Mandari Insight

1525/2021

Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke

Beschlussvorlage Ausschuss 16.09.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.11.2021, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Uebersicht

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Anlage 2 Lageplan

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Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 02.11.2021

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Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

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Anlage 7 - Querungsmöglichkeiten Brücke Weißhausstraße

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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

10031 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1525/2021 
Freigabedatum 
 16.09.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die 
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht 
barrierefreie Brücke 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdigen barrierefreien 
Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die 
nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße. Die hierfür erforderliche Genehmi-
gung ist einzuholen und die Finanzierung sicher zu stellen. 
 
Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehwegbrücke durch die 
Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 
ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, 
bilanzielle Abschreibungen, voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 anfallen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Lindenthal dem 
Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 
Verkehrsausschuss 23.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 1 Mio € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Masterplanung für die Universität zu Köln (UzK) wurde für den Neubau der chemi-
schen Institute eine Umbauung des jetzigen Gebäudes als wirtschaftlichste Variante festgeschrieben. 
Um das Baufeld entsprechend zu vergrößern, muss neben der Bebauung der UzK und des Studie-
rendenwerks die Rampenschleife der nicht barrierefreien Fußwegbrücke an der Luxemburger Straße 
abgerissen werden. 
 
Ein Rampenneubau könnte auf Grund der zur Verfügung stehenden Fläche nur mit einer Neigung von 
8 % ohne Ruhepodeste realisiert werden und wäre somit nicht barrierefrei. Dies widerspricht den gel-
tenden Gesetzen und Richtlinien der Barrierefreiheit für die Herstellung von öffentlich begehbaren 
Bereichen. 
 
Zur barrierefreien Querung östlich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße plant die Verwaltung 
daher eine ebenerdige Querungsmöglichkeit einschließlich barrierefreier Rampen zu den Seiten-
bahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße. Hierzu muss neben der Rampenschleife auch 
das restliche Bauwerk abgerissen werden. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal wurde bereits in ihrer Sitzung am 04.05.2020 über den geplan ten

3 
Teilabriss der Rampenschleife mit einem zeitlich versetzten Komplettabriss der Fußwegbrücke infor-
miert (vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 0028/2020). 
 
 
Derzeitige Situation 
 
Die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich an der Kreuzung der Luxemburger Straße / 
Universitätsstraße zwischen den Stadtbahnhaltestellen Eifelwall und Arnulfstraße. Im nordöstlichen 
Bereich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich die Einmündung Greinstraße. Die 
Bahnen der Linie 18 halten an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße an Seitenbahnsteigen, die 
eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante (SO) aufweisen. 
 
Von den Bahnsteigen aus befinden sich in Richtung Innenstadt jeweils Rampen, welche auf die be-
troffene Fußwegbrücke führen. Beide Rampen haben Längen von ca. 78 m und Neigungen von 8 % 
ohne Ruhepodeste und sind somit nicht barrierefrei. Unterhalb der Rampenbauwerke befinden sich 
Signal- und Kommunikationstechnikräume der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). 
 
Am südwestlichen Zugang der Stadtbahnhaltestelle befinden sich in Richtung Sülz und Kelltenberg 
jeweils 15 m lange Rampen mit Neigungen von 6 %, jedoch auch diese ohne Zwischenpodeste. Dies 
entspricht nicht mehr den Vorgaben der Barrierefreiheit. Mit dem Bau der barrierefreien Zuwegung 
auf der nordöstlichen Seite der Stadtbahnhaltestelle wird die Haltestelle barrierefrei erreichbar sein. 
 
Da die Brücke wegen der hohen Neigungen und den fehlenden Ruhepodesten nicht barrierefrei ist 
und aus Platzgründen auch nicht barrierefrei hergerichtet werden kann, soll die Brücke durch die UzK 
abgerissen und durch die ebenerdige barrierefreie Querung ersetzt werden. Somit werden auch zu-
künftige Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen am Brückenbauwerk wie Betonsanierung, Neu-
abdichtung der Oberfläche, Neubau des Geländers etc. vermieden.  
 
Die UzK wird voraussichtlich Ende 2021 als Vorabmaßnahme den Abriss der Rampenschleife, wie in 
der Mitteilung Vorlagennummer 0028/2020 beschrieben, im Rahmen des Neubaus chemische Institu-
te vornehmen. 
 
 
Planung 
 
Um die barrierefreie Straßenquerung ausführen zu können, ist ein Abbruch der kompletten Fußweg-
brücke einschließlich der Rampen sowie eine Verlegung der Signal- und Kommunikationstechnik der 
KVB, welche sich innerhalb der Rampenbauwerke befindet, erforderlich. Auch ein Teilerhalt der Brü-
cke ist nicht möglich, da sich die neuen Zuwegungen zur Stadtbahnhaltestelle mit den bestehenden 
Rampen überschneiden würden. Nach einer ersten Einschätzung dauert die Planung und Umlegung 
der Technikräume ca. 1,5 Jahre. Somit muss in einem ersten Schritt ein Teilabriss des Brückenbau-
werks vorgenommen werden, um den Neubau der UzK zeitlich nicht zu behindern. Dieser Teilabriss, 
welcher voraussichtlich Ende 2021 erfolgen soll, beinhaltet den Abbruch der Rampenschleife bis zur 
ersten freistehenden Stütze. Anschließend erfolgt der Bau eines provisorischen Treppenturms im 
Bereich Greinstraße als Ersatzmaßnahme. 
 
Der Komplettabriss der restlichen Fußwegbrücke sowie der Neubau der ebenerdigen Querung über 
die Luxemburger Straße mit barrierefreier Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße 
erfolgen, nachdem die betriebstechnischen Anlagen der KVB verlegt sind. 
 
In einem nächsten Arbeitsschritt wird die Genehmigungsplanung erstellt und mit allen beteiligten Äm-
tern, der KVB sowie der UzK abgestimmt. Die Verwaltung wird die Genehmigung der Gesamtmaß-
nahme bei der Bezirksregierung Köln beantragen. Der Abriss der kompletten Brücke und der Bau der 
ebenerdigen Querung erfolgen erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung 
Köln. 
Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Erstellung der Kostenberechnung wird ein Baubeschluss 
für die Maßnahme eingeholt.

4 
 
Zeitplan 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Einholung der Genehmigung und Sicherstellung der Fi-
nanzierung frühestens ab 2022/23. Die Verlegung der betriebstechnischen Anlagen durch die KVB 
erfolgt bis Ende 2022. 
 
 
Kosten, Finanzierung und Förderung 
 
Die Finanzierung, Planung sowie Ausführung des Teilabrisses der Rampenschleife und der zeitlich 
versetzte Komplettabriss der Brücke sowie der Bau und die Unterhaltung eines provisorischen Trep-
penturms im Bereich Greinstraße erfolgt durch die UzK. 
 
Durch den Abriss der Gehwegbrücke entstehen außerplanmäßige Abschreibungen. Der Zeitpunkt der 
Entstehung dieser außerplanmäßigen Abschreibungen i. H. v. rund 1 Mio. € hängt vom Abrisszeit-
punkt ab. Unter der Prämisse, die KVB verlegt die Betriebstechnik bis Ende 2022, kann die Brücke 
zum 31.12.2022 abgerissen werden. Der städtische Haushalt wird dann mit einer außerplanmäßigen 
Abschreibung in Höhe von rund 1 Mio. € belastet. Diese werden im Teilergebnisplan 1202, Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, abgebildet. Diese notwen-
digen, nicht zahlungswirksamen Aufwendungen stehen im Hpl.-Entwurf 2022 ff. im genannten Teiler-
gebnisplan, Teilplanzeile 14, bereit. Durch die außerplanmäßigen Abschreibungen in 2022 fallen in 
den Jahren 2023 bis 2050 keine weiteren, planmäßigen Abschreibungen mehr an.  
 
Die Planung sowie Ausführung des Neubaus der barrierefreien ebenerdigen Querung einschließlich 
der barrierefreien Rampen zu den Seitenbahnsteigen sowie die erforderliche Umlegung der Technik-
räume erfolgt durch die Stadt und die KVB. Die notwendigen Planungsleistungen für die ebenerdige 
Querung werden durch die Verwaltung ausgeführt. 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für den Bau der ebenerdigen Querung beträgt ca. 1 Mio. 
€. Davon entfallen ca. 500.000 € auf die KVB für die Verlegung der Betriebstechnik. 
 
Die geschätzten städtischen Mittel für den Neubau des barrierefreien Übergangs in Höhe von ca. 
500.000 € sind im Hpl.- Entwurf 2022 inkl. Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-1-
6013, Hst. Weißhausstr. – Barrierefreiheit berücksichtigt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung Leis-
tungsphase 3 HOAI liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor. Die Kostenberech-
nung wird dem Verkehrsausschuss im Rahmen eines Baubeschlusses über die Durchführung der 
Maßnahme vorgelegt. 
 
Die Maßnahme wurde zum 31.03.2021 bei der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) zur Förderung 
angemeldet. Eine Mitteilung über die Aufnahme ins Förderprogramm steht noch aus. Die zuwen-
dungsfähigen Baukosten werden voraussichtlich mit 90 % gefördert. 
 
 
Anlage 1: Übersichtslageplan 
Anlage 2: Vorentwurf der ebenerdigen Querung

Anlage 3 Öffentlichkeitsbeteiligung

1719 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage 3 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Querung wird unter Berücksichtigung 
der Leistungsfähigkeit und Sicherheit 
ausgeführt. Die Planung wird den 
politischen Gremien im Rahmen des 
Baubeschlusses erneut vorgestellt. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 1 Uebersicht

118 Zeichen

Anlage 1 
Übersichtslageplan im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße 
 
 
Neubau des 
Chemischen Institutes

Anlage 2 Lageplan

2968 Zeichen

2.946.893.054.95
4.00
4.001.003.002.673.104.95
1.83 1.34
4.071.731.504.671.50
FLUR50,70m ü NHN-4,50m
MFWFW
M
IND
Mneue Absturzsicherung
2.946.893.054.95
zukünftigStudentenwohnungen
52,31
Neubau ChemieINNENHOF
M33
M23M26M27 M28M24
M34
M25
M29M30
M31M32
806814494770770813
12051204
494610610
11991166119511431142
I SDI FDV FDVD120V FDVD IV SD118
VDVD
I FD107III FD
Radweg
Pl.
SchotterAsph. SchrankePfl.
Paul-Schallück-Straße
RampeRampeRadweg rotgefärbt
Pl.
Pfl.
SchotterTorPfl.Asph.Pl.
SchotterSchotter
Pfl.Asph.Pl.Radweg rotgefärbt
Pl. Pl.BetonFußgängerbrückeRampe
Tür
Pfl.
Pl.Asph.Radweg
RadwegPfl.Beton
Pfl.Pfl.Pfl.Pfl.Taxistand
SchotterSchotter
RinnePfl.Pfl.Pfl.Radweg
Hochbahnsteig0.1/2.0
0.1/2.0
0.1/3.00.1/2.00.1/2.00.2/40.2/40.35/6
0.6/10
0.35/70.3/6
0.25/40.25/4
0.35/60.35/60.3/60.35/6
0.35/6
0.25/5
0.2/40.2/40.2/40.4/80.4/8
0.3/60.4/80.2/40.1/2
0.2/40.2/40.35/6
0.3/6
0.3/6
GleiseGleise GleiseGleise
XXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXX
XXXBeginnRampeBeginnRampeXX
52,2053,29
52,10
52,2152,22
XX
XX
X
XX2.814.001.002.223.202.21X2.84X
RB +3+/-0+/-0
RB +3
RB +3
RB +3
+/-0SK versetzen
2.673.104.95
1.83 1.34
4.074.00
1.731.504.671.504.001.003.00 VZ 239 neuVZ 237 entfernenVZ 1022-10 neu
VZ 239 neuVZ 1022-10 neu
30.1
10.110.2ST10ST20
F30.110FR3030
T20
20.120
F10.2/AF10.3/A
F20/AF20.1/A
BF10.3FST20.1FST206060.1
VD
D60DR60D601
vom Hauptsignal ST20ca. 70m entfernt
VD101VD101.1VD101.2
AHBLF30.1/aFAHBLF30/aF
D30
DR30
ca. 40m bisHaltlinie
ca. 40m bisHaltlinie
(Hilfssignal)
4m
2.5m
VD4m
AHBLF10.2/aFAHF10.2
AHBLF10.3/aFAHF10.3AHBLFST20.1/aF
AHBLFST20/aF
AHBLF20/aFAHF20
AHBLF20.1/aFAHF20.1
VD201VD201.1 2.001.00
5.001.252.251.10
3.002.251.00
5.005.00
2.003.00
S
3.00SS1.50S
.90
20.00 (Lage nicht maßstäblich)20.00
AHST20AHST10
Luxemburger Straße
Greinstraße
vorh.Hochbahnsteigvorh.
VorabzugDie OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/11-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:VorentwurfStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnHaltestelle Weißhausstraßebarrierefreie Anbindung und QuerungBartulovic02.03.2020
------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:
02.03.20201:250FahrebeneGrundrissAnlage 3

Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 02.11.2021

2008 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 09.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 02.11.2021  
öffentlich 
9.2.2 Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmög-
lichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weiß-
hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 
1525/2021 
geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdi-
gen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle 
Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Lu-
xemburger Straße. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist einzuholen und die Fi-
nanzierung sicher zu stellen. 
 
Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehweg-
brücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßi-
gen Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, vo-
raussichtlich im Haushaltsjahr 2022 anfallen. 
 
Weiter beschließt die BV Lindenthal: 
 
1. An der Weißhausstraße (südwestliche Zugang) wird ebenfalls ein barriere-
freier Zugang geschaffen, indem die Rampen mit den erforderlichen Podesten 
versehen werden.  
 
2. Die Haltestelle wird auf die notwendige Länge der verlängerten neuen Stadt-
bahnwagen ausgebaut.  
  
3.  Die Überwege von der Haltestelle und die Überquerung der Gleise werden 
nicht an die Kreuzung mit der Greinstraße errichtet, sondern direkt nach den 
Rampen an der nord-östlichen Seite.

4. Die Planungen für den weiteren Überweg Innerer Grüngürtel – Luxemburger 
Straße (Höhe heutige AZ) werden der Bezirksvertretung zeitnah vorgelegt.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
nicht anwesend: Frau Kanis

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021

2132 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 19.10.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 05.10.2021  
öffentlich 
3.4 Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmög-
lichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weiß-
hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 
1525/2021 
RM Lorenz macht seitens der SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass bei den weite-
ren Planungen auch der Radverkehr nochmals besonders berücksichtigt werden soll-
te.  
 
SB Dr. Beese wirft die Frage auf, wie lange der Bau dauern und wie lange demzufol-
ge keine Querungsmöglichkeit zur Verfügung stehen werde.  
 
SE Fahlenbock weist darauf hin, dass den Behindertenverbänden die Planungen 
zwar bereits vor geraumer Zeit vorgestellt wurden; allerdings wurde nicht mitgeteilt, 
dass über eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren ein Provisorium ohne Que-
rungsmöglichkeit errichtet werde. Sicherlich sei die jetzige Gehwegbrücke mit 8% 
Steigung nicht barrierefrei; Rollstuhlfahrende mit Motorunterstützung oder Personen 
mit Kinderwagen könnten diese Steigung jedoch aktuell durchaus bewältigen.  
 
Er bittet nachdrücklich um Prüfung, ob die Maßnahme beschleunigt oder eine provi-
sorische Querungsmöglichkeit errichtet werden könne. 
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, und Herr 
Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, sagen zu, die 
Einwände zur fehlenden Querung der Luxemburger Straße mitzunehmen und zu prü-
fen.   
 
Abschließend weist Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, jedoch 
darauf hin, dass sich eine provisorische Querung eines Gleiskörpers aus seiner Sicht 
schwierig gestalten werde, da hier eine Genehmigung der technischen Aufsichtsbe-
hörde erforderlich werde.

2 
 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zunächst zur Anhörung in die Bezirks-
vertretung Lindenthal. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

5462 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1525/2021
Stand: 01.07.2025 
Sachstandsbericht  
Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die 
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht 
barrierefreie Brücke 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer ebenerdigen 
barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weiß-
hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger 
Straße. Die hierfür erforderliche Genehmigung ist einzuholen und die Finanzierung si-
cher zu stellen. 
Gleichzeitig beschließt der Verkehrsausschuss, dass die nicht barrierefreie Gehweg-
brücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird. Dies führt zu außerplanmäßigen 
Abschreibungen in Höhe von ca. 1 Mio. €, die im Teilergebnisplan 1202, Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, voraussicht-
lich im Haushaltsjahr 2022 anfallen. 
An der Weißhausstraße (südwestliche Zugang) wird ebenfalls ein barrierefreier 
Zugang geschaffen, indem die Rampen mit den erforderlichen Podesten verse-
hen werden.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
22.09.2022 
 
Die Verwaltung hat die Planungen für die ebenerdige Querung der Stadtbahnhalte-
stelle Weißhausstraße fortgeführt und für den Bau einen Finanzierungsantrag beim 
Nahverkehr Rheinland eingereicht. Die Genehmigungsplanung wird momentan finali-
siert.  
Die Universität hat den Teilabbruch der Rampe zur Brücke geplant. 
 
05.07.2023

2 
 
Die Genehmigungsplanung für die ebenerdige barrierefreie Fußgängerquerung sowie 
der Zuwegung zur Stadtbahnhaltestelle wird derzeit finalisiert und soll im 3. Quartal 
2023 zur Einholung der Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht wer-
den.  
Parallel wurde seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) die Verlegung der Sig-
nal- und Kommunikationstechnikräume geplant. Hierfür sollen zwei neue Schalthäus-
chen errichtet und die Technik im 1. Quartal 2024 verlegt werden.  
Die Universität zu Köln hat den Teilabbruch der westlichen Rampenschleife zur Brü-
cke planen lassen und schreibt aktuell die Leistungen für die Abbrucharbeiten sowie 
die Errichtung eines temporären Treppenturms aus. Die Abbrucharbeiten sollen vo-
raussichtlich bis Ende 2023 erfolgen. 
 
13.05.2024 
 
Die Verwaltung hat bei der Technischen Aufsichtsbehörde TAB einen Antrag auf Zu-
stimmung der Planung des neuen Überweges eingereicht. Die Universität zu Köln hat 
mit dem Bau des neuen Uni Gebäudes begonnen und den für den Bau erforderlichen 
Teilabriss der Brücke durchgeführt. Für die Verlegung der Technikräume ist der Bau 
eines neuen Schalthauses erforderlich. Dieses wurde bereits erstellt und derzeit wird 
die Technik aus der Rampe in das neue Schalthaus verlegt. Dies wird bis zum Som-
mer abgeschlossen sein. Für die Finanzierung diese Maßnahme hat die Stadt Köln 
eine Zustimmung für einen zuschussunschädlichen Baubeginn eingeholt und somit 
die Finanzierung sichergestellt. 
 
01.07.2025 
 
Die Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde liegt vor. Die Technikräume der 
KVB wurden in das neu errichtete Schalthaus verlegt. Seitens des Fördergebers soll 
der Förderbescheid übergeben werden. Am 24.06.2025 wurde der Baubeschluss ein-
geholt und aktuell wird die Ausführungsplanung für die Vergabe der Bauleistung finali-
siert. 
 
Nächste Schritte: 
22.09.2022 
 
Im Anschluss an die Erstellung der Genehmigungsunterlagen wird die Genehmigung 
bei der Bezirksregierung Köln beantragt.  
Die Universität zu Köln (UzK) wird mit dem Bau des neuen Universitätsgebäudes vo-
raussichtlich im Jahr 2023 beginnen. Zuvor muss zur Baufeldfreimachung der Teilab-
riss der Fußgängerbrücke erfolgen. Zeitnah sollen dann die Technikräume verlegt 
werden, so dass danach der Komplettabriss und der Bau der ebenerdigen Fußgänger-
querung erfolgen kann. 
Die Universität zu Köln wird den Teilabbruch im Juli 2023 ausschreiben. Die Abbruch-
arbeiten sollen im September/ Oktober 2023 erfolgen. Wie im Gestattungsvertrag ver-
einbart, wird die Brücke selbst bis zur Erstellung des ebenerdigen Überweges durch 
die Stadt  
erhalten bleiben und statt der abgebrochenen Rampe einen Treppenturm erhalten  
für den die Universität auch die Verkehrssicherung übernimmt.

3 
 
05.07.2023 
 
Seitens der Verwaltung wird der Baubeschluss und die Ausführungsplanung für die 
neue Fußgängerquerung vorbereitet. 
 
Nach erfolgter Verlegung der Signal- und Kommunikationstechnik der KVB kann der 
Komplettabriss des restlichen Brückenüberbaus sowie der Rampen zur Stadtbahnhal-
testelle und der Bau der ebenerdigen Fußgängerquerung erfolgen. 
 
13.05.2024 
 
Seitens der Verwaltung wird der Baubeschluss und die Ausführungsplanung für die 
neue Fußgängerquerung vorbereitet. Hierfür ist auch die Zustimmung der Techni-
schen Aufsichtsbehörde TAB erforderlich, die noch in 2024 erwartet wird. 
 
Nach erfolgter Verlegung der Signal- und Kommunikationstechnik der KVB und nach 
Vorliegen des Zustimmungsbescheides der TAB, kann der Komplettabriss des restli-
chen Brückenüberbaus sowie der Rampen zur Stadtbahnhaltestelle und der Bau der 
ebenerdigen Fußgängerquerung erfolgen. 
01.07.2025 
Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der nächste Sachstandsbericht erfolgt zur Vorlage 0348/2025.

Anlage 7 - Querungsmöglichkeiten Brücke Weißhausstraße

327 Zeichen

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Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

3124 Zeichen

Anlage 6 
Planungsbeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die 
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht 
barrierefreie Brücke 
1525/2021 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen und Anregungen aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 05.10.2021 (vgl. Anlage 4) 
Der Bau einer provisorischen Querungsmöglichkeit ist nur außerhalb des Brückenbereiches 
denkbar, da der zukünftige Überweg im Bereich der bestehenden Brücke mit ihren Stützen 
verlaufen wird. Für den Bau einer solchen provisorischen Querung müsste eine 
Genehmigung bei der Bezirksregierung eingeholt werden. Auch wäre ein umfangreicher 
Grüneingriff zur Herstellung eines Z-Überweges mit ihren Aufstellflächen erforderlich. Neben 
der Gehwegbefestigung müsste dann noch die Signalisierung hergestellt bzw. von einer 
Fachfirma kostenpflichtig gemietet werden. Die Planung und Umsetzung eines 
provisorischen Überweges ist somit aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Zudem 
wäre durch den Bau des provisorischen Überweges nur die Straßenquerung möglich. Die 
vorhandenen Brückenrampen lassen eine Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle nicht zu. 
Die Verwaltung empfiehlt den mobilitätseingeschränkten Personen die vorhandenen 
barrierefreien Überwege an der Weißhausstraße und am Eifelwall zu nutzen. Die 
Wegelängen werden bei frühzeitiger Orientierung auf die beiden Überwege je nach Ziel nicht 
wesentlich länger, da auch die Wendelungen beidseitig der Brücke nicht mehr genutzt 
werden müssen. 
Die Maßnahme wurde am 08.11.2021 in der Anhörung nach dem 
Behindertengleichstellungsgesetz den Behindertenverbänden vorgestellt und im Detail 
erläutert. 
Die Verwaltung wird bei den weiteren Planungen auch die Belange des Radverkehrs 
besonders berücksichtigen. 
Die Verwaltung wird versuchen, die Bauzeit auf ein Minimum zu reduzieren. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung in der 
Bezirksvertretung Lindental am 02.11.2021 (vgl. Anlage 5) 
Zu 1. 
Die Verwaltung hat für den Bau der ebenerdigen Querungsmöglichkeit zur Herstellung der 
Barrierefreiheit an der Weißhausstraße Fördermittel beantragt. Somit kann die Finanzierung 
des Überweges mit Zuwendungen sichergestellt werden. 
Zusätzlich wird die Verwaltung prüfen, ob ein Umbau bzw. eine Verlängerung der 
südwestlichen Rampe möglich ist. 
Zu 2. 
Die Länge der Stadtbahnhaltestelle ist für die Nutzung der zukünftigen KVB-Stadtbahnwagen 
ausreichend. 
Zu 3. 
Der neue signalisierte Überweg muss in die Signalanlage an der Greinstraße integriert 
werden. Eine zweite Signalanlage auf sehr kurzer Strecke mit Eingriff in den

Stadtbahnbetrieb muss vermieden werden. Eine geringfügige Verschiebung des Überweges 
wird im Rahmen der Entwurfsplanung geprüft und gegebenenfalls realisiert. Zudem liegt die 
Querungsmöglichkeit in Verlängerung der Greinstraße. Dadurch ergeben sich kurze Wege 
für den nicht motorisierten Individualverkehr, da die Querung der Luxemburger Straße ohne 
Versatz erfolgen kann. 
Zu 4. 
Die Verwaltung wird die Planung zur Verbindung des Grüngürtels zeitnah vorlegen.

Beratungsverlauf (3)

05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
02.11.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1525/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.09.2021
Erstellt
21.04.2021 21:41