1419/2023
Beantwortung der Caritas-Anfrage zur OZG-Umsetzung (JHA)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 28.04.2023 1419/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 02.05.2023 Beantwortung der Caritas-Anfrage zur OZG-Umsetzung (JHA) Herr Krücker stellt die nachfolgende Anfrage im Jugendhilfeausschuss: Gemäß dem im Jahre 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, bis zum Ende des laufenden Jahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Dies betrifft ca. 575 Verwaltungsleistungen aufgeteilt in 14 Themenfelder, wobei die Leistungserbringung vielfach auf kommunaler Ebene, also auch in der Verwaltung einer Stadt/Gemeinde, erfolgt. Verwaltungsportale sind einzelne Online-Plattformen im Internet, über die die Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Zugang zu den Leistungen erhalten. Eine dieser Plattformen, die sogenannte Sozialplattform, wird in NRW durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) entwickelt und soll kurzfristig an den Start gehen. Über diese Plattform werden 18+2 Sozialleistungen in den Themenfeldern Arbeit & Ruhe- stand, Familie & Kind, Gesundheit und Bildung angeboten. Als Träger in der freien Wohlfahrtspflege bringen wir uns als Caritas bereits auf Bundes- und Landesebene in die Diskussion zur Umsetzung des OZG ein. Hier vertreten wir zum einen aus unserer anwaltsc haftlichen Perspektive die Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen sind wir bei vielen Sozialleistungen als Träger auch direkt betroffen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Information zum aktuellen Stand der laufenden Aktivitä- ten und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Kölner Verwaltung, um mit Ihnen in einen Dialog zur Umsetzung vor Ort zu starten. Konkret bitten wir daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wo steht die Kommune in der Umsetzung des OZG? Welche Leistungen wurden bereits digitalisiert bzw. sind in Planung; inwieweit handelt es sich dabei um „Nachnutzungen“ oder um eigens für die Kommune entwickelte Leis- tungen? 2. Inwieweit ist die Anbindung der Kommune an die Sozialplattform des Landes geplant bzw. ggf. auch schon erfolgt? 3. Gibt es bereits Planungen und Zeitpläne, wie das Dreieck aus Bürger*innen, diversen Hilfs- und Beratungsangeboten (in öffentlicher sowie freier Trägerschaft) und den digi- talen Angeboten der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler sowie auf Landesebene zusammengeführt und ausgestaltet wird? 2 4. Was unternimmt die Kommune, damit alle Bürger*innen die Chance haben, (auch für die, für die der digitale Zugang unmöglich bleiben wird) alle Leistungen auch tatsäch- lich zu nutzen? 5. Gibt es üb er das OZG hinaus weitere Digitalisierungspläne/ -aktivitäten, die ggf. Aus- wirkungen auf die Träger von Hilfs- und Beratungsangeboten haben Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Zum Sachstand aktueller OZG-Umsetzung in der Stadtverwaltung wird auf die Mitteilungen 3806/2022 und 0674/2023 verwiesen. Für mehr als 100 Verwaltungsleistungen stehen eigens entwickelte Online-Formulare bzw. Plattformen über www.stadt-koeln.de, Wirtschaftsservice -Portal.NRW zur Verfügung. So kann beispielsweise der Wohnberechtigungsschein über ein Online-Formular ausgefüllt und an die Stadtverwaltung geschickt werden. Der Umtausch alter Führerscheine, Urkundenbestellungen oder auch Bewohnerparkausweise können über eigene Online-Tools beantragt werden. Mit dem Land NRW können Einzelvereinbarungen für die zentrale Nutzung der Online-Dienste für „Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter“ abgeschlossen werden. Hier fehlt es jedoch noch an konkreten Kostenangaben für die Nutzung seitens des Landes NRW, sodass die Verwaltung noch auf weitere Informationen wartet. Die Verwaltung prüft kontinuierlich, welche neuen Verwaltungsleistungen digitalisiert werden können, insbesondere Leistungen, die vom Onlinezugangsgesetz (OZG) erfasst sind. Dabei wägt sie im Einzelfall immer ab, ob es sinnvoll ist, auf die Bereitstellung neuer Online-Dienste im Rahmen der „Einer-für-Alle“ (EfA-) Dienstleistungen zu warten (= ein Bundesland entwi- ckelt eine Leistung und stellt sie anderen zur Verfügung) oder eigene Online-Dienstleistungen zu entwickeln. Die Verwaltung stellt hierbei die geplanten Roll-Out-Termine für die bereitge- stellten Online-Dienste, die voraussichtlichen Kosten für ihre Nachnutzung und ihre Nut- zer*innenfreundlichkeit der personellen Auslastung, den verfügbaren technischen Möglichkei- ten und den voraussichtlichen Kosten für eigene Entwicklung, Bereitstellung, Support und Updates von Online Dienstleistungen gegenüber. Zu 2. Das Land NRW hat verschiedene Leistungen über die Sozialplattform angekündigt, jedoch sind derzeit noch nicht verfügbar. Eine Übersicht der voraussichtlichen Start-Termine weiterer Online-Dienste auf der Sozialplattform („Go-Live“) ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung hat bereits die Nachnutzung für den Wohngeld-Antrag über die Sozialplattform vertraglich vereinbart. Die vom Land Schleswig-Holstein beauftragte Softwarefirma, die den Online-Dienst entwickelt hat, muss diesen noch an die Änderungen der Wohngeldreform an- passen. Bis zur erfolgten Anpassung kann der Online-Dienst derzeit noch nicht genutzt wer- den. Als Ersatz hat das Land NRW den alten Wohngeld-Antrag zur Verfügung gestellt. Die Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensun- terhalt prüfen wir derzeit intensiv auf Anwender*innenfreundlichkeit, technische Aspekte und – sobald bekannt – voraussichtliche Kosten. Zu 3. Planungen, die über die Umsetzung des OZG hinaus gehen sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Sollte das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung und Integration ein entsprechendes Forumsformat aufsetzen, wird die Stadtverwaltung prüfen, inwieweit eine Anbindung der städtischen Angebote sinnvoll erfolgen kann. 3 Zu 4. Die Verwaltung verfolgt bewusst einen Multikanalansatz. Alle digital verfügbaren Dienstleis- tungen sind weiterhin auch auf analogem Weg durch persönliche Vorsprache und schriftlich erreichbar. Zudem werden telefonisch weitere Informationen und bei Bedarf Hilfestellungen über die Behördennummer 115 angeboten. Darüber hinaus ermöglicht die Verwaltung über den Hotspot.koeln allen Kölner*innen einen kostenlosen Internetzugang, um beispielsweise Anträge mittels eines internetfähigen Smartphones oder eines Tablets online beantragen zu können. Zu 5. Die Verwaltung ist daran interessiert, die Träger von Hilfs- und Beratungsangeboten frühzeitig in weitere Digitalisierungspläne einzubinden. Konkrete weitere Maßnahmen sind derzeit nicht in Planung. Gez. Voigtsberger
Anlage 1 _Übersicht Roll-out-Termine Sozialplattform
28 Zeichen
Status der Antragsleistungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1419/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.04.2023
- Erstellt
- 27.04.2023 13:55