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4475/2021

Fahrplanwechsel 2022 - Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf sowie Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.5

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

14134 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4475/2021 
Freigabedatum 
 02.03.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrplanwechsel 2022 - Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf sowie Ausweitung der 
Betriebszeiten der Buslinie 143 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erschließung 
des Gewerbegebiets Marsdorf gemäß des in Vorlage 0540/2021 dargestellten Buskonzeptes 
nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen, auch falls eine Mitfinanzie-
rung durch die ansässigen Unternehmen nicht erreicht wird. Die Umsetzung erfolgt voraussicht-
lich im August 2022. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der KVB die Fahrgastentwicklung in den zwei 
Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten. Sofern der durchschnittliche 
Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienab-
schnitt zwischen Junkersdorf und Marsdorf beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenen-
falls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen 
Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 
3. Der Rat spricht sich darüber hinaus für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Aus-
weitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 und den damit verbundenen Anpassungen der Busli-
nien 136 und 148 aus. Die Umsetzung erfolgt zeitgleich mit der oben genannten Verlängerung 
der Buslinie 143 nach Marsdorf, voraussichtlich im August 2022. 
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderli-
chen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Corona-Pandemie zeitgerecht durchführen las-
sen.  
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 
143 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der aus beiden Maß-
nahmen entstehende zusätzliche Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 und 50.000 Euro 
für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH 
(SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im 
Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt 
führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und 
damit auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  Siehe Begründung€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 Maßnahmen zur Änderung des Busan-
gebotes im Kölner Westen beschlossen (vgl. TOP 10.17, Vorlagen-Nr. 0540/2021). Die Umsetzung 
soll hierbei in drei Stufen erfolgen. Die Linie 149 wurde in Stufe 1 bereits zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2021 modifiziert und erschließt seitdem auch Widdersdorf-Nord. In Stufe 2 soll u. a. die 
Linie 136 ab Hohenlind über das Stadtwaldviertel und Weiden Zentrum bis zum Gymnasium Zu-
sestraße in Lövenich verlängert werden. In Stufe 3 ist u. a. vorgesehen, die Linie 143 in das Gewer-
begebiet Marsdorf zu verlängern, sofern die Mitfinanzierung durch die ortsansässigen Unternehmen 
gewährleistet wird. 
 
Zu den Stufen 2 und 3 hat der Rat den Beschluss vom 24.06.2021 um zwei Prüfaufträge ergänzt. 
Diese lauten wie folgt:  
„[…] Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in der 2. Stufe das Krankenhaus Hohenlind auch 
sonntags über die Linie 136 angebunden werden kann, sofern der Bedarf gegeben ist. 
Darüber hinaus wird um Prüfung gebeten, ob in der 3. Stufe die Betriebszeiten der Buslinie 143 in das 
Gewerbegebiet Marsdorf bis 23 Uhr verlängert werden können, sofern der Bedarf gegeben ist.“

3 
In der vorliegenden Vorlage wird die Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 ins Gewerbege-
biet Marsdorf behandelt. Die sonntägliche Anbindung des Krankenhauses Hohenlind an Lövenich 
durch die Buslinie 136 wird separat in der Vorlage 4460/2021 behandelt. 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat darüber hinaus in der Sitzung am 13.09.2021 beschlossen, dass 
eine Verlängerung der Buslinie 143 von Marsdorf in das Gewerbegebiet Frechen Europaallee in Ab-
stimmung mit der Stadt Frechen geprüft werden soll (vgl. Vorlagen-Nr. AN/1826/2021). 
Die Verwaltung wird zusammen mit der KVB zunächst gemäß dem Beschluss des Rates vom 
24.06.2021 die Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf sicherstellen und die Fahrgastentwick-
lung entsprechend der nachfolgenden Erläuterungen beobachten, bevor Abstimmungsgespräche mit 
der Stadt Frechen zu einer möglichen Verlängerung aufgenommen werden. 
Erläuterungen zum Beschlussvorschlag 
Wie bereits in der Vorlage zum Fahrplanwechsel 2021 beschrieben, soll die Buslinie 143 – ergänzend 
zur Stadtbahnlinie 7 – das Gewerbegebiet Marsdorf erschließen (vgl. Vorlagen-Nr. 0540/2021, S.15 - 
17). 
Auf Basis der Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung aus 2019, die im Auftrag der Industrie- und Han-
delskammer zu Köln (IHK) unter Mithilfe der KVB durchgeführt wurde, haben Verwaltung und KVB ein 
Linienkonzept erarbeitet, welches in der o. g. Vorlage zum Fahrplanwechsel 2021 ausführlich be-
schrieben wird. Der geplante Linienweg ist in Abbildung 1 dargestellt. 
 
Abbildung 1: Stufe 3, Buserschließung Marsdorf 
Dabei wird für die Dauer eines empfohlenen, zweijährigen Pilotversuches weiterhin eine Kostentei-
lung mit den ansässigen Firmen angestrebt. Die Abstimmungen mit den ansässigen Firmen gestalten 
sich jedoch langwieriger als zunächst angenommen. 
Alternativ zur Mitfinanzierung durch die ansässigen Unternehmen bietet sich weiterhin die Möglich-
keit, dass die in der Vorlage 0540/2021 bezifferten Kosten in voller Höhe durch die KVB getragen 
werden. Die Kosten der KVB werden hierbei aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kern-
haushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt ab 2023 ff 
führen kann. Die entsprechenden Kosten wurden bereits in der Vorlage 0540/2021 benannt. 
Verwaltung und KVB gehen davon aus, dass durch die Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf

4 
durch die Buslinie 143 – wie bereits in der Vorlage 0540/2021 dargestellt – vergleichsweise geringe 
Erlöse erzielt werden. Der Kostendeckungsgrad dieser Buslinie wird im Vergleich zu anderen Busli-
nien sehr gering ausfallen. 
 
Die KVB wird weiterhin zusammen mit Verwaltung und der IHK das direkte Gespräch mit den ansäs-
sigen Unternehmen suchen und beispielsweise für eine Mitfinanzierung über Jobtickets werben. 
 
Verwaltung und KVB empfehlen aufgrund der vorherigen Darstellungen, die Erschließung des Ge-
werbegebiets Marsdorf zunächst versuchsweise herzustellen und die Fahrgastentwicklung in den 
zwei Jahren ab der Umsetzung zu beobachten. Sofern der durchschnittliche Besetzungsgrad in die-
sen zwei Jahren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen Junkersdorf 
und Marsdorf beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die 
Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal in diesem Fall einen 
Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 
Erläuterungen zur geplanten Ausweitung der Betriebszeiten 
Unabhängig von einer Mitfinanzierung der ansässigen Unternehmen zur Erschließung des Gewerbe-
gebietes Marsdorf haben Verwaltung und KVB die Ausweitung der Betriebszeiten der Linie 143 von 
montags bis samstags bis 23 Uhr geprüft. Auf Grundlage der Mitarbeiterbefragung von 2019 ist 
diese Ausweitung bedingt zu rechtfertigen. Aufgrund der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie und der 
damit vermehrten Inanspruchnahme von Home Office lässt sich der Bedarf einer Ausweitung derzeit 
mit aktuellen Zahlen nicht messen. 
 
Verwaltung und KVB empfehlen daher, die Betriebszeiten zunächst versuchsweise auszuweiten und 
die Fahrgastentwicklung entsprechend der zuvor genannten Ausführungen zu beobachten. 
Die versuchsweise Ausweitung der Betriebszeiten soll unmittelbar mit Umsetzung der bereits be-
schlossenen Verlängerung der Linie 143 nach Marsdorf, voraussichtlich im August 2022, erfolgen.  
 
Betriebszeiten und Takte 
Das Gewerbegebiet Marsdorf wird – unter Berücksichtigung der Ausweitung der Betriebszeiten – 
künftig mit der Linie 143 montags bis samstags bis ca. 23 Uhr mit allen Fahrten der Linie 143 be-
dient. Tagsüber findet im Wesentlichen eine Bedienung im 20-Minuten-Takt, abends dann im 30-
Minuten-Takt statt. Nach 23 Uhr und an Sonntagen wird das Gewerbegebiet Marsdorf nicht angefah-
ren.  
Mit dieser Verlängerung des Betriebes ist auch verbunden, dass sich der abendliche Übergang auf 
die Linie 148 sich hierbei ebenfalls von 22 Uhr auf 23 Uhr verschiebt. Die Linie 136 verkehrt analog 
dazu dann ebenfalls montags bis samstags bis 23 Uhr über Hohenlind hinaus. Ab 23 Uhr (anstelle 
22 Uhr) würde dann die Linie 148 den Abschnitt Junkersdorf – Weiden übernehmen. Sie bedient da-
bei die ab 23 Uhr nicht mehr bedienten Linienwege der Linien 136 und 143. Ab Weiden ersetzt sie die 
Linie 149 und fährt weiter bis Widdersdorf.  
Unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Köln die Vorlage 4460/2021 (Sonntägliche Bedie-
nung des Krankenhauses Hohenlind durch die Linie 136) zur Umsetzung beschließt, soll die Buslinie 
136 im Sinne eines nachvollziehbaren Fahrplanangebotes dann auch an Sonntagen bis 23 Uhr (an-
stelle 22 Uhr) bis Lövenich verkehren. Die dafür nötigen Aufwendungen sind in den nachfolgend 
aufgeführten Betriebskosten in Höhe von 21.000 Euro bzw. 50.000 Euro bereits inkludiert.  
Betriebskosten und Erlöse 
Unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Köln die Vorlage 4460/2021 zur Umsetzung be-
schließt, belaufen sich die betrieblichen Mehraufwendungen für die vorliegende Angebotsausweitung 
gegenüber den in der Vorlage 0540/2021 beschriebenen Verkehren im Jahr 2022 auf ca. 21.000 Eu-
ro und ab dem Jahr 2023 auf ca. 50.000 Euro pro Jahr. 
Sollte der Rat der Stadt Köln dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Vorlage 4460/2021 nicht 
folgen und sich gegen die Umsetzung aussprechen, würden sich die betrieblichen Mehraufwendun-
gen für die vorliegende Angebotsausweitung lediglich auf ca. 19.000 Euro im Jahr 2022 und auf ca. 
45.000 Euro ab dem Jahr 2023 pro Jahr belaufen.

5 
Die Kosten der KVB werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung 
im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt 
führen. 
Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen werden keine weiteren Einnahmen erwartet. 
Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) 
Für die Ausweitung der Betriebszeiten fallen keine zusätzlichen Infrastrukturkosten an. 
Finanzierung  
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 
in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
Im Folgenden sind die Kosten und erwarteten Erlöse zu den oben aufgeführten Einzelmaßnahmen 
zusammenfassend dargestellt: 
 
Stufe 3: Anbindung des Gewerbegebiets Marsdorf – hier: Ausweitung der Betriebszeiten: 
 Betriebskosten für Zeitraum August – Dez. 2022   ca. 21.000 Euro  
 Jährliche Betriebskosten ab 2023:   ca. 50.000 Euro  
 Zusätzliche Erlöse nach Entfaltung der Wirkung (ab 2025):  ca. 0 Euro pro Jahr 
 
Die Betriebskosten der KVB nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich ab 
2023 auf insgesamt ca. 50.000 Euro pro Jahr. 
 
Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 und 50.000 Euro für 2023 
ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgegli-
chen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch 
eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. 
 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. 
Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
Begründung der Dringlichkeit  
Für die im August 2022 vorgesehene Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund der noch durchzufüh-
renden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch im Mai 2022 und somit rund drei Mo-
nate vor der Umsetzung erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der not-
wendigen Prüfungen sowie der Einschränkungen in der Corona-Pandemie und der damit verbunde-
nen erschwerten Abstimmungsprozesse nicht möglich.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

2641 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4475/2021
Stand: 22.02.2023 
Sachstandsbericht  
Fahrplanwechsel 2022 - Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf sowie Ausweitung 
der Betriebszeiten der Buslinie 143 
Beschluss: 
 
1.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Er-
schließung des Gewerbegebiets Marsdorf gemäß des in Vorlage 0540/2021 dargestellten 
Buskonzeptes nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen, auch falls 
eine Mitfinanzierung durch die ansässigen Unternehmen nicht erreicht wird. Die Umsetzung 
erfolgt voraussichtlich im August 2022. 
2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der KVB die Fahrgastentwicklung in 
den zwei Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten. Sofern der 
durchschnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt 
auf dem Linienabschnitt zwischen Junkersdorf und Marsdorf beträgt, sollte das Angebot modi-
fiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremi-
en in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 
3.     Der Rat spricht sich darüber hinaus für die Umsetzung der in der Begründung dargeleg-
ten Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 und den damit verbundenen Anpassun-
gen der Buslinien 136 und 148 aus. Die Umsetzung erfolgt zeitgleich mit der oben genannten 
Verlängerung der Buslinie 143 nach Marsdorf, voraussichtlich im August 2022. 
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforder-
lichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Corona-Pandemie zeitgerecht durchführen 
lassen. 
4.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Ausweitung der Betriebszeiten der 
Buslinie 143 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der aus 
beiden Maßnahmen entstehende zusätzliche Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 
und 50.000 Euro für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadt-
werke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer 
Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an 
den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird je-
weils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 umgesetzt.

2 
 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beratungsverlauf (4)

07.03.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4475/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.03.2022
Erstellt
30.12.2021 13:45