Mandari Insight

AN/0227/2019

Weisungsbeschluss zur Nachbesetzung Geschäftsführung Stadtwerke Köln GmbH

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 14.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 3.1.10

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

1798 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2019 
 
AN/0227/2019 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2019 
 
Weisungsbeschluss zur Nachbesetzung Geschäftsführung Stadtwerke Köln GmbH 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14. Februar 2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
 
Die auf Veranlassung der Stadt Köln in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH 
(SWK) entsandten Vertreterinnen und Vertreter werden angewiesen:  
 
1. in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats, zu der für den 22.02.2019 um 
15:30 Uhr eingeladen ist, Frau Stefanie Haaks und Herrn Timo von Lepel 
nicht als Mitglieder der Geschäftsführung gemäß § 31 MitbestG in Verbindung 
mit § 84 AktG zu bestellen und keine Beschlussfassung über entsprechende 
Anstellungsverträge zu treffen,  
 
2. die übergangsweise Bestellung eines Prokuristen zum 2. Geschäftsführer der 
SWK um 6 Monate zu verlängern.  
 
Der Rat der Stadt Köln weist die von ihm entsandten Personen höchst vorsorglich da-
rauf hin, dass sie nach § 113 Abs. 1 S. 2 und 3 GO NRW an die Beschlüsse des Ra-
tes gebunden sind und ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederlegen mü s-
sen. 
 
 
Begründung und Dringlichkeit:

- 2 - 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Lino Hammer   gez. Ulrich Breite 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.02.2019 Rat
TOP 3.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0227/2019
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
14.02.2019
Erstellt
14.02.2019 15:07