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3612/2017

Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021 2177/2017

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.12.2017, TOP 12.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2382 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3612/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
 
Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021 
2177/2017 
In der Bezirksvertretungssitzung vom 11.09.2017 zu Punkt 12.4. zum Thema „Handlungsbedarf zur 
Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021“ fragt Herr Bezirksvertreter Besser 
(Fraktion Die Linke) nach, ob für die angemeldete Jugendeinrichtung im Häuschensweg in Bickendorf 
bereits konkrete Planungen vorliegen. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
Im Rahmen des Ämterbeteiligungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 63475/01, 
Arbeitstitel: Häuschensweg in Köln – Bickendorf, meldete das Fachdezernat im September 2016 für 
das Gebiet mit geplanten 171 neuen Wohneinheiten Bedarf an sozialer Infrastruktur an. 
 
Dies waren eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung mit ca. 750qm Nutzfläche und ca. 700qm Außen-
spielfläche, 900 qm Flächenbedarf für öffentliche Spielflächen (Berechnungsgrundlage laut Spiel-
platzbedarfsplanung für Neubaugebiete: Einwohner im Neubaugebiet x 2qm) und eine Fläche für ein 
Jugendprojekt als überdachter Standort oder ein kleiner Bau für Jugendangebote im Neubaugebiet. 
Dabei wurde eine räumliche Nähe zum angemeldeten Spielflächenbedarf als wünschenswert ange-
sehen. 
 
Nach Abwägungsentscheidung des Stadtplanungsamtes, so festgelegt im städtebaulichen Vertrag mit 
dem Investor GAG, ist der Bau einer 4- gruppigen Kita geplant. Die geplanten Spielflächen und ein 
Jugendunterstand befinden sich nicht im Besitz der Stadt Köln. Eine öffentliche Nutzung konnte je-
doch vertraglich gesichert werden.  
Der optional angedachte fest umbaute Raum für einen Jugendtreff konnte im Gesamtplanungskontext 
nicht berücksichtigt werden.  
 
Die Fertigstellung des Neubaugebietes ist für 2020 vorgesehen. 
 
Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln benennt für den Stadtteil Bickendorf eine prognosti-
zierte Zuwachsrate bei den 6- bis unter 21jährigen von mindestens 11% bis 2025.  
Aus diesem Grund besteht weiterhin Bedarf an dem Ausbau der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im 
südlich gelegenen Teil von Bickendorf und der Umsetzung eines Jugendtreffs in einem fest umbauten 
Raum.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3612/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.11.2017
Erstellt
22.11.2017 07:46