Mandari Insight

AN/0076/2025

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bürger*inneneingabe Herkulesstraße endlich umsetzen

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 21.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2025, TOP 8.10

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

9987 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0076/2025
Stand: 10.08.2026 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bürger*inneneingabe Herkulesstraße 
endlich umsetzen 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen auf der Herkulesstraße umzusetzen: 
1. Die Herkulesstraße wird für den Radverkehr als Fahrradstraße gemäß des Radver-
kehrskonzeptes Ehrenfeld in beide Richtungen geöffnet. 
2. Die Verwaltung führt eine Verkehrszählung durch und stellt die Ergebnisse der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld vor. Bei ausreichend geringen Ziel-/Quellverkehren und einer 
Nicht-Behinderung der anliegenden Wirtschaftsbetriebe wird die Herkulesstraße wie 
vom Petenten angeregt für den Durchgangsverkehr abgepollert, wobei Müllabfuhr und 
Rettungsfahrzeuge die Poller bei Bedarf entfernen können sollen. Für den Ziel-/Quell-
verkehr wird die bestehende Einbahnstraßenregelung aufgehoben, so dass der – vo-
raussichtlich seltene Begegnungsverkehr möglich wird. Wenn nötig wird ein Verkehrs-
beruhigter Bereich angeordnet. 
3. Bei einer zukünftigen Sanierung der Straße sollte der Bordstein auf der gesamten 
Länge abgesenkt werden. 
4. Mit dem Studierendenwerk und dem Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt wird abge-
stimmt, wann das geplante Wohnheim an der Jennerstraße fertig gestellt werden soll, 
wie viele Personen im geplanten Wohngebäude wohnen können und mit welchem V er-
kehr dadurch zu rechnen ist. Eine öffentliche Fuß-/Radwegeverbindung von der Jen-
nerstraße zur Fritz-V oigts-Straße und die Möglichkeit einer Quartiersgarage sind zu 
prüfen. 
Die Ergebnisse der Verkehrszählung und der Abstimmung mit dem Stadtplanungs- und Bau-
aufsichtsamt werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt, um gezielt mit weiteren Maß-
nahmen darauf reagieren zu können 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1:

2 
 
Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten und anderer Projektbearbeitungen konnte die Pla-
nung der Fahrradstraße bisher noch nicht begonnen werden. Die Öffnung der Einbahnstraße 
ist nach Abstimmung mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus den dargestellten Gründen zu-
rückgestellt und nicht weiterverfolgt worden.  
Darüber hinaus ist eine gleichzeitige Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs und einer 
Fahrradstraße straßenverkehrsrechtlich nicht möglich. 
Zu Punkt 2:  
Die Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld weist im Abschnitt zwischen Liebigstraße und Lukas-
straße einen typischen Charakter einer Stadtstraße mit baulich abgegrenzten Nutzungen wie 
der Fahrbahn, dem Gehweg und Stellplätzen auf. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (3,32 
m) ist dieser Abschnitt in Form einer Einbahnstraße geregelt. 
Für das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereiches wären bauliche Umgestaltungen mit 
einem niveaugleichen Ausbau erforderlich. Die Anordnung einer Kombination aus einem ver-
kehrsberuhigten Bereich und einer Fahrradstraße ist straßenverkehrs-rechtlich nicht möglich.  
Die Verkehrserhebungen ergeben, dass im September 2022 von 6-19 Uhr 255 Kfz von der 
Liebigstraße in die Herkulesstraße eingebogen sind. Grundsätzlich ist das Verkehrsaufkom-
men als sehr gering zu bewerten. Die Durchgangsverkehrszählung aus September 2022 hat 
einen Durchgangsverkehrsanteil von bis zu 90 % ergeben, absolut betrachtet bis zu 32 Kfz in 
der Spitzenstunde, der das maximale Verkehrsaufkommen am Tag darstellt. Trotz der hohen 
prozentualen Quote stellt die absolute Zahl aus Sicht der Verwaltung keinen Handlungsbedarf 
für diese Erschließungsstraße dar und wird als gering und unauffällig bewertet. Als Anlieger-
straße ist die Herkulesstraße geeignet, diese geringen Verkehrsmengen verträglich abzuwi-
ckeln.  
Grundsätzlich ist ein Begegnungsverkehr auf der Herkulesstraße im Abschnitt zwischen Lie-
bigstraße und Lukasstraße bei einem gewünschten Zweirichtungsverkehr aufgrund des be-
grenzten Straßenquerschnittes von 3,32 m nicht möglich. Ein Ausweichen des motorisierten 
Individualverkehrs auf den Gehweg ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. 
Bei einem niveaugleichen Ausbau der Straße wäre ein Ausweichen nur punktuell möglich, so-
fern der ruhende Verkehr dies ermöglicht. Sofern Fahrzeuge am Straßenrand parken, ist ein 
Vorbeikommen im Begegnungsfall zwei aneinander vorbeifahrender Pkw selbst bei einem ni-
veaugleichen Ausbau nicht möglich. Ein Vorbeikommen an einem Rettungswagen oder Müll-
fahrzeug wäre zudem im Begegnungsfall mit einem Pkw ebenfalls nicht möglich. Aufgrund der 
Autowerkstatt auf der Herkulesstraße ist zudem mit größeren Kfz, wie z.B. für Anlieferungs-
fahrten, zu rechnen, die ein Begegnen darüber hinaus erschweren. Ein Begegnungsfall bei 
einem gewünschten Zweirichtungsverkehr zwischen Pkw und Feuerwehr oder Rettungswagen 
würde darüber hinaus im Einsatzfall zu einer längeren Anfahrt führen. 
Ein Rückwärtsfahren im Begegnungsfall ist nicht verkehrssicher, zumal dann rückwärts auf 
den Gegenverkehr der angrenzenden verkehrsstärkeren Liebigstraße gefahren werden 
müsste. Ein Zurücksetzen im Begegnungsfall ist aufgrund der langen Strecke des betroffenen 
Teil-abschnittes und nicht gewährleisteten Ausweichmöglichkeiten aus Verkehrssicherheits-
gründen abzulehnen. Das vorgeschlagene Wenden im Einmündungsbereich Herkules-
straße/Jennerstraße stellt aufgrund der Verkehrssicherheit ebenfalls keine Alternative dar.  
Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen geprüft. Die Drehung einer Einbahnstraße würde 
nicht für alle BürgerInnen eine Optimierung darstellen und wird nach Abwägung hinsichtlich 
der geringen Verkehrsmengen nicht weiterverfolgt. 
Eine Unterbindung einer Fahrbeziehung durch eine Abpollerung stellt generell einen großen 
Eingriff auf den Verkehr im Umfeld dar und ist aus den oben genannten Gründen aus ver-
kehrsplanerischer Sicht nicht zu empfehlen.  
Der heutige Einrichtungsverkehr muss daher beibehalten werden. Diese Gründe wurden be-
reits im Rahmen der Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am

3 
 
10.09.2018 unter TOP 8.2 (AN/0991/2018) und des vorhergehenden Ortstermins bereits kom-
muniziert und bleiben unverändert. 
Zu Punkt 3:  
Im Zuge einer möglichen Sanierung der Fahrbahn wird geprüft, ob eine Absenkung des Bord-
steins auf der gesamten Länge erfolgen kann.  
Zu Punkt 4:  
Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden internen und externen Akteuren ergeben sich fol-
gende Sachstände: 
Stellungnahme Studierendenwerk: 
Der Erbbaurechtsvertrag wurde im Oktober 2025 beurkundet. Von Seite der Stadt Köln wird 
eine Bauverpflichtungsfrist von 5,5 Jahren nach Beurkundung mitgetragen. Die nachfolgenden 
Planungen gelten unter Vorbehalt. Vorgesehen ist eine Fertigstellungtermin etwa im zweiten 
Quartal 2031. Das Kölner Studierendenwerk hat ein großes Interesse daran, die Fertigstellung 
früher zu realisieren. Allerdings steht dies im Zusammenhang mit Abläufen, die nur bedingt 
seitens des Studierendenwerks beeinflusst werden können. 
Für das Grundstück wurde bereits ein städtebauliches Konzept erstellt. Dieses sieht eine An-
zahl von ca. 258 Bettplätzen vor. Für die Beurteilung des Verkehrs wird das Studierendenwerk 
ein Verkehrskonzept erstellen lassen.  
Im Rahmen dieser ausstehenden Verkehrsuntersuchung sollen im Zuge der Erstellung der 
Bauantragsunterlagen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden: 
• Verkehrsaufkommen  
• öffentliche Fuß-/Radwegeverbindung von der Jennerstraße zur Fritz-Voigts-Straße 
• Prüfung einer Quartiersgarage  
 
Stellungnahme Stadtplanungsamt & Wohnungsbauleitstelle: 
Der städtische Austausch und die städtischen Abstimmungen mit dem Studierendenwerk lief 
federführend über die Wohnungsbauleitstelle der Stadt Köln. Die Begleitung des Vorhabens 
durch die Wohnungsbauleitstelle endete im Jahre 2022.  
 
Stellungnahme Bauaufsichtsamt: 
Das Bauaufsichtsamt hat nur die Funktion der gesetzlichen unteren staatlichen Bauaufsichts-
behörde inne. Damit ist das Bauaufsichtsamt nur Prüfbehörde zu einem, allein von außen zu 
erstellenden und im Detail zu disponierenden, Vorhabenantrag. Gerade deshalb ist gesetzlich 
vorgegeben, dass Planungen etc. gerade nicht vom Bauaufsichtsamt als Behörde zu initiie-
ren/erarbeiten o.ä. ist, sondern allein Angehörigen des sog. freien Marktes (Architektenschaft) 
überlassen ist.  
Es liegt kein Vorhabenantrag für ein Wohnheim an der Jennerstraße im Bauaufsichtsamt vor. 
Daher kann es keine Abstimmung des Bauaufsichtsamts mit dem Studierendenwerk nun ge-
ben.  
Selbst wenn es einen Vorhabenantrag im Bauaufsichtsamt gäbe, so darf nicht vom Bauauf-
sichtsamt geregelt/bestimmt werden, wann ein Gebäude fertig gestellt werden soll. Eine sol-
che Regelungsbefugnis hat das Bauaufsichtsamt als Behörde nicht, denn das „ob“ und „wann“

4 
 
einer Bauausführung und Fertigstellung (nach Erhalt einer Baugenehmigung) ist allein der 
Bauherrenschaft in der Dispositionsfreiheit in Ansehung des Art. 14 Grundgesetz überlassen. 
Selbst wenn es einen Vorhabenantrag im Bauaufsichtsamt gäbe, so kann mangels Rechts-
grundlage nicht vom Bauaufsichtsamt festgelegt werden, wie viele Personen im geplanten Ge-
bäude wohnen können. Baurechtlich werden Nutzungseinheiten nur zur Nutzungsart als sol-
ches vor Genehmigung geprüft/bewertet; nicht jedoch so tiefgehend, welche Anzahl von Per-
sonen sich in einer Nutzungseinheit aufhalten kann. 
Zu Punkt 5:  
Aus den oben genannten verkehrsplanerischen ablehnenden Gründen, einer bisher nicht de-
taillierten Planung und langer Umsetzungsphase zum Bauvorhaben Jennerstraße ist eine Vor-
stellung in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld derzeit nicht zielführend. 
Nächste Schritte: 
Zu Punkt 1.  Planung der Fahrradstraße  
Zu Punkt 2. Prüfung abgeschlossen  
Zu Punkt 3. Prüfung, ob eine Sanierung der Fahrbahn notwendig ist. 
Zu Punkt 4. Erstellung eines Verkehrskonzept seitens des Studierendenwerks  
Zu Punkt 5. derzeit erledigt  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
IV. Quartal 2027

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

3167 Zeichen

Herr 
Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
50825 Köln 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Stadt Köln 
50667 Köln 
 
 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0076/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bürger*inneneingabe 
Herkulesstraße endlich umsetzen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag für die Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 03.02.2025: 
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen auf der Herkulesstraße umzusetzen: 
1. Die Herkulesstraße wird für den Radverkehr als Fahrradstraße gemäß des 
Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld in beide Richtungen geöffnet. 
2. Die Verwaltung führt eine Verkehrszählung durch und stellt die Ergebnisse der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vor. Bei ausreichend geringen Ziel-
/Quellverkehren und einer Nicht-Behinderung der anliegenden 
Wirtschaftsbetriebe wird die Herkulesstraße wie vom Petenten angeregt für 
den Durchgangsverkehr abgepollert, wobei Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge 
die Poller bei Bedarf entfernen können sollen. Für den Ziel-/Quellverkehr wird 
die bestehende Einbahnstraßenregelung aufgehoben, so dass der – 
voraussichtlich seltene Begegnungsverkehr möglich wird. Wenn nötig wird ein 
Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. 
 GRÜNE Fraktion 
in der Bezirksvertretung 4 
Ehrenfeld 
Venloer Straße 419-421 
50825 Köln 
gruene-bv4@stadt-koeln.de

- 2 - 
3. Bei einer zukünftigen Sanierung der Straße sollte der Bordstein auf der 
gesamten Länge abgesenkt werden. 
4. Mit dem Studierendenwerk und dem Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt 
wird abgestimmt, wann das geplante Wohnheim an der Jennerstraße fertig 
gestellt werden soll, wie viele Personen im geplanten Wohngebäude wohnen 
können und mit welchem Verkehr dadurch zu rechnen ist. Eine öffentliche 
Fuß-/Radwegeverbindung von de r Jennerstraße zur Fritz-Voigts-Straße und 
die Möglichkeit einer Quartiersgarage sind zu prüfen. 
5. Die Ergebnisse der Verkehrszählung und der Abstimmung mit dem 
Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
vorgestellt, um gezielt mit weiteren Maßnahmen darauf reagieren zu können 
 
Begründung: 
Am 31. Mai 2021 hat die Bezirksvertretung eine Bürger*inneneingabe unter der Nummer 
AN/1112/2021 beschlossen. Dies wäre nach Auffassung der Verwaltung nur möglich 
gewesen, wenn an der Ecke Herkulesstraße/Liebigstraße ein Baum gefällt worden wäre - 
eine Maßnahme, die die BV ausdrücklich abgelehnt hatte. Aus diesem Grund wurde der 
Antrag nicht weiterverfolgt. Nun mussten wir jedoch feststellen, dass genau dieser Baum im 
Zuge der Sanierungsarbeiten am Autobahndeckel bereits gefällt wurde. Es ist völlig 
unverständlich, warum die Bezirksvertretung über diese Fällung nicht informiert wurde. In 
Anbetracht dieser neuen Situation sehen wir keinerlei Hinderungsgrund mehr, die oben 
genannten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Luise Themann   
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Herkulesstraße
  • Venloer Straße 419
  • Jennerstraße
  • Liebigstraße
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0076/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
21.01.2025
Erstellt
21.01.2025 08:24