AN/1703/2021
Antrag der SPD-Fraktion "Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen"
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Antrag SPD - Westhovener Aue Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen
1033 Zeichen
Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de Köln-Porz, 15.08.2021 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021 hier:Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung,im Bereich der WesthovenerAue durch Hinweistafeln auf die Anleinpflicht fürHunde hinzuweisen. Begründung: Im Bereich der Westhovener Aue sind immer wieder Hundehalter*innenanzutreffen,die ihre Hunde im Bereich dort frei laufen lassen.Insbesondere größere Tiere rufenoftmals Unsicherheit bei Spaziergänger*innen hervor.Dabei befindet sich inunmittelbarer Nähe, zwischen dem Weidenweg und derStraße In der WesthovenerAue eine sehr große Freilauffläche für Hund. Dr. Simon Bujanowski Bettina JureckFraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Sachstandsbericht BV (Stand 01.12.2021)
1355 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/02-7/0
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/1703/2021
Stand: 01.12.2021
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion "Hundebesitzer auf Anleinpflicht hinweisen"
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss der BV, Hundebesitzer mit Schildern auf die Anleinpflicht hinzuweisen wird nicht um-
gesetzt.
Jeder Hundehalter weiß, dass die Kölner Stadtordnung eine Anleinpflicht vorschreibt und dass es
extra Hundefreilaufflächen gibt. Das Aufstellen von Schildern in einigen wenigen Grünflächen würde
suggerieren, dass überall dort, wo keine Verbotsschilder stehen das „laufen lassen“ erlaubt ist – so
wie beim Parken.
Täglich kann man im Naturschutzgebiet Westhovener Aue beobachten, dass Hundehalter die Schil-
der mit den Hinweisen, dass u.a. die Wege nicht verlassen werden dürfen und dass Hunde anzulei-
nen sind ignoriert. Hundehalter haben regelrechte Trampelpfade ausgebildet. Das verstößt nicht nur
gegen das Naturschutzrecht, es kann sogar gefährlich für Mensch und Hund werden, weil die Flächen
bekanntermaßen nicht von Kampfmitteln geräumt worden sind. Die Warnschilder werden ignoriert.
Nächste Schritte:
Der Ordnungsdienst wird gebeten, häufiger Kontrollen vorzunehmen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weidenweg
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1703/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 19.08.2021 17:53