2304/2024
Teileinziehung einer Teilfläche der Diesterwegstraße und Teileinziehung der Fritz-Schu-Straße in Köln-Brück
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1079 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Absicht der Teileinziehung wurde öffentlich bekanntgemacht. Eine 3-monatige Anhörungsfrist wurde eingeräumt. Die Maßnahme wurde zusätzlich während der gesamten Pilotphase durch Öffentlichkeitsbeteiligungen begleitet (s. Anlage 3). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Abschlussbericht und Evaluation_Fortschreibung_Endfassung
48083 Zeichen
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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Abschlussbericht – Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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Inhalt
Einleitung ................................................................................................................ 3
Pilotprojekt Schulstraßen in Köln ............................................................................ 7
Auswahl der Pilotschulen ...................................................................................... 11
Auftakt des Pilotprojektes ...................................................................................... 16
Anfangsphase ....................................................................................................... 20
Öffentlichkeitsbeteiligung ...................................................................................... 21
Elternbefragung .................................................................................................... 25
Verkehrserhebungen............................................................................................. 28
Fazit ...................................................................................................................... 33
Ausblick ................................................................................................................. 34
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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Einleitung
Was ist eine Schulstraße?
Der Begriff „Schulstraße“ ist in Deutschland gesetzlich nicht näher definiert.
Gewöhnlich versteht man hierunter jedoch die temporäre Sperrung einer Straße oder
eines Straßenabschnitts vor einer Schule zu Schulbeginn und/oder Schulende, um den
Hol- und Bringverkehr durch die Eltern und den Durchgangsverkehr zu verhindern und
die Verkehrssicherheit vor den Schulen allgemein zu erhöhen. Die Sperrung umfasst
zumeist 30 Minuten und richtet sich nach den jeweiligen Unterrichts - und
Betreuungszeiten.
Neben einer Beschilderung, die auf das Verbot hinweist, wird die Straße in der Regel
zusätzlich mit einer Absperrschranke, ggf. auch mit Sicherungsposten, gesperrt.
Die Idee der Einrichtung von Schulstraßen ist ab 1989 im europäischen Ausland
aufgekommen. Ausgehend von einem Schulstraßenprojekt in Bozen, Südtirol, haben
sich u.a. in Belgien, den Niederl anden, Großbritannien, Frankreich und Österreich
verschiedene Regelungen zur Sperrung von Straßen vor Schulen entwickelt und
wurden teilweise in einer eigenen Gesetzgebung verankert.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
In Deutschland liegen bislang nur wenig Erfahrungen mit der Einrichtung von solchen
temporären Sperrungen („ Schulstraßen“) vor. Die Durchführung der Maßnahmen
erfolgt bisher überwiegend als erlaubnispflichtige Veranstaltung gemäß § 29 Absatz 2
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine dauerhafte Anordnung ist bislang regelmäßig
an de n straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Hürden (insbesondere
Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO oder
Einschränkung der Widmung und der Abwägung der Belange aller Betroffenen)
gescheitert.
Vorteile einer „Schulstraße“
Wenn weniger Autos im Umfeld von Schulen unterwegs sind, wird
es für die Schüler*innen und andere Verkehrsteilnehmende
sicherer. Es hat aber auch weitere Vorteile für die Kinder, den
Schulweg selbständig zurückzulegen:
Sie üben sich im Straßenverkehr und werden selbständig.
Sie lernen, sich zu orientieren.
Sie haben auf dem Schulweg Zeit für ihre Freund*innen.
Sie bewegen sich an der frischen Luft.
Sie sind konzentrierter im Unterricht.
Sie gewöhnen sich daran, umweltfreundlich mobil zu sein.
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass bis dato auch keine
spezielle Rechtsgrundlage für die Anordnung einer solchen temporären Sperrung
(„Schulstraße“) wie zum Beispiel in Österreich besteht. Bei der Anordnung von Zeichen
250 StVO ( Verbot für Fahrzeuge aller Art ), Zeichen 260 StVO (Verbot für
Kraftfahrzeuge) o.ä. handelt es sich um ein Verkehrsverbot, das in der Regel nur
angeordnet werden darf, wenn dies auf grund der besonderen Umstände zwingend
erforderlich ist und wenn zudem aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Be einträchtigung der in den
vorstehenden Absätzen der StVO genannten Rechtsgüter erheblic h übersteigt.
Maßgebliche Anordnungsvoraussetzung für Verke hrsverbote ist daher das
Vorhandensein einer qualifizierten, besonderen Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 Satz
3 StVO.
Die Straßenverkehrsbehörden sind gehalten, im Rahmen ihres pflichtgemäßen
Ermessens eine sorgfältige Abwägung der Belange aller von einer solchen Anordnung
Betroffenen durchzuführen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind dabei neben den
Interessen der Schulkinder auch die Interessen der Anwohnenden zu berücksichtigen.
Denn durch die Sperrung einer Straße im Bereich einer Schule können private
Grundstücke, Wohnhäuser oder Parkplätze vom öffentlichen Straßennetz temporär
abgeschnitten werden. Insbesondere morgens, wenn sich Anwohnende zeitgleich zur
Sperrung der Straße auf den Weg zu ih rer Arbeits- oder Ausbildungsstätte machen,
kann dies zu erheblichen Interessenskonflikten führen.
Aus straßenrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass durch die in Rede stehende
Anordnung der Gemeingebrauch der Straße beschränkt wird. Das gilt selbst dann,
wenn die Sperrung für Kraftfahrzeuge eine nur kurze Zeitspanne im Tagesverlauf
umfasst. Maßgeblich ist, dass sie auf Dauer angelegt ist und somit ständig wiederkehrt.
Die Stadt Köln hat daher beschlossen , Schulstraßen zunächst als Pilotprojekt
innerhalb eines festgelegten Zeitraums umzusetzen. Mehr dazu im Kapitel
„Ausgangslage in Köln“.
Rechtliches Gutachten und neue Erlasslage in NRW
Aufgrund der schwierigen Rechtslage hat die Stadt Köln im Laufe des Pilotprojekts ein
Gutachten beauftragt, um zu prüfen, o b die Schulstraßen nach dem Pilotprojekt in
eine dauerhafte Umsetzung überführt und flächendeckend eingeführt werden könnten.
Im Gegensatz zu einem Gutachten, das von dem Aktionsbündnis Kidical Mass, dem
Deutschen Kinderhilfswerk e.V. sowie dem VCD Verkehr sclub Deutschland e.V. in
Auftrag gegeben worden ist (Endfassung vom 13.02.2024), kommt das von der Stadt
beauftragte Gutachten zu dem Schluss, dass der jeweilige Einzelfall zu prüfen ist, der
straßenverkehrsrechtlich erforderliche Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage in
der Regel aber nicht gelingen wird. Insbesondere am Nachmittag könnten die
Beschränkungen keine ausreichende Grundlage haben, z.B. aufgrund
unterschiedlicher Abholzeiten und einer geringeren Verkehrsbelastung (Stand
11.01.2024).
Aufgrund der laufenden Projekte in u.a. Köln, Bonn und Ess en ist das Thema
Schulstraßen auf Landesebene in der Dienstbesprechung des Ministeriums für
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Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen mit den
Verkehrsingenieur*innen der Be zirksregierungen und des Landesbetriebes
Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Dezember 2023 erneut thematisiert worden. Ein
Vorab-Auszug der Niederschrift zur Sitzung, d er die Grundlagen des Straßenrechts
und Straßenverkehrsrechts zur rechtssicheren Einrichtung einer temporären Sperrung
(„Schulstraße“) vor Schulen aufzeigt, wurde am 26. Januar 2024 mit dem Hinweis auf
seinen Erlasscharakter an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen versandt.
Dieses Schreiben mit Erlasscharakter empfiehlt die straßenrechtliche
Teileinziehung gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Straßen - und Wegegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung einer temporären Sperrung vor Schulen und eine
anschließende Sperrung durch Verkehrszeichen und ggf. fest eingebaute
Sperrelemente.
Verwendet werden sollen die Verkehrszeichen 250 oder 260 Straßenverkehrs -
Ordnung mit einem Zeitzusatz, der die maßgeblichen Bring - und Holzeiten der
Schulkinder abbildet. Ausnahmen für Ferienzeiten, Feiertage etc. sollen nicht
beschildert werden. Hier werden das Verdecken der Verkehrszeichen oder klappbare
Schilder empfohlen. Die Anwohnenden der gesperrten Straße sollen
Ausnahmegenehmigungen erhalten, mit denen die Wohnhäuser auch zu den Zeiten
der Sperrung erreicht werden können. Eine Ausnahmegenehmigung kann zum
Beispiel durch eine Allgemeinverfügung oder eine Einzelgenehmigung erfolgen.
Diese empfohlene und durch den Erlasscharakter rechtssichere Umsetzung wird auch
für die vier Kölner Schulstraßen angestrebt. Mehr dazu im Kapitel „Ausblick“.
erlass-schulstrassen-nov2023.pdf (nrw.de)
Kurzgesagt-Schulstrassen.pdf (nrw.de)
Ausgangslage in Köln
Kinder nehmen ihre Umgebung anders wahr als Erwachsene. Der Schulweg ist durch
den zunehmenden Verkehr vielfach herausfordernder geworden. Neben dem
Durchgangsverkehr ist es insbesondere der Hol - und Bringverkehr im unmittelbaren
Schulumfeld, der die Verkehrssituation für Kinder sehr unübersichtlich werden lässt.
Appelle an die Eltern oder Schwerpunktkontrollen von Polizei und Ordnungsbehörden
reichen nicht immer aus, um die Situation zu verbessern. In der Folge kommen an den
betroffenen Schulen immer weniger Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller zur
Schule und der Verkehr nimmt weiter zu. Es entwickelt sich ein Kreislauf, in dem immer
mehr Elterntaxis zu beobachten sind und die Sorge aufgrund der hohen
Verkehrsmengen steigt.
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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Hinzu kommen vielfältige Ansprüche an den öffentlichen Raum durch
Gewerbetreibende, Dienstleister der Logistikbranche, Sozial- und Pflegedienste sowie
eine steigende Zahl von mobilitätseingeschränkten Menschen, die zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben angemessene Stellplätze benötigen. In den dicht besiedelten
Stadtquartieren können die Gehwege zudem nicht immer nach dem Stand der Technik
angelegt oder umgebaut werden und eine gerechte Verteilung des öffentlichen Raums
wird zunehmend schwierig.
Zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden hat sich in der Stadtgesellschaft
durch Schulen, Eltern und politische Gremien der Wunsch nach verkehrsarmen bzw.
verkehrsfreien Straßen formiert. Ausgehend von Projekten in anderen europäischen
Ländern (Beispiel W iener Schulstraßen) und Aktionstagen an den Schulen mit der
Unterstützung der Bewegung Kidical Mass, wurde die Idee entwickelt, die Straßen im
unmittelbaren Bereich von Schulen zu Schulbeginn und -ende temporär zu sperren.
In einigen Bezirken haben die po litischen Gremien dies aufgegriffen und Beschlüsse
zu temporären Sperrungen bzw. zur Einrichtung von Schulstraßen gefasst.
Eltern finden
den Schulweg
gefährlich
Es entwickelt sich ein
Hol- und Bringverkehr
Es wird mehr
Verkehr vor
den Schulen erzeugt
Eltern finden
den Schulweg
gefährlich
Weniger Kinder
kommen selbständig
zur Schule
Es wird mehr
Verkehr vor
den Schulen erzeugt
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Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
Ziele und Durchführung des Projekts
Mit dem Pilotprojekt Schulstraßen soll te getestet werden, wi e eine Reduzie rung des
Verkehrs vor den Schul en mit möglichst geringen Einschränkungen für die
Anwohnenden erreicht werden kann. Im besonderen Fokus stand hierbei die
Abweisung des Hol - und Bringverkehrs, soweit erforderlich auch des
Durchgangsverkehrs. Es wurden Maßnahmen gesucht, die sich mit einfachen Mitteln
möglichst flächendeckend im Stadtgebiet umsetzen lassen. Eine tägliche physische
Sperre wurde dabei als wirksam, aber gemessen an den rund 300 Schulstandorten in
Köln in der Praxis für die Verwaltung als nicht durchführbar angesehen.
Das Pilotprojekt wurde daher mit einzelnen Schulen an verschiedenen Standorten, an
denen mindestens eine einfache Gefährdung der Schulkinder beobachtet wurde ,
geplant. Die jeweiligen Sperrzeiten wurden m it den Schulen abgestimmt. Als
Projektdauer wurde zunächst ein Jahr festgesetzt und eine Aufgabenteilung festgelegt.
Ergänzend wurde eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.
Um die Einschränkungen für die Anwohnenden auf ein Minimum zu reduzieren, wurde
entgegen der bekannten Veranstaltungen und Aktionen eine Beschilderung mit einem
Verbot der Einfahrt nach Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gewählt und
ein Zusatz Radverkehr frei nach Zeichen 1022-10 StVO ergänzt.
Temporäre Sperrungen („Schulstraßen“) wurden zuvor regelmäßig mit den Zeichen
250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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beschildert. Diese sind jedoch mit der Regelung verbunden, dass auc h bei einer
zeitlichen Befristung aus den beschilderten Bereichen nicht ausgefahren werden darf.
Es gilt ein allgemeines Verkehrsverbot.
Die im Rahmen des Pilotprojektes gewählte Beschilderung mit dem Verkehrszeichen
267 StVO sollte den Anwohnenden dagegen die Möglichkeit geben, jederzeit aus
privaten Garagen oder Stellplätzen ausfahren und die Straßen verlassen zu dürfen,
beispielsweise morgens auf dem Weg zur Arbeit oder Ausbildungsstätte. Eine Einfahrt
in den Sperrzeiten war jedoch nicht zulässig.
Hinweis:
Eine zeitliche Beschränkung des Zeichens 267 StVO ist nach de r
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung
(VwV-StVO) grundsätzlich nicht vorgesehen. S ie wu rde lediglich im
Rahmen der Versuchsanordnung gewählt.
Eine vollständige Freigabe für die Anwohnenden war nicht möglich , da es an
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt. Das Verkehrsrecht kennt nur den
Begriff des „Anliegers“ und versteht darunter Menschen, die die gesperrte Straße
bewohnen, E igentümer*innen sowie Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und
Besucher*innen, also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer
Straße haben. Ein Verkehrsverbot mit dem Zusatz Anlieger frei ist daher lediglich
geeignet, Durchgangsverkehre zu unterbinden, nicht jedoch den Hol- und Bringverkehr
vor Schulen.
Dagegen konnten Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, Pflegedienste,
Handwerker u.a. mit einer individuellen Ausnahmegenehmigung nach StVO von den
Beschränkungen ausgenommen werden.
Die Eltern wurden gebeten, den Hol- und Bringverkehr auf ein absolut unvermeidliches
Maß zu beschränken und die Kinder an anderen geeigneten Stellen etwas entfernt von
der Schule abzusetzen. Im unmittelbaren Zugangsbereich der Schulen sollten so Park-
sowie Rangiervorgänge und die damit häufig einhergehende Gefährdung der Kinder
vermieden werden.
Die Zufahrt für die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste war weiter uneingeschränkt
sichergestellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln AöR und angeschlossene bzw.
beauftragte Unternehmen wurden über das Pilotprojekt informiert und gebeten, die
temporären Sperrungen bei der Routenplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Eine physische Sperre wurde mit den Zeichen 600 StVO einschließlich Warnleuchten
vorgesehen und das erforderliche Material durch den städtischen Bauhof
bereitgestellt. Um die Ausfahrt für die Anwohnenden sowie Polizei, Rettungsdienste
und andere Berechtigte jederzeit gewährleisten zu können, wurde lediglich eine
halbseitige Sperrung geplant. Da für die regelmäßige Aufstellung das ehrenamtliche
Engagement der Schule und Eltern erforderlich war, ist es wichtig, festzustellen, dass
kein Eingriff in den fließenden Verkehr vereinbart wurde. Die ehrenamtlichen
Beteiligten haben nach einer Einweisung durch Fachkräfte des städtischen Bauhofs
mit großen Engagement als Ver kehrshelfer lediglich zu einem passenden Zeitpunkt
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die Sperrelemente eingerückt. Ein geeig neter Abstellort außerhalb der Sperrzeiten
wurde gemeinsam abgesprochen.
Dem Wunsch nach Verwendung eines sog. Scherengitters, wie die Stadt Wien es an
ihren Schulstraßen verwendet, konnte mangels technischer Zulassung in Deutschland
nicht entsprochen werden.
Das Pilotprojekt wurde durch Verkehrsuntersuchungen vor und während der
Umsetzung begleitet. Erfahrungsberichte aller Beteiligten, Stichproben der Verwaltung
vor Ort und eine abschließende Elternbefragung sollten zusätzlich aufzeigen, wie sich
das Verhal ten der Schüler*innen und Sorgeberechtigten verändert und die
Wirksamkeit der Maßnahmen darlegen.
Ausgehend von der Änderung der österreichischen Straßenverkehrs -Ordnung und
Einführung eines eigenen Verkehrszeichens Schulstraße war eine passende
gesetzliche Grundlage auch in Deutschland das langfristige Ziel.
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Auswahl der Pilotschulen
Aufgrund des Engagements der Schulen zum Thema Schulstraßen wurden für das
Pilotprojekt Schulen ausgewählt, die bereits hinlängliche Erfahrungen mit der
temporären Sperrung von Straßen oder Straßenabschnitten zu den Schulzeiten
gesammelt haben. Die Schulen haben vor dem Start zudem schon viele Aktionen
gestartet, um Eltern davon zu überzeugen, ihre Kinder zu Fuß zur Schule zu bringen
oder selbständig gehen zu lassen, und um Autofahrer*innen für den Schulverkehr zu
sensibilisieren. Unter anderem haben die Schulen mit Eltern „Fahrradschulbusse“ und
sog. „Walking Busse“ organisiert: Dann werden alle angemeldeten Schüler*innen und
Eltern an vereinbarten Punkten gesammelt und sie machen sich gemeinsam mit dem
Fahrrad oder zu Fuß auf den Weg zur Schule. Zusammen mit „Kidical Mass“ Köln, die
das Thema „Schulstraße“ in Köln bekannt gemacht haben, haben die Schulen auch
das Prinzip „Schulstraße“ bereits als einwöchige Demo durchgeführt.
Die ausgewählten Schulen befinden sich darüber hinaus in Straßen mit abweichenden
Verkehrsführungen (Einbahnstraße, Sackgasse und Zweirichtungsverkehr) sowie
unterschiedlichen Bebauungsforme n (Ein - und Mehrfamilienhäuser oder große
Wohnkomplexe) und haben verschiedene pädagogische Konzepte (integrative oder
bilinguale Schule, Montessori- und Peter Petersen-Pädagogik). Durch diese Auswahl
sollen möglichst vielfältige Erkenntnisse bei der Durchführung erlangt werden.
KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße (Ehrenfeld)
Die Vincenz -Statz-Schule im Stadtteil Ehrenfeld wird von rund 160 Schüler*innen
besucht und liegt im Quartier innerhalb Melatengürtel, Weinsbergstraße, Vogelsanger
Straße und Fröbelstraße . Sie teilt sich das Schulgrundstück mit der GGS
Lindenbornschule (circa 165 Schüler*innen) . Der Schulstandort ist über die
Stadtbahnlinie 13 und die Buslinien 141, 142 und 143 an den Ö ffentlichen
Personennahverkehr angebunden.
Aufgrund einer großen Tiefgarage und eines oberirdischen Parkplatzes, die teilweise
von den angrenzenden Gewerbebetrieben in der Fröbelstraße genutzt werden , liegt
ein größerer Zielverkehr vor als in vergleichbaren Wohnstraßen. Während einer
längeren Hochbaumaßnahme auf der parallel verlaufenden Weinsbergstraße hat sich
zusätzlich zeitweise ein Durchgangsverkehr entwickelt.
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Vorher-Situation:
In der Lindenbornstraße ist , auch aufgrund des bilingualen Zweigs an der Vincenz -
Statz-Schule mit Schüler*innen aus verschiedenen Stadtbezirken, regelmäßig ein Hol-
und Bringverk ehr der Eltern zu beobachten. Obwohl in fußläufiger Entfernung,
beispielsweise in der Fröbelstraße, verschiedene Haltmöglichkeiten vorhanden sind,
hielten die Fahrzeuge teils in zweiter Reihe vor dem Schuleingang, so dass die
Verkehrssituation unübersichtlich war und das Qu eren der Straße erschwert wurde.
Weitere Fahrzeuge h ielten im Einmündungsbereich der Sömmeringstraße und
wendeten dort in mehreren Zügen, um zurück zum Melatengürtel zu gelangen.
Lindenbornstraße (Foto Stadt Köln)
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GGS Maria-Montessori-Schule, Am Pistorhof (Ossendorf)
Die Maria -Montessori-Schule Am Pistorhof im Stadtteil Ossendorf mit etwa 400
Schüler*innen liegt in einer Wohnstraße, die zu beiden Seiten als Sackgasse
ausgebildet ist. Durch die angrenzende Grünanlage verläuft ein kurzer Fußweg zur
Rochusstraße, auf der in der Vergangenheit eine sogenannte „Kiss -and-Ride“-Zone
für die Eltern eingerichtet wurde. Zusätzlich dürfen die Eltern den gegenüberliegenden
Parkplatz eines Discounters zum Holen und Bringen nutzen. Auch an der
Frohnhofstraße, Einmündung Am Pistorhof, besteht eine Hol- und Bringmöglichkeit.
Die Maria-Montessori-Schule ist zudem über die Stadtbahnlinie 5 und die Buslinie 140
an den ÖPNV angebunden.
Vorher-Situation:
Die vorhandenen Möglic hkeiten zum Holen und Bringen wu rden von de n Eltern
vielfach nicht genutzt. Teils war dies der missbräuchlichen Nutzung durch Dauerparker
geschuldet. Viele Eltern setz ten die Kinder aber auch „aus Komfortgründen“
unmittelbar v or dem Schulgebäude ab. Dabei wu rden Haltverbote regelmäßig
missachtet un d in der T -Kreuzung unmittelbar vor dem Schuleingang rangiert und
gewendet. Die Verkehrssituation war ungeordnet und erschwerte die Übersicht beim
Überqueren der Straße.
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Am Pistorhof (Foto Stadt Köln)
GGS Rosenmaarschule, Am Rosenmaar (Höhenhaus)
Die Rosenmaaarschule im Stadtteil Höhenhaus ist eine integrative Grundschule mit
einem pädagogischen Konzept nach Peter Petersen. Sie wird von etwa 450 Kindern
besucht und liegt in einer kleinen Wohnsiedlung abseits des Lippewegs. Am Lippeweg,
gegenüber der Kirche, befindet sich eine Reihe von Senkrechtparkständen, die zum
Holen und Bringen der Kinder genutzt werden können. Darüber hinaus bestehen
zahlreiche Parkmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung am Burgerplatz sowie am
Wupperplatz. Die Rosenmaarschule ist zudem über die Buslinien 154, 155 und 157 an
den ÖPNV angebunden.
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Vorher-Situation:
Im Bereich der Schule ist die Straße Am Rosenmaar als Einbahnstraße beschildert.
Da viele Eltern die vorhandenen S tellplatzmöglichkeiten abseits der Schule nicht
nutzten, wurden im Hol- und Bringverkehr die schmalen Wohnstraßen, die nicht oder
nur über sehr schmale Gehwege verfügen, durchfahren, um zum Lippeweg zurück zu
gelangen. Unmittelbar vor dem Schuleingang l ießen sich regelmäßig Parkverstöße
(Halten im absoluten Haltverbot bzw. zweiter Reihe) beobachten. Auch die Zufahrt zu
privaten Garagen oder Stellplätzen war durch haltende oder parkende Fahrzeuge nicht
jederzeit gewährleistet. Neben der ungeordneten Verkehrs situation vor dem
Schuleingang ergaben sich durch die zusätzlichen Fahrten auch im Quartier Konflikte
zwischen Kraftfahrzeugen und Kindern, die den Schulweg zu Fuß oder mit dem
Fahrrad bzw. Roller zurückleg ten. Die Straßen in der Wohnsiedlung waren für die
auftretenden Verkehrsmengen nicht ausgelegt.
GGS Diesterwegstraße, Diesterwegstraße (Brück)
Die zweizügige Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße liegt abseits der
Olpener Straße in einer Wohnsiedlung im Stadtteil B rück und wird von etwa 210
Kindern besucht. Sie teilt sich den Schulstandort mit der städtischen Realschule
Käthe-Kollwitz-Schule (circa 610 Schüler*innen). Die Schulen sind über die
Stadtbahnlinien 1 und die Buslinie 15 4 an den ÖPNV angeschlossen.
Für den Hol- und Bringverkehr stehen an der Olpener Straße Stellplätze zur Verfügung
(ab 9 Uhr bewirtschaftet). Auch der Parkplatz neben dem Gebäude Olpener Straße
803 sowie der gegenüberliegende Marktplatz, ausgenommen an Markttagen, können
zum Holen und Bringen der Kinder genutzt werden.
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Vorher-Situation
Die Diesterwegstraße selbst verfügt lediglich über einen markierten Gehweg und hat
keine gesicherte, bauliche Trennung vom fließenden Verkehr. Der Straßenzug ist als
Einbahnstraße ausgewiesen, so dass der Hol - und Bringverkehr die gesamte Straße
durchfahren muss, um zurück zur Flehbachstraße bzw. Olpener Straße zu gelangen.
Neben der ungeordneten Verkehrssituation vor dem Schuleingang ergaben sich auch
hierdurch Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Kindern, die den Schulweg zu Fuß
oder mi t dem Fahrrad bzw. Roller zurückleg ten. Die Straßen in der Wohnsiedlung
waren für die auftretenden Verkehrsmengen nicht ausgelegt.
Auftakt des Pilotprojektes
Mit den ausgewählten Pilotschulen wurden Vorgespräche zu den Voraussetzungen
und der zeitlichen Ausführung geführt. Danach wurde ein Projektstart mit der KGS
Vincenz-Statz, Lindenbornstraße und der GGS Maria -Montessori-Schule, Am
Pistorhof für das Frühjahr 2023 festgesetzt.
Die Öffentlichkeit wurde zwei Wochen vor dem Projektstart per Pressemitteilu ng
Sicher zur Schule – ohne Elterntaxi - Stadt Köln (stadt -koeln.de) informiert und auf
dem Meinungsportal der Stadt Köln Meinung für Köln ein Projekt Pilotprojekt
Schulstraßen | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) angelegt. In dem
Beteiligungsportal sind alle Kölner*innen eingeladen , mitzumachen und sich an
städtischen Projekten zu beteiligen.
Anwohnende wurden zusätzlich mittels einer Postwurfsendung (Anschreiben und
Flyer) in Kenntnis gesetzt.
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Stadt Köln, Anliegerinformation Februar 2023
Um Information der Eltern über das Pilotprojekt wurden die beteiligten Schulen
gebeten. Seitens der Verwaltung wurden Flyer sowie Plakate bereitgestellt.
64_flyer_schulstrasse_folder.pdf (stadt-koeln.de)
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Der Auftakt erfolgte am 27. Februar 2023 an der KGS Vincenz -Statz-Schule in der
Lindenbornstraße in Ehrenfeld . Eine Woche später, am 06. März 2023 , wurde
erstmalig die temporäre Sperrung an der GGS Maria-Montessori-Schule Am Pistorhof
in Ossendorf durchgeführt.
Pressetermin zum Auftakt des Pilotprojekts Schulstraßen in Köln
(Foto Stadt Köln)
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Anfangsphase
Die temporären Sperrungen wurden an den Schulen sehr positiv aufgenommen. Nach
einem gelungenen Projektauftakt mit Beteiligung von Schule, Eltern, Kindern und
Medienvertretern haben freiwillige Helfer aus den Schulen das Pilotprojekt mit großem
Engagement unterstützt. Ehrenamtlich Engagierte erklärten die neuen Regelungen
und warben insbesondere innerhalb der Elternschaft für die positiven Effekte.
Stichproben vor Ort zeigten an beiden Pilotschulen eine entspannte re
Verkehrssituation mit einer erhöhten Zahl von Kindern, die nun zu Fuß, mit dem Roller
oder Fahrrad zur Schule kommen. Schulen, Eltern und Kinder berichteten positiv, dass
die Straßen deutlich sicherer wahrgenommen werden und mehr Kinder den Schulweg
alleine oder in Begleitung zurücklegen. Die Schulen berichteten, dass die Kinder
ruhiger und konzentrierter im Unterricht waren, da die Aktivität auf dem Schulweg
ihnen einen Ausgleich bot.
Der Bezirksdienst der Polizei und der Verkehrsdienst der Stadt Köln sorgten so oft wie
möglich für einen gesicherten Ablauf des verbleibenden Hol - und Bringverkehrs und
informierten über die neue Verkehrssituation. Anwohnende und weitere Beteiligte
unterstützten die Veränderunge n zugunsten der Schulen mit Anpassungen im
Tagesablauf. Im Beteiligungsportal wurden zusätzliche Informationen bereitgestellt
und viele Anmerkungen sowie Vorschläge gesammelt, wobei Wünsche nach
angepassten Regelungen für schulfreie Zeiten kurzfristig berücksichtigt wurden.
Gleichzeitig gab es von Beginn an das Feedback einiger Anwohnenden, dass der
Eingriff in den persönlichen Alltag durch die temporäre Sperrung zu groß ist .
Anpassungen im Tagesablauf wurden zu nehmend als belastend empfunden und der
Wunsch nach einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung wurde häufig geäußert.
Relativ schnell zeigt sich zudem, dass sich der Hol - und Bringverkehr, insbesondere
an Tagen mit schlechter Wetterprognose, in die Nähe der Sperrpunkte verlagerte. Zur
wirksamen Durchsetzung der Sperrungen und Vermeidung regelwidriger Befahrungen
waren zudem physische Elemente erforderlich.
(Foto: Stadt Köln)
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Öffentlichkeitsbeteiligung
Während des Pilotprojekts hat durchgehend eine Öffentlichkeitsbeteiligung
stattgefunden. Ziel dabei war es, Meinungen und Rückfragen zu den temporären
Sperrungen ( „Schulstraßen“) zu sammeln und wichtige Umsetzungshinweise zur
Einrichtung weiterer temporärer Sperrungen („Schulstraßen“) zu erhalten.
Ein wichtiger Baustein hierbei war die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem
Beteiligungsportal Meinung für Köln . Aufgrund des hohen Interesses wurde die
Öffentlichkeitsbeteiligung über die digitale Plattform über ein Jahr lang beibehalten.
Häufig gestellte Fragen wurden sukzessive in einer eigenen Rubrik zusammengestellt
und um aktuelle Informationen ergänzt.
Insgesamt wurden von interessierten Bürger*innen 420 Beiträge und 451 Kommentare
eingestellt. Diese wurden 3.538-mal mit „Daumen hoch“ oder „Daumen runter“
bewertet.
Nach Personengruppen gefiltert haben sich die Eltern der beteiligten Schulen ebenso
zahlreich beteiligt wie die Anwohnenden der betreffenden Straßen.
Nach Schulen aufgeteilt lässt sich ebenfalls ein vergleichbares Interesse feststellen,
wobei die absolute Zahl der B eiträge an der Rosenmaarschule und der GGS
Diesterwegstraße aufgrund der kürzeren Projektlaufzeit entsprechend geringer ist.
Folgende Beiträge sind zu den Pilotschulen eingegangen:
165
155
75
15 10
Beiträge nach Personengruppen
Eltern Anwohner*innen Interessierte Schüler*innen Lehrer*innen
111
98
33 26
0
20
40
60
80
100
120
Lindenbornstraße Am Pistorhof Am Rosenmaar,
Heidenrichstraße,
Sengbachweg und
Edelrather Weg
Fritz-Schu-Straße
und
Diesterwegstraße
Anzahl der Beiträge nach Schulen
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Für die einzelnen Straßen und Bereiche haben sich folgende Beteiligungen nach
Personengruppen ergeben:
Lindenbornstraße
Eltern Anwohner*innen Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen
Am Pistorhof
Eltern Anwohner*innen Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen
Am Rosenmaar und Nebenstraßen
Anwohner*innen Eltern Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen
Fritz-Schu-Straße und Diesterwegstraße
Anwohner*innen Eltern Sonstige Schüler*innen und Lehrer*innen
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Die Anmerkungen, Fragen und Kommentare in dem Beteiligungsportal haben einen
wertvollen Beitrag zu dem Pilotprojekt Schulstraßen geliefert. Einige Veränderungen
konnten direkt um gesetzt werd en, wie zum Beispiel eine Anpassung der
Beschilderung an die tatsächlichen Schultage. Andere Wünsche, wie eine allgemeine
Ausnahmeregelung für die Anwohnenden, mussten aufgrund der rechtlichen
Rahmenbedingungen zunächst aufgeschoben werden. Insgesamt hat das Pilotprojekt
Schulstraßen in Köln eine hohe Zustimmung erfahren.
Ergänzend zu dem offenen Online-Dialog wurde vor den Sommerferien 2023 an zwei
Tagen eine sog enannte Aufsuchende Beteiligung in der Lindenbornstraße und der
Straße Am Pistorhof durchgeführt. Anwohnende, Eltern und Interessierte hatten hier
ebenfalls die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Rückmeldungen zu den Schulstraßen
zu geben. Auch konnten einige Informationen weitergegeben und wichtige Hinweise
gesammelt werden.
Die häufigsten Anregungen und Fragen aus dem Austausch vor Ort wurden in d em
Beteiligungsportal zusammengefasst.
Ergebnisse der aufsuchenden Beteiligung zum Pilotprojekt Schulstraßen | Beteiligungsportal der Stadt
Köln (meinungfuer.koeln)
Aufgrund der Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den temporären
Sperrungen („Schulstraßen“) in der Lindenbornstraße und der Straße Am Pistorhof
wurde an der Rosenmaar schule und der Gemeinschaftsgrundschule
Diesterwegstraße, die sich seit Beginn des Schuljahrs 2023/24 an dem P rojekt
beteiligen, ein zusätzliches Angebot für die Anwohnenden geschaffen und ein
Informationsabend veranstaltet. Hier konnten die Erfahrungen der ersten Wochen
zurückgemeldet und Ideen eingebracht werden.
Zustimmung Schulstraßen
Einschränkungen für die Anwohner*innen
Ablehnung Schulstraßen allgemein
Andere Maßnahmen zur Schulwegsicherheit
Verlagerung der Probleme
Sonstige Fragen und Anregungen
Themen im Beteiligungsportal (nach Häufigkeit)
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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Über das Funktionspostfach schulstrasse@stadt-koeln.de wurden von Interessierten
rund 250 Anfragen und Vorschläge gesendet. Für Bürger*innen, die aufgrund einer
Mobilitätseinschränkung von den temporären Sperrungen besonders betroffen waren,
wurden hierüber individuelle Lösungen verein bart. Anderen Beteiligten konnte n
Antworten auf persönliche Fragen ge geben werden. Und a uch andere Kommunen
haben hier den Austausch und Informationen für eigene Projekte gesucht.
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
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Elternbefragung
Nach den Osterferien 2024 waren die Eltern aufgerufen, si ch an einer zweiwöchigen
Onlinebefragung zu beteiligen. Dabei wurde erfragt , ob und wie sich das
Verkehrsverhalten der Kinder und Eltern durch das Pilotprojekt verändert hat oder
welche Gründe einer Änderung des Verkehrsverhaltens entgegengestanden haben.
Insgesamt 110 Familien haben sich die Zeit genommen, ihre Erfahrungen zu teilen.
Die Teilnehmenden haben angegeben, dass sich ihr Verkehrsverhalten zugunsten
von Fahrrad oder Roller verändert hat (+10%) und weniger Kinder mit dem Auto zur
Schule gebracht werden (-7%).
6
32
37 35
0
5
10
15
20
25
30
35
40
KGS Vincenz-Statz GGS Maria-
Montessori Am
Pistorhof
Rosenmaarschule GGS
Diesterwegstraße
BETEILIGUNG NACH SCHULEN
zu Fuß
34%
mit dem Fahrrad/Roller
41%
mit dem ÖPNV
3%
mit dem Auto
20%
Sonstiges
2%
Schulweg vorher
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Die Gründe, Kinder weiterhin mit dem Auto zur Schule zu bringen, sind vielfältig. Eine
Auswahl möglicher Gründe wurde im Rahmen der Elternbefragung abgefragt, wobei
Mehrfachnennungen möglich waren.
Gefahren oder Angsträume auf dem Schulweg oder Gefahren vor der Schule sowie
ein langer Schulweg (bis zu 5 Kilometer) wurden dabei häufig genannt. Einige Eltern
nutzen das Auto für die Fahrt zur Arbeitsstelle und verbinden die Wege miteinander.
Als sonstige Gründe wurde beispielsweise das schlechte Wetter oder ein Fahrdienst
für mehrere Kinder aus einem weiter entfernten Stadtteil genannt.
Einige Teilnehmende gaben an, das Kind ein Stück entfernt von der Schule
abzusetzen. Andere wiederum beklag en eine Verlagerung des Verkehrs in andere
Bereiche und nutzen daher weiterhin das Auto.
zu Fuß
32%
mit dem Fahrrad/Roller
51%
mit dem ÖPNV
4%
mit dem Auto
13%
Sonstiges
0%
Schulweg nachher
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
27
2
1
1
4
9
2
10
5
9
14
11
10
Mein Kind ist noch zu jung um den Weg zur
Schule mit einer anderen Verkehrsform zu
bewältigen.
Mein Kind benötigt aufgrund von physischen und /
oder psychischen Einschränkungen
Unterstützung.
Mein Kind kann nicht mit dem Fahrrad fahren.
Ich habe Sorge, dass mein Kind auf dem
Schulweg durch Fremde angesprochen wird.
Die Schule liegt auf meinem Weg zur Arbeit, für
den ich ein Auto nutze.
Für mich ist es angenehm und einfach, den
Schulweg mit dem Auto zurückzulegen.
Ich habe aufgrund von beruflichen oder
persönlichen Verpflichtungen keine Zeit, auf den
Einsatz des Autos für den Schulweg zu
verzichten.
Die Schule ist für uns mit Bus oder Bahn nicht gut
zu erreichen.
Der Schulweg ist sehr lang.
Mein Kind ist vor der Schule vielen Gefahren
ausgesetzt.
Mein Kind ist auf dem Schulweg vielen Gefahren
und/oder Angsträumen ausgesetzt.
Sonstige Gründe
Wesentlicher Grund für die Wahl des Autos?
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Verkehrserhebungen
Für das Pilotprojekt wurden vor Beginn, während der Laufzeit im Sommer und Winter
2023 sowie abschließend im Frühjahr 2024 an verschiedenen Werktagen und über 24
Stunden Verkehrs erhebungen durchgeführt. Aufschluss gegeben haben dabei
datenschutzkonforme Kamerabeobachtungen sowie Seitenradarmessungen.
Betrachtet werden nachfolgend nicht alleine die Zeiten der temporären Sperrung,
sondern die Zeitfenster von Schulbeginn und -ende allgemein und der Tagesverkehr.
Die Verkehrszahlen sind demzufolge an nahezu allen Schulstandorten rückläufig und
werden nachfolgend jeweils nach Anzahl der Fahrzeuge wie auch mit den
prozentualen Rückgängen dargestellt. Lediglich am Standort „Am Pistorhof“ sind die
Verkehrszahlen zum Frühjahr 2024 wieder angestiegen. Mögliche Einflussfaktoren,
die zu dem Wiederanstieg geführt haben könnten, sind: Zuzüge an der angrenzenden
GAG-Wohnanlage, weniger Hol - und Bringmöglichkeiten außerhalb der Schulstraße
durch Baustellen oder neue Schulzuweisungen aus anderen Stadtteilen. Die Daten,
die im Rahmen des Verkehrsversuchs erhoben worden sind, liefern hierzu jedoch
keine genaueren Anhaltspunkte.
176 199
1149
136 149
860
115 123
779
65 80
452
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Lindenbornstraße
Anzahl Kfz
vorher nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
-23 -25 -25
-35 -38
-32
-63 -60 -61
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Lindenbornstraße
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
29
126 173
882
97 131
811
86 119
753
125 148
924
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Am Pistorhof
Anzahl Kfz
vorher nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
-23 -24
-8
-32 -31
-15
-1
-14
5
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Am Pistorhof
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Sommer 2023 nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
189 147
625
116 106
492
54 47
249
0
100
200
300
400
500
600
700
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Am Rosenmaar
Anzahl Kfz
vorher nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
30
-39
-28
-21
-71 -68
-60
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Am Rosenmaar
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
114
80
510
38 50
299
26 42
218
0
100
200
300
400
500
600
7:00-9:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Tagesverkehr
Fritz-Schu-Straße/Diesterwegstraße
Anzahl Kfz
vorher nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
-67
-38 -41
-77
-48
-57
7:00-9:00 UHR 14:00-16:00 UHR TAGESVERKEHR
Fritz-Schu-Straße/Diesterwegstraße
Verkehrsentwicklung
(Rückgang in Prozent)
nachher - Winter 2023 nachher - Frühjahr 2024
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
31
Die Verkehrszahlen sind laut de n Messungen weitestgehend deutlich
zurückgegangen. Zusätzliche Videoaufzeichnungen und Verkehrsbeobachtungen vor
Ort zeigten, dass der Hol - und Bringverkehr sich jedoch an die Sperrpunkte oder in
benachbarte Straßen verlagert hat. Zudem wurden in Phasen ohne physische Sperren
widerrechtliche Befahrungen der Schulstraße beobachtet. Stichproben -Kontrollen
durch Polizei und Ordnungsamt sowie das Aufstellen von Baken insbesondere in den
Wochen nach den Schulferien, können dem vorbeugen.
Am Beispiel der Lindenbornstraße ist nachfolgend die Verkehrssituation nach einem
Jahr dargestellt. Die Anzahl der Hol - und Bringvorgänge konnte nicht maßgebend
reduziert werden.
Nach einer abschließenden Videobeobachtung wurde die Verkehrssituation an den
(Haupt-) Sperrpunkten für alle teilnehmenden Schulen in dem folgenden Diagramm
zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass auch außerhalb des Kamerawinkels
und in benachbarten Straßen Hol- und Bringverkehr stattfindet.
Die zwei Video -Standbilder zeigen die Situation vor der Einrichtung der temporären Sperrungen
(„Schulstraßen“) an der KGS Vincenz-Statz-Schule in der Lindenbornstraße. (Video Stadt Köln)
32
31
62
0 10 20 30 40 50 60 70
Lindenbornstraße
Februar 2024
Auswertung 7:45-8:15 Uhr davon Hol-/Bringverkehr Vergleich Hol-/Bringverkehr vorher
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
32
Diese zwei Video-Standbilder zeigen den Bring-Verkehr an dem Sperrpunkt vor der der KGS Vincenz-
Statz-Schule in der Lindenbornstraße, Einmündung Sömmeringstraße. Hinweis: Die Uhr der Kamera
ging zu diesem Zeitpunkt eine Stunde nach. Die Aufnahmen wurden um 7:59 und 8:09 Uhr gemacht.
(Video Stadt Köln)
Hinweis: An der GGS Diesterwegstraße galt die tem poräre Sperrung während der Pilotphase nur
morgens (ausgenommen zwei Wochen zum Schuljahr esbeginn). Die Hol - und Bringzahlen am
Nachmittag wurden jedoch zum Vergleich mit in die Grafik aufgenommen.
27
25
34
9
13
20
31
17
0 5 10 15 20 25 30 35 40
Lindenbornstraße
Am Pistorhof
Am Rosenmaar
Diesterwegstraße
Frühjahr 2024
Einfahrt in die gesperrten Straßenabschnitte
oder Halten am Sperrpunkt (Anzahl Kfz)
7:45-8:15 Uhr 14:45-15:15 Uhr
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
33
Fazit
Verkehrssicherheit vor den Schulen
Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass sich die Verkehrszahlen in Schulstraßen deutlich
reduzieren lassen und diese daher ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit vor Schulen darstellen können. Durch die Verkehrsberuhigung
unmittelbar vor den Schulen wird der Schulweg für die Kinder übersichtlicher und
sicherer.
Das Pilotprojekt hat aber auch gezeigt, dass nicht alle Eltern und Kinder ihr
Mobilitätsverhalten anpassen. Nach der Anfangsphase verlagerte sich der Hol - und
Bringverkehr zu den Sperrpunkten oder in benachbarte Straßen.
Einerseits hat dies den positiven Effekt, dass sich der Verkehr entzerrt und nicht im
unmittelbaren Umfeld der Schule stattfindet, wo sich der Großteil der Kinder bewegt.
Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, laufen zudem die letzten Meter zur Schule.
Dies ist wi chtig, da w issenschaftliche Studien belegen, dass Bewegung Stress bei
Kindern abbaut und die Konzentrationsfähigkeit erhöht. Diese positiven Effekte wurden
auch von Schulen und Eltern bestätigt. Andererseits zeigt die Verlagerung, dass
temporäre Sperrungen ( „Schulstraßen“) zwar zur Verkehrssicherheit beitragen, aber
nicht unbedingt zur Vermeidung des „Elterntaxis".
Daher ist es bei der Einrichtung von temporären Sperrungen ( „Schulstraßen“)
zwingend notwendig, diese mit Aufklärungsmaßnahmen und ggf. weiteren
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu begleiten. Schulen stehen in der
Verantwortung, gemeinsam mit Akteuren wie der Polizei, der Verkehrswacht oder
Initiativen, mit Aktionstagen oder Programmen zum Thema Schulstraßen und
Elterntaxis aufzuklären und zur Verkehrserziehung beitragen. Dabei sollten auch die
Anwohnenden einbezogen werden, die an der Schulstraße wohnen. Eine mögliche
Aktion ist zum Beispiel das „ Verkehrszähmer-Programm“ des Landes NRW. Auch
Fahrrad- oder Laufbusse und aktuelle Schulwegpläne können Eltern und Kindern bei
der Entscheidung für eine selbständige Mobilität helfen. Zudem sollten Kommunen den
Verkehrsraum um die Schulen prüfen und abwägen, ob neben temporären Sperrungen
(„Schulstraßen“) auch andere verkehrstechnische, bauliche oder verkehrslenkende
Maßnahmen erforderlich bzw. möglich sind, z um Beispiel Fußgängerüberwege,
Verkehrsinseln oder bauliche Einengungen der Fahrbahn.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass temporäre Sperrungen vor Schulen ein
Instrument zur Verbesserung der Verkehrssituation im Schulumfeld sein können. Sie
sind a ber nicht unbedingt in allen Fällen geeignet (z.B. bei Straßen mit hohen
gewerblichem Verkehr oder Kundenverkehr) und sollten stets durch andere
Maßnahmen begleitet werden.
Situation für Anwohnende
Für die Umsetzung der temporären Sperrungen („ Schulstraßen“) als Pilotprojekt
musste die Stadt Köln zwischen erhöhter Sicherheit für die Schulkinder und
Einschränkungen der Anwohnenden abwägen. Es war nicht möglich, eine allgemeine
Ausnahmeregelung für Anwohnende zu beschildern, da das Verkehrsrecht n ur den
Begriff des „Anliegers“ kennt und dazu zum Beispiel auch Eltern zähl t, die Kinder zur
Amt für Verkehrsmanagement - Pilotprojekt Schulstraßen in Köln
34
Schule bringen möchten. Anwohnenden war daher während der Sperrzeiten nur die
Ausfahrt aus den Straßen erlaubt. Eine Einfahrt zu den Sperrzeiten war jedoch nicht
zulässig. Aufgrund dieser Regelung gab es von vielen Anwohnenden deutliche Kritik,
auch wenn die temporären Sperrungen („Schulstraßen“) an sich gutgeheißen wurden.
Dies zeigte, dass eine Verstetigung und Ausdehnung der temporären Sperrungen
(„Schulstraßen“) ohne Ausnahmegenehmigung für die Ein - und Ausfahrt nicht
durchgeführt werden kann, ohne auf Dauer zu nachbarschaftlichen Konflikten bis hin
zu Klagen zu führen.
In dem Schreiben des Landesministeriums von Anfang 2024, das Erlasscharakter hat,
wird die Mö glichkeit aufgezeigt, die temporären Sperrungen („Schulstraßen“)
straßenrechtlich mittels Teileinziehung durchzuführen . Das Schreiben des
Ministeriums empfiehlt zudem Ausnahmegenehmigung en für die Anwohnenden zu
erlassen. Dabei ist es wichtig, die Anwohnenden gleichzeitig dafür zu sensibilisieren,
während der Sperrzeiten besonders vorsichtig zu fahren.
Ausblick
Die Stadt Köln nimmt die durch das Landesministerium aufgezeigten Möglichkeiten
zum Anlass, eine Verstetigung der temporären Sperrungen an den vier
teilnehmenden Schulen zu planen und hat das Verfahren zur Teileinziehung der
Verkehrsflächen eingeleitet. Die Straßen sollen dauerhaft als sogenannte
Schulstraßen mit temporärem Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs zu Schulbeginn
und -ende eingeri chtet werden. Vorbehaltlich der politischen Zustimmung soll im
neuen Schuljahr die dafür empfohlene Beschilderung angebracht werden, damit das
Pilotprojekt nahtlos in eine dauerhafte Einrichtung übergehen kann. Zeitgleich soll eine
Ausnahme-Regelung für Anwohnende mittels Allgemeinverfügung im Rahmen der
Erlasslage umgesetzt werden. Anwohnende können dann zu den Sperrzeiten nicht nur
ausfahren, sondern auch in die Straße einfahren. Damit sollten die Bedenken der
Anwohnerschaft ausgeräumt werden können. Die Anwohnenden werden rechtzeitig
über weitere Einzelheiten informiert.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen, in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen weitere
Schulstraßen zu identifizieren, die zu Schulbeginn und -ende oder dauerhaft für den
motorisierten Individualverkehr gesperrt und umgestaltet werden können. Für die
Einrichtung weiterer Schulstraßen arbeitet die Stadt Köln an einem Konzept. Das
Konzept soll potentielle Schulstandorte analysieren, an denen Schu lstraßen
umsetzbar wären und Rahmenbedingungen definieren, z.B. Bereiche für den Hol- und
Bringverkehr, oder Verlagerungseffekte untersuchen. Ein standardisierter „Schnell -
Check“ mit verschiedenen Kriterien soll aufzeigen, ob an dem Schulstandort eine
Schulstraße möglich ist, bevor eine genauere Betrachtung erfolgt. Städtebauliche
Konzepte sollen straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen zur
Verkehrsberuhigung vor den Schulen vorgezogen werden. Bei der Prüfung sollen die
40 Schulstandorte (überwiegend Grundschulen) priorisiert betrachtet werden, für die
bereits Anträge oder politische Beschlüsse vorliegen. Die Prüfung und mögliche
Umsetzung soll zudem zunächst für Kölner Grund- und Förderschulen durchgeführt
werden, später auch bei allen anderen Schulformen.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3599 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 WE-2024-01023 Vorlagen-Nummer 2304/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teileinziehung einer Teilfläche der Diesterwegstraße und Teileinziehung der Fritz-Schu- Straße in Köln-Brück Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, 1. die Widmung eines Teilstücks der Diesterwegstraße (Gemarkung Langenbrück, Flur 73, Flurstücke 820, 855 und Teilstück aus dem Flurstück 821) und der Fritz-Schu-Straße in Köln-Brück (Gemarkung Langenbrück, Flur 73, Flurstück 1140) folgendermaßen zu be- schränken: Die Widmung wird, außerhalb der Schulferien in NRW, montags bis freitags in der Zeit von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr sowie in der Zeit von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt. Die betroffenen Straßenflächen sind in dem beigefügten Plan (Anlage 2) blau kenntlich gemacht. 2. für die vorstehende Teileinziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung die sofortige Vollziehung anzuordnen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das betroffene Teilstück der Diesterwegstraße und die Fritz-Schu-Straße in Köln-Brück sind als Gemeindestraßen ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet. Die Straßen sollen dauerhaft als sogenannte Schulstraßen mit temporärem Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs zum Schulbeginn und zum Schulende eingerichtet werden. Die Maßnahme macht die Durchführung eines Teileinziehungsverfahrens gem. § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erforderlich. Durch die Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich (hier temporär) auf bestimmte Benutzungsarten, Benut- zungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt. Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles. Die zeitweilige Sperrung von Schulstraßen für den Kraftfahrzeugverkehr ist ein wichtiges In- strument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Schüler*innen und zur Förderung ihrer kindgerechten, eigenständigen Mobilität, dem Gefühl von Selbstwirksamkeit und Bewegungs- freude sowie der Entwicklung kommunikativer Fähigkeiten im Straßenverkehr. Anwohnende können eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO erhalten. Die Zufahrt für die Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge bleibt weiter sichergestellt. Die Absicht der Teileinziehung wurde gem. § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) am 25.04.2024 öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen gegen die temporäre Widmungsbeschränkung wurden nicht erho- ben. Die Schulstraße Diesterwegstraße mit den betroffenen Straßen Diesterwegstraße und Fritz- Schu-Straße ist eine für das „Pilotprojet Schulstraßen“ in Köln ausgewählte Straße. Erläute- rungen zu der Durchführung und der Auswertung des Pilotprojektes sind dem als Anlage 3 beigefügten Abschlussbericht zu entnehmen. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsge- richtsordnung hat eine eventuelle Klage keine aufschiebende Wirkung. Es besteht ein öffentli- ches Interesse daran, dass die temporäre Sperrung nach Beendigung des Pilotversuches nahtlos weiterhin erfolgen kann. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Plan Teileinziehung Anlage 3 Abschlussbericht und Evaluation
Anlage 2 Plan Teileinziehung Schulstraße Diesterwegstraße
151 Zeichen
Schulstraße Diesterwegstraße Mittelpunkt: 364808, 5645730 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.05.2024Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2304/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.08.2024
- Erstellt
- 25.07.2024 09:05