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AN/1703/2021

Antrag der SPD-Fraktion "Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.27

Antrag SPD - Westhovener Aue Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen

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Sachstandsbericht BV (Stand 01.12.2021)

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Antrag SPD - Westhovener Aue Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen

1033 Zeichen

Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln
Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln
SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de
Köln-Porz, 15.08.2021
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021
hier:Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung,im Bereich der WesthovenerAue durch Hinweistafeln auf die Anleinpflicht fürHunde hinzuweisen.
Begründung:
Im Bereich der Westhovener Aue sind immer wieder Hundehalter*innenanzutreffen,die ihre Hunde im Bereich dort frei laufen lassen.Insbesondere größere Tiere rufenoftmals Unsicherheit bei Spaziergänger*innen hervor.Dabei befindet sich inunmittelbarer Nähe, zwischen dem Weidenweg und derStraße In der WesthovenerAue eine sehr große Freilauffläche für Hund.
Dr. Simon Bujanowski Bettina JureckFraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Sachstandsbericht BV (Stand 01.12.2021)

1355 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1703/2021 
 Stand: 01.12.2021 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen" 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss der BV, Hundebesitzer mit Schildern auf die Anleinpflicht hinzuweisen wird nicht um-
gesetzt.  
Jeder Hundehalter weiß, dass die Kölner Stadtordnung eine Anleinpflicht vorschreibt und dass es 
extra Hundefreilaufflächen gibt. Das Aufstellen von Schildern in einigen wenigen Grünflächen würde 
suggerieren, dass überall dort, wo keine Verbotsschilder stehen das „laufen lassen“ erlaubt ist – so 
wie beim Parken. 
Täglich kann man im Naturschutzgebiet Westhovener Aue beobachten, dass Hundehalter die Schil-
der mit den Hinweisen, dass u.a. die Wege nicht verlassen werden dürfen und dass Hunde anzulei-
nen sind ignoriert. Hundehalter haben regelrechte Trampelpfade ausgebildet. Das verstößt nicht nur 
gegen das Naturschutzrecht, es kann sogar gefährlich für Mensch und Hund werden, weil die Flächen 
bekanntermaßen nicht von Kampfmitteln geräumt worden sind. Die Warnschilder werden ignoriert. 
Nächste Schritte: 
Der Ordnungsdienst wird gebeten, häufiger Kontrollen vorzunehmen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.27 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weidenweg
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1703/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.08.2021
Erstellt
19.08.2021 17:53