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Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1518/2019 vom 21.05.2019

Stand: Am 21.05.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1518/2019 Freigabedatum 10.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 48.300 T€ an die Stadt Köln ausge- schüttet wird. Die Vertreterin/ der Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 20.05.2019 Rat 21.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme vgl. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Nach dem vorliegenden Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 schließt die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahres- überschuss von rd. 77.142 T€ ab. Ausweislich des zusammengefassten Anhangs des Konzerns und der Stadtwerke Köln GmbH schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung in Höhe von 48.300 T€ vor- zunehmen. Dieser Wert entspricht der im städtischen Haushalt 2019 eingeplanten Brutto- Ausschüttung. Die übrigen 28.842 T€ sollen der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt werden. Die SWK GmbH plant aus diesen Mitteln u.a. eine Zuführung zur Kapitalrücklage der HGK AG in Höhe von 6.000 T€ vorzunehmen.

Beratungsverlauf

  1. 20.05.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.21, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 21.05.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.18, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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