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0449/2019

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS): Entsendung eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 17.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3379 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0449/2019 
Freigabedatum 
07.02.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS): Entsendung eines stellvertretenden 
Mitglieds in die Verbandsversammlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Frau Gabriele C. Klug  
 
Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
 
als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund 
Rhein-Sieg (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm vorgeschla-
gene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) und schlägt der Verbandsversammlung deren Weiterentsen-
dung in die Gremien des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland vor. 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. 
Bei dem Oberbürgermeister bzw. dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies 
das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
 
Rat 14.02.2019

2 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS).  
 
Die für die Entsendung in die Verbandsversammlung maßgebliche Bestimmung der Satzung des 
Zweckverbandes lautet: 
 
„§ 6 
Zusammensetzung der Verbandsversammlung 
 
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder 
der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglie-
der für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für je-
des Mitglied ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen. 
 
(2) Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die 
Verbandsversammlung. Maßgebend ist der letzte Stand der Wohnbevölkerung in der vom 
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungssta-
tistik. Eine Überprüfung (und damit ggf. eine Anpassung der Sitze) hat jeweils zum Ende des 
Jahres zu erfolgen, das dem Jahr vorausgeht, in dem eine Kommunalwahl stattfindet. 
 
(3) – (4) [...]“ 
 
Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Auf-
sichtsräten, Ausschüssen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die 
Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der 
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde die inzwischen aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschiedene Stadt-
kämmerin, Frau Gabriele C. Klug, vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 02.09.2014 als Stell-
vertreterin des Verkehrsdezernenten in die Verbandsversammlung des ZV VRS entsandt. Frau Ober-
bürgermeisterin Reker schlägt nun vor, an ihrer Stelle Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert als 
Stellvertreterin von Frau Beigeordneter Blome zu entsenden. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Da vor der nächsten Ratssitzung am 04.04.2019 bereits eine Sitzung der Verbandsversammlung des 
ZV VRS geplant ist, sollte für den Fall der Verhinderung von Frau Blome die Stellvertretung geregelt 
sein.

Beratungsverlauf (1)

14.02.2019 Rat
TOP 17.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0449/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.02.2019
Erstellt
05.02.2019 10:48