1464/2020/1
Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln – Planungs- und Baubeschluss
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Anlage 1 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung mit Anlagen
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Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 1464/2020 Freigabedatum Dezernat, Dienststelle —_ MAMD V1/26 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß $ 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß $ 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln — Planungs- und Baubeschluss Gremium Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Eine besondere Dringlichkeit der Maßnahme besteht in der erhöhten Gefahr, dass bei Sturm Ziegel herabfallen können. Sowohl die Ziegelabdeckung der Attika ist lose, als auch sehr viele Dachziegel auf dem Walmdach beschädigt und lose. Zusätzlich besteht die akute Gefahr, dass die Fassade durch die schadhafte Dachentwässerung be- schädigt wird. Der Baubeginn soll im August 2020 stattfinden, damit die Ausführung der Gewerke Putzarbeiten und Malerarbeiten nicht in die Zeit mit Frostgefahr fällt und das Bauvorhaben noch im Jahr 2020 durchge- führt werden kann. Beschluss: Gemäß $ 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir: Der Ausschuss Umwelt und Grün genehmigt die Kostenberechnung für die Sanierung des Daches und der Fassade der Trauerhalle auf dem Westfriedhof, Venloer Straße 1132 in 50827 Köln mit Ge- samtkosten in Höhe von rund 681.000 Euro brutto. Er stellt den Bedarf für die Sanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und der Baudurchführung. Zudem genehmigt der Ausschuss Umwelt und Grün einen Risikozuschlag in Höhe von 20 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 136.200 Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, son- dern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirt- schaft verfügen. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 2 Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft wird in seiner nächsten Sitzung über die Entscheidung des Ausschusses Umwelt und Grün unterrichtet. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschri Haushaltsmäßige Auswirkungen ÜO Nein [U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse []Nein U] Ja _% X) Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein TO Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) rund 106.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge —& b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz DO Nein DO Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) X Ja, negativ. Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO?- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Die Trauerhalle im Westfriedhof wurde 1937 erbaut. Sie wurde in den 1980er Jahren zuletzt saniert. Seit der letzten Sanierung sind an der Außenhaut der Trauerhalle und an den angebauten Flachbau- ten viele Schäden entstanden. Auch in den Innenräumen sind kleinere Schäden vorhanden, diese können jedoch im Rahmen der Kleininstandhaltung behoben werden. Die Trauerhallendächer und die Fassade sind dringend komplett sanierungsbedürftig: «e Auf dem Walmdach sind viele Dachziegelpfannen gebrochen. Es besteht eine erhöhte Gefahr, dass Ziegel sich bei Sturm vom Dach lösen und herabfallen. Bisherige Sturmschäden wurden im Rahmen der Instandhaltung notdürftig behoben. Die Dachrinnen und Fallrohre sind schad- haft, daher muss damit gerechnet werden, dass die Fassade durch Feuchtigkeit geschädigt wird. 4 e Die Bitumendeckung auf den Flachdächern weist Blasen auf und ist nicht mehr kraftschlüssig mit dem Unterdach verbunden. In Teilbereichen kam es bei Sturm bereits zu großflächigeren Abdeckungen des Daches auf der Westseite. Hier muss ebenfalls die Dachentwässerung erneuert werden. e Die Attika der Flachdächer ist mit Dachziegelpfannen gedeckt, die nur aufgeklebt wurden bei der letzten Sanierung. Hier besteht eine erhöhte Gefahr, dass die Ziegel sich bei Sturm lösen. Bisherige Sturmschäden wurden im Rahmen der Instandhaltung notdürftig behoben. Es muss dringend ein kompletter Austausch der Attikaabdeckung erfolgen, um Schäden und Gefahren zu beseitigen. e Die Wände der Trauerhallengebäude weisen viele Schadensstellen in Putz und Anstrich auf. Die Natursteinverkleidungen am vorgelagerten Säulengang weisen viele Beschädigungen durch Verwitterung auf und müssen ergänzt und gereinigt werden. e Ebenso benötigen die Holzfenster einen neuen Anstrich. Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen befindet sich in der Baubeschreibung im Anhang (Anlage 1). Finanzierung In den Baukosten von 681.000 Euro brutto sind bereits abgewickelte Planungskosten der Instandset- zung enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 106.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1303 — Friedhöfe und Krematorium, Aufwandskonto 541200 — Mieten, Pachten, Erbbauzinsen finan- ziert wird. Dezernat VI wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge- wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Sanierungsmaßnahmen sind auf Grund von rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Betreiberver- antwortung und zur Vermeidung von Unfallgefahren erforderlich. Anlagen Anlage 1 - TH West FH Baubeschreibung Anlage 2 - Kostenberechnung Anlage 3 - Berechnung der Mietkosten Anlage 4a - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 4b - Antwort auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5 - Lageplan 1 Anlage 6 - Lageplan 2 Anlage 7 - Fotos und Grunddaten Anlage 8 - Bestand Grundriss EG Anlage 9 - Bestand Grundriss 1.0G Anlage 10 - Bestand Grundriss Dachaufsicht Anlage 11 - Dachaufsicht Werkplanung Anlage 12 - Ansichten OW Werkplanung Anlage 13 - Ansichten NS Werkplanung Anlage 14 - Schnitt Werkplanung Anlage 1 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service Dach- und Fassadensanierung der Trauerhalle Westfriedhof Venloer str. 1132 in 50829 Köln Geplante Maßnahmen Stand 14.05.2020 iD Folgende Erneuerungsmaßnahmen sind geplant: Außenfenster: e Fugenabdichtung, Anstrich beidseitig e Hauseingangstüren Holz aufarbeiten, Fugenabdichtung, Anstrich beidseitig e Außenfensterbänke erneuern Außenwandbekleidungen außen: e Wand sandstrahlen/nassstrahlen (Putzreinigung) am hohen Hauptteil der Trauerhalle e Putzausbesserungen in Teilflächen * Putzreinigung, ggfs. Wand sandstrahlen/nassstrahlen zur Vorbereitung des Anstrichs an den Putzflächen der flachen Anbauten der Trauerhalle ®e Anstrich auf Altputz an den Putzflächen der flachen Anbauten der Trauerhalle ® Risssanierung soweit notwendig ® Natursteinverkleidungen ergänzen, reinigen Steildach: e Plattendeckungen von geneigten Dächern, Biberschwanz-Tonziegel e Unterkonstruktion Lattung ® _Holzbekleidungen von Traufuntersichten, Brettschalung außen e Anstrich Traufuntersichten, Holzbekleidungen, deckend, außen e Dachanschlüsse an Traufen, incl. Ausbau der alten Anschlüsse e Dachanschlüsse aus Zinkblech/Zinkabdeckung e _Dachentwässerung incl. Demontage, Hängerinnen e _Dachentwässerung incl. Demontage, Regenrohre e Blitzschutz e Falls notwendig: Ergänzung/Erneuerung der Dämmung auf der abgehängten Decke e Einbau von Sicherheitsdachhaken/Sekuranten Seitelvon2 Flachdächer: e Dichtungsbahneindeckungen Flachdach, 3-lagige Bitumendachbahn e Dämmung, Abdichtung e Dachanschlüsse an Traufen, incl. Ausbau der alten Anschlüsse e Dachanschlüsse aus Zinkblech/Zinkabdeckung e Attika Ziegelabdeckung e _Dachentwässerung incl. Demontage, Hängerinnen «e Dachentwässerung incl. Demontage, Regenrohre « Blitzschutz e Einbau von Sekuranten Seite2 von 2 Anlage 2 Projekt Nr.: 560-19 Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof Kostenberechnung nach DIN 276 Projektname: Sanierung der Trauerhalle auf dem Westfriedhof in Köln Projektnummer: 560-19 Bauherr: Stadt Köln Gebäudewirtschaft Ottoplatz 1 50679 Köln Projektadresse: Venloer Str.1130 - 1132 50829 Köln Bearbeiter: EEE aufgestellt am: 04.06.2019 geindeam: 26.11.2019 Grundlage der Kalkulation: örtl. Inaugenscheinnahme / Besichtigung der Immobilie durch Dipl.-Ing. Arch. Klaus Lippross Kostenberechnung nach DIN 276, BKI Baukosten Teil 1,2 BKI Baukosten Gebäude Altbau Stand: 2018 BKI Baukosten Bauelemente Neubau Stand: 2019 übliche Bodenpressungsverhältnisse (200 KN/m?) Holz-Fenster bituminöse Abdichtungsbahnen auf gering geneigten Flächen Tondachstein bei Sanierungs- und Umbauplanung: Bestandspläbe Stadt Köln Durch örtl. Aufmaß sowie durch LP II-V HOAI zu überprüfen überschlägige Massenermittlung, ca. Annahmen Sirados, AVA, teils vorh. Ausschreibungen alle Preise brutto, inkl. MwSt. teilw. psch. ca. 1.300,00 m? BGF ca. 775,00 m? NF ca. 10.403,00 m? BRI 03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis 1 EIER Projekt Nr.: 560-19 Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof KG 100 110 120 127 100 200 Gewerk Grundstück/Objekt Grundstückswert / Objektwert Bestand Grundstücks- nebenkosten Genehmigungs- gebühren Summe Herrichten und Erschließen Element/Beschr. nicht erfasst, da Bestand nicht erfasst, da Bestand Bauantrag,ergänzende Kosten geschätzt, durch Geb.O. zu überprüfen Endreinigung 03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis Mass. 0,00 0,00 EP EUR GP EUR psch 948,33 € 0,00 € 0,00 € m2 BGF 6,50 € 0,00 € Projekt Nr.: 560-19 Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof KG Gewerk Erforderliche Arbeiten, Kosten und Bauelemente gem. Absprache Element/Beschr. (Kosten des Bauwerks nach DIN 276) (durch ausführliche Bestandsaufnahme / Analyse / Ausführungsplanung gem. $ 35 HOAI zu überprüfen), Verschiebung der Leistungsbereiche / Gewerke entwurfsbedingt möglich, teilw. Gerundet 300 Bauwerk - Konstruktion Kostengruppe 31.19.83 335.21.05 334.22.82 Preis gem. vorausgegangener Bus 335.32.82 335,55.02 339.21.02 361.49,82 363.21.01 363.21.02 363.32.82 Position Schadhaftes Mauerwerk in Teilstücken erneuern, Beimauerungen Grundierung, Grundbeschichtung, Schlussbeschichtung auf Putzwänden Holz-Einfachfenster, beidseitige Erneuerungsbeschichtung, notw. Vorarbeiten ‚Austausch Aussenfensterbänke, Zinkblech gekantet, Anschlüsse seitl. Und an Holzfenster Beschichtung, vorhandene Putzflächen reinigen, teilweise ausbessern Natursteinflächen mit Hochdruck reinigen, imprägnieren Brüstungsgitter, Metall, Schadstellen entrosten, lackieren Satteldächer mit Holzdachstühlen in Stand setzen, einschl. ‚Auswechselung schadhafter Holzteile ‚Ausbau von Abdichtungen aus mehreren Bitumendachdichtbahnen, Dämmung,(noch zu klären/ nicht berücksichtigt: Schadstoffe; durch Gutachter prüfen!) Voranstrich mit Bitumenlösung, Bitumenschweissbahn, zweilagig, Dampfsperre PE- Folie, Wärmedämmung, d=80-120mm Erneuerung Dachdeckung geneigter Dächer, einschl. Unterspannbahn, Dachlattung bzw. Brettschalung, Dachpfannen, Mineralfaserisolierung, verzinkte Dachrinnen und Blechabdeckungen, Aufnehmen des alten Dachbelages, Schuttbeseitigung 03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis Menge Einheit 50,00 1.200,00 20,00 15,00 1.100,00 175,00 10,00 450,00 1.020,00 1.020,00 450,00 m m131 m2 Stk. m? m2 m? m2 m2 m2 m? AW AW Aw AW AT EP EUR EP 210,00 € 16,00 € 100,00 € 125,00 € 55,00 € 24,00€ 86,00 € 84,00 € 46,00 € 92,00 € 220,00 € GP EUR GP 10.500,00 € 19.200,00 € 2.000,00 € 1.875,00 € 60.500,00 € 4.200,00 € 860,00 € 37.800,00 € 46.920,00 € 93.840,00 € 99.000,00 € 2,17% 3,97% 041% 0,39% 12,50% 0,87% 0,18% 7,81% 9,70% 19,39% 20,46% Projekt Nr.: 560-19 Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof KG 400 500 600 Gewerk 363.,57.02 363.71.05 Preis gem. vorausgegangener Bvs 391.11.82 392.11.82 Preis gem. vorausgegangener Bus Preis gem. vorausgegangener Bvs 397.12.02 gem. vergl. Angebot Summe KG 300 Summe KG 300+400 Außenanlagen Ausstattung Element/Beschr. ‚Abbruch von Zinkeindeckungen; Entsorgung, Deponiegebühren (Hier Attika Tondachsteine) Hängerinne, Titanzink, halbrund, mit Rinnenstutzen, Endstücken, Formstücken und Einlaufblech (hier Flachdach Innenhöfe) Erneuerung Kastenrinne mit Traufblech Baustelleneinrichtung für Bauerneuerungsmaßnahmen Gerüste für Bauemeuerungsmaßnahmen Verkleidung mit Schutznetz Schutztunnel Zugang Bauzeitenschutz von Türen und Fenstern Sekuranten Summe KG 300 Reserve: Mobiliar und Inventar nicht kalkuliert Blitzschutz (Annahme) 120,00 100,00 90,00 1.300,00 2.816,00 2.816,00 1,00 170,00 1.020,00 10% 1.500,00 Kostengruppe 500 wird nicht betrachtet Kostengruppe 600 wird nicht betrachtet 03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis m2 m? m? m? psch. m? m? (BGF) BE BE BE ZzM DA EP EUR GP EUR 19,00 € 2.280,00 € 59,00 € 5.900,00 € 110,00 € 9.900,00 € 9,00 € 11.700,00 € 15,00 € 42.240,00 € 2,50 € 7.040,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 10,00 € 1.700,00 € 24,50 € 24.990,00 € 483.945,00 € 48.394,50 € 532.339,50 € 17,00 € 557.839,50 € 25.500,00 € 0,47% 1,22% 2,05% 2,42% 8,73% 1,45% 031% 0,35% 5,16% 5,27% CIE Projekt Nr.: 560-19 Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof KG Gewerk Element/Beschr. Mass. EP EUR GPEUR 700 Architekten- und Ingenieurleistungen Architektenleistungen, Bauantrag, 1,00 psch 63.000,00 € 63.000,00 € RE Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung, Rechnungsprüfungen, Abnahmen (Budget) Bauantrag + ‚Ausführungsplanung, Annahme 735 7350 Statik, Annahme (überschlägig), 1,00 psch 5.000,00 € 5.000,00 € 71% noch zu ermitteln Wärmeschutznachweis, Annahme 1,00 psch 1.500,00 € 1.500,00 € a1 gebäudeeigener 0,00 psch 0,00 € 0,00 € 00% Schallschutznachweis, Annahme (überschlägig), nicht erforderlich Technische Gebäudeausstattung 0,00 psch 0,00 € 0,00 € 0,00% Elt. und Heizung-Sanitär-Lüftung, Planung und Bauleitung - ggf. durch Fachunternehmen selbst, daher. keine Annahme! Prüfstatik, Annahme 0,00 psch 0,00€ 0,00 € 20% (überschlägig), nicht erforderlich Vermessungskosten / 0,00 psch 500,00 € 0,00€ 02% Gebäudeeinmessung (nicht erfastl 69.500,00 € 100,00% Zusammenstellung 100 Grundstück / Objekt 0,00 € 900% 200 Herrichten und Erschließen 0,00€ 000% 300 anrechenbare Baukosten 557.839,50 € a 400 500 Außenanlagen 0,00 € HA: 600 Ausstattung 0,00 € 000% 700 Architekten- und Ingenieurleistungen 69.500,00 € BAER Gesamtsumme 627.339,50 € 10H 03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis 5 Aufstellung der Nebenkosten als Ergänzung zur Kostenberechnung vom 26.11.2019 des Architekten Honorarkosten der Gebäudewirtschaft 261/24 A.Stumpp Vollk.Stdsatz €/Std Stunden Honorar Projektsteuerung 120,20 € 227,91 27.394,78 € Honorar Projektleitung 120,20 € 188,13 22.613,23 € Prozent HOAI | Honorar Architektenlei- stungen 54.661,20 € 6,50% 3.552,98 € EESET TE BEE 53.560,99 € Ergänzung der Kostenberechnung vom 26.11.2019 Grundstück/Objekt EEE EEE | _____200|HerrichtenundErshießen | | € 70 [=] 53.560,99 € [Gebäudewirtschaft 0 — ÄÜ|D | 1 ]-680.900,49 € |_______300lanrechenbare Baukosten | | 557.839,50€ | al [| | | el Solana I OD3 | | € I solar | —D—D3 3 | DD 3 3 | € ’ 81,93% 10,21% 7,87% 100% Anlage 3 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service Projektbezeichnung Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle auf dem Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln 1. Elächen Umbauter Raum 7.450,98|m® Bruttogrundfläche 1.539,60|m? Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nutzfläche (HNF+NNF+TF) 682,18|m? 76,9% Verkehrsfläche (vr) 204,70|m? 23,1% Mietfläche 886,88|m? 2. Flächenverrechnungspreis Nebenkosten Sparte: Grünobjekt 6,64 € /m?/Monat Nutzfläche €/Jahr €/Jahr ä 18.923,40 € 6.141,00 € [Santäraume | al 1.856,83€]| EEE HE 7 7) BEE EEE HE 7) DEE [oem | eos ame am Netto-Miete 887 m? 70.667 € /Jahr 2) DJ J 2 = J 2 S Miete Inkl. 887 m? Reinigung und sonstige NK 106.196 € /Jahr Vorgesehener Baubeginn August 2020 Voraussichtliche Fertigstellung Januar 2021 3. Planung Bauleitung 4. Rechnungsprüfungsamt Rl prüft zur Zeit die Kostenberechnung; das Ergebnis wird bis zur Sitzung bekannt gegeben Seite 1 14 23.06.2020 143 CREDIT 26 über Dez. VI Sanierung des Daches und der Fassade der Trauerhalle im Westfriedhof, Venloer Str. 1132 (Bezirk 4) hier: Prüfung der Kostenschätzung, RPA- Nr. 2020/0783 Eingereichte Kosten: rd. 681.000,- EUR brutto (ohne Risikozuschlag), davon 53.561,-EUR Eigenleistung -26- Sehr geehrte Damen und Herren, der 0.g. Vorgang ist am 15.06.2020 beim RPA zur Prüfung eingegangen. Laut den vorgelegten Unterlagen war unter Vorlagen-Nr. 1464/2020 ein Beschluss im Aus- schuss für Umwelt und Grün am 04.06.2020 und dem Betriebsausschuss der Gebäudewirt- schaft am 08.06.2020 geplant. Diese Termine konnten wegen verspäteter Vorlage .durch die Fachdienststelle nicht mehr eingehalten werden. Gemäß Rücksprache soll nun im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung ein Planungs- und Baubeschluss zur Sanierung des Dachs und der Fassade der Trauerhalle im Westfriedhof erwirkt werden. Da einer Kostenberechnung eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) vorrausgeht, bedarf es in diesem Zusammenhang keines Planungsbeschlusses mehr, wie in der Be- schlussvorlage dargestellt. Die Planung wurde bereits in Auftrag gegeben und durchgeführt. Der Planervertrag liegt dem Vorgang nicht bei. Die Unterlagen wurden unabhängig von der mittlerweile überholten Zeitschiene mit dem Er- gebnis geprüft, dass die Erfordernisse zur Fortführung der Maßnahme aufgrund des bauli- chen Zustands grundsätzlich gegeben sind. Die Prüfung der Unterlagen ergab weiterhin fol- gende Feststellungen: Zusätzlich zu den eingereichten Kosten soll ein Risikozuschlag in Höhe von 20%, 136.000,- EUR, beschlossen werden, der bei Bedarf abgerufen werden kann. Auf welcher Grundlage die angegeben 20% ermittelt wurden und um welche Risiken es sich hierbei handelt, ist nicht nachvollziehbar dargestellt. Die vorgelegten Kosten ohne Risikozuschlag in Höhe von rd. 681.000,- EUR brutto teilen sich wie folgt in die Kostengruppen nach DIN 276 auf: 200er, Vorbereitende Maßnahmen - 300er, Bauwerk - Baukonstruktion 557.839,50 EUR 400er, Bauwerk — technische Anlagen - 500er, Außenanlagen und Freiflächen - 600er, Ausstattung und Kunstwerke - 700er, Baunebenkosten Planer 69.500,- EUR 700er, Baunebenkosten Bauherr 53.561,- EUR -2- Die externen Planungskosten betragen in Bezug auf die Baukosten (300er & 400er) ca. 12%. Bei der Kostenberechnung wurden, laut den Unterlagen, Bestandspläne der Stadt Köln in Verbindung mit einer Ortsbesichtigung zugrunde gelegt. Die Kalkulation erfolgte den Anga- ben zufolge mit dem Baukosteninformationszentrum (BKI) Altbau 2018 sowie Neubau 2019 und in einigen Positionen mit Preisen aus vergangenen Bauvorhaben, welche nicht näher benannt wurden. Bei den Mengen- und Kostenangaben konnten nach stichprobenartiger Prüfung anhand der Pläne und des BKI zwar keine ungewöhnlich auffälligen Ansätze erkannt werden, aber eine nachvollziehbare Mengenermittlung liegt dem Vorgang nicht bei. Bei der Bruttogrundfläche werden in den Unterlagen zwei verschiedene Werte angegeben, 1.540 m? und 1.300 m?. Wie diese Differenz zustande kommt, ist nicht ersichtlich. - Je nachdem, welche BGF man in Ansatz bringt, belaufen sich die Sanierungskosten in Be- zug auf die 300er und 400er Kostengruppen zwischen rund 362,- und 430,- EUR je m?/BGF. Mit vergleichbaren Objekte und Maßnahmen gem. BKI bewegt man sich damit auf durch- schnittlichen Kostenniveau, was in Anbetracht der Kubatur und Gegebenheiten des Gebäu- des plausibel erscheint. Die Pläne und Kostenberechnung sind von Bauherrnseite größtenteils unterzeichnet. Ob die korrekte Anwendung der Unterschriftenregelung innerhalb der Fachdienststelle beachtet wurde, kann nicht beurteilt werden. Eine Mitzeichnung der Unterlagen durch den Entwurfs- verfasser ist nicht erfolgt. Die Dringlichkeit wird mit dem schlechten baulichen Zustand von Dach und Fassade und der damit verbundenen Gefahr durch z.B. herabfallende Ziegel vom bei Sturm begründet. Der angestrebte Baubeginn soll deshalb laut den Unterlagen bereits im August 2020 erfolgen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gewerke noch ausgeschrieben und vergeben werden müssen, ist diese Zielsetzung wohl kaum noch zu erfüllen. Ebenfalls würde durch einen spä- teren Baubeginn der vorgesehene Bauablauf erheblich gestört werden. Beispielhaft sollen Putz- und Malerarbeiten vor der Frostperiode abgeschlossen sein, was durch einen verspä- teten Baubeginn in 2020 kaum noch zu realisieren wäre. Des Weiteren gibt es in den Unterlagen Hinweise, dass das Gebäude möglicherweise dem Denkmalschutz unterliegt, vgl. hierzu Denkmallistennummer 392. Ob im Rahmen der Pla- nung eine Abstimmung mit Amt -48-, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, erfolgt ist, kann aus den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden. Vorgenannte Unwägbarkeiten beinhalten noch Kostenrisiken und sollten noch im Vorfeld betrachtet und kritisch hinterfragt werden. Mit freundlichen Grüßen Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 26 25.06.2020 261/24 20365 14 1 ET Über Dez. VI A.d.D. ‘Sanierung des Daches und der Fassade der Trauerhalle im Westfriedhof, Venloer Str. 1132 (Bezirk 4) hier: Stellungnahme zur Prüfung der Kostenschätzung, RPA- Nr. 2020/0783 Eingereichte Kosten: rd. 681.000,- EUR brutto (ohne Risikozuschlag), davon 53.561,-EUR Eigenleistung -26- Sehr geehrter EEE, zu den Feststellungen Ihrer Prüfung der Kostenschätzung nehme ich wie folgt Stellung: « Die Planung wurde bereits in Auftrag gegeben und durchgeführt. Der Planervertrag vom 11.09.2019 ist im Anhang beigefügt. « Zusätzlich zu den eingereichten Kosten soll ein Risikozuschlag in Höhe von 20%, 136.000,- EUR, beschlossen werden, der bei Bedarf abgerufen werden kann. Auf welcher Grundlage die angegeben 20% ermittelt wurden und um welche Risiken es sich hierbei handelt, ist nicht nachvollziehbar dargestellt. Bitte beachten Sie dazu die angehängte Risikobetrachtung zur Maßnahme. Die Risiken sind im Durchschnitt als mittel bis groß (I/II) bewertet. Daher und da es sich um eine Altbausanierung handelt ist davon auszugehen, dass erhebliche vorher nicht feststellbare Unwägbarkeiten auftreten können. Daher ist ein Risikozuschlag von 20% als angemes- sen anzusehen. “= Beiden Mengen- und Kostenangaben konnten nach stichprobenartiger Prüfung an- hand der Pläne und des BKI zwar keine ungewöhnlich auffälligen Ansätze erkannt werden, aber eine nachvollziehbare Mengenermittlung liegt dem Vorgang nicht bei. Eine genauere Mengenermittlung kann auf Verlangen vom Planungsbüro angefordert werden. « Bei der Bruttogrundfläche werden in den Unterlagen zwei verschiedene Werte ange- geben, 1.540 m2 und 1.300 m2. Wie diese Differenz zustande kommt, ist nicht er- sichtlich. Je nachdem, welche BGF man in Ansatz bringt, belaufen sich die Sanie- rungskosten in Bezug auf die 300er und 400er Kostengruppen zwischen rund 362,- und 430,- EUR je m2/BGF. Mit vergleichbaren Objekte und Maßnahmen gem. BKI bewegt man sich damit auf durchschnittlichen Kostenniveau, was in Anbetracht der Kubatur und Gegebenheiten des Gebäudes plausibel erscheint. Das Planungsbüro hat für die Beschlussvorlage Nutzfläche, Bruttogeschossfläche und Bruttorauminhalt bereitgestellt. Dadurch wurde die überschlägige Bruttogeschossfläche, -2- die in der Kostenberechnung angegeben war noch einmal angepasst. Die Daten der Bruttogeschossfläche wurden als nachrangig für die Berechnung der Kosten der Dach- und Fassadensanierung gewertet, da nur die Außenhaut des Gebäudes saniert wird: « Die Dringlichkeit wird mit dem schlechten baulichen Zustand von Dach und Fassade und der damit verbundenen Gefahr durch z.B. herabfallende Ziegel vom bei Sturm begründet. Der angestrebte Baubeginn soll deshalb laut den Unterlagen bereits im August 2020 erfolgen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gewerke noch ausge- schrieben und vergeben werden müssen, ist diese Zielsetzung wohl kaum noch zu erfüllen. Ebenfalls würde durch einen späteren Baubeginn der vorgesehene Bauab- lauf erheblich gestört werden. Beispielhaft sollen Putz- und Malerarbeiten vor der Frostperiode abgeschlossen sein, was durch einen verspäteten Baubeginn in 2020 kaum noch zu realisieren wäre. Die Dringlichkeit durch den schlechten baulichen Zustand der Dächer und der Fassade bedingt einen möglichst frühen Baustart. Die Vergaben der Gewerke sind bereits vorbe- reitet und können nach der Dringlichkeitsentscheidung gestartet werden. Sobald die Vergaben gestartet sind, kann der Architekt einen angepassten Bauzeitenplan erstellen um sicherzustellen, dass der schnellstmögliche Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. « Des Weiteren gibt es in den Unterlagen Hinweise, dass das Gebäude möglicherweise dem Denkmalschutz unterliegt, vgl. hierzu Denkmallistennummer 392. Ob im Rah- men der Planung eine Abstimmung mit Amt -48-, Amt für Denkmalschutz und Denk- malpflege, erfolgt ist, kann aus den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen wer- den. Die Sanierungsmaßnahmen wurden vom Amt für Denkmalpflege und Denkmalschutz genehmigt. Es wurden sowohl die Eindeckungen der Dächer und Attiken als auch die Beschaffenheit und Farbe der Putzfassade und die Aufhängung von Fledermausnisthilfen festgelegt (siehe beigefügte E-Mails im Anhang). Ich hoffe ich konnte die benannten Unwägbarkeiten erläutern und ausräumen. Ir/zusätzliche Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. freundlichen Grüßen Technische Betriebsleiterin ‚&pupisnz Bunzyny sapuayaGuaıam DunBtuyauag ap ıy yon purs sag ypayompuesan sagaßsnuuap; uabıpanal sp purs HayEIPUFISION Pun HayBINaNd Sp 114 "Vapuamm nz ypneugaßjsunig uap ın) amu pun jzWy2E2B yayzıasaB Purs VauoneugjureaD aid = € sn ZLOZ'P'LL weg O000E:L geisyen UOY1IPEIS “| g obeluy "En epnaegeo "spanien Burzin) sgeipunoiun ne Enzany = sı9uly B10Z°60'90 we yasız "Sipugisnz Bunzıny sapuayaßlayram Bunbuuyauag aıp Ip} yone puIs 2s21q Pnomjuersn sagaösneiaH UbnaMa[ aıp puis ayBIPUFISIOA pun HayERYPTY SIp 104 "UapuaMIA nz yanz3qaßjsuaig uap ıny ‚nu pun Zzinypsaß ypyzasaß puIs uauoneuuoju039 210 Jejsejey pun Bunssauuay 'uayeyssuaßar] Any Jwy JagsßsneisH 00s:1 [5188795961 15€] Diundponm /) / - | WeWUWNUSNEH 'vayeng Jswwnusspnjsin]g (BunzinN) aquejpuniBlsum Ujoyapeis ke n 9 abejuy SIDOUIOY Anlage 7 WE 71022 WESTFRIEDHOF - TRAUERHALLE , Venloer Str. 1132, 50827 Kurzdaten und Fotos 1. Standortdaten we Gemarkung Baujahr 1937 Grundstück Flur EB] Veränderungen - Gebäude Flurstück Denkmalschutz [DLNR 392, Eintrag 1.Julı 1980 2. Bestandsfoto 3. Lageplan 4, Fassadenfotografien 11 U 8 Nordosten Südosten 5. Innenraumfotografien Halle 1 nach Nordosten nach Südosten nach Südwesten nach Nordwesten Arme Eingang Südseite - Putz- und Natursteinschäden Ansicht Ost - Putzschäden, undichte Dachentwässerung Nordseite Bitumendeckung lose Bitumendach Holzfenster Anstrich notwendig Putzschäden Natursteinschäden Anlage 8 Tem 1 TEN 94.71022 94.7102, Venloer Strafe 1132. Geb.26. Trouerholle Erdgeschoss Base rn IE cc cn acer Tom Turms va one usweRern. kur ner" uns TER NN Orr | em or = m 5: m —t.s--4+-- IQ] m WE, E x N a8 a3 77° SS ‚bil il . GGG NVIISONYLS3G main u oma Bea u vo. ssoyssabJagn 1 Er SNOYsanOJL '9ZRaD "ZELL aUOsıSs Jaoaa "ZZOLLN6 mens Er Sabeuy N UHIEIIIIG 2 u! r il ® , Z Ö ZZ0L LH Bean 00, W NVIdSONVIS3B _amamım Ce Ammann vo Er TELLER Ber om aylaysannsı "97089 "ZELL Ayasıs JaoaA "ZZOLLNE Lamas Y) N S N 01 aba N H | | | TRIRERIEIEENG Th RIIEITIIGG | | | | © T = j | b R aypeyyoeq oypeyyoeq
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 13.07.2020 1464/2020/1 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 31.08.2020 Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln – Planungs- und Baubeschluss Der Ausschuss Umwelt und Grün hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln beschlossen. Die Entscheidung wird dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Greitemann Anlage Dringlichkeitsvorlage Ausschuss Umwelt und Grün mit Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1464/2020/1
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.07.2020
- Erstellt
- 03.06.2020 10:23