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Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS): Entsendung eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0449/2019 vom 07.02.2019

Stand: Am 14.02.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0449/2019 Freigabedatum 07.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS): Entsendung eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet anstelle von Frau Gabriele C. Klug Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm vorgeschla- gene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) und schlägt der Verbandsversammlung deren Weiterentsen- dung in die Gremien des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland vor. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 14.02.2019 2 Begründung Die Stadt Köln ist Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS). Die für die Entsendung in die Verbandsversammlung maßgebliche Bestimmung der Satzung des Zweckverbandes lautet: „§ 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglie- der für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für je- des Mitglied ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen. (2) Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Maßgebend ist der letzte Stand der Wohnbevölkerung in der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungssta- tistik. Eine Überprüfung (und damit ggf. eine Anpassung der Sitze) hat jeweils zum Ende des Jahres zu erfolgen, das dem Jahr vorausgeht, in dem eine Kommunalwahl stattfindet. (3) – (4) [...]“ Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Auf- sichtsräten, Ausschüssen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Vor diesem Hintergrund wurde die inzwischen aus dem Dienst der Stadt Köln ausgeschiedene Stadt- kämmerin, Frau Gabriele C. Klug, vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 02.09.2014 als Stell- vertreterin des Verkehrsdezernenten in die Verbandsversammlung des ZV VRS entsandt. Frau Ober- bürgermeisterin Reker schlägt nun vor, an ihrer Stelle Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert als Stellvertreterin von Frau Beigeordneter Blome zu entsenden. Begründung der Dringlichkeit Da vor der nächsten Ratssitzung am 04.04.2019 bereits eine Sitzung der Verbandsversammlung des ZV VRS geplant ist, sollte für den Fall der Verhinderung von Frau Blome die Stellvertretung geregelt sein.

Beratungsverlauf

  1. 14.02.2019

    Rat

    TOP 17.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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