3953/2017
Beantragte Zügigkeitserhöhung am Stadtgymnasium Porz und dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 17.01.2018 3953/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 Beantragte Zügigkeitserhöhung am Stadtgymnasium Porz und dem Friedrich-Wilhelm- Gymnasium Hintergrund Die Aufnahmekapazität einer Schule wird durch die sogenannte Zügigkeit „festgelegt“. Die Zügigkeit beschreibt die Zahl der parallel aufsteigenden Klassen einer Schule. Die Raumsituation ist auf diese Klassenzahl ausgerichtet. Anhand der Klassenzahl und unter Berück- sichtigung des Lehrplans ergibt sich der Bedarf an Klassen und Fachräumen. Auch die notwendigen Räume für Ganztagsangebote oder Inklusion hängen von der Klassenzahl / der entsprechenden Schülerzahl ab. Die ministeriellen Grundsätze zur Aufstellung von Raumprogrammen wurden Ende 2011 außer Kraft gesetzt. Um dennoch eine Raumprogrammvorgabe für Schulneu- und Erweiterungsbauten zu haben, hatte die Stadt Köln auf Grundlage der ministeriellen Grundsätze im Jahr 2009 die Schulbauleitlinie Köln entwickelt. Diese Schulbauleitlinie wird seitdem zu Grunde gelegt, um festzustellen, ob der Raumbestand einer Schule für die festgelegte / vorgesehene Aufnahmekapazität ausreichend ist. Durch organisatorische Maßnahmen ist es erfahrungsgemäß möglich, dass Schulen gelegentliche Schwankungen bei der Klassenbildung kompensieren können. Im Falle von Minderklassen (hier wird in einem Jahr eine geringere Anzahl an Eingangsklassen gebildet, als es nach Kapazität möglich wä- re) ist dies ohnehin unproblematisch. Im Falle einer Mehrklassenbildung (es wird eine höhere Zahl an Eingangsklassen gebildet, als es nach Zügigkeit vorgesehen ist), kann auch dies in der Regel im Raumbestand dargestellt werden. Wiederholt sich die Mehrklassenbildung wird es irgendwann – dies ist abhängig von unterschiedlichen Organisationsmöglichkeiten an den einzelnen Schulen / Schul- standorten – schwierig, den Unterricht ohne Qualitätsverlust (Fachraumnutzung) zu gestalten. Daher hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städti- schen Gymnasien und Gesamtschulen – darauf hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbil- dungen kritisch sieht. Die aus der Not heraus entstandene Praxis der Mehrklassenbildung soll daher in Zukunft stärker reglementiert werden. Stattdessen hat die Bezirksregierung die Stadt Köln aufge- fordert, an den Standorten, an denen bereits mehrfach Mehrklassen gebildet wurden, die Zügigkeit (Aufnahmekapazität) anzupassen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Raumsituation den entspre- chenden Standards der Schulbauleitlinie bzw. den ehemaligen Standards der ministeriellen Grunds- ätze (als Referenzwert) entsprechen sollte. 2 In vielen Fällen, in denen die Verwaltung in den vergangenen beiden Jahren die Zügigkeit an Schulen geändert hat, wurde bereits seit geraumer Zeit an Erweiterungsmaßnahmen gearbeitet. Überwiegend waren auch bereits räumliche Übergangslösungen, die jedoch die Orientierungswerte der Schulbau- leitlinie nicht in Gänze erfüllten, vorhanden. In diesen Fällen ist eine dauerhafte Änderung der Zügig- keit zu einem Zeitpunkt vor der Baufertigstellung unproblematisch (z.B. Hildegard-von-Bingen, Hum- boldt-Gymnasium, Genoveva-Gymnasium, Gesamtschule Zollstock, Schillergymnasium, Gymnasium Pesch). In anderen Fällen hat die Verwaltung dargestellt, dass die Erhöhung der Zügigkeit zurückge- nommen werden soll, wenn in der Region neue Schulplätze entstanden sind, wohl wissend, dass dies aufgrund der Bausituation erst mittel- bis langfristig möglich sein wird. Bei vielen dieser Schulen ak- zeptierte die Schulkonferenz die Notlage der Stadt und war bereit, für ihre Schule trotz sehr begrenz- ter Raumkapazität eine Erhöhung der Zügigkeit mitzutragen (z.B. Heinrich-Heine-Gymnasium, Gym- nasium Deutz, Apostelgymnasium). In diesen Fällen hat die Bezirksregierung Köln die (letztlich auf ihre Anforderung hin) beantragte Erhöhung der Zügigkeit genehmigt. Verweigerung der Genehmigung: Mit einstimmigem Beschluss hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 11.07.2017 (Vorlagen- nummer 1714/2017 und 1715/2017) die Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Köln-Porz, Gymnasium Humboldtstraße 2-8, 51145 Köln in Köln-Porz von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge in der Sekundarstufe 2 zum Schuljahr 2018/19 und die Zügigkeitserweiterung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, Gymnasi- um Severinstraße 241, 50676 Köln in Köln-Altstadt/Süd von 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe 2 zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Beide Schulkonferenzen hatten die Erhöhung der Zügigkeit, auch mit Blick auf die Unsicherheit um die G9 Entscheidung abgelehnt. Während im Vorfeld durch die Schulleitung des Stadtgymnasiums eine Akzeptanz der Kapazitätserweiterung nicht ausgeschlossen wurde, hatte sich die Schulleitung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums von Anfang an gegen eine formelle Ausweitung der Kapazität ausgesprochen. Die Verwaltung hatte die Raumsituationen dieser beiden Schulen ähnlich eingeschätzt, wie an den Schulen, die im Raumbestand eine Erhöhung der Zügigkeit organisieren und daher dem Rat der Stadt Köln die Änderung zur Entscheidung vorgelegt und anschließend bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Dieser Antrag, die Kapazität der beiden Schulen formell zu erhöhen, wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 20.11.2017 unter Hinweis auf die Stellungnahmen der Schulkonferenz abge- lehnt. Gleichzeitig hat die Bezirksregierung die Möglichkeit aufgezeigt, an diesen Schulstandorten weiterhin Mehrklassen zu bilden. Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene, formelle Änderung der Zügigkeit am Stadtgymnasium Porz und am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium kann aufgrund der verweigerten Genehmigung der Bezirksre- gierung Köln nicht umgesetzt werden. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3953/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.01.2018
- Erstellt
- 15.12.2017 08:39