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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a

Gem. Änderungsantrag (Rat) AN/0528/2026 vom 18.03.2026

Stand: Am 19.03.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

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    Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln Peter Jüde (Einzelmandatsträger Klimafreunde/GUT) An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An den Ausschussvorsitzenden Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.03.2026 AN/0528/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammen- arbeit 19.03.2026 Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Kienitz, die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta- gesordnung der Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 19.3.2026 zu setzen: Der Rat 1. beschließt die Leitlinien zur Anw endung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohn- raumsicherung“ vom 30.10.2025 „Bau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anw endung“; 2. überträgt die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a bzw . § 246e Absatz 2 in Verbindung mit § 36a Baugesetzbuch (BauGB) auf die Verw altung; ÄA 1 Einfügen: 3. schließt die Anw endung des § 246e im Außenbereich aus. 4. beauftragt die Verw altung, die in Beschlusspunkt 2 genannte Zustimmung für Vorhaben auf Grundlage von § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b oder § 246e BauGB - 2 - in strikter Anw endung der unter Beschlusspunkt zu 1 genannten Leitlinien zu er- klären; 5. beauftragt die Verw altung ein Jahr nach Beschlussfassung über die bis dahin gesammelten Erfahrungen zu berichten, diese kritisch zu bew erten und, falls erfor- derlich, Anpassungen vor dem Hintergrund der stadtentw icklungspolitischen Ziele der Stadt Köln vorzuschlagen. ÄA 2 Die Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Ge- setzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 30.10.2025 werden wie folgt geändert: 2.2 Bedingungen für Verfahren auf Grundlage des „Wohnungsbau-Turbos“ Streichen: Ab 20 mit dem Vorhaben neu geschaffenen Wohneinheiten: Das Vorhaben w eist einen geplanten Anteil von mindestens 30 % förderfähigem Wohnungsbau ent- sprechend den Regelungen des Kooperativen Baulandmodells auf und ist auf zeit- nahe Umsetzung ausgelegt. … und ersetzen durch: Entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen (entspricht in etwa 20 Wohneinheiten) sind die jeweils aktuellen auf den Anteil des geförderten Woh- nungsbaus bezogenen Vorgaben des Kooperativen Baulandmodell anzuwenden. ÄA 3 Die Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Ge- setzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 30.10.2025 werden wie folgt geändert: 3.1 Vertragsgegenstände Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbau Streichen: Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbau Bei Vorhaben auf Grundlage des „Woh- nungsbau-Turbos“ sind mindestens 30% öffentlich geförderter Wohnraum auf Grundlage der aktuellen Umsetzungsanw eisung zum Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln zu schaffen … und ersetzen durch: Entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen (entspricht in etwa 20 Wohneinheiten) sind die jeweils aktuellen auf den Anteil des geförderten Woh- nungsbaus bezogenen Vorgaben des Kooperativen Baulandmodell anzuwenden. Begründung: ÄA 1 - 3 - Keine Anwendung des § 246e im Außenbereich Die vom Rat beschlossenen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (siehe Anlage 2, S. 9 der Beschlussvorlage) schließen eine Anwendung des § 246e im Außenbereich faktisch weitgehend aus. Es dient aber der Klarheit, wenn das Rat dies explizit feststellt. ÄA 2 & ÄA 3 Eine dynamische Formulierung („die jeweils aktuellen Vorgaben des Kooperativen Baulandmodell“) ist sinnvoller, als die Festlegung auf konkrete Zahlen („mindestens 30 % förderfähigem Wohnungsbau“). In einer eigenen Beschlussvorlage wäre dann eine Weiterentwicklung des Kooperati- ven Baulandmodells zu beraten. Ergebnis dieser Beratung sollte eine deutliche Erhö- hung des Anteils des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sein. Gez. Dr. Günter Bell Gez. Peter Jüde Geschäftsführer Einzelmandatsträger

Beratungsverlauf

  1. 19.03.2026

    Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

    TOP 6.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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