Mandari Insight

1143/2022

Baubeschluss zur Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges als Verbindungsweg zwischen der Thessaloniki-Allee und der Vietorstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 19.05.2022, TOP 8.1.1

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Lageplan

1346 Zeichen

T.
T.
III S A
92-96
IV F 1
(26)
V F
II F
(28)
I P
II B
87
I F
85
II F
III S A
2.003.00
0.2/3
0.1/2
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.4/6
0.3/6
0.4/6
Pfl.
Thessaloniki-Allee
Pfl.
Pl.
Pfl.
unbef.
Pl.
Pl.
Asph.
Pfl.
Pfl.
Pl.
Asph.
Vietorstraße
Asph.
Pl.
Pl.
Pfl.
unbef.
B
eton
Pl.
Pfl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Asph.
Asph.
bestehende
Kantsteine
entfernen
Anpassungs-
bereich
Anpassungs-
bereich
VZ 240 an bestehende Leuchte
2.003.00
9.00
9.00
9.00
9.00
9.00
9.00
9.00
6.72
2.003.00
VZ 240 vorhanden
2.50%
2.50%
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
8-Thessaloniki-Allee
780 mm 297 mm
8/Kalk Lageplan
Thessaloniki-Allee
8-802-03865-LP 1
Verbindung durch einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit der Vietorstraße
X X
Anlage 2 Lageplan
gepl. Pfosten VZ
VZ240,Gemeinsamer Geh-
und Radweg
7020,Kantsteine
7040,Baumbeet neu
7056,gemeinsamer Geh-
und Radweg
2304,vorh. Beleuchtung
Baum neu,geplant - von
oben
7210,Winkelsteine
Legende Anlage 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1657 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Aufgrund des bestehenden und 
umzusetzenden Bebauungsplans bestehen 
keine Gestaltungsmöglichkeiten in dem 
Verbindungsweg. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4202 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1143/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss zur Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges als Verbindungsweg 
zwischen der Thessaloniki-Allee und der Vietorstraße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den gemäß Bebauungsplan Nr. 69450/08 fest-
gesetzten Verbindungsweg als gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Thessaloniki-Allee und 
der Vietorstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 147.000 € (davon rd. 70.500 € konsumtiv) baulich 
umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   rd. 76.500  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 70.500  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.530  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1.Beschreibung der Maßnahme 
Der 2003 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 69450.08 „Ehemaliges CFK-Gelände“ wurde am 
15.07.2002 durch die Bezirksvertretung Kalk beschlossen und bereits zu einem großen Teil umge-
setzt. Der Verbindungsweg zwischen der Thessaloniki-Allee und Vietorstraße ist Bestandteil dieses 
Bebauungsplans und muss noch ausgebaut werden. 
Der Verbindungsweg wird als 3,00 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Südlich 
dieses Weges wird ein 2,00 m breiter Grünstreifen hergestellt, in welchem die Pflanzung von sieben 
Bäumen vorgesehen ist. 
 
2. Kosten/Finanzierung 
Die Kosten zur Umsetzung des beschlossenen Bebauungsplans belaufen sich auf insgesamt rd. 
147.000 €. Die investiven Mittel in Höhe von rd. 76.500 € werden für die Pflasterung des gemeinsa-
men Geh- und Radweges sowie die Pflanzung der sieben Bäume benötigt. Die konsumtiven Mittel in 
Höhe von 70.500 € werden für die erforderliche Beleuchtung sowie die Folgepflege der Bäume benö-
tigt.  
 
Die für die Umsetzung benötigten investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von rd. 76.500 € für

3 
die Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6620 Neubau Radwege & Radschnellwege, Teilplanzei-
le 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Die benötigten konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 70.500 € sind im Teilergebnisplan 1201, 
in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Darüber hinaus 
werden im gleichen Teilergebnisplan, ab dem Haushaltsjahr 2023 in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle 
Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.530 € berücksichtigt. 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
3. Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
Anlage 2 Lageplan

Beratungsverlauf (1)

19.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1143/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.04.2022
Erstellt
04.04.2022 12:34