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Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021 2177/2017

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3612/2017 vom 27.11.2017

Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3612/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021 2177/2017 In der Bezirksvertretungssitzung vom 11.09.2017 zu Punkt 12.4. zum Thema „Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021“ fragt Herr Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) nach, ob für die angemeldete Jugendeinrichtung im Häuschensweg in Bickendorf bereits konkrete Planungen vorliegen. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Im Rahmen des Ämterbeteiligungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 63475/01, Arbeitstitel: Häuschensweg in Köln – Bickendorf, meldete das Fachdezernat im September 2016 für das Gebiet mit geplanten 171 neuen Wohneinheiten Bedarf an sozialer Infrastruktur an. Dies waren eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung mit ca. 750qm Nutzfläche und ca. 700qm Außen- spielfläche, 900 qm Flächenbedarf für öffentliche Spielflächen (Berechnungsgrundlage laut Spiel- platzbedarfsplanung für Neubaugebiete: Einwohner im Neubaugebiet x 2qm) und eine Fläche für ein Jugendprojekt als überdachter Standort oder ein kleiner Bau für Jugendangebote im Neubaugebiet. Dabei wurde eine räumliche Nähe zum angemeldeten Spielflächenbedarf als wünschenswert ange- sehen. Nach Abwägungsentscheidung des Stadtplanungsamtes, so festgelegt im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor GAG, ist der Bau einer 4- gruppigen Kita geplant. Die geplanten Spielflächen und ein Jugendunterstand befinden sich nicht im Besitz der Stadt Köln. Eine öffentliche Nutzung konnte je- doch vertraglich gesichert werden. Der optional angedachte fest umbaute Raum für einen Jugendtreff konnte im Gesamtplanungskontext nicht berücksichtigt werden. Die Fertigstellung des Neubaugebietes ist für 2020 vorgesehen. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln benennt für den Stadtteil Bickendorf eine prognosti- zierte Zuwachsrate bei den 6- bis unter 21jährigen von mindestens 11% bis 2025. Aus diesem Grund besteht weiterhin Bedarf an dem Ausbau der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im südlich gelegenen Teil von Bickendorf und der Umsetzung eines Jugendtreffs in einem fest umbauten Raum.

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.11, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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