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3996/2019

Jobtickets in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.11.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.12.2019, TOP 6.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4482 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer  21.11.2019 
 3996/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
 
Jobtickets in Köln 
hier: Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am  28.10.2019, TOP 
5.2.3 
Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Die Verwaltung hat die Anfrage der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zur Beantwortung überge-
ben. Die KVB hat dazu wie folgt Stellung genommen: 
 
 
Frage 1: 
„Aus welchen Gründen haben die Mitarbeiter der FORD Werke keine JobTickets mehr?“ 
 
Antwort der KVB: 
Die Ford-Werke hatten mit der KVB zum 01.11.2017 einen Vertrag über den Bezug von Großkun-
denTickets abgeschlossen, mit dem Ziel, die erforderlichen 35 % der Gesamtbelegschaft für das 
GroßkundenTicket zu gewinnen. Flankierend führte die KVB zudem die Buslinie 124 ein und setzte 
gemeinsam mit den Ford-Werken auf eine gute Kommunikation der Anbindung (Linie 12, Linie 124 u. 
a. direkt zum Breslauer Platz) sowie des GroßkundenTickets. Nach den bei der KVB vorliegenden 
Informationen haben sich dennoch bei weitem nicht genügend Mitarbeiter/-innen für ein Großkunden-
Ticket entschieden. Die Ford-Werke haben daher zum 30.04.2018 den Vertrag gekündigt. Weitere 
Hintergründe sind der KVB nicht bekannt. 
 
 
Frage 2: 
„Welche Anforderungen muss ein Unternehmen erfüllen, um sogenannte Jobtickets für seine Mitar-
beiter zu beantragen?“ 
 
Antwort der KVB: 
JobTickets gibt es für alle Unternehmen mit mindestens 2 Mitarbeitenden. Die Unternehmensgröße 
entscheidet dabei über das konkrete Modell, wobei grundsätzlich alle ständig beschäftigten Mitarbei-
tenden mit festgelegtem Dienstverhältnis in den Bezug von JobTickets einbezogen werden. 
Für Firmen zwischen zwei und 49 Mitarbeitenden steht das sogenannte JobTicket Fakultativmodell 
zur Verfügung. Die Firma erhält das JobTicket über einen Dachverband (zum Beispiel Verbände, 
Kammern, aber auch Zusammenschlüsse). Kriterium für einen Dachverband ist die Federführung und 
Abnahme von mindestens 250 JobTickets im Dachverband. Jede Firma kann dann eigenständig ent-
scheiden, für welchen Anteil an Mitarbeitenden sie JobTickets bezieht, mindestens aber für zwei Mit-
arbeitende. 
Für Firmen zwischen 50 und 4.999 Mitarbeitenden greift das sogenannte JobTicket Solidarmodell. 
Hier entrichtet die Firma für jeden bezugsberechtigten Mitarbeitenden einen gegenüber den normalen 
MonatsTickets vergleichsweise niedrigen solidarischen Beitrag (bezogen auf Köln maximal 56,00 
Euro monatlich). Intern gehen die Firmen dann unterschiedlich mit der Preisgestaltung um – teilweise

2 
 
legen sie die Kosten auf die tatsächlichen Nutzenden um oder bezuschussen diese. 
Für Firmen > 5.000 Mitarbeitende steht alternativ auch das GroßkundenTicket zur Verfügung. Hier 
müssen mindestens 35 % der Gesamtbelegschaft ein Ticket abnehmen. Die Kosten für ein Großkun-
denTicket liegen bezogen auf Köln bei maximal 64,70 Euro monatlich. 
 
 
Frage 3: 
„Welche Unterschiede gibt es zwischen Jobtickets im Vergleich zu normalen Monatstickets?“ 
 
Antwort der KVB: 
Die normalen MonatsTickets sind preisstufengebunden. Dies bedeutet, dass je nach individueller 
Entscheidung der Kunden die Relation Wohnort – Arbeitsort ausschlaggebend für den tatsächlichen 
Preis und die räumliche Nutzbarkeit ist. Demgegenüber gelten die JobTickets aller drei Modelle im-
mer im gesamten VRS-Netz und sind so deutlich günstiger. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass 
Jobtickets nicht übertragbar sind. Die Mitnahmemöglichkeiten für Kinder und Erwachsene sowie Fahr-
räder sind bei beiden Ticketarten gleich. 
 
 
Frage 4: 
„Wie viele Anträge auf Jobtickets sind seit 2014 bei der KVB eingegangen?“ 
 
Frage 5: 
„Wie viele Jobtickets sind entweder durch die KVB oder die Unternehmen in der Zeit 2014 - 2019 ge-
kündigt worden? Bitte schlüsseln Sie hier nach Gründen auf.“ 
 
Antwort der KVB zu Frage 4 und 5: 
Durch die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Unternehmen, aber auch durch al-
ternative Tarifangebote verändert sich die Zahl der Nutzenden ständig. Die Entwicklung der Kunden-
zahlen im Jahresdurchschnitt zeigt aber bereits, dass die Anzahl der Neueinstiege überwiegt: 
 
2014 2015 2016 2017 2018 1 - 9 2019 
108.469 109.229 108.390 111.029 113.510 114.350 
Entwicklung der Kunden (tatsächliche JobTickets) im Jahresdurchschnitt 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3996/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.11.2019
Erstellt
14.11.2019 16:02