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AN/1005/2020

Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln-Sürth

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 17.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 8.1.4

Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2272 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1005/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der 
Industriestraße in Köln-Sürth 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der  
Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des 
Flüchtlingswohnheims an der Industriestraße in Köln -Sürth künstlerisch gestaltet werden 
kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durc h künstlerisch gestaltete 
Graffitis in Betracht ziehen.  
 
Begründung: 
Die an die Industriestraße in Köln -Sürth an das dortige Flüchtlingswohnheim grenzende 
meterhohe Lärmschutzwand ist durchgehend in einem matten Grauton gehalten. Auf der zur 
Industriestraße hin gerichteten Seite der Lärmschutzwand ist diese stellenweise durch wenig 
ansprechende Graffiti verunstaltet. Auf das anliegende Lichtbild wird verwiesen. Zur 
Aufwertung der Gestaltung der Lärmschutzwand möge die Verwaltung prüfen, inwieweit 
diese dauerhaft künstlerisch gestaltet werden kann. Dabei ist es wünschenswert, bei der 
Gestaltung die Bewohner des dortigen Flüchtlingswohnheims mit einzubeziehen. Denkbar 
wäre hier eine künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand durch Graffiti. Diese können 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Fraktionsbüro, Zimmer 115  
Hauptstraße 85  50996 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Hauptstr. 85  50996 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln  50667 Köln

dabei unter Anleitung eines Künstlers durch die Bewohner des Flüchtlingswohnheims und 
Schüler der im Stadtbezirk Rodenkirchen ansässigen Schulen gestaltet werden. Die 
Finanzierung vermag dabei durch bezirksorientierte Mittel erfolgen.  
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Daniel                gez. Wolters

Sachstandsbericht BV

5078 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1005/2020
Stand: 02.07.2024 
Sachstandsbericht  
Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an der 
Industriestraße in Köln-Sürth 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
 
8.1.4 Künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims an 
der Industriestraße in Köln-Sürth,  
AN/1005/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des Flüchtlingswohn-
heims auf der Innenseite an der Industriestraße in Köln-Sürth künstlerisch gestaltet werden 
kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durch künstlerisch gestaltete Graffitis 
in Betracht ziehen. 
 
Sachstand 2020 
Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern findet zu Zeit statt. Ein Konzept wird zeit-
nah eingereicht. 
 
Sachstand 2021: 
Das Konzept ist entwickelt und wird nach Wegfall der Pandemieeinschränkungen aller Vo-
raussicht nach im Sommer 2021 umgesetzt; siehe Mitt. BV 2 am 15.03.2021, 0505/2021. 
 
siehe Beantwortung 1214/2022 
Nach der Mitteilung der Verwaltung vom 15.03.2021, Vorlagennummer: 0505/2021, besteht 
verwaltungsseitig die einstimmige Meinung, dass dieses Projekt einen Mehrwert für den Be-
zirk Rodenkirchen und den Stadtteil Sürth sowie die hiermit einhergehende Imageverbesse-
rung des Wohnumfelds bedeute. Dabei schließt dies auch die Beteiligung von Kindern und Ju-
gendlichen aus der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft und eines Kooperationspartners ein 
künstlerisches Medium wie Graffiti mit ein.  
Die konkrete Umsetzung dieses Projekts war dabei unter Beachtung des Pandemiegesche-
hens für den Sommer 2021 geplant. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:  
 
1) Zu welchem Zeitpunkt kann mit der vormals für den Sommer 2021 anvisierten Umsetzung 
der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims gerechnet wer-
den?

2 
 
 
2) Aus welchem Grunde wurde die für den Sommer 2021 konkret geplante Umsetzung der 
Maßnahme bislang nicht angegangen?  
 
3) Hat die Verwaltung bereits mit den möglichen Kooperationspartnern, z.B. KASA, SKM Köln 
e.V., und den Kindern und Jugendlichen aus der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft Kontakt 
aufgenommen? Falls dies nicht der Fall sein sollte, was sind hierfür die Gründe? Wie sieht 
nunmehr die zeitliche Planung aus?  
 
 
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:  
 
Zu 2:  
Aufgrund des Pandemiegeschehens im Sommer und Herbst 2021 und den damit verbunde-
nen Einschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung war ein Planungsprozess mit grö-
ßeren Gruppen von jungen Menschen nicht umsetzbar. Ein digitales Beteiligungsformat kam 
für dieses Projekt nicht in Frage.  
Des Weiteren standen in der Einrichtung für Geflüchtete an der Josef-Kallscheuer Straße im-
mer wieder Wohneinheiten unter Isolation.  
 
Zu 3:  
Es gibt bereits weitere Abstimmungen zwischen 51, 69, 56, der Initiative „Willkommen im 
Rheinbogen“ e. V. sowie dem SKM Köln e. V. (Mittwochsmaler) und der Diakonie Michaels-
hoven als Träger des Wohnheims für Geflüchtete. Die Beteiligten werden nach den Osterfe-
rien einen Begehungstermin vor Ort vereinbaren. In Folge dessen werden eine Machbarkeits-
prüfung sowie eine Zuständigkeitszuordnung erfolgen. Zudem wird der Wunsch der Initiative 
„Willkommen im Rheinbogen“ e. V. nach Verschönerung der Außenseite der Lärmschutzwand 
geprüft.  
 
Zu 1:  
Unter den Beteiligten herrscht Einigkeit, dass eine realistische Umsetzung in den Sommermo-
naten 2023 erfolgen kann. Hier finden die zeitlichen Ressourcen der angrenzenden Einrich-
tungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, des SKM sowie die Abhängigkeit von den Wit-
terungsverhältnissen bereits Berücksichtigung.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Siehe Mitteilung 0505/2021  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=99380 
Die BV 2 hat mit Beschluss 07.11.2022 Mittel in Höhe von 500 € zur Verfügung gestellt. Diese 
reichen aber für Material und Künstler nicht aus. Es werden Sponsoren gesucht. 
 
Nächste Schritte: 
Mittel für die Umsetzung suchen 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
 
WV 03/2023

3 
 
 
Sachstand 06/2024:  
 
Aufgrund des regelmäßigen und teils langfristigen krankheitsbedingten Ausfalls der Bezirksju-
gendpflege in Rodenkirchen in den letzten zwei Jahren konnte das Vorhaben zur Gestaltung 
der oben genannten Lärmschutzwand nicht finalisiert und abgeschlossen werden.  
 
Eine überbrückende, personelle Kompensation aus dem Fachamt kann sich nur auf die origi-
näre Arbeit der Bezirksjugendpflege fokussieren. Weitere Personalressourcen stehen für das 
Vorhaben leider nicht zur Verfügung.  
 
Sobald die Personalstelle wieder langfristig besetzt ist, wird die Jugendverwaltung das Vorha-
ben erneut aufnehmen und in weitere Abstimmungsprozesse einsteigen.  
 
Siehe 2110/2024 - Beantwortung der Anfrage AN/0412/2022 „Umsetzung der künstlerischen 
Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln Sürth“

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Industriestraße
  • Hauptstraße 85
  • Josef-Kallscheuer-Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1005/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
17.08.2020
Erstellt
17.08.2020 12:21