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0395/2019

Erläuterung zu Maßnahme M58 (Mathilde-von-Mevissen Grundschule) der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 11.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.03.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2765 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0395/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
 
Erläuterung zu Maßnahme M58 (Mathilde-von-Mevissen Grundschule) der Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung 2018 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 wurde unter TOP 9.2.4 die „Fort-
schreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018“, Vor-
lagen Nr. 3179/2018 behandelt.  
 
Zur dort beschriebenen Maßnahme M58 bat Herr Hanna um Informationen zum aktuellen Sachstand 
hinsichtlich der konkreten Planungen zur Erweiterung der Mathilde -von-Mevissen-Grundschule Gel-
lertstraße. Die Verwaltung s agte zu, die entsprechenden aktuellen Informationen schriftlich nachzu-
reichen. 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Im Stadtbezirk Nippes sind durch die Maßnahmen M56, Erweiterung der Grundschule Kretzerstraße 
und M57, Neubau der Grundschule Friedrich-Karl-Straße, zwei Maßnahmen in Umsetzung oder Pla-
nung, die zur Bedarfsdeckung an Grundschulplätzen beitragen. Darüber hinaus können auch Schul-
standorte in den Nachbarstadteilen zur Bedarfsdeckung herangezogen werden, sofern die Schu l-
wegsituation dies zulässt.  
 
Der z ukünftig erwartete Grundschulbedarf für den Stadtteil Nippes soll nach Vorliegen der neuen 
städtischen, Bevölkerungsprognose im ersten Halbjahr 2019 noch einmal aktualisiert bewertet we r-
den. Bis dahin ist es nach Einschätzung der Verwaltung wichtig, ersten s die Potentialfläche an der 
Gellertstraße, so wie in den Planungsberichten zur Schulentwicklungsplanung 2016 und 2018 darge-
stellt, zu erhalten. Zweitens sollen vorausschauend neue Schulstandortoptionen identifiziert, geprüft 
und als Schulreservegrundstücke gesichert werden, die sich im absehbaren Bedarfsfall zeitnah akti-
vieren lassen. 
 
Wenn sich mit der neuen Bevölkerungsprognose zukünftig ein konkreter zusätzlicher Platzbedarf an 
Grundschulen im und für den Stadtteil Nippes bestätigt, wird die Verwaltung die dann bestehenden, 
weiteren Optionen zur Bedarfsdeckung darstellen und dabei ggf. auch auf die Option am Standort 
Gellertstraße zurückgreifen. 
 
Das für eine mögliche Erweiterung infrage kommende städtische Grundstück liegt im Geltungsbereich 
eines bestehenden Bebauungsplans. In diesem ist die besagte Fläche als öffentliche Straßenfläche 
bzw. Erweiterungsfläche für einen Ausbau der Niehler Straße vorgesehen. Jegliche andere Nutzung 
bedarf einer Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan. Diese Befreiung kann nach verwaltungsin-
ternen Abstimmungen erst erteilt werden, wenn der Ausbau der Niehler Straße (hier auch Radwege) 
nicht mehr erfolgen sollte.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gellertstraße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Niehler Straße
  • Kretzerstraße

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Details

Aktenzeichen
0395/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
11.02.2019
Erstellt
30.01.2019 10:21