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1464/2020/1

Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln – Planungs- und Baubeschluss

Mitteilung Ausschuss 13.07.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.3

Anlage 1 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung mit Anlagen

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung mit Anlagen

28825 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Vorlagen-Nummer
1464/2020

Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle —_  MAMD
V1/26
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des
Ausschusses gemäß $ 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß $ 60 Absatz 2 Satz 2
GO NRW.

Betreff

Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827
Köln — Planungs- und Baubeschluss

Gremium

Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020

Begründung für die Dringlichkeit:

Eine besondere Dringlichkeit der Maßnahme besteht in der erhöhten Gefahr, dass bei Sturm Ziegel
herabfallen können. Sowohl die Ziegelabdeckung der Attika ist lose, als auch sehr viele Dachziegel
auf dem Walmdach beschädigt und lose.

Zusätzlich besteht die akute Gefahr, dass die Fassade durch die schadhafte Dachentwässerung be-
schädigt wird.

Der Baubeginn soll im August 2020 stattfinden, damit die Ausführung der Gewerke Putzarbeiten und
Malerarbeiten nicht in die Zeit mit Frostgefahr fällt und das Bauvorhaben noch im Jahr 2020 durchge-
führt werden kann.

Beschluss:
Gemäß $ 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir:

Der Ausschuss Umwelt und Grün genehmigt die Kostenberechnung für die Sanierung des Daches
und der Fassade der Trauerhalle auf dem Westfriedhof, Venloer Straße 1132 in 50827 Köln mit Ge-
samtkosten in Höhe von rund 681.000 Euro brutto.

Er stellt den Bedarf für die Sanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und der
Baudurchführung.

Zudem genehmigt der Ausschuss Umwelt und Grün einen Risikozuschlag in Höhe von 20 % bezogen
auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag
von rund 136.200 Euro.

Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, son-
dern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirt-
schaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.

2
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft wird in seiner nächsten Sitzung über die Entscheidung
des Ausschusses Umwelt und Grün unterrichtet.

Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschri

Haushaltsmäßige Auswirkungen

ÜO Nein

[U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse []Nein U] Ja _%

X) Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein TO Ja _%

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 021
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten)

rund 106.000 €

c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge —&
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €

Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

DO Nein

DO Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
X Ja, negativ.

Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch,
der eine Zunahme der CO?- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.

Begründung:

Die Trauerhalle im Westfriedhof wurde 1937 erbaut. Sie wurde in den 1980er Jahren zuletzt saniert.
Seit der letzten Sanierung sind an der Außenhaut der Trauerhalle und an den angebauten Flachbau-
ten viele Schäden entstanden.

Auch in den Innenräumen sind kleinere Schäden vorhanden, diese können jedoch im Rahmen der
Kleininstandhaltung behoben werden.

Die Trauerhallendächer und die Fassade sind dringend komplett sanierungsbedürftig:

«e Auf dem Walmdach sind viele Dachziegelpfannen gebrochen. Es besteht eine erhöhte Gefahr,
dass Ziegel sich bei Sturm vom Dach lösen und herabfallen. Bisherige Sturmschäden wurden
im Rahmen der Instandhaltung notdürftig behoben. Die Dachrinnen und Fallrohre sind schad-
haft, daher muss damit gerechnet werden, dass die Fassade durch Feuchtigkeit geschädigt
wird.

4

e Die Bitumendeckung auf den Flachdächern weist Blasen auf und ist nicht mehr kraftschlüssig
mit dem Unterdach verbunden. In Teilbereichen kam es bei Sturm bereits zu großflächigeren
Abdeckungen des Daches auf der Westseite. Hier muss ebenfalls die Dachentwässerung
erneuert werden.

e Die Attika der Flachdächer ist mit Dachziegelpfannen gedeckt, die nur aufgeklebt wurden bei
der letzten Sanierung. Hier besteht eine erhöhte Gefahr, dass die Ziegel sich bei Sturm lösen.
Bisherige Sturmschäden wurden im Rahmen der Instandhaltung notdürftig behoben. Es muss
dringend ein kompletter Austausch der Attikaabdeckung erfolgen, um Schäden und Gefahren
zu beseitigen.

e Die Wände der Trauerhallengebäude weisen viele Schadensstellen in Putz und Anstrich auf.
Die Natursteinverkleidungen am vorgelagerten Säulengang weisen viele Beschädigungen
durch Verwitterung auf und müssen ergänzt und gereinigt werden.

e Ebenso benötigen die Holzfenster einen neuen Anstrich.

Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen befindet sich in der Baubeschreibung im Anhang (Anlage
1).

Finanzierung

In den Baukosten von 681.000 Euro brutto sind bereits abgewickelte Planungskosten der Instandset-
zung enthalten.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich
eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 106.000 Euro,
die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan
1303 — Friedhöfe und Krematorium, Aufwandskonto 541200 — Mieten, Pachten, Erbbauzinsen finan-
ziert wird.

Dezernat VI wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.

Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise

Die Sanierungsmaßnahmen sind auf Grund von rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Betreiberver-
antwortung und zur Vermeidung von Unfallgefahren erforderlich.

Anlagen

Anlage 1 - TH West FH Baubeschreibung

Anlage 2 - Kostenberechnung

Anlage 3 - Berechnung der Mietkosten

Anlage 4a - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 4b - Antwort auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5 - Lageplan 1

Anlage 6 - Lageplan 2

Anlage 7 - Fotos und Grunddaten

Anlage 8 - Bestand Grundriss EG

Anlage 9 - Bestand Grundriss 1.0G

Anlage 10 - Bestand Grundriss Dachaufsicht

Anlage 11 - Dachaufsicht Werkplanung

Anlage 12 - Ansichten OW Werkplanung

Anlage 13 - Ansichten NS Werkplanung
Anlage 14 - Schnitt Werkplanung

Anlage 1

Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln

Bauten - Management - Service

Dach- und Fassadensanierung der Trauerhalle Westfriedhof Venloer str. 1132 in
50829 Köln

Geplante Maßnahmen Stand 14.05.2020 iD

Folgende Erneuerungsmaßnahmen sind geplant:

Außenfenster:

e  Fugenabdichtung, Anstrich beidseitig
e Hauseingangstüren Holz aufarbeiten, Fugenabdichtung, Anstrich beidseitig
e  Außenfensterbänke erneuern

Außenwandbekleidungen außen:

e Wand sandstrahlen/nassstrahlen (Putzreinigung) am hohen Hauptteil der Trauerhalle

e  Putzausbesserungen in Teilflächen

*  Putzreinigung, ggfs. Wand sandstrahlen/nassstrahlen zur Vorbereitung des Anstrichs an den
Putzflächen der flachen Anbauten der Trauerhalle

®e Anstrich auf Altputz an den Putzflächen der flachen Anbauten der Trauerhalle

®  Risssanierung soweit notwendig

®  Natursteinverkleidungen ergänzen, reinigen

Steildach:

e  Plattendeckungen von geneigten Dächern, Biberschwanz-Tonziegel
e Unterkonstruktion Lattung

®  _Holzbekleidungen von Traufuntersichten, Brettschalung außen

e Anstrich Traufuntersichten, Holzbekleidungen, deckend, außen

e Dachanschlüsse an Traufen, incl. Ausbau der alten Anschlüsse

e  Dachanschlüsse aus Zinkblech/Zinkabdeckung

e _Dachentwässerung incl. Demontage, Hängerinnen

e  _Dachentwässerung incl. Demontage, Regenrohre

e Blitzschutz

e Falls notwendig: Ergänzung/Erneuerung der Dämmung auf der abgehängten Decke
e Einbau von Sicherheitsdachhaken/Sekuranten

Seitelvon2

Flachdächer:

e  Dichtungsbahneindeckungen Flachdach, 3-lagige Bitumendachbahn
e Dämmung, Abdichtung

e Dachanschlüsse an Traufen, incl. Ausbau der alten Anschlüsse

e  Dachanschlüsse aus Zinkblech/Zinkabdeckung

e  Attika Ziegelabdeckung

e  _Dachentwässerung incl. Demontage, Hängerinnen

«e  Dachentwässerung incl. Demontage, Regenrohre

« Blitzschutz

e Einbau von Sekuranten

Seite2 von 2

Anlage 2

Projekt Nr.: 560-19
Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof

Kostenberechnung nach
DIN 276
Projektname: Sanierung der Trauerhalle auf dem Westfriedhof in Köln
Projektnummer: 560-19
Bauherr: Stadt Köln
Gebäudewirtschaft
Ottoplatz 1
50679 Köln
Projektadresse: Venloer Str.1130 - 1132

50829 Köln

Bearbeiter: EEE

aufgestellt am: 04.06.2019
geindeam: 26.11.2019

Grundlage der
Kalkulation:
örtl. Inaugenscheinnahme / Besichtigung der Immobilie durch
Dipl.-Ing. Arch. Klaus Lippross

Kostenberechnung nach DIN 276, BKI Baukosten Teil 1,2
BKI Baukosten Gebäude Altbau

Stand: 2018

BKI Baukosten Bauelemente Neubau

Stand: 2019

übliche Bodenpressungsverhältnisse (200 KN/m?)

Holz-Fenster
bituminöse Abdichtungsbahnen auf gering geneigten Flächen
Tondachstein

bei Sanierungs- und Umbauplanung: Bestandspläbe Stadt Köln
Durch örtl. Aufmaß sowie durch LP II-V HOAI zu überprüfen
überschlägige Massenermittlung, ca. Annahmen
Sirados, AVA, teils vorh. Ausschreibungen
alle Preise brutto, inkl. MwSt.
teilw. psch.

ca. 1.300,00 m? BGF

ca. 775,00 m? NF
ca. 10.403,00 m? BRI

03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis 1

EIER
Projekt Nr.: 560-19

Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof

KG
100
110

120

127

100
200

Gewerk
Grundstück/Objekt
Grundstückswert /
Objektwert Bestand
Grundstücks-
nebenkosten
Genehmigungs-
gebühren

Summe
Herrichten und
Erschließen

Element/Beschr.
nicht erfasst, da Bestand

nicht erfasst, da Bestand

Bauantrag,ergänzende Kosten
geschätzt, durch Geb.O. zu
überprüfen

Endreinigung

03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis

Mass.

0,00

0,00

EP EUR GP EUR

psch 948,33 € 0,00 €

0,00 €

m2 BGF 6,50 € 0,00 €

Projekt Nr.: 560-19

Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof

KG Gewerk

Erforderliche Arbeiten, Kosten und Bauelemente gem. Absprache

Element/Beschr.

(Kosten des Bauwerks nach DIN 276)

(durch ausführliche Bestandsaufnahme / Analyse / Ausführungsplanung gem. $ 35 HOAI zu überprüfen), Verschiebung der
Leistungsbereiche / Gewerke entwurfsbedingt möglich, teilw. Gerundet

300 Bauwerk -
Konstruktion

Kostengruppe
31.19.83

335.21.05

334.22.82

Preis gem. vorausgegangener
Bus

335.32.82

335,55.02

339.21.02

361.49,82

363.21.01

363.21.02

363.32.82

Position

Schadhaftes Mauerwerk in
Teilstücken erneuern,
Beimauerungen
Grundierung,
Grundbeschichtung,
Schlussbeschichtung auf
Putzwänden

Holz-Einfachfenster, beidseitige
Erneuerungsbeschichtung, notw.
Vorarbeiten

‚Austausch Aussenfensterbänke,
Zinkblech gekantet, Anschlüsse
seitl. Und an Holzfenster

Beschichtung, vorhandene
Putzflächen reinigen, teilweise
ausbessern

Natursteinflächen mit Hochdruck
reinigen, imprägnieren

Brüstungsgitter, Metall,
Schadstellen entrosten, lackieren

Satteldächer mit Holzdachstühlen
in Stand setzen, einschl.
‚Auswechselung schadhafter
Holzteile

‚Ausbau von Abdichtungen aus
mehreren
Bitumendachdichtbahnen,
Dämmung,(noch zu klären/ nicht
berücksichtigt: Schadstoffe; durch
Gutachter prüfen!)

Voranstrich mit Bitumenlösung,
Bitumenschweissbahn, zweilagig,
Dampfsperre PE- Folie,
Wärmedämmung, d=80-120mm

Erneuerung Dachdeckung
geneigter Dächer, einschl.
Unterspannbahn, Dachlattung
bzw. Brettschalung, Dachpfannen,
Mineralfaserisolierung, verzinkte
Dachrinnen und
Blechabdeckungen, Aufnehmen
des alten Dachbelages,
Schuttbeseitigung

03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis

Menge Einheit

50,00

1.200,00

20,00

15,00

1.100,00

175,00

10,00

450,00

1.020,00

1.020,00

450,00

m

m131

m2

Stk.

m?

m2

m?

m2

m2

m2

m?

AW

AW

Aw

AW

AT

EP EUR

EP
210,00 €

16,00 €

100,00 €

125,00 €

55,00 €

24,00€

86,00 €

84,00 €

46,00 €

92,00 €

220,00 €

GP EUR

GP
10.500,00 €

19.200,00 €

2.000,00 €

1.875,00 €

60.500,00 €

4.200,00 €

860,00 €

37.800,00 €

46.920,00 €

93.840,00 €

99.000,00 €

2,17%

3,97%

041%

0,39%

12,50%

0,87%

0,18%

7,81%

9,70%

19,39%

20,46%

Projekt Nr.: 560-19
Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof

KG

400

500

600

Gewerk
363.,57.02

363.71.05

Preis gem. vorausgegangener
Bvs
391.11.82

392.11.82

Preis gem. vorausgegangener
Bus

Preis gem. vorausgegangener

Bvs
397.12.02

gem. vergl. Angebot

Summe KG 300

Summe KG 300+400

Außenanlagen

Ausstattung

Element/Beschr.

‚Abbruch von Zinkeindeckungen;
Entsorgung, Deponiegebühren
(Hier Attika Tondachsteine)

Hängerinne, Titanzink, halbrund,
mit Rinnenstutzen, Endstücken,
Formstücken und Einlaufblech
(hier Flachdach Innenhöfe)

Erneuerung Kastenrinne mit
Traufblech

Baustelleneinrichtung für
Bauerneuerungsmaßnahmen

Gerüste für
Bauemeuerungsmaßnahmen

Verkleidung mit Schutznetz

Schutztunnel Zugang
Bauzeitenschutz von Türen und
Fenstern

Sekuranten

Summe KG 300

Reserve:

Mobiliar und Inventar nicht
kalkuliert

Blitzschutz (Annahme)

120,00

100,00

90,00

1.300,00

2.816,00

2.816,00

1,00
170,00

1.020,00

10%

1.500,00

Kostengruppe 500 wird nicht betrachtet

Kostengruppe 600 wird nicht betrachtet

03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis

m2

m?
m?
m?

psch.

m?

m?
(BGF)

BE

BE

BE

ZzM

DA

EP EUR GP EUR
19,00 € 2.280,00 €
59,00 € 5.900,00 €

110,00 € 9.900,00 €

9,00 € 11.700,00 €
15,00 € 42.240,00 €

2,50 € 7.040,00 €

1.500,00 € 1.500,00 €

10,00 € 1.700,00 €

24,50 € 24.990,00 €
483.945,00 €

48.394,50 €

532.339,50 €

17,00 €

557.839,50 €

25.500,00 €

0,47%

1,22%

2,05%

2,42%

8,73%

1,45%

031%

0,35%

5,16%

5,27%

CIE
Projekt Nr.: 560-19

Sanierung Trauerhalle Köln Westfriedhof

KG Gewerk Element/Beschr. Mass. EP EUR GPEUR
700 Architekten- und
Ingenieurleistungen

Architektenleistungen, Bauantrag, 1,00 psch 63.000,00 € 63.000,00 € RE
Werkplanung, Ausschreibung,

Bauleitung,

Rechnungsprüfungen, Abnahmen

(Budget)

Bauantrag +

‚Ausführungsplanung, Annahme

735 7350 Statik, Annahme (überschlägig), 1,00 psch 5.000,00 € 5.000,00 € 71%
noch zu ermitteln
Wärmeschutznachweis, Annahme 1,00 psch 1.500,00 € 1.500,00 € a1
gebäudeeigener 0,00 psch 0,00 € 0,00 € 00%

Schallschutznachweis, Annahme
(überschlägig), nicht erforderlich

Technische Gebäudeausstattung 0,00 psch 0,00 € 0,00 € 0,00%
Elt. und Heizung-Sanitär-Lüftung,

Planung und Bauleitung - ggf.

durch Fachunternehmen selbst,

daher. keine Annahme!

Prüfstatik, Annahme 0,00 psch 0,00€ 0,00 € 20%
(überschlägig), nicht erforderlich

Vermessungskosten / 0,00 psch 500,00 € 0,00€ 02%
Gebäudeeinmessung (nicht

erfastl

69.500,00 € 100,00%
Zusammenstellung

100 Grundstück / Objekt 0,00 € 900%
200 Herrichten und Erschließen 0,00€ 000%
300 anrechenbare Baukosten 557.839,50 € a
400
500 Außenanlagen 0,00 € HA:
600 Ausstattung 0,00 € 000%
700 Architekten- und Ingenieurleistungen 69.500,00 € BAER
Gesamtsumme 627.339,50 € 10H

03 543 19 Kostenberechnung Elemente DIN 276 261119 li.xis 5

Aufstellung der Nebenkosten
als Ergänzung zur Kostenberechnung vom 26.11.2019 des Architekten
Honorarkosten der Gebäudewirtschaft 261/24 A.Stumpp

Vollk.Stdsatz
€/Std Stunden
Honorar
Projektsteuerung 120,20 € 227,91 27.394,78 €

Honorar
Projektleitung 120,20 € 188,13 22.613,23 €
Prozent HOAI |

Honorar
Architektenlei-
stungen 54.661,20 € 6,50% 3.552,98 €

EESET TE BEE 53.560,99 €

Ergänzung der Kostenberechnung vom 26.11.2019

Grundstück/Objekt EEE EEE
| _____200|HerrichtenundErshießen | | €

70

[=]

53.560,99 €

[Gebäudewirtschaft 0 — ÄÜ|D |
1 ]-680.900,49 €

|_______300lanrechenbare Baukosten | |  557.839,50€ |

al [| | | el

Solana I OD3 | | €

I solar | —D—D3 3 | DD 3 3 | €
’

81,93%

10,21%
7,87%

100%

Anlage 3

Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln
Bauten - Management - Service

Projektbezeichnung Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle auf dem
Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln
1.  Elächen

Umbauter Raum 7.450,98|m®
Bruttogrundfläche 1.539,60|m?

Anlage 3 zur Beschlussvorlage

Nutzfläche (HNF+NNF+TF) 682,18|m? 76,9%
Verkehrsfläche (vr) 204,70|m? 23,1%

Mietfläche 886,88|m?
2. Flächenverrechnungspreis Nebenkosten

Sparte: Grünobjekt
6,64 € /m?/Monat

Nutzfläche

€/Jahr €/Jahr
ä 18.923,40 €
6.141,00 €
[Santäraume | al 1.856,83€]|
EEE HE 7 7) BEE
EEE HE 7) DEE
[oem | eos ame am

Netto-Miete 887 m?
70.667 € /Jahr

2)

DJ
J
2
=
J
2
S

Miete Inkl. 887 m?
Reinigung und

sonstige NK 106.196 € /Jahr

Vorgesehener Baubeginn August 2020
Voraussichtliche Fertigstellung Januar 2021

3. Planung
Bauleitung
4. Rechnungsprüfungsamt

Rl prüft zur Zeit die Kostenberechnung; das Ergebnis wird bis zur Sitzung
bekannt gegeben

Seite 1

14 23.06.2020
143 CREDIT

26 über Dez. VI

Sanierung des Daches und der Fassade der Trauerhalle im Westfriedhof, Venloer Str.
1132 (Bezirk 4)

hier: Prüfung der Kostenschätzung, RPA- Nr. 2020/0783

Eingereichte Kosten: rd. 681.000,- EUR brutto (ohne Risikozuschlag), davon
53.561,-EUR Eigenleistung -26-

Sehr geehrte Damen und Herren,
der 0.g. Vorgang ist am 15.06.2020 beim RPA zur Prüfung eingegangen.

Laut den vorgelegten Unterlagen war unter Vorlagen-Nr. 1464/2020 ein Beschluss im Aus-
schuss für Umwelt und Grün am 04.06.2020 und dem Betriebsausschuss der Gebäudewirt-
schaft am 08.06.2020 geplant. Diese Termine konnten wegen verspäteter Vorlage .durch die
Fachdienststelle nicht mehr eingehalten werden. Gemäß Rücksprache soll nun im Rahmen
einer Dringlichkeitsentscheidung ein Planungs- und Baubeschluss zur Sanierung des Dachs
und der Fassade der Trauerhalle im Westfriedhof erwirkt werden.

Da einer Kostenberechnung eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) vorrausgeht,
bedarf es in diesem Zusammenhang keines Planungsbeschlusses mehr, wie in der Be-
schlussvorlage dargestellt. Die Planung wurde bereits in Auftrag gegeben und durchgeführt.
Der Planervertrag liegt dem Vorgang nicht bei.

Die Unterlagen wurden unabhängig von der mittlerweile überholten Zeitschiene mit dem Er-
gebnis geprüft, dass die Erfordernisse zur Fortführung der Maßnahme aufgrund des bauli-
chen Zustands grundsätzlich gegeben sind. Die Prüfung der Unterlagen ergab weiterhin fol-
gende Feststellungen:

Zusätzlich zu den eingereichten Kosten soll ein Risikozuschlag in Höhe von 20%, 136.000,-
EUR, beschlossen werden, der bei Bedarf abgerufen werden kann. Auf welcher Grundlage
die angegeben 20% ermittelt wurden und um welche Risiken es sich hierbei handelt, ist nicht
nachvollziehbar dargestellt.

Die vorgelegten Kosten ohne Risikozuschlag in Höhe von rd. 681.000,- EUR brutto teilen
sich wie folgt in die Kostengruppen nach DIN 276 auf:

200er, Vorbereitende Maßnahmen -
300er, Bauwerk - Baukonstruktion 557.839,50 EUR
400er, Bauwerk — technische Anlagen -
500er, Außenanlagen und Freiflächen -
600er, Ausstattung und Kunstwerke -
700er, Baunebenkosten Planer 69.500,- EUR
700er, Baunebenkosten Bauherr 53.561,- EUR

-2-

Die externen Planungskosten betragen in Bezug auf die Baukosten (300er & 400er) ca. 12%.

Bei der Kostenberechnung wurden, laut den Unterlagen, Bestandspläne der Stadt Köln in
Verbindung mit einer Ortsbesichtigung zugrunde gelegt. Die Kalkulation erfolgte den Anga-
ben zufolge mit dem Baukosteninformationszentrum (BKI) Altbau 2018 sowie Neubau 2019
und in einigen Positionen mit Preisen aus vergangenen Bauvorhaben, welche nicht näher
benannt wurden.

Bei den Mengen- und Kostenangaben konnten nach stichprobenartiger Prüfung anhand der
Pläne und des BKI zwar keine ungewöhnlich auffälligen Ansätze erkannt werden, aber eine
nachvollziehbare Mengenermittlung liegt dem Vorgang nicht bei.

Bei der Bruttogrundfläche werden in den Unterlagen zwei verschiedene Werte angegeben,
1.540 m? und 1.300 m?. Wie diese Differenz zustande kommt, ist nicht ersichtlich. -

Je nachdem, welche BGF man in Ansatz bringt, belaufen sich die Sanierungskosten in Be-
zug auf die 300er und 400er Kostengruppen zwischen rund 362,- und 430,- EUR je m?/BGF.
Mit vergleichbaren Objekte und Maßnahmen gem. BKI bewegt man sich damit auf durch-
schnittlichen Kostenniveau, was in Anbetracht der Kubatur und Gegebenheiten des Gebäu-
des plausibel erscheint.

Die Pläne und Kostenberechnung sind von Bauherrnseite größtenteils unterzeichnet. Ob die
korrekte Anwendung der Unterschriftenregelung innerhalb der Fachdienststelle beachtet
wurde, kann nicht beurteilt werden. Eine Mitzeichnung der Unterlagen durch den Entwurfs-
verfasser ist nicht erfolgt.

Die Dringlichkeit wird mit dem schlechten baulichen Zustand von Dach und Fassade und der
damit verbundenen Gefahr durch z.B. herabfallende Ziegel vom bei Sturm begründet. Der
angestrebte Baubeginn soll deshalb laut den Unterlagen bereits im August 2020 erfolgen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Gewerke noch ausgeschrieben und vergeben werden
müssen, ist diese Zielsetzung wohl kaum noch zu erfüllen. Ebenfalls würde durch einen spä-
teren Baubeginn der vorgesehene Bauablauf erheblich gestört werden. Beispielhaft sollen
Putz- und Malerarbeiten vor der Frostperiode abgeschlossen sein, was durch einen verspä-
teten Baubeginn in 2020 kaum noch zu realisieren wäre.

Des Weiteren gibt es in den Unterlagen Hinweise, dass das Gebäude möglicherweise dem
Denkmalschutz unterliegt, vgl. hierzu Denkmallistennummer 392. Ob im Rahmen der Pla-
nung eine Abstimmung mit Amt -48-, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, erfolgt ist,
kann aus den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden.

Vorgenannte Unwägbarkeiten beinhalten noch Kostenrisiken und sollten noch im Vorfeld
betrachtet und kritisch hinterfragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

26 25.06.2020
261/24
20365

14

1 ET

Über Dez. VI
A.d.D.

‘Sanierung des Daches und der Fassade der Trauerhalle im Westfriedhof, Venloer Str.
1132 (Bezirk 4)

hier: Stellungnahme zur Prüfung der Kostenschätzung, RPA- Nr. 2020/0783
Eingereichte Kosten: rd. 681.000,- EUR brutto (ohne Risikozuschlag), davon
53.561,-EUR Eigenleistung -26-

Sehr geehrter EEE,

zu den Feststellungen Ihrer Prüfung der Kostenschätzung nehme ich wie folgt Stellung:
« Die Planung wurde bereits in Auftrag gegeben und durchgeführt.
Der Planervertrag vom 11.09.2019 ist im Anhang beigefügt.

« Zusätzlich zu den eingereichten Kosten soll ein Risikozuschlag in Höhe von 20%,
136.000,- EUR, beschlossen werden, der bei Bedarf abgerufen werden kann. Auf
welcher Grundlage die angegeben 20% ermittelt wurden und um welche Risiken es
sich hierbei handelt, ist nicht nachvollziehbar dargestellt.

Bitte beachten Sie dazu die angehängte Risikobetrachtung zur Maßnahme. Die Risiken
sind im Durchschnitt als mittel bis groß (I/II) bewertet. Daher und da es sich um eine
Altbausanierung handelt ist davon auszugehen, dass erhebliche vorher nicht feststellbare
Unwägbarkeiten auftreten können. Daher ist ein Risikozuschlag von 20% als angemes-
sen anzusehen.

“= Beiden Mengen- und Kostenangaben konnten nach stichprobenartiger Prüfung an-
hand der Pläne und des BKI zwar keine ungewöhnlich auffälligen Ansätze erkannt
werden, aber eine nachvollziehbare Mengenermittlung liegt dem Vorgang nicht bei.

Eine genauere Mengenermittlung kann auf Verlangen vom Planungsbüro angefordert
werden.

« Bei der Bruttogrundfläche werden in den Unterlagen zwei verschiedene Werte ange-
geben, 1.540 m2 und 1.300 m2. Wie diese Differenz zustande kommt, ist nicht er-
sichtlich. Je nachdem, welche BGF man in Ansatz bringt, belaufen sich die Sanie-
rungskosten in Bezug auf die 300er und 400er Kostengruppen zwischen rund 362,-
und 430,- EUR je m2/BGF. Mit vergleichbaren Objekte und Maßnahmen gem. BKI
bewegt man sich damit auf durchschnittlichen Kostenniveau, was in Anbetracht der
Kubatur und Gegebenheiten des Gebäudes plausibel erscheint.

Das Planungsbüro hat für die Beschlussvorlage Nutzfläche, Bruttogeschossfläche und
Bruttorauminhalt bereitgestellt. Dadurch wurde die überschlägige Bruttogeschossfläche,

-2-

die in der Kostenberechnung angegeben war noch einmal angepasst. Die Daten der
Bruttogeschossfläche wurden als nachrangig für die Berechnung der Kosten der Dach-
und Fassadensanierung gewertet, da nur die Außenhaut des Gebäudes saniert wird:

« Die Dringlichkeit wird mit dem schlechten baulichen Zustand von Dach und Fassade
und der damit verbundenen Gefahr durch z.B. herabfallende Ziegel vom bei Sturm
begründet. Der angestrebte Baubeginn soll deshalb laut den Unterlagen bereits im
August 2020 erfolgen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gewerke noch ausge-
schrieben und vergeben werden müssen, ist diese Zielsetzung wohl kaum noch zu
erfüllen. Ebenfalls würde durch einen späteren Baubeginn der vorgesehene Bauab-
lauf erheblich gestört werden. Beispielhaft sollen Putz- und Malerarbeiten vor der
Frostperiode abgeschlossen sein, was durch einen verspäteten Baubeginn in 2020
kaum noch zu realisieren wäre.

Die Dringlichkeit durch den schlechten baulichen Zustand der Dächer und der Fassade
bedingt einen möglichst frühen Baustart. Die Vergaben der Gewerke sind bereits vorbe-
reitet und können nach der Dringlichkeitsentscheidung gestartet werden. Sobald die
Vergaben gestartet sind, kann der Architekt einen angepassten Bauzeitenplan erstellen
um sicherzustellen, dass der schnellstmögliche Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.

« Des Weiteren gibt es in den Unterlagen Hinweise, dass das Gebäude möglicherweise
dem Denkmalschutz unterliegt, vgl. hierzu Denkmallistennummer 392. Ob im Rah-
men der Planung eine Abstimmung mit Amt -48-, Amt für Denkmalschutz und Denk-
malpflege, erfolgt ist, kann aus den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen wer-
den.

Die Sanierungsmaßnahmen wurden vom Amt für Denkmalpflege und Denkmalschutz
genehmigt. Es wurden sowohl die Eindeckungen der Dächer und Attiken als auch die
Beschaffenheit und Farbe der Putzfassade und die Aufhängung von Fledermausnisthilfen
festgelegt (siehe beigefügte E-Mails im Anhang).

Ich hoffe ich konnte die benannten Unwägbarkeiten erläutern und ausräumen.
Ir/zusätzliche Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
freundlichen Grüßen

Technische Betriebsleiterin

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Anlage 7

WE 71022 WESTFRIEDHOF - TRAUERHALLE , Venloer Str. 1132, 50827
Kurzdaten und Fotos

1. Standortdaten

we Gemarkung Baujahr 1937

Grundstück Flur EB] Veränderungen -
Gebäude Flurstück Denkmalschutz [DLNR 392, Eintrag 1.Julı 1980
2. Bestandsfoto 3. Lageplan

4, Fassadenfotografien

11 U 8

Nordosten Südosten

5. Innenraumfotografien Halle 1

nach Nordosten nach Südosten

nach Südwesten nach Nordwesten

Arme

Eingang Südseite - Putz- und Natursteinschäden

Ansicht Ost - Putzschäden, undichte Dachentwässerung

Nordseite

Bitumendeckung lose

Bitumendach

Holzfenster Anstrich notwendig

Putzschäden

Natursteinschäden

Anlage 8

Tem
1

TEN
94.71022

94.7102, Venloer Strafe 1132. Geb.26. Trouerholle

Erdgeschoss

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Mitteilung Ausschuss

694 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 13.07.2020 
 1464/2020/1 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 31.08.2020 
 
Sanierung von Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 
Köln – Planungs- und Baubeschluss 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Sanierung von 
Dach und Fassade der Trauerhalle Westfriedhof, Venloer Straße 1132, 50827 Köln beschlossen. Die 
Entscheidung wird dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt. 
 
 
gez. Greitemann 
 
 
Anlage 
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss Umwelt und Grün mit Anlagen

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1464/2020/1
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.07.2020
Erstellt
03.06.2020 10:23