V/0931/2006
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen
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Beschlussvorlage
2775 Zeichen
V/0931/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte Beratungsfolge 05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der [Förderverein ]pg[ (Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit im Jugendzentrum im Paul- Gerhardt-Haus) erhält keinen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen. Über einen Zuschuss zur Benefiz-Gala am 25.11.2006 entscheidet die Bezi rksvertretung erneut, wenn ein tatsächlicher Fehlbetrag vom Förderverein nachgewiesen wird. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Der [Förderverein ]pg[ beantragt einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und einen Zuschuss zur Benefiz-Gala am 25.11.2006. Sinn und Zweck eines Fördervereins ist es, Mittel für die zu fördernde Einrichtung einzuwerben und zu akquirieren. In § 2 der Satzung für den [Förderverein ]pg[ heißt es entsprechend: „Zweck des Vereins ist die finanzielle Förderung der offenen Jugendarbeit im ]pg[, dem Jugend- zentrum im Paul-Gerhardt-Haus (Haus der Offenen Tür).“ Das Paul-Gerhardt-Haus erhält jährlich Zuschüsse in den Bereichen Personalkosten, Betriebskos- ten und Allgemeines Programm im Rahmen der Förderung der mobilen und offenen Kinder- und Jugendarbeit. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel ausgeschlossen, wenn von einer an deren städtischen Stelle für den gleichen Verwen- dungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. Vorlagen-Nr.: V/0931/2006 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492 60 41 E-Mail: lembecka@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0931/2006 Die Einzelveranstaltung, zu der ein Zuschuss beantragt wird (angegebener Fehlbetrag 850,00 €) wird als Benefiz-Gala bezeichnet. Die Intention einer Benefiz-Veranstaltung ist es, Erlöse für einen bestimmten Zweck, hier der Förderung für das ]pg[, zu erzielen, also gerade nicht mit einem Fehl- betrag abzuschließen. Insoweit hält die Verwaltung den ausgewiesenen Fehlbetrag für fragwürdig. Da die Mittel dem bereits oben dargestellten Zweck zugeführt werden sollen, kann es aus den o. g. Gründen auch nicht einen Zuschuss der Bezirksvertretung geben, um einen Erlös zu erzielen. Soll- te es aber wider Erwarten zu einem Fehlbetrag kommen, schlägt die Verwaltung vor, dann erneut über die Angelegenheit zu entscheiden. gez. Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0931/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37