AN/1005/2020
Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln-Sürth
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Antrag nach § 3 (FDP BV2)
2272 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1005/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln-Sürth Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln -Sürth künstlerisch gestaltet werden kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durc h künstlerisch gestaltete Graffitis in Betracht ziehen. Begründung: Die an die Industriestraße in Köln -Sürth an das dortige Flüchtlingswohnheim grenzende meterhohe Lärmschutzwand ist durchgehend in einem matten Grauton gehalten. Auf der zur Industriestraße hin gerichteten Seite der Lärmschutzwand ist diese stellenweise durch wenig ansprechende Graffiti verunstaltet. Auf das anliegende Lichtbild wird verwiesen. Zur Aufwertung der Gestaltung der Lärmschutzwand möge die Verwaltung prüfen, inwieweit diese dauerhaft künstlerisch gestaltet werden kann. Dabei ist es wünschenswert, bei der Gestaltung die Bewohner des dortigen Flüchtlingswohnheims mit einzubeziehen. Denkbar wäre hier eine künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand durch Graffiti. Diese können in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln dabei unter Anleitung eines Künstlers durch die Bewohner des Flüchtlingswohnheims und Schüler der im Stadtbezirk Rodenkirchen ansässigen Schulen gestaltet werden. Die Finanzierung vermag dabei durch bezirksorientierte Mittel erfolgen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Daniel gez. Wolters
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
AN/1005/2020
Stand: 02.07.2024
Sachstandsbericht
Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der
Industriestraße in Köln-Sürth
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020
8.1.4 Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an
der Industriestraße in Köln-Sürth,
AN/1005/2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des Flüchtlingswohn-
heims auf der Innenseite an der Industriestraße in Köln-Sürth künstlerisch gestaltet werden
kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durch künstlerisch gestaltete Graffitis
in Betracht ziehen.
Sachstand 2020
Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern findet zu Zeit statt. Ein Konzept wird zeit-
nah eingereicht.
Sachstand 2021:
Das Konzept ist entwickelt und wird nach Wegfall der Pandemieeinschränkungen aller Vo-
raussicht nach im Sommer 2021 umgesetzt; siehe Mitt. BV 2 am 15.03.2021, 0505/2021.
siehe Beantwortung 1214/2022
Nach der Mitteilung der Verwaltung vom 15.03.2021, Vorlagennummer: 0505/2021, besteht
verwaltungsseitig die einstimmige Meinung, dass dieses Projekt einen Mehrwert für den Be-
zirk Rodenkirchen und den Stadtteil Sürth sowie die hiermit einhergehende Imageverbesse-
rung des Wohnumfelds bedeute. Dabei schließt dies auch die Beteiligung von Kindern und Ju-
gendlichen aus der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft und eines Kooperationspartners ein
künstlerisches Medium wie Graffiti mit ein.
Die konkrete Umsetzung dieses Projekts war dabei unter Beachtung des Pandemiegesche-
hens für den Sommer 2021 geplant.
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:
1) Zu welchem Zeitpunkt kann mit der vormals für den Sommer 2021 anvisierten Umsetzung
der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims gerechnet wer-
den?
2
2) Aus welchem Grunde wurde die für den Sommer 2021 konkret geplante Umsetzung der
Maßnahme bislang nicht angegangen?
3) Hat die Verwaltung bereits mit den möglichen Kooperationspartnern, z.B. KASA, SKM Köln
e.V., und den Kindern und Jugendlichen aus der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft Kontakt
aufgenommen? Falls dies nicht der Fall sein sollte, was sind hierfür die Gründe? Wie sieht
nunmehr die zeitliche Planung aus?
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:
Zu 2:
Aufgrund des Pandemiegeschehens im Sommer und Herbst 2021 und den damit verbunde-
nen Einschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung war ein Planungsprozess mit grö-
ßeren Gruppen von jungen Menschen nicht umsetzbar. Ein digitales Beteiligungsformat kam
für dieses Projekt nicht in Frage.
Des Weiteren standen in der Einrichtung für Geflüchtete an der Josef-Kallscheuer Straße im-
mer wieder Wohneinheiten unter Isolation.
Zu 3:
Es gibt bereits weitere Abstimmungen zwischen 51, 69, 56, der Initiative „Willkommen im
Rheinbogen“ e. V. sowie dem SKM Köln e. V. (Mittwochsmaler) und der Diakonie Michaels-
hoven als Träger des Wohnheims für Geflüchtete. Die Beteiligten werden nach den Osterfe-
rien einen Begehungstermin vor Ort vereinbaren. In Folge dessen werden eine Machbarkeits-
prüfung sowie eine Zuständigkeitszuordnung erfolgen. Zudem wird der Wunsch der Initiative
„Willkommen im Rheinbogen“ e. V. nach Verschönerung der Außenseite der Lärmschutzwand
geprüft.
Zu 1:
Unter den Beteiligten herrscht Einigkeit, dass eine realistische Umsetzung in den Sommermo-
naten 2023 erfolgen kann. Hier finden die zeitlichen Ressourcen der angrenzenden Einrich-
tungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, des SKM sowie die Abhängigkeit von den Wit-
terungsverhältnissen bereits Berücksichtigung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Siehe Mitteilung 0505/2021
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99380
Die BV 2 hat mit Beschluss 07.11.2022 Mittel in Höhe von 500 € zur Verfügung gestellt. Diese
reichen aber für Material und Künstler nicht aus. Es werden Sponsoren gesucht.
Nächste Schritte:
Mittel für die Umsetzung suchen
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
WV 03/2023
3
Sachstand 06/2024:
Aufgrund des regelmäßigen und teils langfristigen krankheitsbedingten Ausfalls der Bezirksju-
gendpflege in Rodenkirchen in den letzten zwei Jahren konnte das Vorhaben zur Gestaltung
der oben genannten Lärmschutzwand nicht finalisiert und abgeschlossen werden.
Eine überbrückende, personelle Kompensation aus dem Fachamt kann sich nur auf die origi-
näre Arbeit der Bezirksjugendpflege fokussieren. Weitere Personalressourcen stehen für das
Vorhaben leider nicht zur Verfügung.
Sobald die Personalstelle wieder langfristig besetzt ist, wird die Jugendverwaltung das Vorha-
ben erneut aufnehmen und in weitere Abstimmungsprozesse einsteigen.
Siehe 2110/2024 - Beantwortung der Anfrage AN/0412/2022 „Umsetzung der künstlerischen
Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln Sürth“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Industriestraße
- Hauptstraße 85
- Josef-Kallscheuer-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1005/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 17.08.2020 12:21