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0223/2025

Mitteilung zu "Beschaffung von Allee-, Obst- und Forstbäumen " (AN/0245/2022) aus der Sitzung des Ausschuss Klima Umwelt und Grün 17.02.2022

Mitteilung Ausschuss 24.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 30.01.2025, TOP 7.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

17121 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 24.01.2025 
 0223/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 
 
Mitteilung zu "Beschaffung von Allee-, Obst- und Forstbäumen " (AN/0245/2022) aus 
der Sitzung des Ausschuss Klima Umwelt und Grün 17.02.2022 
In seiner Sitzung vom 17.02.2022 fasste der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün den folgen-
den Beschluss auf Grundlage des Antrages „Beschaffung von Allee-, Obst- und Forstbäumen 
(AN/0245/2022): 
 
Die Verwaltung wird gebeten, Alternativen für die bisher durchgeführten Beschaffungen von 
Allee-, Obst- und Forstbäumen darzulegen.  
Hierbei ist auch zu prüfen, wie Engpässen durch modifizierte Ausschreibungen und Rahmen-
verträge vorgebeugt werden kann und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Kon-
sequenzen der Aufbau einer eigenen städtischen Baumschule wirtschaftlich und organisato-
risch realisierbar ist. 
 
Im Rahmen dieser Untersuchung soll auch eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit 
mit Kommunen, die noch eine eigene Baumschule betreiben, geprüft werden. Gleichzeitig soll 
aufgezeigt werden, welches Sortiment gezielt über eine städtische Baumschule oder in der 
Zusammenarbeit produziert werden sollte. Es sollen insbesondere Bäume, die den veränder-
ten klimatischen Bedingungen angepasst sind („Klimabäume“) in ausreichender Zahl für die 
Stadt Köln zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind dem Ausschuss mit allen finanziellen, organisato-
rischen und personellen Auswirkungen vorzulegen.  
 
 
Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
Im Folgenden stellt die Verwaltung dar, wie die Versorgung mit Allee-, Obst- und Forstbäumen 
langfristig sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Darstellung werden die Veränderungen 
bei der Beschaffung und Ausschreibungen aufgezeigt und die Möglichkeit des Aufbaus einer 
städtischen Baumschule sowie einer interkommunalen Zusammenarbeit untersucht.

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Darstellung der Bedarfe und der Beschaffung von Bäumen 
 
Der aktuelle Bedarf an Baumschulware liegt bei ca. 735 Pflanzen pro Jahr. Dieser Bedarf un-
terteilt sich in ca. 480 Straßenbäume, ca. 135 Bäume für Grünanlagen und ca. 120 Bäume für 
Friedhöfe. Der Bedarf an Forstbäumen ist abhängig von den Aufforstungsprojekten und vari-
iert von Jahr zu Jahr. 
 
Das Sortiment setzt sich aus verschiedenen Arten und Sorten zusammen und wird stets viel-
fältiger, um die Biodiversität und die Resilienz des Stadtbaumbestands zu erhöhen. Baumar-
ten, die mit den zu erwartenden klimatischen Bedingungen gut zurechtkommen, stehen dabei 
besonders im Fokus. Auch ökologische Eigenschaften spielen bei der Zusammensetzung des 
Sortiments eine Rolle. In diesem Zusammenhang werden auch Obstbäume beschafft, die 
auch zum Sortiment der Baumschulen gehören.  
 
 
Beschaffung von Straßen-, Grünanlagen- und Friedhofsbäumen 
 
In der Vergangenheit erfolgte die Beschaffung der Pflanzen zentral über einen Rahmenver-
trag. Dieser Rahmenvertrag wurde mit einer entsprechenden Preisbindung für zwei Jahre mit 
den Baumschulen geschlossen, mit optionaler Verlängerung um zwei weitere Jahre. Bei die-
sem aus Sicht des Auftraggebers komfortablen und anfangs gut funktionierenden System trat 
jedoch in den letzten Jahren ein Problem zusehends in den Vordergrund: Die gewünschten 
Bäume waren immer öfter nicht mehr lieferbar. Die Baumschulen haben aufgrund der nicht 
vorhersehbaren extremen Preisschwankungen in den letzten Jahren eine Vielzahl von Bäu-
men bevorzugt anderen Auftragnehmern zu einem höheren Preis verkauft, anstatt die Stadt 
Köln damit zu beliefern. Dies führte dazu, dass die Baumschulen bestimmte Baumarten nicht 
angeboten haben, da sie aufgrund des Rahmenvertrags langfristig an festgelegte Preise ge-
bunden waren. Für die Baumschulen war es nicht wirtschaftlich, Bäume zu diesen Konditio-
nen anzubieten, wodurch die Verfügbarkeit stark eingeschränkt wurde. 
 
Die bisherigen Herausforderungen bei der Beschaffung von Bäumen über den Rahmenvertrag 
machten eine Anpassung des Beschaffungsverfahrens notwendig. Aus diesem Grund wurde 
das Beschaffungsverfahren im Jahr 2023 grundlegend geändert. Anstelle der Beschaffung 
über einen Rahmenvertrag erfolgt die Vergabe nun über zwei Ausschreibungen pro Jahr. Im 
Rahmen der Ausschreibung werden jeweils die Bäume für Herbstpflanzung im Mai/Juni des 
Pflanzjahres ausgeschrieben und im September/Oktober die Bäume für die Frühjahrspflan-
zungen im Folgejahr. Diese Änderung ermöglicht es den Baumschulen, ihre Angebote auf Ba-
sis aktueller Marktpreise zu erstellen, wodurch sichergestellt wird, dass die angefragte Ware 
auch tatsächlich angeboten werden kann. Dadurch erhöht sich die Verfügbarkeit der benötig-
ten Bäume. 
 
 
Beschaffung von Forstbäumen 
 
Der Forstbetrieb der Stadt Köln ist im Rahmen seiner FSC-Zertifizierung verpflichtet, die 
städtischen Wälder nach den Grundsätzen einer naturnahen Waldbewirtschaftung zu pflegen 
und zu entwickeln. Dies bedeutet, dass in erster Linie auf natürliche Prozesse gesetzt wird, 
insbesondere auf die natürliche Waldverjüngung. Wo immer es möglich ist, werden die Wälder 
sich selbst überlassen, um die Regeneration durch die natürliche Verbreitung von Samen zu 
fördern. 
 
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Aufforstung neuer Waldflächen oder bei der gezielten 
Anreicherung der Naturverjüngung mit zusätzlichen Baumarten, werden Bäume angekauft. 
Dabei handelt es sich lediglich um wenige tausend Jungbäume pro Jahr. Diese Maßnahme 
dient dazu, die Artenvielfalt zu erhöhen oder bestimmte ökologische Ziele zu erreichen wie 
beispielsweise die Stabilisierung von Waldökosystemen oder die Förderung klimaresistenter 
Baumarten. 
 
Die Qualität und die Herkunft des Vermehrungsgutes, also der Samen und Jungpflanzen, sind 
durch das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) klar geregelt. Dadurch wird gewährleistet, dass

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die angepflanzten Bäume genetisch geeignet sind und sich an die jeweiligen 
Standortbedingungen anpassen können. 
 
In der Vergangenheit war die Versorgung mit Forstpflanzen nie ein Problem. Die relativ 
günstigen Preise, die meist zwischen 1 und 2 Euro pro Stück liegen, tragen dazu bei, dass der 
Ankauf dieser Pflanzen wirtschaftlich unproblematisch ist. Jungbäume zur Aufforstung sind 
meist zwei bis fünf Jahre alt und werden wurzelnackt eingekauft, wohingegen Straßen- und 
Grünanlagenbäume innerhalb von zwölf bis zwanzig Jahren mehrfach umgepflanzt und mit 
großem Wurzelballen eingekauft werden. Dies unterscheidet Forstpflanzen deutlich von 
anderen Baumarten, bei denen die Beschaffungskosten und die Marktverfügbarkeit weitaus 
größeren Schwankungen unterliegen können. 
 
 
Fazit 
 
Durch die Anpassung des Beschaffungsverfahrens im Jahr 2023 konnte die Versorgung mit 
Bäumen für Straßen, Grünanlagen und Friedhöfe nachhaltig sichergestellt werden. Die Um-
stellung auf zwei Ausschreibungen pro Jahr ermöglicht es den Baumschulen, ihre Angebote 
auf Grundlage aktueller Marktpreise zu erstellen und sicherzustellen, dass die angefragten 
Baumarten verfügbar sind. Dies hat die Verlässlichkeit der Lieferungen erheblich verbessert 
und die Planungssicherheit für die Pflege und Neugestaltung urbaner Grünflächen deutlich er-
höht. 
 
Im Bereich der Forstpflanzen stellt die relativ geringe jährliche Nachfrage von wenigen Tau-
send Jungbäumen keine Herausforderung dar. Die konstant niedrigen Preise sowie die bisher 
durchweg gute Versorgung durch die Forstbaumschulen sorgen dafür, dass auch hier eine 
verlässliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder der Stadt Köln gewährleistet bleibt. 
 
 
 
Untersuchung der Gründung einer städtischen Baumschule 
 
Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen sowie Vor- und Nachteile einer möglichen 
Gründung einer städtischen Baumschule dargestellt. Ziel ist es, die Machbarkeit und die po-
tenziellen Auswirkungen einer solchen Einrichtung zu untersuchen. 
 
Für die Gründung und den Betrieb einer Baumschule sind mehrere grundlegende Vorausset-
zungen notwendig: Zunächst erfordert der Betrieb eine ausreichend große Fläche, idealer-
weise mehrere Hektar, die für die Pflanzenproduktion geeignet (Bodenqualität; keine Altlas-
ten), gut erschlossen und verkehrsgünstig angebunden ist. Diese Fläche muss auch die not-
wendige Infrastruktur wie Lagerflächen, Produktionsgebäude (z. B. Folienhäuser), Büroar-
beitsplätze, Sozialräume und Werkstätten umfassen. Je nach Lage und Sicherheitsanforde-
rungen kann es erforderlich sein, das Gelände mit einem Zaun zu schützen. 
 
Darüber hinaus ist die technische Ausstattung entscheidend. Dazu zählen Maschinen wie 
Traktoren mit Anbaugeräten, Radlader, Spezialmaschinen des Baumschulwesens und Be-
wässerungssysteme, die den Betrieb effizient gestalten. Ergänzend werden Materialien wie 
Substrate, Dünger, Container und Jungpflanzen benötigt, um eine nachhaltige Produktion si-
cherzustellen. 
 
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist qualifiziertes Personal. Für die Gründung, die Leitung und 
den Betrieb einer Baumschule werden Fachkräfte benötigt, darunter Baumschulmeister*innen 
mit Erfahrung in der Betriebsführung, Gärtner*innen (ggf. Pomologen*innen) sowie Hilfskräfte. 
Zusätzlich sind Verwaltungsmitarbeiter*innen erforderlich, um administrative Abläufe zu ge-
währleisten. Die vorgenannten Fachkräfte benötigen über das gärtnerische Wissen hinaus 
auch Fachwissen im Bereich der Pflanzenproduktion sowie betriebswirtschaftliche Kompeten-
zen, um die Baumschule nachhaltig und effizient zu betreiben.  
 
Neben personellen und technischen Voraussetzungen spielen finanzielle Aspekte eine zent-
rale Rolle. Die anfänglichen Investitionen in Infrastruktur und Betriebsmittel sind hoch, und die

4 
 
Rentabilität stellt sich oft erst nach vielen Jahren ein. Gleichzeitig erfordert die Pflanzenpro-
duktion eine langfristige Planung, da Bäume und andere Gehölze mehrere Jahre bis zur Ver-
wendungsreife benötigen. 
 
Diese Voraussetzungen verdeutlichen, dass eine Baumschule nicht nur eine langfristige, son-
dern auch eine gut durchdachte und umfassend vorbereitete Unternehmung darstellt, die mit 
verschiedenen Risiken einhergeht. 
 
 
Vorteile einer eigenen Baumschule 
 
1. Unabhängigkeit 
Eine eigene Baumschule ermöglicht bei entsprechender Planung eine bedarfsgerechte 
Bereitstellung eines Teils der erforderlichen Gehölze, insbesondere bei speziellen, aus-
gefallenen, aber auch allgemein stark nachgefragten Arten und Sorten. 
 
2. Förderung regionaler Pflanzen 
Es können schwer erhältliche oder spezialisierte Pflanzen wie heimische Wildformen o-
der alte Obstsorten gezielt kultiviert werden. 
Die vor Ort produzierten Pflanzen können sich besser an die lokalen Boden- und 
Klimabedingungen anpassen, der Pflanzschock wird somit abgemildert. 
Einschränkung: Abhängigkeit von Saatgut und Jungpflanzen aus gebietsheimischer 
Herkunft, was derzeit kaum zu beschaffen ist. 
 
3. Nachhaltigkeit 
Kurze Transportwege und die Möglichkeit, regionale Bedingungen optimal zu berück-
sichtigen, fördern eine klimafreundliche Produktion. 
 
4. Image und Informationsvermittlung 
Die Baumschule könnte als Kompetenzzentrum dienen, um Wissen über regionale 
Pflanzen, Pflege und Nachhaltigkeit an Interessierte weiterzugeben. 
 
 
Nachteile einer eigenen Baumschule 
 
1. Hohe Investitionskosten 
Der Aufbau erfordert beträchtliche finanzielle Mittel für Flächen, Infrastruktur, Maschinen 
und Betriebsmittel, die erst nach vielen Jahren amortisiert werden. 
 
2. Lange Produktionszeiträume 
Gehölze und Pflanzen benötigen mehrere Jahre bis zur Verwendungsreife. Bis zum Bei-
spiel ein Straßenbaum die gewünschte Größe / Qualität erreicht hat, vergehen zwölf bis 
20 Jahre. Fehlprognosen bezüglich des Bedarfs können zu Über- oder Unterproduktion 
führen, was wirtschaftliche Verluste nach sich zieht. 
 
 
3. Flexibilität 
Wenn in einigen Jahren andere Baumarten benötigt werden, kann nicht flexibel reagiert 
werden, da eine städtische Baumschule nie so breit aufgestellt sein kann, wie private 
Baumschulen. 
 
4. Schwierigkeiten bei der Flächenverfügbarkeit 
In städtischen Gebieten wie Köln ist es herausfordernd, geeignete Flächen in ausrei-
chender Größe zu finden, was die Gründung erheblich erschwert. Hier kann nur auf ver-
pachtete städtische Flächen zurückgegriffen werden, die aktuell z.B. landwirtschaftlich 
genutzt werden, was die Betriebsführung der betroffenen Landwirt*innen gefährdet. 
 
5. Personalmangel 
 Die Baumschulwirtschaft erfordert spezialisiertes Wissen in der Aufzucht und Pflege von 
Gehölzen, der langfristigen Produktionsplanung, dem Umgang mit speziellen Maschinen

5 
 
sowie der Vermarktung und Betriebsführung. Hoch qualifiziertes Fachpersonal ist Vo-
raussetzung für den Betrieb, jedoch dauerhaft immer schwieriger zu finden. Die Baum-
schulwirtschaft hat schon seit Jahren mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Der Ver-
waltung fehlt aktuell die entsprechende Expertise, kann die Fachkräfte also nicht selbst 
ausbilden, sodass externe Beratungen und kostenintensive Neueinstellungen notwendig 
wären. Zu große Vakanzen gefährden den Erhalt der Kulturen.  
 
6. Laufende Betriebskosten 
Neben den hohen Startkosten sind die laufenden Kosten für Pflege, Düngung, Bewäs-
serung, Pflanzenschutz, Personal und Instandhaltung von Einrichtung und Maschinen 
erheblich. 
 
 
Fazit 
 
Eine eigene Baumschule bietet zwar potenzielle Vorteile wie Unabhängigkeit, Flexibilität und 
die Förderung regionaler Pflanzen, doch überwiegen die Nachteile und Risiken. Die hohen In-
vestitions- und Betriebskosten und die langen Produktionszeiträume stellen erhebliche Her-
ausforderungen dar. 
 
Besonders die Verfügbarkeit von Flächen in Köln und die somit zu geringen Produktionszah-
len machen eine Gründung und den kostendeckenden Betrieb einer eigenen Baumschule 
problematisch. Zudem könnte die langfristige Rentabilität durch Fehlplanungen gefährdet sein. 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verfügt über sehr gute Fachkenntnisse im all-
gemeinen gärtnerischen Bereich, insbesondere in der Pflege und Gestaltung von Grünflächen 
sowie in der Auswahl und Verwendung von Pflanzen. Allerdings fehlt es an spezifischem 
Fachwissen im Bereich der Baumschulwirtschaft, welche für die Gründung und den erfolgrei-
chen Betrieb einer Baumschule unerlässlich wäre. 
 
Angesichts der genannten Rahmenbedingungen ist die Gründung einer städtischen Baum-
schule nicht empfehlenswert. Sie würde langfristig Ressourcen binden und wirtschaftliche Ri-
siken mit sich bringen, die durch das etablierte Verfahren der Gehölzbeschaffung vermieden 
werden können. 
 
Die Beschaffung der Pflanzen konnte bisher stets sichergestellt werden und steht auch künftig 
nicht infrage. Es besteht ein stetiger Austausch mit den etablierten Baumschulen, sodass hier 
eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Artenauswahl und der Pflanzgröße gegeben ist. Das 
kürzlich geänderte Ausschreibungsverfahren wird weiter optimiert, sodass auch in Zukunft 
möglichst alle Baumpflanzprojekte mit qualitativ hochwertiger Pflanzware bestückt werden 
können.  
 
 
Interkommunale Zusammenarbeiten mit Baumschulen anderer Kommunen 
 
Die Zahl der städtischen Baumschulen in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten stark zu-
rückgegangen. Viele Kommunen haben ihre Baumschulen aus Gründen der Effizienzsteige-
rung und Haushaltskonsolidierung geschlossen. Heute gibt es nur noch wenige Städte, die ei-
gene Baumschulen betreiben, darunter München, Hannover, Bamberg und Düsseldorf. In der 
Rheinregion ist die städtische Baumschule in Düsseldorf die nächstgelegene. 
 
Die Stadt Köln hat Gespräche mit der Stadt Düsseldorf über eine mögliche Kooperation aufge-
nommen. Die Stadt Düsseldorf hat grundsätzlich Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert. 
Derzeit werden die konkreten Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit geprüft. 
 
Eine denkbare Variante wäre, vor den Ausschreibungen der Stadt Köln zu prüfen, ob die Stadt 
Düsseldorf in der Lage ist, Teile der benötigten Baumlieferung bereitzustellen. Dies könnte 
insbesondere für kurzfristige Bedarfe eine sinnvolle Lösung sein. Darüber hinaus könnte eine 
langfristigere, projektbezogene Zusammenarbeit entwickelt werden. In diesem Rahmen könn-
ten schwer verfügbare Obstbäume oder Gehölze, die aktuell nicht am Markt erhältlich sind,

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gezielt produziert werden. Dies ist für spezielle Projekte wie Pflanzungen von Obstwiesen, 
Straßenbaumtests oder die langfristige Umplanung des Straßenbaumbestandes bestimmter 
Straßen von Interesse. Realistischerweise können in diesem Zusammenhang nur geringe 
Teile des städtischen Baumbedarfs gedeckt werden, wobei es auch bereits jetzt Möglichkeiten 
bei den Baumschulen gibt, über Verträge bestimmte Obstsorten gezielt bis zur gewünschten 
Pflanzqualität anziehen zu lassen. 
 
Diese interkommunale Zusammenarbeit würde nicht nur die Versorgungssicherheit erhöhen, 
sondern auch dazu beitragen, seltene oder speziell angepasste Gehölze für die städtischen 
Anforderungen bereitzustellen. Gleichzeitig könnten Synergien zwischen den Kommunen ge-
schaffen werden. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0223/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.01.2025
Erstellt
21.01.2025 09:09