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V/0665/2020

Vergabe eines Zuschusses zu einer privaten denkmalpflegerischen Maßnahme

Vorlagen 09.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.08.2020, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3090 Zeichen

V/0665/2020 
V/0665/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vergabe eines Zuschusses zu einer privaten denkmalpflegerischen Maßnahme 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zu der nachfolgend aufgeführten privaten denkmalpflegerischen Maßnahme wird folgender Zu-
schuss vergeben: 
 
Am Rüschhaus 81, Haus Rüschhaus             8.590,00 € 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 10.02 Denkmalschutz und Denkmal-
pflege 
2020 8.590,00  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020   
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
15.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Mennebröcker 
Telefon: 492-6145 
Mennebroecker@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0665/2020 
Begründung: 
 
   
  
 
Von 1745 bis 1749 errichtet der westfälische Barockbaumeister Johann Conrad Schlaun seinen 
Sommersitz auf Haus Rüschhaus. Von einzigartiger Konzeption und Wirkung ist das Ensemble aus 
adligem Wohnsitz, münsterländischen Bauernhaus, barocken Gartenanlagen und bäuerlichem Gräf-
tenhof. Schlaun verbindet hier auf geniale Weise die Sprache eines bäuerlichen Gräftenhofes mit 
barocker Schlossarchitektur.  
 
Auf der einen Seite entspricht das Haupthaus mit seinem Dielentor und der am Außenbau deutlich 
ablesbaren Unterteilung in Wohn- und Wirtschaftstrakt dem Typus des westfälischen Bauernhauses. 
Die beiden seitlich vorgelagerten, ehemals als Stall und Remise genutzten Gebäude unterstützen 
diesen Eindruck. Auf der anderen Seite drückt die Axialität und Symmetrie deutlich den Anspruch 
herrschaftlicher Repräsentation in der Barockzeit aus, der sich auch in der Gartenfassade zeigt. 
 
Die Annette von Droste Hülshoff-Stiftung hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Restaurie-
rungsmaßnahmen an den Fassaden durchgeführt. Alle originalen Fenster wurden komplett entlackt, 
danach Fehlstehlen sorgfältig ausgebessert. Als neuer Anstrich erfolgt ein Anstrich auf Leinölbasis, 
außen weiß deckend, innen als Lasur.  
 
Anstriche auf Leinölbasis entsprechen der originalen Behandlung, sind diffusionsoffen und pflege-
leicht. Langjährige Erfahrungen der Denkmalpflege belegen, dass dieser sehr materialverträgliche 
Anstrich ein natürlicher, ökologischer Schutz ist, der den langfristigen Erhalt der Substanz gewährleis-
tet. 
 
Nach Abschluss aller Arbeiten an den Fenstern stellte sich heraus, dass es denkmalpflegerisch sinn-
voll und notwendig ist, dass auch das Tennentor und die Stalltüren nach dem gleichen Prinzip behan-
delt werden. Hierzu fallen Kosten in Höhe von 28.634,00 € an. 
 
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die die Fensterrestaurierung bezuschusst hat, kann nicht auf-
stocken, da die Maßnahme abgeschlossen ist. 
 
Die denkmalpflegerisch erforderlichen Maßnahmen an den Toren des Tennengiebels sind insgesamt 
als denkmalpflegerischer Mehraufwand anzusetzen, der mit 30 % bezuschusst werden soll. Hieraus 
ergibt sich die Zuschusshöhe von 8.590,00 €. 
 
I. V. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1458 Zeichen

Anlage A zur V/0665/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Vergabe von einem Zuschuss zu einer privaten denkmal-
pflegerischen Maßnahme. Die Gelder sind im Städtischen Haushalt mit Komplementärmittel aus 
der Landesförderung für private denkmalpflegerische Maßnahmen vorhanden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit den Pauschalmitteln zu privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll der Mehraufwand, der durch 
denkmalpflegerische Auflagen/ Maßnahmen entsteht, für den Denkmaleigentümer finanziell redu-
ziert werden. 
Die Bürger und Denkmaleigentümer sind Hüter eines historischen Stadtbildes mit Identifikations-
charakter. Ziel ist der Erhalt des für Münster unverwechselbaren Stadtbildes mit seinen Denkmä-
lern. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 10.02 Bezeichnung der PG Denkmalschutz und Denkmal-
pflege 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rüschhaus 81

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Details

Aktenzeichen
V/0665/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37