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AN/0528/2026

Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a

Gem. Änderungsantrag (Rat) 18.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 19.03.2026, TOP 6.1.2

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

4328 Zeichen

Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
Peter Jüde (Einzelmandatsträger Klimafreunde/GUT) 
 
 
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Niklas Kienitz 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.03.2026 
 
AN/0528/2026 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammen-
arbeit 19.03.2026 
 
Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren 
§ 36a 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale 
Zusammenarbeit am 19.3.2026 zu setzen: 
 
 
Der Rat 
1. beschließt die Leitlinien zur Anw endung der Verfahrenserleichterungen auf 
Grundlage des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohn-
raumsicherung“ vom 30.10.2025 „Bau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anw endung“; 
2. überträgt die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a 
bzw . § 246e Absatz 2 in Verbindung mit § 36a Baugesetzbuch (BauGB) auf die 
Verw altung; 
 
ÄA 1 
Einfügen: 
3. schließt die Anw endung des § 246e im Außenbereich aus. 
 
4. beauftragt die Verw altung, die in Beschlusspunkt 2 genannte Zustimmung für 
Vorhaben auf Grundlage von § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b oder § 246e BauGB

- 2 - 
 
in strikter Anw endung der unter Beschlusspunkt zu 1 genannten Leitlinien zu er-
klären; 
5. beauftragt die Verw altung ein Jahr nach Beschlussfassung über die bis dahin 
gesammelten Erfahrungen zu berichten, diese kritisch zu bew erten und, falls erfor-
derlich, Anpassungen vor dem Hintergrund der stadtentw icklungspolitischen Ziele 
der Stadt Köln vorzuschlagen. 
 
ÄA 2 
Die Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Ge-
setzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 
30.10.2025 werden wie folgt geändert: 
 
2.2 Bedingungen für Verfahren auf Grundlage des „Wohnungsbau-Turbos“ 
Streichen:  
Ab 20 mit dem Vorhaben neu geschaffenen Wohneinheiten: Das Vorhaben w eist 
einen geplanten Anteil von mindestens 30 % förderfähigem Wohnungsbau ent-
sprechend den Regelungen des Kooperativen Baulandmodells auf und ist auf zeit-
nahe Umsetzung ausgelegt. 
… und ersetzen durch:  
Entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen (entspricht in etwa 
20 Wohneinheiten) sind die jeweils aktuellen auf den Anteil des geförderten Woh-
nungsbaus bezogenen Vorgaben des Kooperativen Baulandmodell anzuwenden. 
 
ÄA 3 
Die Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Ge-
setzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 
30.10.2025 werden wie folgt geändert: 
 
3.1 Vertragsgegenstände 
Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Streichen: 
Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbau Bei Vorhaben auf Grundlage des „Woh-
nungsbau-Turbos“ sind mindestens 30% öffentlich geförderter Wohnraum auf 
Grundlage der aktuellen Umsetzungsanw eisung zum Kooperativen Baulandmodell 
der Stadt Köln zu schaffen 
… und ersetzen durch:  
Entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen (entspricht in etwa 
20 Wohneinheiten) sind die jeweils aktuellen auf den Anteil des geförderten Woh-
nungsbaus bezogenen Vorgaben des Kooperativen Baulandmodell anzuwenden. 
 
 
Begründung:  
 
ÄA 1

- 3 - 
 
Keine Anwendung des § 246e im Außenbereich 
Die vom Rat beschlossenen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und 
Ordnung (siehe Anlage 2, S. 9 der Beschlussvorlage) schließen eine Anwendung 
des § 246e im Außenbereich faktisch weitgehend aus. Es dient aber der Klarheit, 
wenn das Rat dies explizit feststellt. 
 
ÄA 2 & ÄA 3 
Eine dynamische Formulierung („die jeweils aktuellen Vorgaben des Kooperativen 
Baulandmodell“) ist sinnvoller, als die Festlegung auf konkrete Zahlen („mindestens 
30 % förderfähigem Wohnungsbau“). 
In einer eigenen Beschlussvorlage wäre dann eine Weiterentwicklung des Kooperati-
ven Baulandmodells zu beraten. Ergebnis dieser Beratung sollte eine deutliche Erhö-
hung des Anteils des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sein. 
 
Gez. Dr. Günter Bell Gez. Peter Jüde 
Geschäftsführer Einzelmandatsträger

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0528/2026
Typ
Gem. Änderungsantrag (Rat)
Datum
18.03.2026
Erstellt
18.03.2026 15:13