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V/0072/2025

Kreuzung Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. Erste Umbauphase: Ertüchtigung zur Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität

Vorlagen 14.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 18.06.2025, TOP 5.17

Anlage A

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Anlage A

1650 Zeichen

Anlage A zur V/0072/2025 
Kurzüberblick 
Erste Umbauphase: Ertüchtigung der Kreuzung „Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Straße“ für die 
Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität. Im Zuge der Maßnahme werden Signal- und 
Querschnittsanpassungen vorgenommen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Aufwertung der Kreuzung zur Förderung des Umweltverbunds“  
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2027 umgesetzt werden.  
Für die Maßnahme entstehen der Stadt Münster voraussichtlich keine Kosten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Berichtsvorlage

9166 Zeichen

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V/0072/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Kreuzung Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. 
Erste Umbauphase: Ertüchtigung zur Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Ausgangssituation 
 
Als Bedingung für die Realisierung des Baugebiets gemäß Bebauungsplan Nr. 595 I „Angelmodde – 
Albersloher Weg/Hiltruper Straße“ forderte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen 
(Straßen.NRW) als Straßenbaulastträger im Rahmen des Beteiligungsverfa hrens zum Bebauungs-
plan eine verkehrstechnische Ertüchtigung des an das Baugebiet grenzenden Knotenpunktes Albers-
loher Weg / Osttor / Hiltruper Straße (vgl. V/0236/2021). Dies wurde im Rahmen einer Planungsver-
einbarung zwischen der Stadt Münster und Straßen.NRW vertraglich vereinbart.  
 
Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts wurde gutachterlich überprüft und bereits im heutigen Be-
stand als unzureichend bewertet. Der Ausbaubedarf wird somit nicht erst durch das entstehende 
Baugebiet (B-Plan 595) ausgelöst, sondern besteht auch unabhängig davon.  Weiterhin wurde der 
Knotenpunkt durch die Unfallkommission im Jahr 2025 als Unfallhäufungsstelle eingestuft. Aus den 
genannten Gründen sind Anpassungen des Knotenpunkts und eine Überarbeitung des  Lichtsignal-
programms auch unabhängig vom Baugebiet, zur Erreichung eines leistungsfähigen Verkehrsablaufs 
und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden notwendig.  
 
Basierend auf den Ergebnissen der verkehrstechnischen Untersuchung wurde das Lichtsignalpro-
gramm gemeinsam mit Straßen.NRW berechnet, welches mit der beigefügten Planung (Anlage 1) 
korrespondiert. 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
16.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kappler 
Telefon: 492-6657 
Kappler@stadt-muenster.de

- 2 - 
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Zweiphasiges Verfahren zur Verbesserung der Verkehrsqualität 
 
Der Knotenpunkt Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. wird in Kooperation mit Straßen.NRW vollum-
fänglich umgebaut, um eine umfassende Optimierung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilneh-
menden auf dem wichtigsten südöstlichen Stadtzugang zu erreichen. Für den Umbau müssen jedoch 
umfangreiche Verfahren zur Planungsrechtschaffung durchgeführt sowie an mehreren Stellen auch 
Grunderwerb getätigt werden.  
 
Aufgrund dieser Ausgangssituation und den damit verbundenen zeitlichen Planungs - und Umset-
zungszeiträumen für einen Vollumbau des Knotenpunkts, schlägt die Stadt Münster ein zweistufiges 
Vorgehen in Zusammenarbeit mit Straßen.NRW als zuständigem Baulastträger für den Knotenpunkt 
vor. Zunächst sollen in einer ersten Phase bestandorientierte Optimierungen durchgeführt werden, für 
die nach Prüfung kein separates Planungsrecht und auch kein Grunderwerb erforderlich ist. Ziel die-
ser ersten Umbauphase ist es, eine für den Status quo ausreichende Verkehrsqualität zu erreichen 
und kurzfristig einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Die Planungen für diese Maßnahmen 
ist bereits in fortgeschrittener Bearbeitung. Die Stadt Münster steht hierbei im engen Kontakt mit 
Straßen.NRW und setzt sich verstärkt für die zeitnahe Realisierung dieser ersten Phase ein. 
 
Parallel zur baulichen Ertüchtigung des Knotenpunktes im Rahmen der ersten Umbauphase wird fort-
laufend die Schaffung der planrechtlichen Voraussetzungen für die „zweite Umbauphase“ vorange-
trieben. Diese zweite Umbauphase hat den zukunftsorientierten  Vollumbau der Kreuzung zum Ziel, 
um vor dem Hintergrund der zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen in Gremmendorf und Angel-
modde sowie den damit verbundenen, verkehrlichen Anforderungen eine signifikante Verbesserung 
der Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmenden zu erreichen. 
 
Zum besseren Verständnis werden die beid en Umbauphasen im Folgenden detailliert dargestellt. 
Ergänzend sei hier auch auf die übergeordnete Vorlage V/0040/2025 verwiesen. 
 
 
Erste Umbauphase: Ertüchtigung zur Erreichung einer ausreichenden Verkehrsqualität 
 
Die erste Umbauphase beinhaltet die bauliche Sanierung der Verkehrsflächen durch Straßen.NRW, 
sowie die punktuelle Erweiterung der Verkehrsflächen im nördlichen  Knotenpunktarm Albersloher 
Weg und westlichen Knotenpunktarm Hiltruper Straße. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im 
Osttor wird ebenfalls angestrebt. Ob dieser Ausbau bereits in der ersten Phase stattfinden kann wird 
aktuell von Straßen.NRW geprüft.  
Im nördlichen Knotenpunktarm Albersloher Weg wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit in 
stadtauswärtiger Fahrtrichtung ein sepa rierter Rechtsabbiegestreifen eingerichtet. Dafür wird die 
Fahrbahn des Albersloher Wegs in diesem Bereich auf einer Länge von etwa 45 Metern verbreitert 
und der Lichtsignalmast im Knotenpunkt geringfügig versetzt. 
Im Knotenpunktarm Hiltruper Straße wird das Flächenpotenzial des bestehenden, überbreiten Fahr-
streifens sowie der nicht benötigten, südlichen Nebenanlage genutzt, um eine vollständig zweistreifi-
ge Knotenpunktszufahrt herzustellen. Die derzeit ins Leere führende, südliche Nebenanlage wird zu-
rückgebaut und der gewonnene Raum der  Fahrbahn zugeschlagen. Die verkehrliche Funktion des 
südlichen Gehweges übernimmt zukünftig die Parallelerschließung innerhalb des angrenzenden neu-
en Baugebiets. Zudem wird der Sicherheitstrennstreifen am nördlichen Geh-/Radweg auf das Regel-
maß von 0,75 m reduziert, um zusätzliche Flächenpotenziale zu aktivieren.

- 3 - 
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Alle Maßnahmen im Knotenpunktarm Hiltruper Straße befinden sich im Kronen - und Wurzelbereich 
zahlreicher Bestandsbäume, weshalb in diesem Bereich unter Bea chtung der Baumschutzsatzung 
eine dendrologische Fachbegleitung notwendig ist. Erforderliche Eingriffe in den Wurzelbereich der 
Bäume werden im Rahmen der noch durchzuführenden Baugrunduntersuchungen ermittelt und be-
wertet. Erst danach kann über den angest rebten Erhalt der Bäume abschließend entschieden wer-
den. Bei einer erforderlichen Entnahme von Bäumen werden die nach Baumschutzsatzung erforderli-
chen Ersatzpflanzungen nach Möglichkeit im Bauumfeld realisiert. 
 
Aufgrund der starken Verkehrsbelastung muss das anfallende Regenwasser gem. „Anforderungen an 
die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001 2104 – vom 26.5.2004; „Trenner-
lass NRW“) einer Behandlung zugeführt werden. In den Bereichen, in denen das nicht über die beleb-
te Bodenzone der vorhandenen Gräben sichergestellt werden kann, wird das Regenwasser zukünftig 
gesammelt und in die Behandlungsanlagen im Kaiserbusch oder im Baugebiet Angelmodde-Süd ein-
geleitet. 
 
Für die gesamten Maßnahmen der ersten Umbauphase ist kein zusätzlicher Grunderwerb notwendig. 
 
 
Zweite Umbauphase: Vollumbau für eine signifikante Verbesserung für alle Verkehrsteilneh-
menden 
 
In einer zweiten Phase soll die Kreuzung Alb ersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str. zur qualitativen Auf-
wertung der Nebenanlagen im Veloroutenstandard umfangreich umgebaut werden. In dem Zuge soll 
die Verkehrsqualität sowie die Verkehrssicherheit maßgeblich verbessert und eine langfristige bauli-
che Lösung für den Kreuzungspunkt hergestellt werden. Der Vollumbau kann entweder als Kreisver-
kehr oder als lichtsignalisierte Kreuzung erfolgen. Details zum weiteren Vorgehen sowie erste Skiz-
zen der beiden Möglichkeiten können der Vorlage V/0040/2025 entnommen werden. 
 
Für die zweite Phase müssen umfangreiche Verfahren zur Planungsrechtschaffung durchgeführt so-
wie an mehreren Stellen  Grunderwerb getätigt werden. Aufgrund dieser Ausgangssituation und den 
damit verbundenen zeitlichen Planungs- und Umsetzungszeiträumen soll zunächst die erste Umbau-
phase realisiert werden. 
 
 
Ausblick und Fazit 
 
Die Abstimmungen zur ersten Umbauphase zwischen der Stadt Münster und Straßen.NRW  stehen 
kurz vor dem Abschluss. Die entstehenden Baukosten werden vollständig von Straßen.NRW übe r-
nommen. Der Zeitraum der Baumaßnahmen wird mit den weiteren Arbeiten im und um den Alberslo-
her Weg (siehe V/0040/2025 und V/0267/2025) koordiniert. 
 
Zusammengefasst wird die gutachterlich bestätigte notwendige Verbesserung der Verkehrsqualität 
des Knotenpunkts Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße  in einem zweiphasigen Verfahren er-
reicht. Zunächst wird über die Ertüchtigung im Rahmen der ersten Umbauphase eine ausreichende 
Verkehrsqualität hergestellt, bevor in einer zweiten Phase ein Vollausbau zur signifikanten Verbesse-
rung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsträger führt.  
 
Die Politik und die Öffentlichkeit werden fortlaufend umfassend über alle Ergebnisse und die Planun-
gen informiert.

- 4 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan

Anlage 1 Lageplan

1676 Zeichen

W
W
W
W
WW
W
GGGGGG
Gas
W
WW
L 586
L 586
L 885
Albersloher Weg
Osttor
Induktion
Senke
Induktion
n.m.n.m.
n.m.
n.m.
n.m.
InduktionInduktion
InduktionInduktionInduktion
Induktion
Induktion
Induktion
Induktion
n.m.n.m.
n.m.n.m.Grünfläche
GrünflächeRasengitterstein
Hecke
Parken verboten
0.65,0.6,0.3
Ende
Tempo 70
Straßennamen
70
Hinweise Wasserschieber
70km/h
Geh- und Radweg
Wegweiser Radwegrechts vorbeifahren und Warnbarke
rechts vorbeifahren und Warnbarke
Bake
Bake
187
19021768
187
188194
189
543544 1525
1328
1331
1663
133213341336
1337
1335
1523
1415
1333
1310
1311
194
71
75
76
623625
722
97
5 13113
1
9
7
3,253,253,253,251,24
Albersloher Weg
Schild versetzen
K 37Hiltruper Straße
SeparierungLinksabbieger
0,753,253,253,25
1,87
2,60
ca. 50 m
2,14
ca. 45 m
vorgeschlagenerStandort LSA
0,86
SeparierungLinksabbieger
vorh. Leitpfostenversetzten
vorh. Leitpfostenversetzten
250/300
Lage mit
genauer Ltg.-Verlauf unbekannt!
Suchgerät ermittelt!
GGG/ST
genauer Ltg.-Verlauf unbekannt!
1965/2005
genauer Ltg-Verlauf unbekannt!
genauer Ltg.-Verlauf unbekannt!
1961/19781978/1961
Lage mit Suchgerät ermittelt!
Spülbohrverfahren
Spülbohrverfahren
städtisches Rohr
I
I
HAS 1,2m tief
F
VS
SeparierungLinks- undRechtsabbieger
Alle Induktionsschleifen undMasten mit entsprechendenSignalgebern werden in derAusführungsplanung geprüft
Umfang derSanierungsmaßnahmen werdenim weiteren Planungsverlaufdurch Straßen.NRW geprüft
Plot 12.05.2025
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
11250Mai 2025KapplerMai 2025KapplerKP Albersloher Weg/Osttor/Hiltruper Str.Fahrspuranpassungen im Albersloher Wegund in der Hiltruper Str.

Beratungsverlauf (3)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.17 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hiltruper Straße
  • Albersloher Weg
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0072/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2025
Erstellt
12.02.2025 08:56