
(i. W.: "Drei Millionen Euro")
ger:näß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemein­
deordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei­
terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi­
gung) bedarf;
2. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IIAbfallwirt­
schaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehe­
nen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000.-- €
(i. w.: "Eine Million Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die
Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewi//igungs­
bescheides des Bundes oder Landes
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
8:00 bis 16:30 Uhr
8:00 bis 15:00 Uhr
spruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
r Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
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www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz

Regierungspräsidium Darmstadt
116 - 33 f 02 (3a) - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den JO. Juni 2009
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses zu dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
"Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehenen
Kredite in Höhe von
4.422.350.-- €
(i. W.: "Vier Millionen vierhundertzweiundzwanzigtausenddreihundertfünfzig Euro")
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
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64283 Darmstadt
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Regierungspräsidium Oarmstadt
I 16 - 33 f 02 (3f) - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den ,.(0. Juni 2009
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusseszudem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Oarmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
)mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009
vorgesehenen Kredite in Höhe von
7.522.792,-- €
(i. W.: "Sieben Millionen fünfhundertzweiundzwanzigtausendsiebenhundertzweiundneunzig Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemein­
deordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei­
terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi­
gung) bedarf;
2. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobi­
lien management der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorge­
sehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
11.181.000,-- €
(i. w.: "Elf Millionen einhunderteinundachtzigtausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die
Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in A~spruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der/Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Servicezeiten:
Mo. - 00. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
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www.rp-darmstadt.hessen.de
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06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:
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Darmstadt,  FORMTEXT      
 FORMTEXT      

An alle städtischen Ämter und Verwaltungsstellen
- nachrichtlich dem Herrn Stadtverordnetenvorsteher -


Ausführung des Haushaltsplanes 2009 und der Wirtschaftspläne 2009 der Eigenbetriebe
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
- Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde vom 10.06.2009
- Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 und der Wirtschaftspläne 2009


Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 10.06.2009 die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen für den am 18.12.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2009 sowie für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD)“, „Bäder“ sowie „Immobilienmanagement (IDA)“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt. Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Bürgerhäuser und Märkte“, „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“, „Klinikum“ sowie „Kulturinstitute“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung 2009 sowie die Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen 2009 der Eigenbetriebe werden am xx.xx.2009 zusammen mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung veröffentlicht und treten dann rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.


Auflagen der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsverfügung

Das Regierungspräsidium hat in seiner Begleitverfügung insgesamt 10 Auflagen ausgesprochen, die sich auf die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 und auf die Aufstellung der Haushalte der Folgejahre auswirken werden. Das Gleiche gilt für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe. Die Aufsichtsbehörde verweist ausdrücklich darauf, dass die Auflagen und Zustimmungsvorbehalte auch für die Wirtschaftspläne derjenigen Eigenbetriebe gelten, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile ausweisen.

In seiner Begleitverfügung bezeichnet die Aufsichtsbehörde die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe weiterhin als angespannt. Begründet wird dies mit den hohen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sowie den Kassenkrediten zur Finanzierung der kameralen Fehlbeträge der Vorjahre.

Trotz des ausgeglichenen Haushaltes 2009 für den Kernhaushalt sieht die Aufsichtsbehörde Risiken, insbesondere vor dem Hintergrund der Fehlbeträge in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie der aktuellen Konjunktursituation.

Dies führt dazu, dass die Aufsichtsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit der städtischen Haushaltswirtschaft unverändert als gefährdet einstuft. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung sei nicht feststellbar.

Im Einzelnen hat die Aufsichtsbehörde folgende Auflagen für die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 bzw. für die Aufstellung der Folgehaushalte erteilt (es werden nur die wesentlichen Punkte genannt):

Die Aufnahme der genehmigten Kreditbeträge bedarf gemäß § 114j Abs. 4 Nr. 2 HGO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Einzelgenehmigung). Ausgenommen hiervon sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds. 

Die in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 und in den Beschlüssen über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehenen genehmigungsbedürftigen Verpflichtungsermächtigungen sind nur für

Fortführungsmaßnahmen
neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes

in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behält sich die Aufsichtsbehörde vor (Einzelanträge der Stadt für jede Maßnahme). 
 
Von der Möglichkeit, haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszusprechen, ist Gebrauch zu machen. Über die Höhe und die betroffenen Aufwandgruppen ist der Aufsichtsbehörde bis zum 01.10.2009 zu berichten.

Bis auf Weiteres ist ein Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten. Dieses ist im Zusammenhang mit dem Beschlussverfahren über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und der aktuellen Entwicklung anzupassen. Der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Gleichzeitig ist der Aufsichtsbehörde über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.

Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personalaufwandes hinzuwirken. 

Bis auf Weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist von mindestens zwölf Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen. 

Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist zusätzlich eine Frist von zwölf Monaten einzuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vorliegen. 

Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur nach der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. Über die mit den personalwirtschaftlichen Vorgaben der Aufsichtsbehörde erzielten Einsparungen ist dieser bei der Vorlage der nächsten Haushalts- oder Nachtragssatzung zu berichten. 

Die Gewährung von über- und außertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig gewährte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsätzlich zu unterlassen bzw. abzubauen.

Auf Aufwendungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen.

Neue Aufwendungen und Ausgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind.

Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde; der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung hierzu ist bei Antragstellung eingehend zu begründen.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Einhaltung der Vorgaben nach § 114g HGO ist gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.

Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet wird, in vertretbarem Umfang anzupassen. Über das Ergebnis der städtischen Bemühungen ist der Aufsichtsbehörde zu berichten.

Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprüfen. Veräußerungserlöse sind ausschließlich zum Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden.

Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten.

Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor Inangriffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfen die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können.


Ausführung des Haushaltsplanes 2009/Vorgaben für die Umsetzung der Auflagen der Aufsichtsbehörde.

Auf der Grundlage dieser Auflagen in der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10.06.2009 werden für die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 bzw. der Wirtschaftspläne 2009 der Eigenbetriebe folgende Sofortmaßnahmen verfügt:

Zur  Sicherstellung des Haushaltsausgleiches im Ergebnishaushalt 2009, insbesondere auch im Hinblick auf die sich verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen, wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre von 20 % der Haushaltsansätze der Position 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ verfügt. Die von der Sperre erfassten Mittel werden somit nur zu  80 % freigegeben. Ausgenommen von der Sperre ist das Schulbudget (Amt 40, Sachgebiete 040016 bis 040023). Durch die Begrenzung der haushaltswirtschaftlichen Sperre auf die Position 13 des Ergebnishaushaltes sind Zuschüsse an Vereine und Verbände von der Sperre ausgenommen. Überschreitungen bei einzelnen Sachkonten sind innerhalb der jeweiligen Budgets auszugleichen.

Freiwillige Ausgaben jedweder Art, also Ausgaben, die nicht auf gesetzlichen Bestimmungen oder verbindlichen vertraglichen Verpflichtungen beruhen und die nicht nachweislich ausschließlich zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dienen, sind nicht zulässig. 

Neue Aufwendungen und Ausgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Die zwingende Notwendigkeit, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung ist in den Beschlussvorlagen für die städtischen Gremien nachzuweisen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist erst nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung möglich. 

Auf der Grundlage der im Jahr 2007 mit der Aufsichtsbehörde geführten Verhandlungen ist die Auflage des „grundsätzlichen“ Verzichtes auf freiwilligen Ausgaben wie folgt zu interpretieren:

Freiwillige Ausgaben im Ergebnishaushalt dürfen nur erbracht werden, soweit

die haushaltswirtschaftliche Sperre im Ergebnishaushalt gemäß Ziffer 2.1 hierdurch nicht durchbrochen wird, 
auf Dezernatsebene und für den Gesamthaushalt die für das Haushaltsjahr 2009 festgelegte Einsparvorgabe eingehalten wird und
die Zahlung aus Sicht der Stadt unabweisbar, unverzichtbar und unaufschiebbar ist. Dies gilt bei Zuschusszahlungen insbesondere dann als gegeben, wenn der Zuschussempfänger Leistungen erbringt, die im besonderen Interesse der Stadt liegen und dem städtischen Leistungskatalog zuzurechnen sind. 

Im Finanzhaushalt gelten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen diese Regelungen analog mit der Einschränkung, dass an die Stelle der haushaltswirtschaftlichen Sperre die jeweiligen Einzelfreigaben treten.

Bei der Ausführung des Haushaltsplanes dürfen die Ämter und Verwaltungsstellen keine Verpflichtungen eingehen, die zu einer Überschreitung der verfügbaren Ansätze führen können.

Anträge auf Bewilligung über-und außerplanmäßiger Ausgaben können nur gestellt werden, wenn ein unvorhersehbarer und unabweisbarer Bedarf, der eingehend zu begründen ist, gegeben ist und ein realisierbarer Deckungsvorschlag unterbreitet wird. Bei erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums vorab einzuholen. Die Betragsgrenze wird auf 50.000 Euro je Einzelfall festgelegt.

Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben bleibt die generelle Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten bestehen. Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist zusätzlich eine Frist von 12 Monaten einzuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vorliegen.  Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre ist bei HGlG-Fällen nicht anzuwenden.

Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein gegebener unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen.

Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte des Personalrates sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).

Die Freigabe von Mitteln des Finanzhaushaltes für Investitionen erfolgt unter strenger Beachtung des § 27 GemHVO. Es gilt uneingeschränkt das Prinzip der Einzelfreigabe. Freigaben können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder des Landes erteilt werden. Freigaben für andere neue Maßnahmen sind bis zur Einzelgenehmigung der etatisierten Kreditaufnahme 2009 zurückzustellen. 

Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder Landes erteilt werden. Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen für neue Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen und  mit der vorherigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. 

Neue, zusätzliche Investitionsmaßnahmen können nicht geplant werden, da die für die Realisierung erforderlichen Mittel in den Jahren 2010 ff. voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen werden. 

Die Regelung der Ziffern 2.1 – 2.7 gelten gleichermaßen auch für die Eigenbetriebe „Kulturinstitute“, „Bäder“ sowie „Bürgerhäuser und Märkte“ und für den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement (IDA)“. Der Eigenbetrieb EAD wird erfasst, soweit es sich um Kostenerstattungen aus dem städtischen Kernhaushalt oder der anderen Eigenbetriebe handelt. Die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe „EAD“ und „DWuW“ sind gehalten, die in den Wirtschaftsplänen dieser Eigenbetriebe ausgewiesenen Kostendeckungen sicherzustellen.

Die Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung vom 10.06.2009 zielen auf eine nachhaltige Sicherstellung bzw. Wiedergewinnung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt im Ergebnishaushalt. Nur wenn der Ergebnishaushalt  dauerhaft ausgeglichen dargestellt werden kann, ist die Aufsichtsbehörde bereit, im Finanzhaushalt für künftige Jahre wieder eine Netto-Neuver-schuldung zuzulassen. Sofern die Stadt dieses Ziel verfehlt, ist für die nächsten Jahre eine zukunftsorientierte Investitionstätigkeit der Stadt ausgeschlossen. Aufgrund der sich auch in Darmstadt verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt ausgelöst durch die weltweite Finanzkrise, wird dieser dauerhafte Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren erschwert. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Aufsichtsbehörde bereits ab dem Jahr 2010 wieder eine Beschränkung der Kreditaufnahme bis hin zu einer Netto-Neuverschuldung = „0“ vornehmen wird.

Die Dezernenten, Amts- und Verwaltungsstellenleiter sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind daher aufgefordert, verbindliche und realisierbare Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer dauerhaften Konsolidierung im Ergebnishaushalt beitragen können. Dies gilt neben einer Reduzierung der Sachaufwendungen insbesondere für die von der Aufsichtsbehörde seit Jahren eingeforderte Begrenzung des Personalaufwandes.




Wolfgang Glenz
Bürgermeister








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Rundverfügung Nr. ___________



Diese Rundverfügung verliert mit Ablauf des 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit.               	Seite  PAGE 1 von  NUMPAGES 6










Der Magistrat




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2009/0245

9984 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung  
        Abt. Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0245  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Haushaltssatzung fü r das Haushaltsjahr 2009; 
Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen für das Wirtschaftsjahr 2009 
des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" 
des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" 
des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" 
des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" 
des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" 
des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und St
adtreinigung der Wissenschaftsstadt                
Darmstadt" (EAD) 
des Eigenbetriebs "Klinikum Darmstadt" 
hier: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums vom 10. Juni 2009 
 
Vorlage vom: 16. 6.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10. Juni 2009 
    zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 der Wissens- 
    schaftsstadt Darmstadt sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Wirtschafts- 
    jahr 2009 wird Kenntnis genommen. 
 
2. Hinsichtlich der Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung wird wie folgt  
    verfahren:

2 
 
    Parallel zur Aufstellung des Haushaltes 2010 wird das Haushaltssicherungskonzept  
    fortgeschrieben und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorgaben  
    zur Einnahmeverbesserung bzw. Kostensenkung müssen realisiert werden. Die Ermessungs- 
    spielräume für Einsparungen sind auch bei Pflichtleistungen zu nutzen. 
 
    Für den Ergebnishaushalt wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 114n HGO in  
    Höhe von 20 % der Haushaltsansätze der Position 13 „Aufwendungen für Sach- und  
    Dienstleistungen“ erlassen. Die veranschlagten Mittel werden nur zu 80 % freigegeben. 
    Ausgenommen von der Sperre ist das Schulbudget (Amt 40, Sachgebiete 040016 bis 040023). 
 
    Im Übrigen wird dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Rundverfügung zur Ausführung  
    des Haushaltsplanes 2009 zugestimmt. 
 
3. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des  
    Regierungspräsidiums vom 10.06.2009 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt. 
 
 
Anlagen: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten zum Haushalt 2009 - Auflagen 
Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten zum Haushalt 2009 - Genehmi-
gung 
Entwurf der Rundverfügung zur Ausführung des Haushaltsplanes 2009 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.06.2009 
 
Zu Ziffer 1. 
 
Der Haushalt und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wurden am 18.12.2008 von der 
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Gleiche gilt für die Wirtschaftspläne der Eigenbe-
triebe. 
 
Mit Datum vom 10.06.2009 liegt nunmehr die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt zu den 
genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 
vor. 
 
Die in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 ausgewiesene Kreditaufnahme in Höhe von 
17.947.280,00 Euro für den Kernhaushalt sowie die in den Wirtschaftsplänen 2009 der Eigenbetriebe 
ausgewiesenen Kreditaufnahmen in Höhe von 3.000.000,00 Euro für den Eigenbetrieb „Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigung (EAD)“, 4.422.350,00 Euro für den Eigenbetrieb „Bäder“ sowie 7.522.792,00 
Euro für den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement“  wurden von der Aufsichtsbehörde in vollem Um-
fang genehmigt. Die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung wurde dabei, wie in den Vorjahren, 
unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung gestellt. 
 
Die in der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt für das Jahr 2009 vorgesehenen Verpflichtungser-
mächtigungen sowie die in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe eingeplanten Verpflichtungser-
mächtigungen wurden ebenfalls in voller Höhe genehmigt. Diese Genehmigungen wurden mit der 
Auflage versehen, die Verpflichtungsermächtigungen nur für  
 
a) Fortführungsmaßnahmen 
b) neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes 
oder des Landes  
 
in Anspruch zu nehmen. 
 
Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen be-
hält sich die Aufsichtsbehörde vor. 
 
Die Wirtschaftspläne 2009 der übrigen Eigenbetriebe enthalten keine genehmigungspflichtigen Be-
standteile. 
 
In seiner Begleitverfügung bezeichnet die Aufsichtsbehörde die Haushalts- und Finanzlage der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe weiterhin als angespannt. Begründet wird dies mit 
den hohen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sowie den Kassenkrediten zur Finanzie-
rung der kameralen Fehlbeträge der Vorjahre. 
 
Trotz des ausgeglichenen Haushaltes 2009 für den Kernhaushalt sieht die Aufsichtsbehörde Risiken, 
insbesondere vor dem Hintergrund der Fehlbeträge in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie 
der aktuellen Konjunktursituation. 
 
Dies führt dazu, dass die Aufsichtsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit der städtischen Haus-
haltswirtschaft unverändert als gefährdet einstuft. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung sei nicht 
feststellbar. 
 
Ein besonderes Augenmerk legt die Aufsichtsbehörde auf die Entwicklung der Personalkosten. Hier 
sei seit dem Jahr 2007 keine nachhaltige Verbesserung festzustellen. Die Aufsichtsbehörde verlangt, 
dass anstehende tarifliche Steigerungen nicht zu einer Ausweitung der Haushaltsansätze führen dür-
fen. 
 
            …

4 
 
Die Aufsichtsbehörde betont, dass sie nur vor dem Hintergrund des derzeitigen konjunkturellen Ab-
schwungs durch die Finanzkrise und unter Berücksichtigung der angezeigten wirtschaftspolitischen 
Gegenmaßnahmen durch antizyklisches Investitionsverhalten der kommunalen Gebietskörperschaften 
auf dem Infrastruktursektor für das Haushaltsjahr 2009 von einer Beschränkung der Kreditermächti-
gung und von zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen abgesehen hat. 
 
Die in der Begleitverfügung enthaltenen Auflagen entsprechen daher im Wesentlichen den bekannten 
Auflagen aus den Haushaltsgenehmigungen der Vorjahre. 
 
Neu ist bei der Auflage lfd. Nr. 5 (Personalbewirtschaftung) die Möglichkeit zu Ausnahmen bei der 
Stellenbesetzungssperre von 12 Monaten, falls die Stadt bei entsprechender kommunalpolitischer 
Priorisierung Vorschläge zur Gegenfinanzierung darlegt. Gemeint ist damit, dass bei einer Verkürzung 
der Stellenbesetzungssperre für bestimmte Aufgaben an anderer Stelle der Verwaltung die Stellenbe-
setzungssperre im gleichen Umfang verlängert werden muss. 
 
Neu in der Begleitverfügung zum Haushalt ist ebenfalls die Forderung nach einem Bericht über die im 
Haushaltsjahr vorgenommenen Beförderungen und Höhergruppierungen. 
 
Weggefallen sind im Vergleich zur Haushaltsgenehmigung 2008 die Auflagen „Reduzierung des Fehl-
betrages im Ergebnishaushalt“ (da für den Kernhaushalt kein Fehlbetrag ausgewiesen wird), „Verzicht 
auf eine Netto-Neuverschuldung“ (es wird im Rahmen der ausgesprochenen Genehmigung eine Net-
to-Neuverschuldung akzeptiert) sowie „Vorlage einer Aufstellung über die verbliebenen freiwilligen 
Leistungen“. 
 
Bei der Einschätzung des Konsolidierungspotentials verweist die Aufsichtsbehörde ausdrücklich auf 
die Hebesätze der Realsteuern, die nach Einschätzung des Regierungspräsidiums zum Teil erheblich 
unter dem entsprechenden Landesdurchschnitt liegen. Dieser Aspekt muss im Rahmen der anste-
henden Beratungen über den Haushalt 2010 detailliert diskutiert werden. 
 
Zu Ziffer 2. 
 
Das Haushaltssicherungskonzept muss weiter fortgeschrieben werden. Die aufgrund der Krise der 
Finanzmärkte zu erwartenden Einnahmeausfälle, insbesondere bei den Steuereinnahmen, sowie die 
gleichzeitig zu erwartenden Mehraufwendungen bei den Sozialaufwendungen machen verstärkte An-
strengungen zur Haushaltskonsolidierung notwendig. Die begonnene flächendeckende Erhebung der 
freiwilligen Leistungen und der Pflichtleistungen muss vor diesem Hintergrund als Entscheidungs-
grundlage für die städtischen Gremien fortgesetzt und vertieft werden. 
 
Der Haushaltsplan 2009 beinhaltet in allen Teilhaushalten erhebliche Einsparvorgaben bei den Sach-
aufwendungen. Diese Einsparvorgaben können nur durch die strikte Einhaltung einer haushaltswirt-
schaftlichen Sperre erfüllt werden. Für den Ergebnishaushalt wird daher eine haushaltswirtschaftliche 
Sperre gemäß § 114n HGO in Höhe von 20 % der Haushaltsansätze der Position 13 „Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen“ verfügt. Durch die Begrenzung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 
auf die Position 13 des Ergebnishaushaltes sind Zuschüsse an Vereine und Verbände von der Sperre 
ausgenommen. In der Vergangenheit hat sich regelmäßig gezeigt, dass gerade in diesem Sektor eine 
Sperre auf Dauer nicht durchzuhalten ist und die Mittel im Verlauf des Haushaltsjahres doch wieder 
freigegeben werden mussten. 
 
Die weiteren Auflagen der Aufsichtsbehörde werden in einer Rundverfügung an alle städtischen Ämter 
und Verwaltungsstellen geregelt, der der Magistrat ausdrücklich zustimmt (Anlage 2). 
 
            …  
 
 
 
 
 
 
Zu Ziffer 3. 
 
Gemäß § 50 Abs. 3 HGO ist die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt der Stadtverordne-
tenversammlung zur Kenntnis zu geben.

5 
 
Darmstadt, den 16.06.2009 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

anlage 1

17269 Zeichen

Regierungspräsidium Darmsta~'l\/issenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Eing.: 12.Juni 2009,f;Finanzverwaltung und
IAbteilung Kärnrnerei
HESSEN
116 - 33 f 02 - 11 -
11. und 16. März, 16. und 27. April
sowie 18., 20. und 27. Mai 2009
Herr NehrbaB
2.45
06151/12 - 5309
061 51/ 12 - 461 0
j oerg. ne hrbass@rpda.hessen.de
40 .Juni 2009
Unser Zeichen:
r\nr~~r Stadt Darm~tätlrtevom:
Dezernat 11
R.:
Dez.
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftss
Luisenplatz 5
64283 Darmsta
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und
136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2009; Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadt­
reinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser
und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohnein­
richtungen", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Klinikum
Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts­
jahr 2009
Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs­
pflichtigen Teilen der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr
2009 sowie den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft
und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie
"Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 mit
der Bitte um weitere Veranlassung gemäß §§ 114d und 97 Absatz 5 HGO.
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen", "Klini­
kum Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts­
jahr 2009 enthalten keine genehmigungspflichtigen Kredit- oder Verpflichtungsermächti­
gungen. Ungeachtet dessen gelten auch für diese Sondervermögen die haushaltsrechtlichen
Auflagen und Zustimmungsvorbehalte.
I.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des städti­
schen Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2009 weiter-
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
5ervicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151120(Zentrale)
Telefax: 06151 126347 (allgemein)
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Luisenplatz- 2 -

2
hin als angespannt zu bezeichnen. Dies wird besonders durch den hohen Stand der Verbind­
lichkeiten aus investiven Schulden und den aus der Deckungslücke der kameralen Wirt­
schaftsführung bis 2007 resultierenden Kassenkrediten deutlich. Kamerale "kumulierte Defizi­
te" und ein "doppischer negativer Finanzmittelbestand" sind wegen desSystemwechsels
lediglich bedingt vergleichbar. Bei einer zusammenfassenden Berechnung ergibt sich seit
dem Haushaltsjahr 2002 eine finanzielle Deckungslücke aus )aufender Verwaltungstätigkeit"
von ca. 235 Mio. €, die sich in entsprechenden Zinsbelastungen sehr negativ auf die Haus­
haltswirtschaft und die finanzielle Handlungsfähigkeit auswirkt.
Im Gesamtergebnis des städtischen Kernhaushalts wird zwar ein positives Jahresergebnis in
Höhe von 2,2 Mio. € prognostiziert, dem steht allerdings eine Gesamtunterdeckung der Ei­
genbetriebe im Umfang von 4,9 Mio. € gegenüber. Das zurzeit noch als Sondervermögen
geführte Klinikum mit einem für 2009 geplanten Defizit von weiteren 8,8 Mio. € ist in diesem
Wert noch nicht berücksichtigt. Wegen der aktuellenKonjunktursituation und deren Auswir­
kungen auf die Erträge und Aufwendungen sind nach meiner Einschätzung im Haushaltsjahr
2009 weitere Verschlechterungen nicht auszuschließen.
Der Gesamtfinanzhaushalt 2009 schließt zwar mit einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von
8,4 Mio. € ab, jedoch ist auch hier bei einer haushaltswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die
finanzielle Situation der Eigenbetriebe mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden die
Folgen der konjunkturellen Situation zu einer weiteren Verschlechterung der städtischen li­
quidität führen, was sich letztlich in höheren Kassenkrediten auswirkt.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der städtischen Haushaltswirtschaft ist somit unverändert als
gefährdet einzustufen. Erträge und Aufwendungen der dauernden AufgabenerfüUung kön­
nen weiterhin nicht in Einklang gebracht werden. Dabei ist insbesondere auf der Aufwands­
seite eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung nicht feststellbar.
Bei der städtischen Personalbewirtschaftung besteht wegen des vorhandenen Einsparpoten­
tials dringender Handlungsbedarf. Für die Personalaufwendungen wird zwarfür 2009 zu­
nächst ein leichter Rückgang erwartet, da allerdings die Tarifabschlüsse im öffentlichen
Dienst und das zusätzliche Personal zur Abwicklung der staatlichen Konjunkturprogramme
noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden konnten, sind ohne kostensenkende Ge­
genmaßnahmen Überschreitungen der Haushaltsansätze nicht auszuschließen.
Trotz der bisherigen Konsolidierungsbemühungen im Personalsektor und meiner aufsichts­
behördlichen Maßnahmen seit dem Haushaltsjahr 2007 sind insgesamt noch keine nachhal­
tigen Verbesserungen im Bereich der Personalkosten festzustellen. Dieses Ergebnis ist äu-. I
ßerst unbefriedigend. Es ist deshalb dringend geboten, eine konsequente Personalkosten-
reduzierung vorzunehmen. Diese im Vergleich mit anderen Kommunen überdurchschnittli­
chen Belastungen sind auch vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage nicht mehr
verkraftbar. Die Sparbemühungen bei den Personalaufwendungen werden daher verstärkt
im Fokus meiner aufsichtsbehördlichen Bewertungen in den Haushaltsgenehmigungsverfah­
ren stehen. Es ist deshalb unabdingbar, beispielsweise die bestehende Steilenbesetzungs­
sperre noch restriktiver als bisher zu handhaben. Als kurzfristige Zielsetzung für die gesamte
städtische Haushaltswirtschaft im Jahr 2009 halte ich eine Begrenzung auf die bislang etati­
sierten Personalaufwendungen trotz der genannten zusätzlichen Personalfaktoren für mög­
lich. Die tariflichen Steigerungen dürfen nicht zu einer Ausweitung der Haushaltsansätze füh­
ren.
Die Personalaufwendungen, der beträchtliche Schuldendienst für die investiven Schulden

3
und die Kassenkreditverbindlichkeiten, die Belastungen im sozialen Bereich sowie die Auf­
gabensteilung als Schulträger schränken in erheblichem Maße den kommunalpolitischen
Handlungsspielraum ein. Die andauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als gesetzliche Vor­
aussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Investitionskrediten ist künftig nur dann si­
cherzustellen, wenn durch einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen nachhaltige Haus­
haltsverbesserungen erzielt werden können und eine restriktive Umorientierung der städti­
schen Haushaltswirtschaft zeitnah eingeleitet werden kann.
Dabei ist stärker als bisher auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Notwendigem und le­
diglich Wünschenswertem hinzuwirken. Ohne nachhaltige Veränderungen besteht die Ge­
fahr, dass künftige Generationen über Gebühr belastet werden, Daher kommt auch der ei­
genverantwortlichen Überprüfung der freiwilligen Aufwendungen und Aufgaben eine be­
sondere Bedeutung zu.
Nur vor dem Hintergrund des derzeitigen konjunkturellen Abschwungs durch die Finanzkrise
und unter Berücksichtigung der angezeigten wirtschaftspolitischen Gegenmaßnahmen durch
antizyklisches Investitionsverhalten der kommunalen Gebietskörperschaften auf dem Infra­
struktursektor habe ich für das Haushaltsjahr 2009 von einer Beschränkung der Krediter­
mächtigungen und zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen abgesehen. Gleichwohl
werden die bestehenden haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte vor
dem Hintergrund der unverändert angespannten Haushaltssituation restriktiver angewendet
werden. Hierbei verweise ich erneut auf die personalwirtschaftlichen Maßgaben sowie auf
meine Vorgabe im Zusammenhang mit neuen Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaß­
nahmen. Das finanzpolitische Ziel, wonach öffentliches Investitionsverhalten neben konjunk­
turellen Zwecken vor allem einer notwendigen Infrastruktur und dem Ausbau von Bildungs­
einrichtungen dienen soll, werde ich bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen.
In meiner Eigenschaft als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß § 135 HGO habe ich sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit
den Gesetzen verwaltet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer geordneten
Haushaltswirtschaft, um eine stetige Aufgabenerfüllung und eine leistungsfähige Infrastruktur
auch für die Zukunft sicherzustellen.
Aufgrund der aufgezeigten Situation war die Genehmigung der genehmigungspflichtigen
Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 und der Beschlüsse zu den Wirt­
schaftsplänen der Eigenbetriebe gemäß §§ 114j Absatz 2 Satz 2 und 114i Absatz 4 Satz 2
HGO mit Auflagen zu verbinden. Diese sollen auf eine deutliche Verbesserung der Haus­
halts- und Finanzlage hinwirken und die verantwortlichen Gremien bei den Anstrengungen
zur Haushaltssicherung unterstützen.
11.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen erteilt:
1. Die Aufnahme der in §2 der Hausha/tssatzung vorgesehenen Kredite bedarfgemäß
§ 114jAbsatz 4 Nr. 2 HGO meiner Genehmigung (Einze/genehmigung). Ausgenom­
men hiervon sind Kredite aus dem Hessischen /nvestitionsfonds.

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2. Die in §3der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpffichtungsermächtigungen sind
nur für
a)Fonführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnah­
me der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
3. Von der Möglichkeit, haushaltswinschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszuspre­
chen, ist Gebrauch zu machen. Über Höhe und Aufwandsgruppen ist mir spätestens
zum ,. Oktober 2009 zu berichten.
4. Gemäß §92 Absatz 4 HGO ist bis auf weiteres ein Haushaltssicherungskonzept vorzu­
halten. Dieses ist im Rahmen eines fonwährenden Prozesses im Zusammenhang mit
dem Beschlussverfahren über den Haushaltjährlich fonzuschreiben und an die aktuel­
le Entwicklung anzupassen. Derjeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der
Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres vorzulegen. Gleichzeitig ist über die
umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu be­
richten.
5. Durch eine restriktive Stellenbewinschaftung ist auf eine Begrenzung des Personal­
aufwandes hinzu wirken.
Bis auf weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist von mindestens zwölf Mona­
ten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein
ggf unabweisbarer Mehrbedarfist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglich­
keiten- bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen. Bei Beförderungen im Beam­
tenbereich ist zusätzlich eine Fristvon zwölf Monaten einzuhalten, beginnend ab dem
Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahmen von die­
sen Grundsätzen sind nur nach meiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung mög­
lich; dabei ist der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung zur SteIlen­
besetzung eingehend zu begründen. Bei entsprechender kommunalpolitischer Priori­
sierung kann auch ein Vorschlagzur Gegenfinanzierung dargelegt werden. Diese
Maßnahmen halte ich fürgeboten, weil sie den Magistrat in die Lage versetzen, bei
freiwerdenden Stellen entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen einzuleiten.
Über die mit meinen personalwldschaftlichen Vorgaben erzielten Einsparungen ist
mir unter Angabe der Produktbereiche und der Wenigkeiten der Stellen mit Vorlage
einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten. Gleichzeitig ist ein aus­
führlicher Bericht über die im Haushaltsjahr vorgenommenen Beförderungen und
Höhergruppierungen vorzulegen. Die Gewährung von über- und außenariflichen
Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwilligge wähne Zuwendungen im
Beamtenbereich sind grundsätzlich zu unterlassen bzw. konsequent abzubauen. Über
das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nach­
tragssatzung zu berichten.

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6. Auf Aufwendungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu
verzichten. Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu
nutzen. Neue Aufwendungen und Aufgaben können nur übernommen werden wenn
sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung
strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Ausnahmen von diesen Grundsätzen
bedürfen meiner vorherigen Zustimmung/ der unabweisbare Bedarf oder die rechtli­
che Verpflichtung hierzu ist bei Antragsteilung eingehend zu begründen.
7. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen die nach Umfang oder Bedeutung er­
heblich sincf,bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Es ist nachzuweisen, dass die
Aufwendungen unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleis­
tetist(§ 114g HGO).
Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind Aufwendungen die durch
spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen Zuschüsse, Gebühren Beiträge, Erstattun­
gen Verrechnungen usw.) gedeckt sind und keine oder nur unbedeutende Folgekos­
ten verursachen.
8. Gebühren und Beiträge sincf,soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet
wircf,in vertretbarem Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist
mir mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten.
9. Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrerAufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprü­
fen. Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze gemäß § 114p HGO zu beachten.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Zugriff auf Vermögenswerte bei struk­
turell bedingter defizitärer Haushaltssituation kein akzeptabler Ersatz für grundlegen­
de Einsparmaßnahmen sein kann sind Veräußerungserlöse ausschließlich zum Abbau
der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden. Auf meine
Rundverfügung vom 20. März 2003, Az.: 1121.3- 33 fO~ zur Verwendung von Erlösen
aus Vermögensveräußerung weise ich in diesem Zusammenhang hin.
10.Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die erhebliche Folge­
kosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten.
Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden ist vor Inan­
griffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder
Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist nachzuweisen dass die er­
forderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. Die
nach § 12Absatz 2 GemHVO-Doppik zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht
beizufügen.
Von dieser Auflage ausgenommen sind Maßnahmen des Sonderinvestitionspro­
gramms des Bundes und des Landes.

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111.
Einschätzung des Konsolidierungspotentials
Die bisherigen Konsolidierungsschritte der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind zwar grund­
sätzlich zu begrüßen, reichen jedoch aus meiner Sicht bei weitem nicht aus und müssen da­
her deutlich verstärkt werden. Hierbei sind besonders im Bereich des beträchtlichen Schul­
dendienstes und der hohen Belastungen durch Personalkosten geeignete Haushaltssiche­
rungsmaßnahmen unumgänglich.
Es muss nachdrücklich verhindert werden, dass die städtische Haushalts- und Finanzlage in
eine irreparable Schieflage gerät. Eine permanente Überprüfung der selbstgesetzten Ziel­
vorgaben durch die kommunalpolitisch verantwortlichen Gremien sowie deren Umsetzung in
künftigen Haushaltsjahren ist dringend erforderlich, um finanzielle Handlungsspielräume
wieder zu erschließen.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Stadt halte ich die
Fortführung bereits eingeleiteter bzw. die Inangriffnahme weiterer restriktiver Maßnahmen
für unabdingbar. Haushaltskonsolidierung umfasst in erster Linie die Aufwandsseite. Hier
müssen insbesondere die Ausstattungsstandards stärker als bisher hinterfragt werden. Falls
es nicht gelingen sollte, dadurch den Haushalt nachhaltig zu stabilisieren, sind jedoch auch
Entscheidungen zur Verbesserung der Ertragsseite unumgänglich. In diesem Zusammen­
hang verweise ich darauf, dass die Hebesätze der Realsteuern zum Teil erheblich unter dem
entsprechenden Landesdurchschnitt liegen.
Die Stadt Darmstadt hat nach meiner Einschätzung die Grenzen der Vertretbarkeit und Zu­
mutbarkeit ihres wirtschaftlichen Handeins im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
neu zu definieren. Eine leistungsfähige Infrastruktur kann dauerhaft nur aufrechterhalten
werden, wenn durch eine qualitative Konsolidierung die hierfür notwendigen finanziellen
Handlungsspielräume erreicht und nachhaltig gesichert sind. Dies erfordert ein hohes Maß
an verantwortungsbewussten Entscheidungen aller Beteiligten.
IV.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese V~~gung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­neter Weise mitzuteilen.
Dieke
(Regierungspräsident)
Anlagen

Beratungsverlauf (10)

TOP 15
TOP 5
TOP 1
TOP 3
TOP 6
TOP 8
TOP 4
TOP 2
TOP 13
TOP 325 beschließend

Orte (1)

  • Luisenplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0245
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00