1143/2022
Baubeschluss zur Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges als Verbindungsweg zwischen der Thessaloniki-Allee und der Vietorstraße
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Anlage 2 Lageplan
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T. T. III S A 92-96 IV F 1 (26) V F II F (28) I P II B 87 I F 85 II F III S A 2.003.00 0.2/3 0.1/2 0.1/3 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.4/6 0.3/6 0.4/6 Pfl. Thessaloniki-Allee Pfl. Pl. Pfl. unbef. Pl. Pl. Asph. Pfl. Pfl. Pl. Asph. Vietorstraße Asph. Pl. Pl. Pfl. unbef. B eton Pl. Pfl. Pl. Pl. Pl. Asph. Asph. Asph. bestehende Kantsteine entfernen Anpassungs- bereich Anpassungs- bereich VZ 240 an bestehende Leuchte 2.003.00 9.00 9.00 9.00 9.00 9.00 9.00 9.00 6.72 2.003.00 VZ 240 vorhanden 2.50% 2.50% Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 8-Thessaloniki-Allee 780 mm 297 mm 8/Kalk Lageplan Thessaloniki-Allee 8-802-03865-LP 1 Verbindung durch einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit der Vietorstraße X X Anlage 2 Lageplan gepl. Pfosten VZ VZ240,Gemeinsamer Geh- und Radweg 7020,Kantsteine 7040,Baumbeet neu 7056,gemeinsamer Geh- und Radweg 2304,vorh. Beleuchtung Baum neu,geplant - von oben 7210,Winkelsteine Legende Anlage 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Aufgrund des bestehenden und umzusetzenden Bebauungsplans bestehen keine Gestaltungsmöglichkeiten in dem Verbindungsweg. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 1143/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges als Verbindungsweg zwischen der Thessaloniki-Allee und der Vietorstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den gemäß Bebauungsplan Nr. 69450/08 fest- gesetzten Verbindungsweg als gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Thessaloniki-Allee und der Vietorstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 147.000 € (davon rd. 70.500 € konsumtiv) baulich umzusetzen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen rd. 76.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 70.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.530 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1.Beschreibung der Maßnahme Der 2003 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 69450.08 „Ehemaliges CFK-Gelände“ wurde am 15.07.2002 durch die Bezirksvertretung Kalk beschlossen und bereits zu einem großen Teil umge- setzt. Der Verbindungsweg zwischen der Thessaloniki-Allee und Vietorstraße ist Bestandteil dieses Bebauungsplans und muss noch ausgebaut werden. Der Verbindungsweg wird als 3,00 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Südlich dieses Weges wird ein 2,00 m breiter Grünstreifen hergestellt, in welchem die Pflanzung von sieben Bäumen vorgesehen ist. 2. Kosten/Finanzierung Die Kosten zur Umsetzung des beschlossenen Bebauungsplans belaufen sich auf insgesamt rd. 147.000 €. Die investiven Mittel in Höhe von rd. 76.500 € werden für die Pflasterung des gemeinsa- men Geh- und Radweges sowie die Pflanzung der sieben Bäume benötigt. Die konsumtiven Mittel in Höhe von 70.500 € werden für die erforderliche Beleuchtung sowie die Folgepflege der Bäume benö- tigt. Die für die Umsetzung benötigten investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von rd. 76.500 € für 3 die Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6620 Neubau Radwege & Radschnellwege, Teilplanzei- le 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Die benötigten konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 70.500 € sind im Teilergebnisplan 1201, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden im gleichen Teilergebnisplan, ab dem Haushaltsjahr 2023 in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.530 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. 3. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ Anlage 2 Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1143/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.04.2022
- Erstellt
- 04.04.2022 12:34