V/0072/2025
Kreuzung Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. Erste Umbauphase: Ertüchtigung zur Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität
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Anlage A
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Anlage A zur V/0072/2025 Kurzüberblick Erste Umbauphase: Ertüchtigung der Kreuzung „Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Straße“ für die Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität. Im Zuge der Maßnahme werden Signal- und Querschnittsanpassungen vorgenommen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Aufwertung der Kreuzung zur Förderung des Umweltverbunds“ Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2027 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen der Stadt Münster voraussichtlich keine Kosten. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Berichtsvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0072/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Kreuzung Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. Erste Umbauphase: Ertüchtigung zur Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Ausgangssituation Als Bedingung für die Realisierung des Baugebiets gemäß Bebauungsplan Nr. 595 I „Angelmodde – Albersloher Weg/Hiltruper Straße“ forderte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen (Straßen.NRW) als Straßenbaulastträger im Rahmen des Beteiligungsverfa hrens zum Bebauungs- plan eine verkehrstechnische Ertüchtigung des an das Baugebiet grenzenden Knotenpunktes Albers- loher Weg / Osttor / Hiltruper Straße (vgl. V/0236/2021). Dies wurde im Rahmen einer Planungsver- einbarung zwischen der Stadt Münster und Straßen.NRW vertraglich vereinbart. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts wurde gutachterlich überprüft und bereits im heutigen Be- stand als unzureichend bewertet. Der Ausbaubedarf wird somit nicht erst durch das entstehende Baugebiet (B-Plan 595) ausgelöst, sondern besteht auch unabhängig davon. Weiterhin wurde der Knotenpunkt durch die Unfallkommission im Jahr 2025 als Unfallhäufungsstelle eingestuft. Aus den genannten Gründen sind Anpassungen des Knotenpunkts und eine Überarbeitung des Lichtsignal- programms auch unabhängig vom Baugebiet, zur Erreichung eines leistungsfähigen Verkehrsablaufs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden notwendig. Basierend auf den Ergebnissen der verkehrstechnischen Untersuchung wurde das Lichtsignalpro- gramm gemeinsam mit Straßen.NRW berechnet, welches mit der beigefügten Planung (Anlage 1) korrespondiert. Amt für Mobilität und Tiefbau 16.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kappler Telefon: 492-6657 Kappler@stadt-muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Zweiphasiges Verfahren zur Verbesserung der Verkehrsqualität Der Knotenpunkt Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. wird in Kooperation mit Straßen.NRW vollum- fänglich umgebaut, um eine umfassende Optimierung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilneh- menden auf dem wichtigsten südöstlichen Stadtzugang zu erreichen. Für den Umbau müssen jedoch umfangreiche Verfahren zur Planungsrechtschaffung durchgeführt sowie an mehreren Stellen auch Grunderwerb getätigt werden. Aufgrund dieser Ausgangssituation und den damit verbundenen zeitlichen Planungs - und Umset- zungszeiträumen für einen Vollumbau des Knotenpunkts, schlägt die Stadt Münster ein zweistufiges Vorgehen in Zusammenarbeit mit Straßen.NRW als zuständigem Baulastträger für den Knotenpunkt vor. Zunächst sollen in einer ersten Phase bestandorientierte Optimierungen durchgeführt werden, für die nach Prüfung kein separates Planungsrecht und auch kein Grunderwerb erforderlich ist. Ziel die- ser ersten Umbauphase ist es, eine für den Status quo ausreichende Verkehrsqualität zu erreichen und kurzfristig einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Die Planungen für diese Maßnahmen ist bereits in fortgeschrittener Bearbeitung. Die Stadt Münster steht hierbei im engen Kontakt mit Straßen.NRW und setzt sich verstärkt für die zeitnahe Realisierung dieser ersten Phase ein. Parallel zur baulichen Ertüchtigung des Knotenpunktes im Rahmen der ersten Umbauphase wird fort- laufend die Schaffung der planrechtlichen Voraussetzungen für die „zweite Umbauphase“ vorange- trieben. Diese zweite Umbauphase hat den zukunftsorientierten Vollumbau der Kreuzung zum Ziel, um vor dem Hintergrund der zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen in Gremmendorf und Angel- modde sowie den damit verbundenen, verkehrlichen Anforderungen eine signifikante Verbesserung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmenden zu erreichen. Zum besseren Verständnis werden die beid en Umbauphasen im Folgenden detailliert dargestellt. Ergänzend sei hier auch auf die übergeordnete Vorlage V/0040/2025 verwiesen. Erste Umbauphase: Ertüchtigung zur Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität Die erste Umbauphase beinhaltet die bauliche Sanierung der Verkehrsflächen durch Straßen.NRW, sowie die punktuelle Erweiterung der Verkehrsflächen im nördlichen Knotenpunktarm Albersloher Weg und westlichen Knotenpunktarm Hiltruper Straße. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im Osttor wird ebenfalls angestrebt. Ob dieser Ausbau bereits in der ersten Phase stattfinden kann wird aktuell von Straßen.NRW geprüft. Im nördlichen Knotenpunktarm Albersloher Weg wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit in stadtauswärtiger Fahrtrichtung ein sepa rierter Rechtsabbiegestreifen eingerichtet. Dafür wird die Fahrbahn des Albersloher Wegs in diesem Bereich auf einer Länge von etwa 45 Metern verbreitert und der Lichtsignalmast im Knotenpunkt geringfügig versetzt. Im Knotenpunktarm Hiltruper Straße wird das Flächenpotenzial des bestehenden, überbreiten Fahr- streifens sowie der nicht benötigten, südlichen Nebenanlage genutzt, um eine vollständig zweistreifi- ge Knotenpunktszufahrt herzustellen. Die derzeit ins Leere führende, südliche Nebenanlage wird zu- rückgebaut und der gewonnene Raum der Fahrbahn zugeschlagen. Die verkehrliche Funktion des südlichen Gehweges übernimmt zukünftig die Parallelerschließung innerhalb des angrenzenden neu- en Baugebiets. Zudem wird der Sicherheitstrennstreifen am nördlichen Geh-/Radweg auf das Regel- maß von 0,75 m reduziert, um zusätzliche Flächenpotenziale zu aktivieren. - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Alle Maßnahmen im Knotenpunktarm Hiltruper Straße befinden sich im Kronen - und Wurzelbereich zahlreicher Bestandsbäume, weshalb in diesem Bereich unter Bea chtung der Baumschutzsatzung eine dendrologische Fachbegleitung notwendig ist. Erforderliche Eingriffe in den Wurzelbereich der Bäume werden im Rahmen der noch durchzuführenden Baugrunduntersuchungen ermittelt und be- wertet. Erst danach kann über den angest rebten Erhalt der Bäume abschließend entschieden wer- den. Bei einer erforderlichen Entnahme von Bäumen werden die nach Baumschutzsatzung erforderli- chen Ersatzpflanzungen nach Möglichkeit im Bauumfeld realisiert. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung muss das anfallende Regenwasser gem. „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001 2104 – vom 26.5.2004; „Trenner- lass NRW“) einer Behandlung zugeführt werden. In den Bereichen, in denen das nicht über die beleb- te Bodenzone der vorhandenen Gräben sichergestellt werden kann, wird das Regenwasser zukünftig gesammelt und in die Behandlungsanlagen im Kaiserbusch oder im Baugebiet Angelmodde-Süd ein- geleitet. Für die gesamten Maßnahmen der ersten Umbauphase ist kein zusätzlicher Grunderwerb notwendig. Zweite Umbauphase: Vollumbau für eine signifikante Verbesserung für alle Verkehrsteilneh- menden In einer zweiten Phase soll die Kreuzung Alb ersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. zur qualitativen Auf- wertung der Nebenanlagen im Veloroutenstandard umfangreich umgebaut werden. In dem Zuge soll die Verkehrsqualität sowie die Verkehrssicherheit maßgeblich verbessert und eine langfristige bauli- che Lösung für den Kreuzungspunkt hergestellt werden. Der Vollumbau kann entweder als Kreisver- kehr oder als lichtsignalisierte Kreuzung erfolgen. Details zum weiteren Vorgehen sowie erste Skiz- zen der beiden Möglichkeiten können der Vorlage V/0040/2025 entnommen werden. Für die zweite Phase müssen umfangreiche Verfahren zur Planungsrechtschaffung durchgeführt so- wie an mehreren Stellen Grunderwerb getätigt werden. Aufgrund dieser Ausgangssituation und den damit verbundenen zeitlichen Planungs- und Umsetzungszeiträumen soll zunächst die erste Umbau- phase realisiert werden. Ausblick und Fazit Die Abstimmungen zur ersten Umbauphase zwischen der Stadt Münster und Straßen.NRW stehen kurz vor dem Abschluss. Die entstehenden Baukosten werden vollständig von Straßen.NRW übe r- nommen. Der Zeitraum der Baumaßnahmen wird mit den weiteren Arbeiten im und um den Alberslo- her Weg (siehe V/0040/2025 und V/0267/2025) koordiniert. Zusammengefasst wird die gutachterlich bestätigte notwendige Verbesserung der Verkehrsqualität des Knotenpunkts Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße in einem zweiphasigen Verfahren er- reicht. Zunächst wird über die Ertüchtigung im Rahmen der ersten Umbauphase eine ausreichende Verkehrsqualität hergestellt, bevor in einer zweiten Phase ein Vollausbau zur signifikanten Verbesse- rung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsträger führt. Die Politik und die Öffentlichkeit werden fortlaufend umfassend über alle Ergebnisse und die Planun- gen informiert. - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Lageplan
Anlage 1 Lageplan
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W W W W WW W GGGGGG Gas W WW L 586 L 586 L 885 Albersloher Weg Osttor Induktion Senke Induktion n.m.n.m. n.m. n.m. n.m. InduktionInduktion InduktionInduktionInduktion Induktion Induktion Induktion Induktion n.m.n.m. n.m.n.m.Grünfläche GrünflächeRasengitterstein Hecke Parken verboten 0.65,0.6,0.3 Ende Tempo 70 Straßennamen 70 Hinweise Wasserschieber 70km/h Geh- und Radweg Wegweiser Radwegrechts vorbeifahren und Warnbarke rechts vorbeifahren und Warnbarke Bake Bake 187 19021768 187 188194 189 543544 1525 1328 1331 1663 133213341336 1337 1335 1523 1415 1333 1310 1311 194 71 75 76 623625 722 97 5 13113 1 9 7 3,253,253,253,251,24 Albersloher Weg Schild versetzen K 37Hiltruper Straße SeparierungLinksabbieger 0,753,253,253,25 1,87 2,60 ca. 50 m 2,14 ca. 45 m vorgeschlagenerStandort LSA 0,86 SeparierungLinksabbieger vorh. Leitpfostenversetzten vorh. Leitpfostenversetzten 250/300 Lage mit genauer Ltg.-Verlauf unbekannt! Suchgerät ermittelt! GGG/ST genauer Ltg.-Verlauf unbekannt! 1965/2005 genauer Ltg-Verlauf unbekannt! genauer Ltg.-Verlauf unbekannt! 1961/19781978/1961 Lage mit Suchgerät ermittelt! Spülbohrverfahren Spülbohrverfahren städtisches Rohr I I HAS 1,2m tief F VS SeparierungLinks- undRechtsabbieger Alle Induktionsschleifen undMasten mit entsprechendenSignalgebern werden in derAusführungsplanung geprüft Umfang derSanierungsmaßnahmen werdenim weiteren Planungsverlaufdurch Straßen.NRW geprüft Plot 12.05.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 11250Mai 2025KapplerMai 2025KapplerKP Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str.Fahrspuranpassungen im Albersloher Wegund in der Hiltruper Str.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Hiltruper Straße
- Albersloher Weg
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0072/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2025
- Erstellt
- 12.02.2025 08:56