1525/2021
Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 1525/2021 Freigabedatum 16.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße. Die hierfür erforderliche Genehmi- gung ist einzuholen und die Finanzierung sicher zu stellen. Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehwegbrücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 anfallen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Lindenthal dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 05.10.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 Verkehrsausschuss 23.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 1 Mio € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Masterplanung für die Universität zu Köln (UzK) wurde für den Neubau der chemi- schen Institute eine Umbauung des jetzigen Gebäudes als wirtschaftlichste Variante festgeschrieben. Um das Baufeld entsprechend zu vergrößern, muss neben der Bebauung der UzK und des Studie- rendenwerks die Rampenschleife der nicht barrierefreien Fußwegbrücke an der Luxemburger Straße abgerissen werden. Ein Rampenneubau könnte auf Grund der zur Verfügung stehenden Fläche nur mit einer Neigung von 8 % ohne Ruhepodeste realisiert werden und wäre somit nicht barrierefrei. Dies widerspricht den gel- tenden Gesetzen und Richtlinien der Barrierefreiheit für die Herstellung von öffentlich begehbaren Bereichen. Zur barrierefreien Querung östlich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße plant die Verwaltung daher eine ebenerdige Querungsmöglichkeit einschließlich barrierefreier Rampen zu den Seiten- bahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße. Hierzu muss neben der Rampenschleife auch das restliche Bauwerk abgerissen werden. Die Bezirksvertretung Lindenthal wurde bereits in ihrer Sitzung am 04.05.2020 über den geplan ten 3 Teilabriss der Rampenschleife mit einem zeitlich versetzten Komplettabriss der Fußwegbrücke infor- miert (vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 0028/2020). Derzeitige Situation Die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich an der Kreuzung der Luxemburger Straße / Universitätsstraße zwischen den Stadtbahnhaltestellen Eifelwall und Arnulfstraße. Im nordöstlichen Bereich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich die Einmündung Greinstraße. Die Bahnen der Linie 18 halten an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße an Seitenbahnsteigen, die eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante (SO) aufweisen. Von den Bahnsteigen aus befinden sich in Richtung Innenstadt jeweils Rampen, welche auf die be- troffene Fußwegbrücke führen. Beide Rampen haben Längen von ca. 78 m und Neigungen von 8 % ohne Ruhepodeste und sind somit nicht barrierefrei. Unterhalb der Rampenbauwerke befinden sich Signal- und Kommunikationstechnikräume der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Am südwestlichen Zugang der Stadtbahnhaltestelle befinden sich in Richtung Sülz und Kelltenberg jeweils 15 m lange Rampen mit Neigungen von 6 %, jedoch auch diese ohne Zwischenpodeste. Dies entspricht nicht mehr den Vorgaben der Barrierefreiheit. Mit dem Bau der barrierefreien Zuwegung auf der nordöstlichen Seite der Stadtbahnhaltestelle wird die Haltestelle barrierefrei erreichbar sein. Da die Brücke wegen der hohen Neigungen und den fehlenden Ruhepodesten nicht barrierefrei ist und aus Platzgründen auch nicht barrierefrei hergerichtet werden kann, soll die Brücke durch die UzK abgerissen und durch die ebenerdige barrierefreie Querung ersetzt werden. Somit werden auch zu- künftige Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen am Brückenbauwerk wie Betonsanierung, Neu- abdichtung der Oberfläche, Neubau des Geländers etc. vermieden. Die UzK wird voraussichtlich Ende 2021 als Vorabmaßnahme den Abriss der Rampenschleife, wie in der Mitteilung Vorlagennummer 0028/2020 beschrieben, im Rahmen des Neubaus chemische Institu- te vornehmen. Planung Um die barrierefreie Straßenquerung ausführen zu können, ist ein Abbruch der kompletten Fußweg- brücke einschließlich der Rampen sowie eine Verlegung der Signal- und Kommunikationstechnik der KVB, welche sich innerhalb der Rampenbauwerke befindet, erforderlich. Auch ein Teilerhalt der Brü- cke ist nicht möglich, da sich die neuen Zuwegungen zur Stadtbahnhaltestelle mit den bestehenden Rampen überschneiden würden. Nach einer ersten Einschätzung dauert die Planung und Umlegung der Technikräume ca. 1,5 Jahre. Somit muss in einem ersten Schritt ein Teilabriss des Brückenbau- werks vorgenommen werden, um den Neubau der UzK zeitlich nicht zu behindern. Dieser Teilabriss, welcher voraussichtlich Ende 2021 erfolgen soll, beinhaltet den Abbruch der Rampenschleife bis zur ersten freistehenden Stütze. Anschließend erfolgt der Bau eines provisorischen Treppenturms im Bereich Greinstraße als Ersatzmaßnahme. Der Komplettabriss der restlichen Fußwegbrücke sowie der Neubau der ebenerdigen Querung über die Luxemburger Straße mit barrierefreier Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße erfolgen, nachdem die betriebstechnischen Anlagen der KVB verlegt sind. In einem nächsten Arbeitsschritt wird die Genehmigungsplanung erstellt und mit allen beteiligten Äm- tern, der KVB sowie der UzK abgestimmt. Die Verwaltung wird die Genehmigung der Gesamtmaß- nahme bei der Bezirksregierung Köln beantragen. Der Abriss der kompletten Brücke und der Bau der ebenerdigen Querung erfolgen erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln. Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Erstellung der Kostenberechnung wird ein Baubeschluss für die Maßnahme eingeholt. 4 Zeitplan Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Einholung der Genehmigung und Sicherstellung der Fi- nanzierung frühestens ab 2022/23. Die Verlegung der betriebstechnischen Anlagen durch die KVB erfolgt bis Ende 2022. Kosten, Finanzierung und Förderung Die Finanzierung, Planung sowie Ausführung des Teilabrisses der Rampenschleife und der zeitlich versetzte Komplettabriss der Brücke sowie der Bau und die Unterhaltung eines provisorischen Trep- penturms im Bereich Greinstraße erfolgt durch die UzK. Durch den Abriss der Gehwegbrücke entstehen außerplanmäßige Abschreibungen. Der Zeitpunkt der Entstehung dieser außerplanmäßigen Abschreibungen i. H. v. rund 1 Mio. € hängt vom Abrisszeit- punkt ab. Unter der Prämisse, die KVB verlegt die Betriebstechnik bis Ende 2022, kann die Brücke zum 31.12.2022 abgerissen werden. Der städtische Haushalt wird dann mit einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von rund 1 Mio. € belastet. Diese werden im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, abgebildet. Diese notwen- digen, nicht zahlungswirksamen Aufwendungen stehen im Hpl.-Entwurf 2022 ff. im genannten Teiler- gebnisplan, Teilplanzeile 14, bereit. Durch die außerplanmäßigen Abschreibungen in 2022 fallen in den Jahren 2023 bis 2050 keine weiteren, planmäßigen Abschreibungen mehr an. Die Planung sowie Ausführung des Neubaus der barrierefreien ebenerdigen Querung einschließlich der barrierefreien Rampen zu den Seitenbahnsteigen sowie die erforderliche Umlegung der Technik- räume erfolgt durch die Stadt und die KVB. Die notwendigen Planungsleistungen für die ebenerdige Querung werden durch die Verwaltung ausgeführt. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für den Bau der ebenerdigen Querung beträgt ca. 1 Mio. €. Davon entfallen ca. 500.000 € auf die KVB für die Verlegung der Betriebstechnik. Die geschätzten städtischen Mittel für den Neubau des barrierefreien Übergangs in Höhe von ca. 500.000 € sind im Hpl.- Entwurf 2022 inkl. Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-1- 6013, Hst. Weißhausstr. – Barrierefreiheit berücksichtigt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung Leis- tungsphase 3 HOAI liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor. Die Kostenberech- nung wird dem Verkehrsausschuss im Rahmen eines Baubeschlusses über die Durchführung der Maßnahme vorgelegt. Die Maßnahme wurde zum 31.03.2021 bei der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) zur Förderung angemeldet. Eine Mitteilung über die Aufnahme ins Förderprogramm steht noch aus. Die zuwen- dungsfähigen Baukosten werden voraussichtlich mit 90 % gefördert. Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2: Vorentwurf der ebenerdigen Querung
Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 3 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Querung wird unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit ausgeführt. Die Planung wird den politischen Gremien im Rahmen des Baubeschlusses erneut vorgestellt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 1 Uebersicht
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Anlage 1 Übersichtslageplan im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße Neubau des Chemischen Institutes
Anlage 2 Lageplan
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2.946.893.054.95 4.00 4.001.003.002.673.104.95 1.83 1.34 4.071.731.504.671.50 FLUR50,70m ü NHN-4,50m MFWFW M IND Mneue Absturzsicherung 2.946.893.054.95 zukünftigStudentenwohnungen 52,31 Neubau ChemieINNENHOF M33 M23M26M27 M28M24 M34 M25 M29M30 M31M32 806814494770770813 12051204 494610610 11991166119511431142 I SDI FDV FDVD120V FDVD IV SD118 VDVD I FD107III FD Radweg Pl. SchotterAsph. SchrankePfl. Paul-Schallück-Straße RampeRampeRadweg rotgefärbt Pl. Pfl. SchotterTorPfl.Asph.Pl. SchotterSchotter Pfl.Asph.Pl.Radweg rotgefärbt Pl. Pl.BetonFußgängerbrückeRampe Tür Pfl. Pl.Asph.Radweg RadwegPfl.Beton Pfl.Pfl.Pfl.Pfl.Taxistand SchotterSchotter RinnePfl.Pfl.Pfl.Radweg Hochbahnsteig0.1/2.0 0.1/2.0 0.1/3.00.1/2.00.1/2.00.2/40.2/40.35/6 0.6/10 0.35/70.3/6 0.25/40.25/4 0.35/60.35/60.3/60.35/6 0.35/6 0.25/5 0.2/40.2/40.2/40.4/80.4/8 0.3/60.4/80.2/40.1/2 0.2/40.2/40.35/6 0.3/6 0.3/6 GleiseGleise GleiseGleise XXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXX XXXBeginnRampeBeginnRampeXX 52,2053,29 52,10 52,2152,22 XX XX X XX2.814.001.002.223.202.21X2.84X RB +3+/-0+/-0 RB +3 RB +3 RB +3 +/-0SK versetzen 2.673.104.95 1.83 1.34 4.074.00 1.731.504.671.504.001.003.00 VZ 239 neuVZ 237 entfernenVZ 1022-10 neu VZ 239 neuVZ 1022-10 neu 30.1 10.110.2ST10ST20 F30.110FR3030 T20 20.120 F10.2/AF10.3/A F20/AF20.1/A BF10.3FST20.1FST206060.1 VD D60DR60D601 vom Hauptsignal ST20ca. 70m entfernt VD101VD101.1VD101.2 AHBLF30.1/aFAHBLF30/aF D30 DR30 ca. 40m bisHaltlinie ca. 40m bisHaltlinie (Hilfssignal) 4m 2.5m VD4m AHBLF10.2/aFAHF10.2 AHBLF10.3/aFAHF10.3AHBLFST20.1/aF AHBLFST20/aF AHBLF20/aFAHF20 AHBLF20.1/aFAHF20.1 VD201VD201.1 2.001.00 5.001.252.251.10 3.002.251.00 5.005.00 2.003.00 S 3.00SS1.50S .90 20.00 (Lage nicht maßstäblich)20.00 AHST20AHST10 Luxemburger Straße Greinstraße vorh.Hochbahnsteigvorh. VorabzugDie OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/11-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:VorentwurfStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnHaltestelle Weißhausstraßebarrierefreie Anbindung und QuerungBartulovic02.03.2020 ------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum:Planart / Inhalt: 02.03.20201:250FahrebeneGrundrissAnlage 3
Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 02.11.2021
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 02.11.2021 öffentlich 9.2.2 Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmög- lichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weiß- hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 1525/2021 geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdi- gen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Lu- xemburger Straße. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist einzuholen und die Fi- nanzierung sicher zu stellen. Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehweg- brücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßi- gen Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, vo- raussichtlich im Haushaltsjahr 2022 anfallen. Weiter beschließt die BV Lindenthal: 1. An der Weißhausstraße (südwestliche Zugang) wird ebenfalls ein barriere- freier Zugang geschaffen, indem die Rampen mit den erforderlichen Podesten versehen werden. 2. Die Haltestelle wird auf die notwendige Länge der verlängerten neuen Stadt- bahnwagen ausgebaut. 3. Die Überwege von der Haltestelle und die Überquerung der Gleise werden nicht an die Kreuzung mit der Greinstraße errichtet, sondern direkt nach den Rampen an der nord-östlichen Seite. 4. Die Planungen für den weiteren Überweg Innerer Grüngürtel – Luxemburger Straße (Höhe heutige AZ) werden der Bezirksvertretung zeitnah vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt nicht anwesend: Frau Kanis
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 19.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021 öffentlich 3.4 Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmög- lichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weiß- hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 1525/2021 RM Lorenz macht seitens der SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass bei den weite- ren Planungen auch der Radverkehr nochmals besonders berücksichtigt werden soll- te. SB Dr. Beese wirft die Frage auf, wie lange der Bau dauern und wie lange demzufol- ge keine Querungsmöglichkeit zur Verfügung stehen werde. SE Fahlenbock weist darauf hin, dass den Behindertenverbänden die Planungen zwar bereits vor geraumer Zeit vorgestellt wurden; allerdings wurde nicht mitgeteilt, dass über eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren ein Provisorium ohne Que- rungsmöglichkeit errichtet werde. Sicherlich sei die jetzige Gehwegbrücke mit 8% Steigung nicht barrierefrei; Rollstuhlfahrende mit Motorunterstützung oder Personen mit Kinderwagen könnten diese Steigung jedoch aktuell durchaus bewältigen. Er bittet nachdrücklich um Prüfung, ob die Maßnahme beschleunigt oder eine provi- sorische Querungsmöglichkeit errichtet werden könne. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, und Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, sagen zu, die Einwände zur fehlenden Querung der Luxemburger Straße mitzunehmen und zu prü- fen. Abschließend weist Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, jedoch darauf hin, dass sich eine provisorische Querung eines Gleiskörpers aus seiner Sicht schwierig gestalten werde, da hier eine Genehmigung der technischen Aufsichtsbe- hörde erforderlich werde. 2 Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zunächst zur Anhörung in die Bezirks- vertretung Lindenthal. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
1525/2021
Stand: 01.07.2025
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht
barrierefreie Brücke
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdigen
barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weiß-
hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger
Straße. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist einzuholen und die Finanzierung si-
cher zu stellen.
Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehweg-
brücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßigen
Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, voraussicht-
lich im Haushaltsjahr 2022 anfallen.
An der Weißhausstraße (südwestliche Zugang) wird ebenfalls ein barrierefreier
Zugang geschaffen, indem die Rampen mit den erforderlichen Podesten verse-
hen werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
22.09.2022
Die Verwaltung hat die Planungen für die ebenerdige Querung der Stadtbahnhalte-
stelle Weißhausstraße fortgeführt und für den Bau einen Finanzierungsantrag beim
Nahverkehr Rheinland eingereicht. Die Genehmigungsplanung wird momentan finali-
siert.
Die Universität hat den Teilabbruch der Rampe zur Brücke geplant.
05.07.2023
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Die Genehmigungsplanung für die ebenerdige barrierefreie Fußgängerquerung sowie
der Zuwegung zur Stadtbahnhaltestelle wird derzeit finalisiert und soll im 3. Quartal
2023 zur Einholung der Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht wer-
den.
Parallel wurde seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die Verlegung der Sig-
nal- und Kommunikationstechnikräume geplant. Hierfür sollen zwei neue Schalthäus-
chen errichtet und die Technik im 1. Quartal 2024 verlegt werden.
Die Universität zu Köln hat den Teilabbruch der westlichen Rampenschleife zur Brü-
cke planen lassen und schreibt aktuell die Leistungen für die Abbrucharbeiten sowie
die Errichtung eines temporären Treppenturms aus. Die Abbrucharbeiten sollen vo-
raussichtlich bis Ende 2023 erfolgen.
13.05.2024
Die Verwaltung hat bei der Technischen Aufsichtsbehörde TAB einen Antrag auf Zu-
stimmung der Planung des neuen Überweges eingereicht. Die Universität zu Köln hat
mit dem Bau des neuen Uni Gebäudes begonnen und den für den Bau erforderlichen
Teilabriss der Brücke durchgeführt. Für die Verlegung der Technikräume ist der Bau
eines neuen Schalthauses erforderlich. Dieses wurde bereits erstellt und derzeit wird
die Technik aus der Rampe in das neue Schalthaus verlegt. Dies wird bis zum Som-
mer abgeschlossen sein. Für die Finanzierung diese Maßnahme hat die Stadt Köln
eine Zustimmung für einen zuschussunschädlichen Baubeginn eingeholt und somit
die Finanzierung sichergestellt.
01.07.2025
Die Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde liegt vor. Die Technikräume der
KVB wurden in das neu errichtete Schalthaus verlegt. Seitens des Fördergebers soll
der Förderbescheid übergeben werden. Am 24.06.2025 wurde der Baubeschluss ein-
geholt und aktuell wird die Ausführungsplanung für die Vergabe der Bauleistung finali-
siert.
Nächste Schritte:
22.09.2022
Im Anschluss an die Erstellung der Genehmigungsunterlagen wird die Genehmigung
bei der Bezirksregierung Köln beantragt.
Die Universität zu Köln (UzK) wird mit dem Bau des neuen Universitätsgebäudes vo-
raussichtlich im Jahr 2023 beginnen. Zuvor muss zur Baufeldfreimachung der Teilab-
riss der Fußgängerbrücke erfolgen. Zeitnah sollen dann die Technikräume verlegt
werden, so dass danach der Komplettabriss und der Bau der ebenerdigen Fußgänger-
querung erfolgen kann.
Die Universität zu Köln wird den Teilabbruch im Juli 2023 ausschreiben. Die Abbruch-
arbeiten sollen im September/ Oktober 2023 erfolgen. Wie im Gestattungsvertrag ver-
einbart, wird die Brücke selbst bis zur Erstellung des ebenerdigen Überweges durch
die Stadt
erhalten bleiben und statt der abgebrochenen Rampe einen Treppenturm erhalten
für den die Universität auch die Verkehrssicherung übernimmt.
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05.07.2023
Seitens der Verwaltung wird der Baubeschluss und die Ausführungsplanung für die
neue Fußgängerquerung vorbereitet.
Nach erfolgter Verlegung der Signal- und Kommunikationstechnik der KVB kann der
Komplettabriss des restlichen Brückenüberbaus sowie der Rampen zur Stadtbahnhal-
testelle und der Bau der ebenerdigen Fußgängerquerung erfolgen.
13.05.2024
Seitens der Verwaltung wird der Baubeschluss und die Ausführungsplanung für die
neue Fußgängerquerung vorbereitet. Hierfür ist auch die Zustimmung der Techni-
schen Aufsichtsbehörde TAB erforderlich, die noch in 2024 erwartet wird.
Nach erfolgter Verlegung der Signal- und Kommunikationstechnik der KVB und nach
Vorliegen des Zustimmungsbescheides der TAB, kann der Komplettabriss des restli-
chen Brückenüberbaus sowie der Rampen zur Stadtbahnhaltestelle und der Bau der
ebenerdigen Fußgängerquerung erfolgen.
01.07.2025
Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der nächste Sachstandsbericht erfolgt zur Vorlage 0348/2025.
Anlage 7 - Querungsmöglichkeiten Brücke Weißhausstraße
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TIM-online Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 12.11.2021 um 10:37 Uhr erstellt. Land NRW (2020) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste.
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 6 Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 1525/2021 Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen und Anregungen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.10.2021 (vgl. Anlage 4) Der Bau einer provisorischen Querungsmöglichkeit ist nur außerhalb des Brückenbereiches denkbar, da der zukünftige Überweg im Bereich der bestehenden Brücke mit ihren Stützen verlaufen wird. Für den Bau einer solchen provisorischen Querung müsste eine Genehmigung bei der Bezirksregierung eingeholt werden. Auch wäre ein umfangreicher Grüneingriff zur Herstellung eines Z-Überweges mit ihren Aufstellflächen erforderlich. Neben der Gehwegbefestigung müsste dann noch die Signalisierung hergestellt bzw. von einer Fachfirma kostenpflichtig gemietet werden. Die Planung und Umsetzung eines provisorischen Überweges ist somit aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Zudem wäre durch den Bau des provisorischen Überweges nur die Straßenquerung möglich. Die vorhandenen Brückenrampen lassen eine Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle nicht zu. Die Verwaltung empfiehlt den mobilitätseingeschränkten Personen die vorhandenen barrierefreien Überwege an der Weißhausstraße und am Eifelwall zu nutzen. Die Wegelängen werden bei frühzeitiger Orientierung auf die beiden Überwege je nach Ziel nicht wesentlich länger, da auch die Wendelungen beidseitig der Brücke nicht mehr genutzt werden müssen. Die Maßnahme wurde am 08.11.2021 in der Anhörung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz den Behindertenverbänden vorgestellt und im Detail erläutert. Die Verwaltung wird bei den weiteren Planungen auch die Belange des Radverkehrs besonders berücksichtigen. Die Verwaltung wird versuchen, die Bauzeit auf ein Minimum zu reduzieren. Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindental am 02.11.2021 (vgl. Anlage 5) Zu 1. Die Verwaltung hat für den Bau der ebenerdigen Querungsmöglichkeit zur Herstellung der Barrierefreiheit an der Weißhausstraße Fördermittel beantragt. Somit kann die Finanzierung des Überweges mit Zuwendungen sichergestellt werden. Zusätzlich wird die Verwaltung prüfen, ob ein Umbau bzw. eine Verlängerung der südwestlichen Rampe möglich ist. Zu 2. Die Länge der Stadtbahnhaltestelle ist für die Nutzung der zukünftigen KVB-Stadtbahnwagen ausreichend. Zu 3. Der neue signalisierte Überweg muss in die Signalanlage an der Greinstraße integriert werden. Eine zweite Signalanlage auf sehr kurzer Strecke mit Eingriff in den Stadtbahnbetrieb muss vermieden werden. Eine geringfügige Verschiebung des Überweges wird im Rahmen der Entwurfsplanung geprüft und gegebenenfalls realisiert. Zudem liegt die Querungsmöglichkeit in Verlängerung der Greinstraße. Dadurch ergeben sich kurze Wege für den nicht motorisierten Individualverkehr, da die Querung der Luxemburger Straße ohne Versatz erfolgen kann. Zu 4. Die Verwaltung wird die Planung zur Verbindung des Grüngürtels zeitnah vorlegen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1525/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.09.2021
- Erstellt
- 21.04.2021 21:41