V/0424/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und Integrationsrat)
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Berichtsvorlage
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V/0424/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und Integrationsrat) Beratungsfolge 26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 03.07.2013 Integrationsrat Bericht Bericht: Anlass des Berichts Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie- rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand- lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: „Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe- schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan- zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte- rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs- dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge- kostenberechnungen begründet werden. Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not- wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli- ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs- maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun- denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0424/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 04.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0424/2013 Berichterstattung in den politischen Gremien Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den ASGAf und Integrationsrat relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. Aufbau des Berichts Der für den ASGAf und Integrationsrat relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage ent- nommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen so- wie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. Weiteres Vorgehen Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge- stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab- schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
V-0424-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0424/2013 Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Auszug für: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Integrationsrat Bestandsaufnahme durch: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten ______________________________________________________________________________ 1 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? Nein. 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? Richtlinien über die baulichen Standards in Übergan gswohnheimen für Flüchtlinge der Stadt Münster (Stand: 14.09.2001) A) Bauliche Ausführungen / örtliche Lage 1. Für die Nutzung als Übergangswohnheime kommen nu r Gebäude in Betracht, die zur wohnungsmäßigen Unterbringung geeignet sind und sich baugestalterisch in Form, Geschossigkeit, Material und Farbe in die näh ere Umgebung einfügen. Es gelten die bauaufsichtlichen, gesundheits- und bran dschutztechnischen Vorschriften. Jede Wohneinheit ist mit Notrufeinric htungen zur Polizei und zur Feuerwehr auszustatten. 2. Pro Übergangseinrichtung sollen ca. 50 Personen untergebracht werden. Die max. Belegungsdichte der einzelnen Wohneinheiten beträgt 8 Personen. 3. Die Übergangswohnheime müssen verkehrsmäßig ersc hlossen sein. Die Wege- ntfernung zu öffentlichen Einrichtungen, Ärzten und Geschäften soll zumutbar sein. 4. Raumhöhen, Fensterflächen, Heizung, Belüftung, B eleuchtung und elektrische Anlagen müssen den hohen Beanspruchungen, den hygie nischen Bestimmungen und den Anforderungen nach Bauordnungsrecht genügen. 5. Übergangswohnheime sind mit Außenspielflächen / Spielplätzen auszustatten, sofern im näheren Wohnumfeld keine bedarfsgerechten Angebote vorhanden sind. 6. Eine Einheit je Übergangswohnheim muss barrieref rei (behindertengerecht) sein, d. h. dass die Räumlichkeiten dieser Einheit u. a. mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen. Das bedeutet, dass die Haus- und Wohnungstü ren sowie die Türen zu den Räumen eine lichte Durchgangsbreite von mind. 0,90 m haben müssen (DIN 18 025 Teil 1). Eine weitere Einheit ist nur mit Zwei-Bett -Zimmern auszustatten. Im übrigen sind die Einheiten mit 2 Zweibettzimmern und 1 Vierbettzimmer auszustatten. B) Wohnflächen und Ausstattungen 1. Übergangswohnheime sollen so belegt werden, dass die Wohnflächen pro Person eine Mindestgröße von 12 qm Nettogrundrissfläche ni cht unterschreiten. Die 12 qm Nettogrundrissfläche umfaßt anteilig die Wohn-/Schl affläche, Sanitäranlagen, Küche und Flur. 2. Pro Übergangswohnheim müssen ein Betreuerraum (c a. 16 m²) und ein Hausmeisterraum inkl. Lagerfläche (ca. 16 m²) vorha nden sein. Es ist eine Mitarbeiter-/Innen-Toilette mit dazugehöriger Waschgelegenheit vorzuhalten. 3. Es wird pro Wohneinheit (8 Personen) 1 Gemeinsch aftsküche zur Selbstverpflegung eingerichtet, in der ganztägig Strom und Heißwasser zur Verfügung steht. 4. Pro Wohneinheit (8 Personen) wird 1 Bad- und 1 T oilettenraum räumlich getrennt eingerichtet. 5. Für Abstell- und Lagerzwecke sollen je Wohnplatz ausreichende Flächen vorgehalten werden. Als entsprechender Stauraum sol len die Dachräume der Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten ______________________________________________________________________________ 2 Wohneinheiten genutzt werden, soweit dies möglich i st. Dieser ist nicht in die Nettogrundrissfläche der Fläche Ziffer B 1 mit eingerechnet. 6. Die Übergangswohnheime sind mit zentralen Schlie ßanlagen auszustatten. Jeder Wohn-/Schlafraum ist in die Anlage mit einzubeziehen. 7. Für die Postverteilung werden abschließbare Brie fkästen in den Wohneinheiten angebracht. 8. In jedem Übergangswohnheim wird ein öffentlich z ugängliches Kartentelefon installiert. C) Einrichtungen 1. Wohn- / und Schlafraum Für jede Bewohnerin / jeden Bewohner muß eine eigen e Bettstelle (max. Doppeletagenbett), eine Sitzgelegenheit und ein abs chließbarer Schrank oder Schrankteil vorhanden sein. Jeder Raum ist mit eine m ausreichend großen Tisch, einem Verdunkelungsvorhang (keine Rolläden) und ein em geruchsverschließbaren Abfalleimer auszustatten. Zur Ausstattung der Betts telle gehören Matratze, ein Kopfkissen, Bett- und Wolldecke sowie Bettwäsche in ausreichender Zahl. Hausrat ist als Erstausstattung für jede Bewohnerin/jeden B ewohner zur Verfügung zu stellen. 2. Küchen Zur Standardausstattung der Küchen gehören: 1 Essplatz für 8 Personen 1 Elektroherd mit 4 Kochstellen und Backofen 1 Arbeits- und Abstellfläche 1 Spülbecken mit seitlicher Ablage Regale und Abstelltische Geruchsverschließbare Abfalleimer und Entsorgungsboxen zur Mülltrennung mindestens 2 Standardkühlschränke 3. Sanitärräume Standards für das Bad sind: 1 Dusche mit Kalt- und Warmwasserhahn (keine Mischb atterie) und mit fest installiertem Duschkopf ( 3-seitig ummauert und gefliest) 1 Waschtisch mit Kalt- und Warmwasserhahn (keine Mi schbatterie), Spiegel, Ablage, Steckdose 1 Waschmaschine und 1 Trockner (übereinander angeordnet) 1 Toilette mit Unterputzwasserspülung (kein Drucksp üler und keine französische Toilette) Bodeneinlauf Standards für den Toilettenraum sind: 1 Toilette mit Unterputzwasserspülung (kein Drucksp üler und keine französische Toilette) 1 Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserhahn (keine Mischbatterie) Alle Sanitärräume sollen an einer Außenwand mit Fenster liegen. 4. Gemeinschaftsräume Pro Übergangswohnheim sind 1 Gruppenraum (ca. 25 – 30 m²) und ein Aufenthaltsraum (ca. 20 m²) mit Inventar vorzusehen , die räumlich durch eine Doppelflügeltür miteinander verbunden sind. Für die Benutzer ist getrennt w/m ein WC mit Vorraum vorzuhalten. D) Außenanlagen Die Außenanlagen sollten nachfolgende Flächen und Gestaltung beinhalten: - einen zentralen Müllplatz (Mülltrennung) einschli eßlich Sammelplatz für Sperrmüll mit Umzäunung - eine Fläche für Teppichwasch-Reinigung mit Bodena blauf zum Schmutzwasser- system Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten ______________________________________________________________________________ 3 - 3 Teppichstangen - nach Bedarf und Möglichkeiten Spiel- / zentrale F reifläche und Kommunikations- platz mit robusten (Stein-)Möbeln - Oberflächenbefestigung: Zugang zu den Häusern, Mü ll- und Sperrgutfläche gepflastert - sonst Rasenflächen - 1 KFZ- Platz pro Wohneinheit gem. BauO NW - pro Wohneinheit eine Satellitenanlage (geringste Anzahl die technisch möglich) - Einfriedung (unauffällig in Anpassung an das Wohn umfeld) z. B. mit Begrünung - Fahrradstellplätze für ca. 25 Fahrräder - Im übrigen gelten die in der Hausordnung getroffe nen Regelungen 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? Ratsbeschluss auf der Basis eines umfangreichen Mediationsprozesses. Gleichberechtigung zwischen den Stadtteilen bei die ser besonderen Herausforderung. Bei veränderten Größen/ Zahlen wäre der bisherige E rfolg bei der Unterbringung der Flüchtlinge unsicher. 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! - 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? - 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0424/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37