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0065/2024

Teileinziehung von Straßenteilstücken im Bereich der Ehrenstraße und der Breite Straße

Mitteilung BV 12.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.04.2024, TOP 9.1

Plan Teileinziehung Breite Straße

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Plan Teileinziehung Ehrenstraße

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Mitteilung BV

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Plan Teileinziehung Breite Straße

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Lageplan Breite Straße, Willy-Millowitsch-Platz

Plan Teileinziehung Ehrenstraße

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Lageplan Ehrenstraße

Mitteilung BV

4753 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 0065/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
 
Teileinziehung von Straßenteilstücken im Bereich der Ehrenstraße und der Breite 
Straße 
Am 10.06.2021 hat die Bezirksvertretung Innenstadt eine neue Verkehrsführung (Vorlagen-Nr. 
1826/2021) als Zielkonzept für die verkehrliche Entwicklung im Apostelnquartier und gleichzei-
tig die Umgestaltung der Ehrenstraße beschlossen. In einer ersten Umsetzungsstufe hat die 
Verwaltung auf dem Straßenzug Ehrenstraße/Breite Straße Fußgängerzonen eingerichtet. 
Darauf aufbauend sind für die Umgestaltung der Ehrenstraße im Anschluss zwei Varianten 
auf Vorentwurfsniveau erarbeitet und der Bezirksvertretung zur Entscheidung (Vorlagen-Nr. 
2381/2022) vorgelegt worden. In der Sitzung am 25.08.2022 hat sich die Politik für eine Vor-
zugsvariante ausgesprochen und hierzu einen erweiterten Planungsbeschluss gefasst. 
 
Die Einrichtung der Fußgängerzone macht die Durchführung eines straßenrechtlichen Teilein-
ziehungsverfahrens gem. § 7 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erforder-
lich. Durch die Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Be-
nutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt. Die Absicht der Teilein-
ziehung ist mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu 
Einwendungen zu geben.  
 
Für folgende zurzeit noch uneingeschränkt gewidmete Straßenteilstücke soll das Teileinzie-
hungsverfahren eingeleitet werden: 
 Ehrenstraße zwischen Friesenwall und Alte Wallgasse/Pfeilstraße/Benesisstraße (Ge-
markung Köln, Flur 21, Teilstücke aus den Flurstücken 729 und 755) 
 Ehrenstraße zwischen Alte Wallgasse/Pfeilstraße/Benesisstraße und Aposteln-
straße/Albertusstraße (Gemarkung Köln, Flur 21, Teilstück aus Flurstück 729) 
 Apostelnstraße (Gemarkung Köln, Flur 18, Teilstücke aus den Flurstücken 728 und 
905) 
 Breite Straße zwischen Apostelnstraße/Albertusstraße und Richmodstraße (Gemar-
kung Köln, Flur 21, Flurstücke 365, 431, 904 und 906 sowie Teilstück aus Flurstücke 
750) 
 Gertrudenstraße (Gemarkung Köln, Flur 18, Teilstück aus Flurstück 907) 
 
Die Widmung soll auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf den Anlieferverkehr werktags zwi-
schen 6 und 11 Uhr beschränkt werden. Die betroffenen Flächen sind in den beigefügten Plä-
nen in blau kenntlich gemacht.

2 
 
Die Einziehung des Teilabschnitts der Ehrenstraße zwischen Hohenzollernring und Friesen-
wall ist bereits 1993 erfolgt. Hier werden nur die Lieferzeiten von heute 6 bis 10 Uhr auf zu-
künftig 6 bis 11 Uhr ausgeweitet. 
 
Eine Teileinziehung kann gem. § 7 Abs. 3 StrWG NRW verfügt werden, wenn hierfür überwie-
gende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen.  
 
Die betroffenen Straßenabschnitte liegen im Bereich einer der am stärksten frequentierten La-
gen der Innenstadt. Die auf den Nebenanlagen zur Verfügung stehenden Flächen allein rei-
chen für die Bewältigung des hohen Fußverkehrsaufkommens nicht aus. Mit der Einrichtung 
der Fußgängerzonen wurde die Situation für den Fuß- und Radverkehr nachhaltig verbessert 
und sicherer gestaltet. Zudem führt der Entfall der öffentlichen Stellplätze im Bereich der Eh-
renstraße zu einer Reduzierung des Parksuchverkehrs. 
 
Zum Schutz des Fußverkehrs soll - wie in allen bestehenden Fußgängerzonen Kölns - keine 
Öffnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfolgen. 
 
An den Regelungen, dass Personen mit individuellen Ausnahmegenehmigungen das Befah-
ren von Fußgängerzonen möglich ist bzw. ermöglicht werden kann, ändert die Widmungsbe-
schränkung nichts. Beispiele hierfür sind Inhaber*innen von Behindertenparkausweisen oder 
im Rahmen von Veranstaltungen ausgestellte Ausnahmegenehmigungen.  
 
Mit der baulichen Umgestaltung der Ehrenstraße von Hauskante zu Hauskante stehen in ei-
nem zweiten Schritt die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die klimaresiliente Stra-
ßenraumgestaltung im Vordergrund. Die verkehrliche Funktionalität wird insbesondere für den 
Fußverkehr weiter verbessert, indem der Straßenraum niveaugleich ausgebaut wird.  
 
Die Absicht der Teileinziehung wird in Kürze öffentlich bekanntgemacht. Nach Durchführung 
des dreimonatigen Anhörungsverfahrens wird die Teileinziehung der Bezirksvertretung Innen-
stadt zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Das vorliegende Teileinziehungsverfahren umfasst zunächst nur die bereits neu als Fußgän-
gerbereiche eingerichteten Straßenteilstücke. Mit der Durchführung der baulichen Umgestal-
tung werden zusätzliche Bereiche einbezogen werden, für die auch ein Teileinziehungsverfah-
ren durchgeführt werden muss.  
 
 
Anlagen 
Plan Teileinziehung Ehrenstraße 
Plan Teileinziehung Breite Straße

Beratungsverlauf (1)

25.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0065/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.01.2024
Erstellt
04.01.2024 15:04