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3953/2017

Beantragte Zügigkeitserhöhung am Stadtgymnasium Porz und dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium

Mitteilung Ausschuss 17.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2018, TOP 10.2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6128 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 17.01.2018 
 3953/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 
 
Beantragte Zügigkeitserhöhung am Stadtgymnasium Porz und dem Friedrich-Wilhelm-
Gymnasium 
Hintergrund 
 
Die Aufnahmekapazität einer Schule wird durch die sogenannte Zügigkeit „festgelegt“. Die Zügigkeit 
beschreibt die Zahl der parallel aufsteigenden Klassen einer Schule. 
Die Raumsituation ist auf diese Klassenzahl ausgerichtet. Anhand der Klassenzahl und unter Berück-
sichtigung des Lehrplans ergibt sich der Bedarf an Klassen und Fachräumen. Auch die notwendigen 
Räume für Ganztagsangebote oder Inklusion hängen von der Klassenzahl / der entsprechenden 
Schülerzahl ab. 
 
Die ministeriellen Grundsätze zur Aufstellung von Raumprogrammen wurden Ende 2011 außer Kraft 
gesetzt. Um dennoch eine Raumprogrammvorgabe für Schulneu- und Erweiterungsbauten zu haben, 
hatte die Stadt Köln auf Grundlage der ministeriellen Grundsätze im Jahr 2009 die Schulbauleitlinie 
Köln entwickelt. 
 
Diese Schulbauleitlinie wird seitdem zu Grunde gelegt, um festzustellen, ob der Raumbestand einer 
Schule für die festgelegte / vorgesehene Aufnahmekapazität ausreichend ist. 
 
Durch organisatorische Maßnahmen ist es erfahrungsgemäß möglich, dass Schulen gelegentliche 
Schwankungen bei der Klassenbildung kompensieren können. Im Falle von Minderklassen (hier wird 
in einem Jahr eine geringere Anzahl an Eingangsklassen gebildet, als es nach Kapazität möglich wä-
re) ist dies ohnehin unproblematisch. Im Falle einer Mehrklassenbildung (es wird eine höhere Zahl an 
Eingangsklassen gebildet, als es nach Zügigkeit vorgesehen ist), kann auch dies in der Regel im 
Raumbestand dargestellt werden. Wiederholt sich die Mehrklassenbildung wird es irgendwann – dies 
ist abhängig von unterschiedlichen Organisationsmöglichkeiten an den einzelnen Schulen / Schul-
standorten – schwierig, den Unterricht ohne Qualitätsverlust (Fachraumnutzung) zu gestalten. 
 
Daher hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städti-
schen Gymnasien und Gesamtschulen – darauf hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbil-
dungen kritisch sieht. Die aus der Not heraus entstandene Praxis der Mehrklassenbildung soll daher 
in Zukunft stärker reglementiert werden. Stattdessen hat die Bezirksregierung die Stadt Köln aufge-
fordert, an den Standorten, an denen bereits mehrfach Mehrklassen gebildet wurden, die Zügigkeit 
(Aufnahmekapazität) anzupassen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Raumsituation den entspre-
chenden Standards der Schulbauleitlinie bzw. den ehemaligen Standards der ministeriellen Grunds-
ätze (als Referenzwert) entsprechen sollte.

2 
 
In vielen Fällen, in denen die Verwaltung in den vergangenen beiden Jahren die Zügigkeit an Schulen 
geändert hat, wurde bereits seit geraumer Zeit an Erweiterungsmaßnahmen gearbeitet. Überwiegend 
waren auch bereits räumliche Übergangslösungen, die jedoch die Orientierungswerte der Schulbau-
leitlinie nicht in Gänze erfüllten, vorhanden. In diesen Fällen ist eine dauerhafte Änderung der Zügig-
keit zu einem Zeitpunkt vor der Baufertigstellung unproblematisch (z.B. Hildegard-von-Bingen, Hum-
boldt-Gymnasium, Genoveva-Gymnasium, Gesamtschule Zollstock, Schillergymnasium, Gymnasium 
Pesch). In anderen Fällen hat die Verwaltung dargestellt, dass die Erhöhung der Zügigkeit zurückge-
nommen werden soll, wenn in der Region neue Schulplätze entstanden sind, wohl wissend, dass dies 
aufgrund der Bausituation erst mittel- bis langfristig möglich sein wird. Bei vielen dieser Schulen ak-
zeptierte die Schulkonferenz die Notlage der Stadt und war bereit, für ihre Schule trotz sehr begrenz-
ter Raumkapazität eine Erhöhung der Zügigkeit mitzutragen (z.B. Heinrich-Heine-Gymnasium, Gym-
nasium Deutz, Apostelgymnasium). In diesen Fällen hat die Bezirksregierung Köln die (letztlich auf 
ihre Anforderung hin) beantragte Erhöhung der Zügigkeit genehmigt. 
 
Verweigerung der Genehmigung: 
Mit einstimmigem Beschluss hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 11.07.2017 (Vorlagen-
nummer 1714/2017 und 1715/2017) die Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Köln-Porz, 
Gymnasium Humboldtstraße 2-8, 51145 Köln in Köln-Porz von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 
Zügen in der Sekundarstufe II auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge in der Sekundarstufe 2 
zum Schuljahr 2018/19 und die Zügigkeitserweiterung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, Gymnasi-
um Severinstraße 241, 50676 Köln in Köln-Altstadt/Süd von 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 
Zügen in der Sekundarstufe II auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe 2 
zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. 
Beide Schulkonferenzen hatten die Erhöhung der Zügigkeit, auch mit Blick auf die Unsicherheit um 
die G9 Entscheidung abgelehnt. Während im Vorfeld durch die Schulleitung des Stadtgymnasiums 
eine Akzeptanz der Kapazitätserweiterung nicht ausgeschlossen wurde, hatte sich die Schulleitung 
des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums von Anfang an gegen eine formelle Ausweitung der Kapazität 
ausgesprochen. 
Die Verwaltung hatte die Raumsituationen dieser beiden Schulen ähnlich eingeschätzt, wie an den 
Schulen, die im Raumbestand eine Erhöhung der Zügigkeit organisieren und daher dem Rat der 
Stadt Köln die Änderung zur Entscheidung vorgelegt und anschließend bei der Bezirksregierung Köln 
beantragt. 
Dieser Antrag, die Kapazität der beiden Schulen formell zu erhöhen, wurde von der Bezirksregierung 
Köln mit Schreiben vom 20.11.2017 unter Hinweis auf die Stellungnahmen der Schulkonferenz abge-
lehnt. Gleichzeitig hat die Bezirksregierung die Möglichkeit aufgezeigt, an diesen Schulstandorten 
weiterhin Mehrklassen zu bilden. 
 
Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene, formelle Änderung der Zügigkeit am Stadtgymnasium Porz 
und am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium kann aufgrund der verweigerten Genehmigung der Bezirksre-
gierung Köln nicht umgesetzt werden. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (3)

22.01.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 13.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3953/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.01.2018
Erstellt
15.12.2017 08:39