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V/0424/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und Integrationsrat)

Vorlagen 04.06.2013

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 03.07.2013, TOP 3.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4032 Zeichen

V/0424/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und Integrationsrat) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
03.07.2013 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass des Berichts 
 
Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie-
rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand-
lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: 
 
„Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards 
und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe-
schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan-
zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards 
vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu 
entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von 
diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht 
gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen 
Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte-
rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs-
dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge-
kostenberechnungen begründet werden. 
Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter 
Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die 
zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not-
wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ 
 
Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards 
und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli-
ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in 
welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs-
maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. 
Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun-
denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0424/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0424/2013 
 
 
Berichterstattung in den politischen Gremien 
 
Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den ASGAf und 
Integrationsrat relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte 
Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und 
Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. 
 
Aufbau des Berichts 
 
Der für den ASGAf und Integrationsrat relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage ent-
nommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen so-
wie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge-
stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab-
schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des 
Handlungsprogramms 2012 bis 2017

V-0424-2013_Anlage

8328 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0424/2013 
 
 
 
Bestandsaufnahme zu 
Standards und Richtlinien 
bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
 
 
Auszug für: 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
Integrationsrat 
 
 
 
 
 
Bestandsaufnahme durch: 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten  
______________________________________________________________________________ 
 1 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja. 
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
Nein. 
 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
Richtlinien über die baulichen Standards in Übergan gswohnheimen für Flüchtlinge der 
Stadt Münster (Stand: 14.09.2001) 
 
A) Bauliche Ausführungen / örtliche Lage 
1. Für die Nutzung als Übergangswohnheime kommen nu r Gebäude in Betracht, die 
zur wohnungsmäßigen Unterbringung geeignet sind und  sich baugestalterisch in 
Form, Geschossigkeit, Material und Farbe in die näh ere Umgebung einfügen. Es 
gelten die bauaufsichtlichen, gesundheits- und bran dschutztechnischen 
Vorschriften. Jede Wohneinheit ist mit Notrufeinric htungen zur Polizei und zur 
Feuerwehr auszustatten. 
2. Pro Übergangseinrichtung sollen ca. 50 Personen untergebracht werden. Die max. 
Belegungsdichte der einzelnen Wohneinheiten beträgt 8 Personen. 
3. Die Übergangswohnheime müssen verkehrsmäßig ersc hlossen sein. Die Wege-
ntfernung zu öffentlichen Einrichtungen, Ärzten und Geschäften soll zumutbar sein. 
4. Raumhöhen, Fensterflächen, Heizung, Belüftung, B eleuchtung und elektrische 
Anlagen müssen den hohen Beanspruchungen, den hygie nischen Bestimmungen 
und den Anforderungen nach Bauordnungsrecht genügen. 
5. Übergangswohnheime sind mit Außenspielflächen / Spielplätzen auszustatten, 
sofern im näheren Wohnumfeld keine bedarfsgerechten Angebote vorhanden sind. 
6. Eine Einheit je Übergangswohnheim muss barrieref rei (behindertengerecht) sein, 
d. h. dass die Räumlichkeiten dieser Einheit u. a. mit dem Rollstuhl zugänglich sein 
müssen. Das bedeutet, dass die Haus- und Wohnungstü ren sowie die Türen zu den 
Räumen eine lichte Durchgangsbreite von mind. 0,90 m haben müssen (DIN 18 025 
Teil 1). Eine weitere Einheit ist nur mit Zwei-Bett -Zimmern auszustatten. Im übrigen 
sind die Einheiten mit 2 Zweibettzimmern und 1 Vierbettzimmer auszustatten. 
B) Wohnflächen und Ausstattungen 
1. Übergangswohnheime sollen so belegt werden, dass  die Wohnflächen pro Person 
eine Mindestgröße von 12 qm Nettogrundrissfläche ni cht unterschreiten. Die 12 qm 
Nettogrundrissfläche umfaßt anteilig die Wohn-/Schl affläche, Sanitäranlagen, Küche 
und Flur. 
2. Pro Übergangswohnheim müssen ein Betreuerraum (c a. 16 m²) und ein 
Hausmeisterraum inkl. Lagerfläche (ca. 16 m²) vorha nden sein. Es ist eine 
Mitarbeiter-/Innen-Toilette mit dazugehöriger Waschgelegenheit vorzuhalten. 
3. Es wird pro Wohneinheit (8 Personen) 1 Gemeinsch aftsküche zur Selbstverpflegung 
eingerichtet, in der ganztägig Strom und Heißwasser zur Verfügung steht. 
4. Pro Wohneinheit (8 Personen) wird 1 Bad- und 1 T oilettenraum räumlich getrennt 
eingerichtet. 
5. Für Abstell- und Lagerzwecke sollen je Wohnplatz  ausreichende Flächen 
vorgehalten werden. Als entsprechender Stauraum sol len die Dachräume der

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten  
______________________________________________________________________________ 
 2 
Wohneinheiten genutzt werden, soweit dies möglich i st. Dieser ist nicht in die 
Nettogrundrissfläche der Fläche Ziffer B 1 mit eingerechnet. 
6. Die Übergangswohnheime sind mit zentralen Schlie ßanlagen auszustatten. Jeder 
Wohn-/Schlafraum ist in die Anlage mit einzubeziehen. 
7. Für die Postverteilung werden abschließbare Brie fkästen in den Wohneinheiten 
angebracht. 
8. In jedem Übergangswohnheim wird ein öffentlich z ugängliches Kartentelefon 
installiert. 
C) Einrichtungen 
1. Wohn- / und Schlafraum 
Für jede Bewohnerin / jeden Bewohner muß eine eigen e Bettstelle (max. 
Doppeletagenbett), eine Sitzgelegenheit und ein abs chließbarer Schrank oder 
Schrankteil vorhanden sein. Jeder Raum ist mit eine m ausreichend großen Tisch, 
einem Verdunkelungsvorhang (keine Rolläden) und ein em geruchsverschließbaren 
Abfalleimer auszustatten. Zur Ausstattung der Betts telle gehören Matratze, ein 
Kopfkissen, Bett- und Wolldecke sowie Bettwäsche in  ausreichender Zahl. Hausrat 
ist als Erstausstattung für jede Bewohnerin/jeden B ewohner zur Verfügung zu 
stellen. 
2. Küchen 
Zur Standardausstattung der Küchen gehören: 
1 Essplatz für 8 Personen 
1 Elektroherd mit 4 Kochstellen und Backofen 
1 Arbeits- und Abstellfläche 
1 Spülbecken mit seitlicher Ablage 
Regale und Abstelltische 
Geruchsverschließbare Abfalleimer und Entsorgungsboxen zur Mülltrennung 
mindestens 2 Standardkühlschränke 
3. Sanitärräume 
Standards für das Bad sind: 
1 Dusche mit Kalt- und Warmwasserhahn (keine Mischb atterie) und mit fest 
installiertem Duschkopf ( 3-seitig ummauert und gefliest) 
1 Waschtisch mit Kalt- und Warmwasserhahn (keine Mi schbatterie), Spiegel, 
Ablage, Steckdose 
1 Waschmaschine und 1 Trockner (übereinander angeordnet) 
1 Toilette mit Unterputzwasserspülung (kein Drucksp üler und keine französische 
Toilette) 
Bodeneinlauf 
Standards für den Toilettenraum sind: 
1 Toilette mit Unterputzwasserspülung (kein Drucksp üler und keine französische 
Toilette) 
1 Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserhahn (keine Mischbatterie) 
Alle Sanitärräume sollen an einer Außenwand mit Fenster liegen. 
4. Gemeinschaftsräume 
Pro Übergangswohnheim sind 1 Gruppenraum (ca. 25 – 30 m²) und ein 
Aufenthaltsraum (ca. 20 m²) mit Inventar vorzusehen , die räumlich durch eine 
Doppelflügeltür miteinander verbunden sind. 
Für die Benutzer ist getrennt w/m ein WC mit Vorraum vorzuhalten. 
D) Außenanlagen 
Die Außenanlagen sollten nachfolgende Flächen und Gestaltung beinhalten: 
- einen zentralen Müllplatz (Mülltrennung) einschli eßlich Sammelplatz für Sperrmüll 
mit Umzäunung 
- eine Fläche für Teppichwasch-Reinigung mit Bodena blauf zum Schmutzwasser-
system

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten  
______________________________________________________________________________ 
 3 
- 3 Teppichstangen 
- nach Bedarf und Möglichkeiten Spiel- / zentrale F reifläche und Kommunikations-
platz mit robusten (Stein-)Möbeln 
- Oberflächenbefestigung: Zugang zu den Häusern, Mü ll- und Sperrgutfläche 
gepflastert 
- sonst Rasenflächen 
- 1 KFZ- Platz pro Wohneinheit gem. BauO NW 
- pro Wohneinheit eine Satellitenanlage (geringste Anzahl die technisch möglich) 
- Einfriedung (unauffällig in Anpassung an das Wohn umfeld) z. B. mit Begrünung 
- Fahrradstellplätze für ca. 25 Fahrräder 
- Im übrigen gelten die in der Hausordnung getroffe nen Regelungen 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
Ratsbeschluss auf der Basis eines umfangreichen Mediationsprozesses. 
Gleichberechtigung zwischen den Stadtteilen bei die ser besonderen Herausforderung. 
Bei veränderten Größen/ Zahlen wäre der bisherige E rfolg bei der Unterbringung der 
Flüchtlinge unsicher. 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
- 
 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
- 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
-

Beratungsverlauf (2)

26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 12.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2013 Integrationsrat
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0424/2013
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37