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V/0931/2006

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen

Vorlage 07.11.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.12.2006, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2775 Zeichen

V/0931/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der [Förderverein ]pg[ (Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit im Jugendzentrum im Paul-
Gerhardt-Haus) erhält keinen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen. Über einen Zuschuss zur 
Benefiz-Gala am 25.11.2006 entscheidet die Bezi rksvertretung erneut, wenn ein tatsächlicher 
Fehlbetrag vom Förderverein nachgewiesen wird. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der [Förderverein ]pg[ beantragt einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und einen Zuschuss 
zur Benefiz-Gala am 25.11.2006. 
 
Sinn und Zweck eines Fördervereins ist es, Mittel für die zu fördernde Einrichtung einzuwerben 
und zu akquirieren. In § 2 der Satzung für den [Förderverein ]pg[ heißt es entsprechend: 
 
„Zweck des Vereins ist die finanzielle Förderung der offenen Jugendarbeit im ]pg[, dem Jugend-
zentrum im Paul-Gerhardt-Haus (Haus der Offenen Tür).“ 
 
Das Paul-Gerhardt-Haus erhält jährlich Zuschüsse in den Bereichen Personalkosten, Betriebskos-
ten und Allgemeines Programm im Rahmen der Förderung der mobilen und offenen Kinder- und 
Jugendarbeit. Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in 
der Regel ausgeschlossen, wenn von einer an deren städtischen Stelle für den gleichen Verwen-
dungszweck ein Zuschuss gewährt wird. Vom Antragsteller werden keine Gründe angegeben, die 
nach Einschätzung der Verwaltung eine Ausnahme von dieser Regelung rechtfertigen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0931/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Lembeck 
Ruf: 
492 60 41 
E-Mail: 
lembecka@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0931/2006 
 
Die Einzelveranstaltung, zu der ein Zuschuss beantragt wird (angegebener Fehlbetrag 850,00 €) 
wird als Benefiz-Gala bezeichnet. Die Intention einer Benefiz-Veranstaltung ist es, Erlöse für einen 
bestimmten Zweck, hier der Förderung für das ]pg[, zu erzielen, also gerade nicht mit einem Fehl-
betrag abzuschließen. Insoweit hält die Verwaltung den ausgewiesenen Fehlbetrag für fragwürdig. 
Da die Mittel dem bereits oben dargestellten Zweck zugeführt werden sollen, kann es aus den o. g. 
Gründen auch nicht einen Zuschuss der Bezirksvertretung geben, um einen Erlös zu erzielen. Soll-
te es aber wider Erwarten zu einem Fehlbetrag kommen, schlägt die Verwaltung vor, dann erneut 
über die Angelegenheit zu entscheiden. 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (1)

05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0931/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37