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Erläuterung zu Maßnahme M58 (Mathilde-von-Mevissen Grundschule) der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0395/2019 vom 11.02.2019

Stand: Am 28.03.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0395/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 Erläuterung zu Maßnahme M58 (Mathilde-von-Mevissen Grundschule) der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 wurde unter TOP 9.2.4 die „Fort- schreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018“, Vor- lagen Nr. 3179/2018 behandelt. Zur dort beschriebenen Maßnahme M58 bat Herr Hanna um Informationen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der konkreten Planungen zur Erweiterung der Mathilde -von-Mevissen-Grundschule Gel- lertstraße. Die Verwaltung s agte zu, die entsprechenden aktuellen Informationen schriftlich nachzu- reichen. Mitteilung der Verwaltung: Im Stadtbezirk Nippes sind durch die Maßnahmen M56, Erweiterung der Grundschule Kretzerstraße und M57, Neubau der Grundschule Friedrich-Karl-Straße, zwei Maßnahmen in Umsetzung oder Pla- nung, die zur Bedarfsdeckung an Grundschulplätzen beitragen. Darüber hinaus können auch Schul- standorte in den Nachbarstadteilen zur Bedarfsdeckung herangezogen werden, sofern die Schu l- wegsituation dies zulässt. Der z ukünftig erwartete Grundschulbedarf für den Stadtteil Nippes soll nach Vorliegen der neuen städtischen, Bevölkerungsprognose im ersten Halbjahr 2019 noch einmal aktualisiert bewertet we r- den. Bis dahin ist es nach Einschätzung der Verwaltung wichtig, ersten s die Potentialfläche an der Gellertstraße, so wie in den Planungsberichten zur Schulentwicklungsplanung 2016 und 2018 darge- stellt, zu erhalten. Zweitens sollen vorausschauend neue Schulstandortoptionen identifiziert, geprüft und als Schulreservegrundstücke gesichert werden, die sich im absehbaren Bedarfsfall zeitnah akti- vieren lassen. Wenn sich mit der neuen Bevölkerungsprognose zukünftig ein konkreter zusätzlicher Platzbedarf an Grundschulen im und für den Stadtteil Nippes bestätigt, wird die Verwaltung die dann bestehenden, weiteren Optionen zur Bedarfsdeckung darstellen und dabei ggf. auch auf die Option am Standort Gellertstraße zurückgreifen. Das für eine mögliche Erweiterung infrage kommende städtische Grundstück liegt im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplans. In diesem ist die besagte Fläche als öffentliche Straßenfläche bzw. Erweiterungsfläche für einen Ausbau der Niehler Straße vorgesehen. Jegliche andere Nutzung bedarf einer Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan. Diese Befreiung kann nach verwaltungsin- ternen Abstimmungen erst erteilt werden, wenn der Ausbau der Niehler Straße (hier auch Radwege) nicht mehr erfolgen sollte.

Beratungsverlauf

  1. 28.03.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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