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1518/2019

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019, TOP 10.18

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2191 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1518/2019 
Freigabedatum 
10.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH 
im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 48.300 T€ an die Stadt Köln ausge-
schüttet wird. 
Die Vertreterin/ der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln 
GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Rat 21.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  vgl. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Nach dem vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 
31.12.2018 schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahres-
überschuss von  
rd. 77.142 T€ 
ab. 
Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt 
die Geschäftsführung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung in Höhe von 48.300 T€ vor-
zunehmen. Dieser Wert entspricht der im städtischen Haushalt 2019 eingeplanten Brutto-
Ausschüttung. 
Die übrigen 28.842 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK 
GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 
6.000 T€ vorzunehmen.

Beratungsverlauf (2)

20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2019 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1518/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.05.2019
Erstellt
29.04.2019 10:32