2009/0245
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009; Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen für das Wirtschaftsjahr 2009 des Eigenbetriebs 'Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen' des Eigenbetriebs 'Abfallwirtschaft...
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Regierungspräsidium Darmstadt I 16 - 33 f 02 - 11 - Genehmigung HESSEN Darmstadt, den AD . Juni 2009 der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2009 Hiermit erteile ich die Genehmigung 1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Kredite in Höhe von 17.947.280,-- € (i. W.: "Siebzehn Millionen neunhundertsiebenundvie;zigtausendzweihundertachtzig Euro") gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf; 2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushalts jahr 2009 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17.961.400.-- € (i. W.: "Siebzehn Millionen neunhunderteinundsechzigtausendvierhundert Euro") gemäß § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für a) Fortführungsmaßnahmen und b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs bescheides des Bundes oder Landes in Anwruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahmeder Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Servicezeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 06151120(Zentrale) Telefax: 06151126347(allgemein) Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz Regierungspräsidium Darmstadt HESSEN 116 - 33 f 02 (2) - 11 - Darmstadt, den ;(0. Juni 2009 Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses zu dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 Hiermit erteile ich die Genehmigung 1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehenen Kredite in Höhe von 3.000.000.-- € (i. W.: "Drei Millionen Euro") ger:näß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemein deordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi gung) bedarf; 2. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IIAbfallwirt schaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehe nen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.000.000.-- € (i. w.: "Eine Million Euro") gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für a) Fortführungsmaßnahmen und b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewi//igungs bescheides des Bundes oder Landes Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt 8:00 bis 16:30 Uhr 8:00 bis 15:00 Uhr spruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme r Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Telefon: Telefax: 06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel: 06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz Regierungspräsidium Darmstadt 116 - 33 f 02 (3a) - 11 - Genehmigung HESSEN Darmstadt, den JO. Juni 2009 des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses zu dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 Hiermit erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehenen Kredite in Höhe von 4.422.350.-- € (i. W.: "Vier Millionen vierhundertzweiundzwanzigtausenddreihundertfünfzig Euro") Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Servicezeiten: Mo. - 00. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 06151 12 0 (Zentrale) Telefax: 06151 126347 (allgemein) Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz Regierungspräsidium Oarmstadt I 16 - 33 f 02 (3f) - 11 - Genehmigung HESSEN Darmstadt, den ,.(0. Juni 2009 der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusseszudem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Oarmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 Hiermit erteile ich die Genehmigung 1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehenen Kredite in Höhe von 7.522.792,-- € (i. W.: "Sieben Millionen fünfhundertzweiundzwanzigtausendsiebenhundertzweiundneunzig Euro") gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemein deordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi gung) bedarf; 2. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobi lien management der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 vorge sehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.181.000,-- € (i. w.: "Elf Millionen einhunderteinundachtzigtausend Euro") gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für a) Fortführungsmaßnahmen und b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs bescheides des Bundes oder Landes in A~spruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der/Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. Servicezeiten: Mo. - 00. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Telefon: Telefax: 06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel: 06151 126347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz- 2-
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An alle städtischen Ämter und Verwaltungsstellen
- nachrichtlich dem Herrn Stadtverordnetenvorsteher -
Ausführung des Haushaltsplanes 2009 und der Wirtschaftspläne 2009 der Eigenbetriebe
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde vom 10.06.2009
- Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 und der Wirtschaftspläne 2009
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 10.06.2009 die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen für den am 18.12.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2009 sowie für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD), Bäder sowie Immobilienmanagement (IDA) der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt. Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Bürgerhäuser und Märkte, Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Klinikum sowie Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung 2009 sowie die Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen 2009 der Eigenbetriebe werden am xx.xx.2009 zusammen mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung veröffentlicht und treten dann rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.
Auflagen der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsverfügung
Das Regierungspräsidium hat in seiner Begleitverfügung insgesamt 10 Auflagen ausgesprochen, die sich auf die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 und auf die Aufstellung der Haushalte der Folgejahre auswirken werden. Das Gleiche gilt für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe. Die Aufsichtsbehörde verweist ausdrücklich darauf, dass die Auflagen und Zustimmungsvorbehalte auch für die Wirtschaftspläne derjenigen Eigenbetriebe gelten, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile ausweisen.
In seiner Begleitverfügung bezeichnet die Aufsichtsbehörde die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe weiterhin als angespannt. Begründet wird dies mit den hohen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sowie den Kassenkrediten zur Finanzierung der kameralen Fehlbeträge der Vorjahre.
Trotz des ausgeglichenen Haushaltes 2009 für den Kernhaushalt sieht die Aufsichtsbehörde Risiken, insbesondere vor dem Hintergrund der Fehlbeträge in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie der aktuellen Konjunktursituation.
Dies führt dazu, dass die Aufsichtsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit der städtischen Haushaltswirtschaft unverändert als gefährdet einstuft. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung sei nicht feststellbar.
Im Einzelnen hat die Aufsichtsbehörde folgende Auflagen für die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 bzw. für die Aufstellung der Folgehaushalte erteilt (es werden nur die wesentlichen Punkte genannt):
Die Aufnahme der genehmigten Kreditbeträge bedarf gemäß § 114j Abs. 4 Nr. 2 HGO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Einzelgenehmigung). Ausgenommen hiervon sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
Die in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 und in den Beschlüssen über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehenen genehmigungsbedürftigen Verpflichtungsermächtigungen sind nur für
Fortführungsmaßnahmen
neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behält sich die Aufsichtsbehörde vor (Einzelanträge der Stadt für jede Maßnahme).
Von der Möglichkeit, haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszusprechen, ist Gebrauch zu machen. Über die Höhe und die betroffenen Aufwandgruppen ist der Aufsichtsbehörde bis zum 01.10.2009 zu berichten.
Bis auf Weiteres ist ein Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten. Dieses ist im Zusammenhang mit dem Beschlussverfahren über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und der aktuellen Entwicklung anzupassen. Der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Gleichzeitig ist der Aufsichtsbehörde über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personalaufwandes hinzuwirken.
Bis auf Weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist von mindestens zwölf Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen.
Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist zusätzlich eine Frist von zwölf Monaten einzuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vorliegen.
Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur nach der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. Über die mit den personalwirtschaftlichen Vorgaben der Aufsichtsbehörde erzielten Einsparungen ist dieser bei der Vorlage der nächsten Haushalts- oder Nachtragssatzung zu berichten.
Die Gewährung von über- und außertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig gewährte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsätzlich zu unterlassen bzw. abzubauen.
Auf Aufwendungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen.
Neue Aufwendungen und Ausgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind.
Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde; der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung hierzu ist bei Antragstellung eingehend zu begründen.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Einhaltung der Vorgaben nach § 114g HGO ist gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.
Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet wird, in vertretbarem Umfang anzupassen. Über das Ergebnis der städtischen Bemühungen ist der Aufsichtsbehörde zu berichten.
Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprüfen. Veräußerungserlöse sind ausschließlich zum Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden.
Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten.
Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor Inangriffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfen die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können.
Ausführung des Haushaltsplanes 2009/Vorgaben für die Umsetzung der Auflagen der Aufsichtsbehörde.
Auf der Grundlage dieser Auflagen in der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10.06.2009 werden für die Ausführung des Haushaltsplanes 2009 bzw. der Wirtschaftspläne 2009 der Eigenbetriebe folgende Sofortmaßnahmen verfügt:
Zur Sicherstellung des Haushaltsausgleiches im Ergebnishaushalt 2009, insbesondere auch im Hinblick auf die sich verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen, wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre von 20 % der Haushaltsansätze der Position 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verfügt. Die von der Sperre erfassten Mittel werden somit nur zu 80 % freigegeben. Ausgenommen von der Sperre ist das Schulbudget (Amt 40, Sachgebiete 040016 bis 040023). Durch die Begrenzung der haushaltswirtschaftlichen Sperre auf die Position 13 des Ergebnishaushaltes sind Zuschüsse an Vereine und Verbände von der Sperre ausgenommen. Überschreitungen bei einzelnen Sachkonten sind innerhalb der jeweiligen Budgets auszugleichen.
Freiwillige Ausgaben jedweder Art, also Ausgaben, die nicht auf gesetzlichen Bestimmungen oder verbindlichen vertraglichen Verpflichtungen beruhen und die nicht nachweislich ausschließlich zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dienen, sind nicht zulässig.
Neue Aufwendungen und Ausgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Die zwingende Notwendigkeit, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung ist in den Beschlussvorlagen für die städtischen Gremien nachzuweisen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist erst nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung möglich.
Auf der Grundlage der im Jahr 2007 mit der Aufsichtsbehörde geführten Verhandlungen ist die Auflage des grundsätzlichen Verzichtes auf freiwilligen Ausgaben wie folgt zu interpretieren:
Freiwillige Ausgaben im Ergebnishaushalt dürfen nur erbracht werden, soweit
die haushaltswirtschaftliche Sperre im Ergebnishaushalt gemäß Ziffer 2.1 hierdurch nicht durchbrochen wird,
auf Dezernatsebene und für den Gesamthaushalt die für das Haushaltsjahr 2009 festgelegte Einsparvorgabe eingehalten wird und
die Zahlung aus Sicht der Stadt unabweisbar, unverzichtbar und unaufschiebbar ist. Dies gilt bei Zuschusszahlungen insbesondere dann als gegeben, wenn der Zuschussempfänger Leistungen erbringt, die im besonderen Interesse der Stadt liegen und dem städtischen Leistungskatalog zuzurechnen sind.
Im Finanzhaushalt gelten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen diese Regelungen analog mit der Einschränkung, dass an die Stelle der haushaltswirtschaftlichen Sperre die jeweiligen Einzelfreigaben treten.
Bei der Ausführung des Haushaltsplanes dürfen die Ämter und Verwaltungsstellen keine Verpflichtungen eingehen, die zu einer Überschreitung der verfügbaren Ansätze führen können.
Anträge auf Bewilligung über-und außerplanmäßiger Ausgaben können nur gestellt werden, wenn ein unvorhersehbarer und unabweisbarer Bedarf, der eingehend zu begründen ist, gegeben ist und ein realisierbarer Deckungsvorschlag unterbreitet wird. Bei erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums vorab einzuholen. Die Betragsgrenze wird auf 50.000 Euro je Einzelfall festgelegt.
Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben bleibt die generelle Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten bestehen. Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist zusätzlich eine Frist von 12 Monaten einzuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre ist bei HGlG-Fällen nicht anzuwenden.
Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein gegebener unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen.
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte des Personalrates sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).
Die Freigabe von Mitteln des Finanzhaushaltes für Investitionen erfolgt unter strenger Beachtung des § 27 GemHVO. Es gilt uneingeschränkt das Prinzip der Einzelfreigabe. Freigaben können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder des Landes erteilt werden. Freigaben für andere neue Maßnahmen sind bis zur Einzelgenehmigung der etatisierten Kreditaufnahme 2009 zurückzustellen.
Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder Landes erteilt werden. Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen für neue Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen und mit der vorherigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
Neue, zusätzliche Investitionsmaßnahmen können nicht geplant werden, da die für die Realisierung erforderlichen Mittel in den Jahren 2010 ff. voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen werden.
Die Regelung der Ziffern 2.1 2.7 gelten gleichermaßen auch für die Eigenbetriebe Kulturinstitute, Bäder sowie Bürgerhäuser und Märkte und für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA). Der Eigenbetrieb EAD wird erfasst, soweit es sich um Kostenerstattungen aus dem städtischen Kernhaushalt oder der anderen Eigenbetriebe handelt. Die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe EAD und DWuW sind gehalten, die in den Wirtschaftsplänen dieser Eigenbetriebe ausgewiesenen Kostendeckungen sicherzustellen.
Die Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung vom 10.06.2009 zielen auf eine nachhaltige Sicherstellung bzw. Wiedergewinnung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt im Ergebnishaushalt. Nur wenn der Ergebnishaushalt dauerhaft ausgeglichen dargestellt werden kann, ist die Aufsichtsbehörde bereit, im Finanzhaushalt für künftige Jahre wieder eine Netto-Neuver-schuldung zuzulassen. Sofern die Stadt dieses Ziel verfehlt, ist für die nächsten Jahre eine zukunftsorientierte Investitionstätigkeit der Stadt ausgeschlossen. Aufgrund der sich auch in Darmstadt verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt ausgelöst durch die weltweite Finanzkrise, wird dieser dauerhafte Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren erschwert. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Aufsichtsbehörde bereits ab dem Jahr 2010 wieder eine Beschränkung der Kreditaufnahme bis hin zu einer Netto-Neuverschuldung = 0 vornehmen wird.
Die Dezernenten, Amts- und Verwaltungsstellenleiter sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind daher aufgefordert, verbindliche und realisierbare Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer dauerhaften Konsolidierung im Ergebnishaushalt beitragen können. Dies gilt neben einer Reduzierung der Sachaufwendungen insbesondere für die von der Aufsichtsbehörde seit Jahren eingeforderte Begrenzung des Personalaufwandes.
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
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Rundverfügung Nr. ___________
Diese Rundverfügung verliert mit Ablauf des 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit. Seite PAGE 1 von NUMPAGES 6
Der Magistrat
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2009/0245
9984 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
18.06.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2009/0245
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Haushaltssatzung fü r das Haushaltsjahr 2009;
Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen für das Wirtschaftsjahr 2009
des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen"
des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und St
adtreinigung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt" (EAD)
des Eigenbetriebs "Klinikum Darmstadt"
hier: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums vom 10. Juni 2009
Vorlage vom: 16. 6.2009
Beschlussvorschlag:
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10. Juni 2009
zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 der Wissens-
schaftsstadt Darmstadt sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Wirtschafts-
jahr 2009 wird Kenntnis genommen.
2. Hinsichtlich der Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung wird wie folgt
verfahren:
2
Parallel zur Aufstellung des Haushaltes 2010 wird das Haushaltssicherungskonzept
fortgeschrieben und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorgaben
zur Einnahmeverbesserung bzw. Kostensenkung müssen realisiert werden. Die Ermessungs-
spielräume für Einsparungen sind auch bei Pflichtleistungen zu nutzen.
Für den Ergebnishaushalt wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 114n HGO in
Höhe von 20 % der Haushaltsansätze der Position 13 „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ erlassen. Die veranschlagten Mittel werden nur zu 80 % freigegeben.
Ausgenommen von der Sperre ist das Schulbudget (Amt 40, Sachgebiete 040016 bis 040023).
Im Übrigen wird dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Rundverfügung zur Ausführung
des Haushaltsplanes 2009 zugestimmt.
3. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des
Regierungspräsidiums vom 10.06.2009 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Anlagen: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten zum Haushalt 2009 - Auflagen
Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidenten zum Haushalt 2009 - Genehmi-
gung
Entwurf der Rundverfügung zur Ausführung des Haushaltsplanes 2009
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
3
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.06.2009
Zu Ziffer 1.
Der Haushalt und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wurden am 18.12.2008 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Gleiche gilt für die Wirtschaftspläne der Eigenbe-
triebe.
Mit Datum vom 10.06.2009 liegt nunmehr die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt zu den
genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
vor.
Die in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 ausgewiesene Kreditaufnahme in Höhe von
17.947.280,00 Euro für den Kernhaushalt sowie die in den Wirtschaftsplänen 2009 der Eigenbetriebe
ausgewiesenen Kreditaufnahmen in Höhe von 3.000.000,00 Euro für den Eigenbetrieb „Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigung (EAD)“, 4.422.350,00 Euro für den Eigenbetrieb „Bäder“ sowie 7.522.792,00
Euro für den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement“ wurden von der Aufsichtsbehörde in vollem Um-
fang genehmigt. Die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung wurde dabei, wie in den Vorjahren,
unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung gestellt.
Die in der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt für das Jahr 2009 vorgesehenen Verpflichtungser-
mächtigungen sowie die in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe eingeplanten Verpflichtungser-
mächtigungen wurden ebenfalls in voller Höhe genehmigt. Diese Genehmigungen wurden mit der
Auflage versehen, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen nur bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes
oder des Landes
in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen be-
hält sich die Aufsichtsbehörde vor.
Die Wirtschaftspläne 2009 der übrigen Eigenbetriebe enthalten keine genehmigungspflichtigen Be-
standteile.
In seiner Begleitverfügung bezeichnet die Aufsichtsbehörde die Haushalts- und Finanzlage der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe weiterhin als angespannt. Begründet wird dies mit
den hohen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sowie den Kassenkrediten zur Finanzie-
rung der kameralen Fehlbeträge der Vorjahre.
Trotz des ausgeglichenen Haushaltes 2009 für den Kernhaushalt sieht die Aufsichtsbehörde Risiken,
insbesondere vor dem Hintergrund der Fehlbeträge in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie
der aktuellen Konjunktursituation.
Dies führt dazu, dass die Aufsichtsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit der städtischen Haus-
haltswirtschaft unverändert als gefährdet einstuft. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung sei nicht
feststellbar.
Ein besonderes Augenmerk legt die Aufsichtsbehörde auf die Entwicklung der Personalkosten. Hier
sei seit dem Jahr 2007 keine nachhaltige Verbesserung festzustellen. Die Aufsichtsbehörde verlangt,
dass anstehende tarifliche Steigerungen nicht zu einer Ausweitung der Haushaltsansätze führen dür-
fen.
…
4
Die Aufsichtsbehörde betont, dass sie nur vor dem Hintergrund des derzeitigen konjunkturellen Ab-
schwungs durch die Finanzkrise und unter Berücksichtigung der angezeigten wirtschaftspolitischen
Gegenmaßnahmen durch antizyklisches Investitionsverhalten der kommunalen Gebietskörperschaften
auf dem Infrastruktursektor für das Haushaltsjahr 2009 von einer Beschränkung der Kreditermächti-
gung und von zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen abgesehen hat.
Die in der Begleitverfügung enthaltenen Auflagen entsprechen daher im Wesentlichen den bekannten
Auflagen aus den Haushaltsgenehmigungen der Vorjahre.
Neu ist bei der Auflage lfd. Nr. 5 (Personalbewirtschaftung) die Möglichkeit zu Ausnahmen bei der
Stellenbesetzungssperre von 12 Monaten, falls die Stadt bei entsprechender kommunalpolitischer
Priorisierung Vorschläge zur Gegenfinanzierung darlegt. Gemeint ist damit, dass bei einer Verkürzung
der Stellenbesetzungssperre für bestimmte Aufgaben an anderer Stelle der Verwaltung die Stellenbe-
setzungssperre im gleichen Umfang verlängert werden muss.
Neu in der Begleitverfügung zum Haushalt ist ebenfalls die Forderung nach einem Bericht über die im
Haushaltsjahr vorgenommenen Beförderungen und Höhergruppierungen.
Weggefallen sind im Vergleich zur Haushaltsgenehmigung 2008 die Auflagen „Reduzierung des Fehl-
betrages im Ergebnishaushalt“ (da für den Kernhaushalt kein Fehlbetrag ausgewiesen wird), „Verzicht
auf eine Netto-Neuverschuldung“ (es wird im Rahmen der ausgesprochenen Genehmigung eine Net-
to-Neuverschuldung akzeptiert) sowie „Vorlage einer Aufstellung über die verbliebenen freiwilligen
Leistungen“.
Bei der Einschätzung des Konsolidierungspotentials verweist die Aufsichtsbehörde ausdrücklich auf
die Hebesätze der Realsteuern, die nach Einschätzung des Regierungspräsidiums zum Teil erheblich
unter dem entsprechenden Landesdurchschnitt liegen. Dieser Aspekt muss im Rahmen der anste-
henden Beratungen über den Haushalt 2010 detailliert diskutiert werden.
Zu Ziffer 2.
Das Haushaltssicherungskonzept muss weiter fortgeschrieben werden. Die aufgrund der Krise der
Finanzmärkte zu erwartenden Einnahmeausfälle, insbesondere bei den Steuereinnahmen, sowie die
gleichzeitig zu erwartenden Mehraufwendungen bei den Sozialaufwendungen machen verstärkte An-
strengungen zur Haushaltskonsolidierung notwendig. Die begonnene flächendeckende Erhebung der
freiwilligen Leistungen und der Pflichtleistungen muss vor diesem Hintergrund als Entscheidungs-
grundlage für die städtischen Gremien fortgesetzt und vertieft werden.
Der Haushaltsplan 2009 beinhaltet in allen Teilhaushalten erhebliche Einsparvorgaben bei den Sach-
aufwendungen. Diese Einsparvorgaben können nur durch die strikte Einhaltung einer haushaltswirt-
schaftlichen Sperre erfüllt werden. Für den Ergebnishaushalt wird daher eine haushaltswirtschaftliche
Sperre gemäß § 114n HGO in Höhe von 20 % der Haushaltsansätze der Position 13 „Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen“ verfügt. Durch die Begrenzung der haushaltswirtschaftlichen Sperre
auf die Position 13 des Ergebnishaushaltes sind Zuschüsse an Vereine und Verbände von der Sperre
ausgenommen. In der Vergangenheit hat sich regelmäßig gezeigt, dass gerade in diesem Sektor eine
Sperre auf Dauer nicht durchzuhalten ist und die Mittel im Verlauf des Haushaltsjahres doch wieder
freigegeben werden mussten.
Die weiteren Auflagen der Aufsichtsbehörde werden in einer Rundverfügung an alle städtischen Ämter
und Verwaltungsstellen geregelt, der der Magistrat ausdrücklich zustimmt (Anlage 2).
…
Zu Ziffer 3.
Gemäß § 50 Abs. 3 HGO ist die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt der Stadtverordne-
tenversammlung zur Kenntnis zu geben.
5
Darmstadt, den 16.06.2009
Der Dezernent II
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
anlage 1
17269 Zeichen
Regierungspräsidium Darmsta~'l\/issenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat Eing.: 12.Juni 2009,f;Finanzverwaltung und IAbteilung Kärnrnerei HESSEN 116 - 33 f 02 - 11 - 11. und 16. März, 16. und 27. April sowie 18., 20. und 27. Mai 2009 Herr NehrbaB 2.45 06151/12 - 5309 061 51/ 12 - 461 0 j oerg. ne hrbass@rpda.hessen.de 40 .Juni 2009 Unser Zeichen: r\nr~~r Stadt Darm~tätlrtevom: Dezernat 11 R.: Dez. Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt Magistrat der Wissenschaftss Luisenplatz 5 64283 Darmsta Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009; Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadt reinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohnein richtungen", "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Klinikum Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts jahr 2009 Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs pflichtigen Teilen der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2009 sowie den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt", "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 mit der Bitte um weitere Veranlassung gemäß §§ 114d und 97 Absatz 5 HGO. Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen", "Klini kum Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafts jahr 2009 enthalten keine genehmigungspflichtigen Kredit- oder Verpflichtungsermächti gungen. Ungeachtet dessen gelten auch für diese Sondervermögen die haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte. I. Feststellungen zur Haushaltslage Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des städti schen Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2009 weiter- Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de 5ervicezeiten: Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Telefon: 06151120(Zentrale) Telefax: 06151 126347 (allgemein) Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz- 2 - 2 hin als angespannt zu bezeichnen. Dies wird besonders durch den hohen Stand der Verbind lichkeiten aus investiven Schulden und den aus der Deckungslücke der kameralen Wirt schaftsführung bis 2007 resultierenden Kassenkrediten deutlich. Kamerale "kumulierte Defizi te" und ein "doppischer negativer Finanzmittelbestand" sind wegen desSystemwechsels lediglich bedingt vergleichbar. Bei einer zusammenfassenden Berechnung ergibt sich seit dem Haushaltsjahr 2002 eine finanzielle Deckungslücke aus )aufender Verwaltungstätigkeit" von ca. 235 Mio. €, die sich in entsprechenden Zinsbelastungen sehr negativ auf die Haus haltswirtschaft und die finanzielle Handlungsfähigkeit auswirkt. Im Gesamtergebnis des städtischen Kernhaushalts wird zwar ein positives Jahresergebnis in Höhe von 2,2 Mio. € prognostiziert, dem steht allerdings eine Gesamtunterdeckung der Ei genbetriebe im Umfang von 4,9 Mio. € gegenüber. Das zurzeit noch als Sondervermögen geführte Klinikum mit einem für 2009 geplanten Defizit von weiteren 8,8 Mio. € ist in diesem Wert noch nicht berücksichtigt. Wegen der aktuellenKonjunktursituation und deren Auswir kungen auf die Erträge und Aufwendungen sind nach meiner Einschätzung im Haushaltsjahr 2009 weitere Verschlechterungen nicht auszuschließen. Der Gesamtfinanzhaushalt 2009 schließt zwar mit einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von 8,4 Mio. € ab, jedoch ist auch hier bei einer haushaltswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die finanzielle Situation der Eigenbetriebe mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden die Folgen der konjunkturellen Situation zu einer weiteren Verschlechterung der städtischen li quidität führen, was sich letztlich in höheren Kassenkrediten auswirkt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der städtischen Haushaltswirtschaft ist somit unverändert als gefährdet einzustufen. Erträge und Aufwendungen der dauernden AufgabenerfüUung kön nen weiterhin nicht in Einklang gebracht werden. Dabei ist insbesondere auf der Aufwands seite eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung nicht feststellbar. Bei der städtischen Personalbewirtschaftung besteht wegen des vorhandenen Einsparpoten tials dringender Handlungsbedarf. Für die Personalaufwendungen wird zwarfür 2009 zu nächst ein leichter Rückgang erwartet, da allerdings die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und das zusätzliche Personal zur Abwicklung der staatlichen Konjunkturprogramme noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden konnten, sind ohne kostensenkende Ge genmaßnahmen Überschreitungen der Haushaltsansätze nicht auszuschließen. Trotz der bisherigen Konsolidierungsbemühungen im Personalsektor und meiner aufsichts behördlichen Maßnahmen seit dem Haushaltsjahr 2007 sind insgesamt noch keine nachhal tigen Verbesserungen im Bereich der Personalkosten festzustellen. Dieses Ergebnis ist äu-. I ßerst unbefriedigend. Es ist deshalb dringend geboten, eine konsequente Personalkosten- reduzierung vorzunehmen. Diese im Vergleich mit anderen Kommunen überdurchschnittli chen Belastungen sind auch vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage nicht mehr verkraftbar. Die Sparbemühungen bei den Personalaufwendungen werden daher verstärkt im Fokus meiner aufsichtsbehördlichen Bewertungen in den Haushaltsgenehmigungsverfah ren stehen. Es ist deshalb unabdingbar, beispielsweise die bestehende Steilenbesetzungs sperre noch restriktiver als bisher zu handhaben. Als kurzfristige Zielsetzung für die gesamte städtische Haushaltswirtschaft im Jahr 2009 halte ich eine Begrenzung auf die bislang etati sierten Personalaufwendungen trotz der genannten zusätzlichen Personalfaktoren für mög lich. Die tariflichen Steigerungen dürfen nicht zu einer Ausweitung der Haushaltsansätze füh ren. Die Personalaufwendungen, der beträchtliche Schuldendienst für die investiven Schulden 3 und die Kassenkreditverbindlichkeiten, die Belastungen im sozialen Bereich sowie die Auf gabensteilung als Schulträger schränken in erheblichem Maße den kommunalpolitischen Handlungsspielraum ein. Die andauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als gesetzliche Vor aussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Investitionskrediten ist künftig nur dann si cherzustellen, wenn durch einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen nachhaltige Haus haltsverbesserungen erzielt werden können und eine restriktive Umorientierung der städti schen Haushaltswirtschaft zeitnah eingeleitet werden kann. Dabei ist stärker als bisher auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Notwendigem und le diglich Wünschenswertem hinzuwirken. Ohne nachhaltige Veränderungen besteht die Ge fahr, dass künftige Generationen über Gebühr belastet werden, Daher kommt auch der ei genverantwortlichen Überprüfung der freiwilligen Aufwendungen und Aufgaben eine be sondere Bedeutung zu. Nur vor dem Hintergrund des derzeitigen konjunkturellen Abschwungs durch die Finanzkrise und unter Berücksichtigung der angezeigten wirtschaftspolitischen Gegenmaßnahmen durch antizyklisches Investitionsverhalten der kommunalen Gebietskörperschaften auf dem Infra struktursektor habe ich für das Haushaltsjahr 2009 von einer Beschränkung der Krediter mächtigungen und zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen abgesehen. Gleichwohl werden die bestehenden haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte vor dem Hintergrund der unverändert angespannten Haushaltssituation restriktiver angewendet werden. Hierbei verweise ich erneut auf die personalwirtschaftlichen Maßgaben sowie auf meine Vorgabe im Zusammenhang mit neuen Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaß nahmen. Das finanzpolitische Ziel, wonach öffentliches Investitionsverhalten neben konjunk turellen Zwecken vor allem einer notwendigen Infrastruktur und dem Ausbau von Bildungs einrichtungen dienen soll, werde ich bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen. In meiner Eigenschaft als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 135 HGO habe ich sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit den Gesetzen verwaltet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer geordneten Haushaltswirtschaft, um eine stetige Aufgabenerfüllung und eine leistungsfähige Infrastruktur auch für die Zukunft sicherzustellen. Aufgrund der aufgezeigten Situation war die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 und der Beschlüsse zu den Wirt schaftsplänen der Eigenbetriebe gemäß §§ 114j Absatz 2 Satz 2 und 114i Absatz 4 Satz 2 HGO mit Auflagen zu verbinden. Diese sollen auf eine deutliche Verbesserung der Haus halts- und Finanzlage hinwirken und die verantwortlichen Gremien bei den Anstrengungen zur Haushaltssicherung unterstützen. 11. Auflagen zur Haushaltsgenehmigung Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen erteilt: 1. Die Aufnahme der in §2 der Hausha/tssatzung vorgesehenen Kredite bedarfgemäß § 114jAbsatz 4 Nr. 2 HGO meiner Genehmigung (Einze/genehmigung). Ausgenom men hiervon sind Kredite aus dem Hessischen /nvestitionsfonds. 4 2. Die in §3der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpffichtungsermächtigungen sind nur für a)Fonführungsmaßnahmen b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs bescheides des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnah me der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor. 3. Von der Möglichkeit, haushaltswinschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszuspre chen, ist Gebrauch zu machen. Über Höhe und Aufwandsgruppen ist mir spätestens zum ,. Oktober 2009 zu berichten. 4. Gemäß §92 Absatz 4 HGO ist bis auf weiteres ein Haushaltssicherungskonzept vorzu halten. Dieses ist im Rahmen eines fonwährenden Prozesses im Zusammenhang mit dem Beschlussverfahren über den Haushaltjährlich fonzuschreiben und an die aktuel le Entwicklung anzupassen. Derjeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres vorzulegen. Gleichzeitig ist über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu be richten. 5. Durch eine restriktive Stellenbewinschaftung ist auf eine Begrenzung des Personal aufwandes hinzu wirken. Bis auf weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist von mindestens zwölf Mona ten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf unabweisbarer Mehrbedarfist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglich keiten- bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen. Bei Beförderungen im Beam tenbereich ist zusätzlich eine Fristvon zwölf Monaten einzuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beförderungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahmen von die sen Grundsätzen sind nur nach meiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung mög lich; dabei ist der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung zur SteIlen besetzung eingehend zu begründen. Bei entsprechender kommunalpolitischer Priori sierung kann auch ein Vorschlagzur Gegenfinanzierung dargelegt werden. Diese Maßnahmen halte ich fürgeboten, weil sie den Magistrat in die Lage versetzen, bei freiwerdenden Stellen entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen einzuleiten. Über die mit meinen personalwldschaftlichen Vorgaben erzielten Einsparungen ist mir unter Angabe der Produktbereiche und der Wenigkeiten der Stellen mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten. Gleichzeitig ist ein aus führlicher Bericht über die im Haushaltsjahr vorgenommenen Beförderungen und Höhergruppierungen vorzulegen. Die Gewährung von über- und außenariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwilligge wähne Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsätzlich zu unterlassen bzw. konsequent abzubauen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nach tragssatzung zu berichten. 5 6. Auf Aufwendungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen. Neue Aufwendungen und Aufgaben können nur übernommen werden wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung/ der unabweisbare Bedarf oder die rechtli che Verpflichtung hierzu ist bei Antragsteilung eingehend zu begründen. 7. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen die nach Umfang oder Bedeutung er heblich sincf,bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Es ist nachzuweisen, dass die Aufwendungen unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleis tetist(§ 114g HGO). Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind Aufwendungen die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen Zuschüsse, Gebühren Beiträge, Erstattun gen Verrechnungen usw.) gedeckt sind und keine oder nur unbedeutende Folgekos ten verursachen. 8. Gebühren und Beiträge sincf,soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet wircf,in vertretbarem Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mir mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten. 9. Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrerAufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprü fen. Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze gemäß § 114p HGO zu beachten. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Zugriff auf Vermögenswerte bei struk turell bedingter defizitärer Haushaltssituation kein akzeptabler Ersatz für grundlegen de Einsparmaßnahmen sein kann sind Veräußerungserlöse ausschließlich zum Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden. Auf meine Rundverfügung vom 20. März 2003, Az.: 1121.3- 33 fO~ zur Verwendung von Erlösen aus Vermögensveräußerung weise ich in diesem Zusammenhang hin. 10.Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die erhebliche Folge kosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten. Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden ist vor Inan griffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist nachzuweisen dass die er forderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. Die nach § 12Absatz 2 GemHVO-Doppik zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht beizufügen. Von dieser Auflage ausgenommen sind Maßnahmen des Sonderinvestitionspro gramms des Bundes und des Landes. 6 111. Einschätzung des Konsolidierungspotentials Die bisherigen Konsolidierungsschritte der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind zwar grund sätzlich zu begrüßen, reichen jedoch aus meiner Sicht bei weitem nicht aus und müssen da her deutlich verstärkt werden. Hierbei sind besonders im Bereich des beträchtlichen Schul dendienstes und der hohen Belastungen durch Personalkosten geeignete Haushaltssiche rungsmaßnahmen unumgänglich. Es muss nachdrücklich verhindert werden, dass die städtische Haushalts- und Finanzlage in eine irreparable Schieflage gerät. Eine permanente Überprüfung der selbstgesetzten Ziel vorgaben durch die kommunalpolitisch verantwortlichen Gremien sowie deren Umsetzung in künftigen Haushaltsjahren ist dringend erforderlich, um finanzielle Handlungsspielräume wieder zu erschließen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Stadt halte ich die Fortführung bereits eingeleiteter bzw. die Inangriffnahme weiterer restriktiver Maßnahmen für unabdingbar. Haushaltskonsolidierung umfasst in erster Linie die Aufwandsseite. Hier müssen insbesondere die Ausstattungsstandards stärker als bisher hinterfragt werden. Falls es nicht gelingen sollte, dadurch den Haushalt nachhaltig zu stabilisieren, sind jedoch auch Entscheidungen zur Verbesserung der Ertragsseite unumgänglich. In diesem Zusammen hang verweise ich darauf, dass die Hebesätze der Realsteuern zum Teil erheblich unter dem entsprechenden Landesdurchschnitt liegen. Die Stadt Darmstadt hat nach meiner Einschätzung die Grenzen der Vertretbarkeit und Zu mutbarkeit ihres wirtschaftlichen Handeins im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung neu zu definieren. Eine leistungsfähige Infrastruktur kann dauerhaft nur aufrechterhalten werden, wenn durch eine qualitative Konsolidierung die hierfür notwendigen finanziellen Handlungsspielräume erreicht und nachhaltig gesichert sind. Dies erfordert ein hohes Maß an verantwortungsbewussten Entscheidungen aller Beteiligten. IV. Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung Diese V~~gung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeigneter Weise mitzuteilen. Dieke (Regierungspräsident) Anlagen
Beratungsverlauf (10)
Orte (1)
- Luisenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0245
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00