V/0665/2020
Vergabe eines Zuschusses zu einer privaten denkmalpflegerischen Maßnahme
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Beschlussvorlage
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V/0665/2020 V/0665/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vergabe eines Zuschusses zu einer privaten denkmalpflegerischen Maßnahme Beratungsfolge 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zu der nachfolgend aufgeführten privaten denkmalpflegerischen Maßnahme wird folgender Zu- schuss vergeben: Am Rüschhaus 81, Haus Rüschhaus 8.590,00 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 10.02 Denkmalschutz und Denkmal- pflege 2020 8.590,00 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2020 Stadtplanungsamt 15.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Mennebröcker Telefon: 492-6145 Mennebroecker@stadt- muenster.de - 2 - V/0665/2020 Begründung: Von 1745 bis 1749 errichtet der westfälische Barockbaumeister Johann Conrad Schlaun seinen Sommersitz auf Haus Rüschhaus. Von einzigartiger Konzeption und Wirkung ist das Ensemble aus adligem Wohnsitz, münsterländischen Bauernhaus, barocken Gartenanlagen und bäuerlichem Gräf- tenhof. Schlaun verbindet hier auf geniale Weise die Sprache eines bäuerlichen Gräftenhofes mit barocker Schlossarchitektur. Auf der einen Seite entspricht das Haupthaus mit seinem Dielentor und der am Außenbau deutlich ablesbaren Unterteilung in Wohn- und Wirtschaftstrakt dem Typus des westfälischen Bauernhauses. Die beiden seitlich vorgelagerten, ehemals als Stall und Remise genutzten Gebäude unterstützen diesen Eindruck. Auf der anderen Seite drückt die Axialität und Symmetrie deutlich den Anspruch herrschaftlicher Repräsentation in der Barockzeit aus, der sich auch in der Gartenfassade zeigt. Die Annette von Droste Hülshoff-Stiftung hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Restaurie- rungsmaßnahmen an den Fassaden durchgeführt. Alle originalen Fenster wurden komplett entlackt, danach Fehlstehlen sorgfältig ausgebessert. Als neuer Anstrich erfolgt ein Anstrich auf Leinölbasis, außen weiß deckend, innen als Lasur. Anstriche auf Leinölbasis entsprechen der originalen Behandlung, sind diffusionsoffen und pflege- leicht. Langjährige Erfahrungen der Denkmalpflege belegen, dass dieser sehr materialverträgliche Anstrich ein natürlicher, ökologischer Schutz ist, der den langfristigen Erhalt der Substanz gewährleis- tet. Nach Abschluss aller Arbeiten an den Fenstern stellte sich heraus, dass es denkmalpflegerisch sinn- voll und notwendig ist, dass auch das Tennentor und die Stalltüren nach dem gleichen Prinzip behan- delt werden. Hierzu fallen Kosten in Höhe von 28.634,00 € an. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die die Fensterrestaurierung bezuschusst hat, kann nicht auf- stocken, da die Maßnahme abgeschlossen ist. Die denkmalpflegerisch erforderlichen Maßnahmen an den Toren des Tennengiebels sind insgesamt als denkmalpflegerischer Mehraufwand anzusetzen, der mit 30 % bezuschusst werden soll. Hieraus ergibt sich die Zuschusshöhe von 8.590,00 €. I. V. Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0665/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Vergabe von einem Zuschuss zu einer privaten denkmal- pflegerischen Maßnahme. Die Gelder sind im Städtischen Haushalt mit Komplementärmittel aus der Landesförderung für private denkmalpflegerische Maßnahmen vorhanden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit den Pauschalmitteln zu privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll der Mehraufwand, der durch denkmalpflegerische Auflagen/ Maßnahmen entsteht, für den Denkmaleigentümer finanziell redu- ziert werden. Die Bürger und Denkmaleigentümer sind Hüter eines historischen Stadtbildes mit Identifikations- charakter. Ziel ist der Erhalt des für Münster unverwechselbaren Stadtbildes mit seinen Denkmä- lern. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 10.02 Bezeichnung der PG Denkmalschutz und Denkmal- pflege Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Rüschhaus 81
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Details
- Aktenzeichen
- V/0665/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37