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1014/2017

Förderung von örtlichen Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 - Zuschuss für Ferienhilfswerk, § 16 SGB VIII:

Beschlussvorlage Ausschuss 11.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 2.2.6

Anlage 1 JHA Vorlage_örtl. Ferienmaßn. für Kinder u. Jugendliche

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Anlage 2 JHA Vorlage _ Jugendcamps

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 JHA Vorlage_örtl. Ferienmaßn. für Kinder u. Jugendliche

526 Zeichen

Anlage 1 JHA Vorlage, Session Nr.: 1014/2017
Träger *Zuschuss für örtliche Ferienmaßnahmen
inklusive Schulungen
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Köln 0,00 EUR (keinen Antrag gestellt)
Diakonisches Werk
d. Ev. Kirchenverb. 58.609,51 EUR
Köln und Region
Katholische
Jugendagentur 129.622,49 EUR
Köln gGmbH
Der Paritätische 122.087,00 EUR
Kreisgruppe Köln
Gesamt: 310.319,00 EUR
*Bemerkungen: vorbehaltlich der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Mittelverteilung Ferienhilfswerk 2017, örtliche Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Anlage 2 JHA Vorlage _ Jugendcamps

838 Zeichen

Mittelverteilung Ferienhilfswerk 2017, örtliche Ferienmaßnahmen für Jugendliche in Jugendcamps
Träger Maßnahme Zeitraum
Sockelbetrag 
für 
Infrastruktur
*Teilnehmer-
bezogene 
Förderung 20 € 
je TN/Tag
Betreuer-
schulungen
Summe je 
Maßnahme:
Kath. 
Jugendagentur 
Köln gGmbH KJA Outdoor-Action Camp 20.08. - 26.08.2017 5.725,00 EUR 11.900,00 EUR 17.625,00 EUR
Kath. 
Jugendagentur 
Köln gGmbH
HipHop-Feriencamp für 
Jugendliche des SKM - "Beats 
vom Hof" 16.07. - 21.07.2017 7.000,00 EUR 10.800,00 EUR 17.800,00 EUR
Der Paritätische Jugendcamp der RheinFlanke 18.07. - 26.07.2017 5.940,00 EUR
Der Paritätische Jugendcamp der RheinFlanke 28.07. - 05.08.2017 5.940,00 EUR
Insgesamt: 54.425,00 EUR
Anlage 2 JHA Vorlage Session Nr. 1014/2017
* Bemerkungen: vorbehaltlich der tatsächlichen Teilnehmerzahl
7.000,00 EUR 120,00 EUR 19.000,00 EUR

Beschlussvorlage Ausschuss

3462 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
IV/510/32 
Vorlagen-Nummer 
 1014/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von örtlichen Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2017 - Zuschuss für 
Ferienhilfswerk, § 16 SGB VIII: 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus-
haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Durchführung von: 
 örtlichen Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Höhe von 310.319,00 Euro gemäß 
Anlage 1 und 
 örtlichen Ferienmaßnahmen für Jugendliche in Jugendcamps in Höhe von 54.425,00 Euro 
gemäß Anlage 2 
an die Träger des Ferienhilfswerks zu gewähren. 
 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  364.744,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
Begründung: 
Gemäß Trägerbeschluss vom 02.03.2017 sind die Fördersummen im Wege der Mittelverteilung für 
die örtlichen Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche wiederum zugunsten der Träger des Fe-
rienhilfswerks umverteilt worden. 
Der für die Jugendcamps vorgesehene Förderbetrag wird auch in diesem Jahr nicht in vollem Umfang 
ausgeschöpft. Deshalb wird dieser erneut anteilig eingesetzt, um dem erhöhten und stetig steigenden 
Bedarf bei örtlichen Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Stadtranderholung) zum Teil ge-
recht zu werden. 
Der steigende Bedarf begründet sich weiterhin insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung von in-
klusiven Maßnahmen, aber auch steigende Teilnehmerzahlen durch die Einbeziehung von Kindern 
aus geflüchteten Familien. 
Es besteht weiterhin Einvernehmen darüber, dass die derzeit umverteilten Mittel grundsätzlich für die 
Durchführung von Jugendcamps zur Verfügung stehen und auch zukünftig vorrangig für Maßnahmen 
der Altersgruppe der 12 bis 18 jährigen eingesetzt werden sollen. 
 
In 2017 soll die Durchführung von örtlichen Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Stadtran-
derholung) mit einer Fördersumme von insgesamt 310.319,00 Euro bezuschusst werden. Die örtli-
chen Ferienangebote für Jugendliche in Jugendcamps sollen mit einem Betrag in Höhe von 
54.425,00 Euro gefördert werden. 
In 2017 finden zwei Jugendcamp-Maßnahmen unter der Trägerschaft der Katholischen Jugendagen-
tur Köln gGmbH sowie zwei Jugendcamp-Maßnahmen unter der Trägerschaft des Paritätischen, 
Kreisgruppe Köln statt. 
 
Die jeweiligen Zuschussbeträge, die auch die pauschalen Betriebskostenerhöhungen 2016 beinhal-
ten, ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. 
 
Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Produktbereich 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 
(Transferaufwendungen) entsprechende Mittel in Höhe von insgesamt 364.744,00 Euro zur Verfü-
gung. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1014/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27