AN/0227/2019
Weisungsbeschluss zur Nachbesetzung Geschäftsführung Stadtwerke Köln GmbH
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)
1798 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.02.2019 AN/0227/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2019 Weisungsbeschluss zur Nachbesetzung Geschäftsführung Stadtwerke Köln GmbH Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14. Februar 2019 aufzunehmen: Beschluss: Die auf Veranlassung der Stadt Köln in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) entsandten Vertreterinnen und Vertreter werden angewiesen: 1. in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats, zu der für den 22.02.2019 um 15:30 Uhr eingeladen ist, Frau Stefanie Haaks und Herrn Timo von Lepel nicht als Mitglieder der Geschäftsführung gemäß § 31 MitbestG in Verbindung mit § 84 AktG zu bestellen und keine Beschlussfassung über entsprechende Anstellungsverträge zu treffen, 2. die übergangsweise Bestellung eines Prokuristen zum 2. Geschäftsführer der SWK um 6 Monate zu verlängern. Der Rat der Stadt Köln weist die von ihm entsandten Personen höchst vorsorglich da- rauf hin, dass sie nach § 113 Abs. 1 S. 2 und 3 GO NRW an die Beschlüsse des Ra- tes gebunden sind und ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederlegen mü s- sen. Begründung und Dringlichkeit: - 2 - Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer gez. Ulrich Breite CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0227/2019
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
- Datum
- 14.02.2019
- Erstellt
- 14.02.2019 15:07