V/0629/2025
Einrichtung Bewohnerparken im Quartier Pluggendorf
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Anlage A
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Anlage A zur V/0629/2025 Kurzüberblick Im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes wurde die Ausweitung der Parkraumbewirt- schaftung beschlossen und in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung neuer Bewohner- parkzonen. Das Quartier Pluggendorf erlebt durch seine Nähe zur Innenstadt, aber auch zum Aasee als Freizeitraum, einen hohen Parkdruck. Zudem befinden sich in dem Quartier Einrich- tungen der Universität und der privaten Wirtschaft, welche den Parkdruck ebenfalls erhöhen. Mit der Einführung einer Bewohnerparkzone im Mischprinzip wird der gesamte Straßenraum be- wirtschaftet und die Anwohnenden mit einem Bewohnerparkausweis deutlich bevorrechtigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Einrichtung der Bewohnerparkzone verfolgt dabei verschiedene Ziele. Zum einen soll der allgemeine Parkdruck im Quartier verringert werden und die Anwohnenden bevorrechtigen sowie bei der Parkplatzsuche entlasten. Zum anderen soll eine flächendeckende Bewirtschaftung im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftungszone den Wert des öffentlichen Straßenraums verdeut- lichen. Vor allem in begrenzten Straßenräumen in innenstadtnahen Wohnquartieren kann so die Flächengerechtigkeit erhöht werden. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2026/2027 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen fördert die Gleichberechtigung im öffentlichen Raum. Durch die Bewirtschaftung des öffentlichen Raums werden aktuell vorherrschende Ungerechtig- keiten entgegengewirkt. Die Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung haben zudem den Vorteil, dass zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ebenfalls betrachtet werden können. Diese kommen nicht nur mobilitätseingeschränkten Personengruppen, sondern letztlich der gesamten Stadtgesellschaft zugute und sorgen für ein Plus an Lebens- und Aufenthaltsquali- tät.
Beschlussvorlage
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V/0629/2025 V/0629/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Einrichtung Bewohnerparken im Quartier Pluggendorf Beratungsfolge 20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Eine Bewohnerparkzone im Quartier Pluggendorf (siehe Abbildung 1) wird im Mischprinzip eingeführt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten durch die Anschaffung und Installa- tion der neuen Beschilderung in Höhe von ca. 3.000 € entstehen, sowie Kosten von ca. 1.400 € für Informationsflyer. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 4.400 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mit- telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Amt für Mobilität und Tiefbau 06.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rickmann Telefon: 492-6583 RickmannP@stadt - muenster.de - 2 - V/0629/2025 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0204 Bürgerangelegenheiten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2026 2027 2028 2029 2030 85.800 171.600 171.600 171.600 171.600 Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei den Bewohnerparkausweisgebühren ab 2026 Mehrerträge gegenüber den Erträgen aus dem Jahr 2025 entstehen. Die Mehrerträge sind bereits im Haushalts- plan-Entwurf 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung Mit dem Integrierten Parkraumkonzept verfolgt die Stadt Münster die konzeptionelle Gesamtidee ei- nes kommunalen Agierens beim Management des öffentlichen Raums im Sinne einer flächengerech- ten, stadtverträglichen und mobilitätsübergreifenden Verteilung des Straßenraums. Der öffentliche Straßenraum ist sowohl für den fließenden und ruhenden Verkehr als auch in nicht verkehrlicher Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsort von Bedeutung. Nicht zuletzt ist er in dicht besiedelten städtischen Quartieren ein Raum zur Sicherstellung einer Klimaresilienz. In der Umsetzung des Integrierten Parkraumkonzeptes ist es daher eine zentrale Zielsetzung, auch die bestehende Ordnung des für den ruhenden Verkehr genutzten öffentlichen Straßenraums zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ebenso sollen Vorschläge für eine zeitgemäße (Neu - )Aufteilung zugunsten der Nahmobilität und nicht verkehrlichen Nutzungen gemacht werden. Hier werden unter anderem Carsharing-Angebote ausgeweitet, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen und Parkflächen neu geordnet. Sowohl in der Innenstadt als auch in den dicht besiedelten innenstadtnahen Quartieren führt der durch das Integrierte Parkraumkonzept bestätigte Parkdruck zu Flächen- sowie Interessenskonflikten zwischen Anwohnenden, Besuchenden, Lieferdiensten und den Verkehrsmitteln selbst. Zudem bele- gen viele Pendelnde und Ortsfremde die Parkplätze in den Quartieren. Vor allem Anwohnende stehen dadurch regelmäßig vor der Problematik der Parkplatzsuche im eigenen Quartier. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, ist im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes eine Ausweitung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums, darunter auch konkret der Bewohner- parkzonen, beschlossen. Durch die Bewirtschaftung wird die Fläche zwar nicht für alle Menschen gleichermaßen nutzbar gemacht, dennoch werden die Kosten, welche durch den Bau und die In- standhaltung der Parkplatzflächen entstehen, in Teilen von denen getragen, welche einen direkten Nutzen daraus ziehen können. Bei der Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu be- achten. Laut Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung können Sonderparkberechti- gungen für Bewohner städtischer Quartiere, die einen erheblichen Parkraummangel aufweisen, aus- gegeben werden (Bewohnerparkvorrechte). Voraussetzungen sind fehlende private Stellflächen und eine Überlastung des öffentlichen Parkraums durch nicht quartiersansässige Pendler und Besucher, - 3 - V/0629/2025 so dass Bewohner in ortsüblich fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnung keinen Parkplatz für ihr Kraftfahrzeug finden. In dem Gutachten „Bismarckallee/Pluggendorf“ aus dem Jahr 2024 (siehe V/0789/2024) wurde die Parksituation im öffentlichen Raum im Quartier Pluggendorf näher betrachtet. Auf Grund der hohen Parkraumauslastung von über 90% und mangels privater Stellplätze finden die Anwohnenden des Quartiers in fußläufig zumutbarer Entfernung von ca. 500 m häufig keinen Parkplatz für ihr Fahrzeug. Damit sind die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung im Zusammen- hang mit einer Bewohnerparkzone gegeben. Abbildung 1 Bewohnerparkzone M Konzeption: Die neue Bewohnerparkzone im Quartier Pluggendorf soll im Mischprinzip eingeführt werden. Dies bedeutet, dass eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet wird. In einer solchen Zone muss jeder Parkplatz bewirtschaftet werden. Für Pluggendorf bedeutet dies eine zeitliche Bewirtschaftung mit Parkscheibe, welche die Parkdauer auf zwei Stunden beschränkt. Anwohnende mit einem Be- wohnerparkausweis werden von dieser Regelung ausgenommen und dürfen unbegrenzt lange par- ken. Diese Regelung findet bereits in der Parkzone L (Klein Muffi) Anwendung, wird dabei positiv wahrgenommen und funktioniert für die Anwohnenden gut. Im Quartier Pluggendorf wird die Bewohnerparkzone wie folgt ausgestaltet: Entlang der Bismarckallee zwischen Weseler Straße und Körnerstraße sind bereits einige Parkplätze mit Parkschein bewirt- schaftet. Die noch verbleibenden Parkplätze werden dann ebenfalls mit Parkschein bewirtschaftet. Im Bereich der Bismarckallee zwischen dem Platz der weißen Rose und dem Kardinal -von-Galen-Ring werden die Parkplätze ebenfalls mit Parkschein bewirtschaftet. In diesen Bereichen befindet sich kei- ne Wohnbebauung und die do rt ansässigen universitären Einrichtungen verfügen über eigene Stell- plätze. Diese Situation gilt auch für die Scharnhorststraße zwischen Kolde -Ring und Sperlichstraße. Die hier vorhandenen Parkplätze werden ebenfalls mit Parkschein bewirtschaftet. Das restliche Quar- - 4 - V/0629/2025 tier wird wie oben erläutert zur Parkraumbewirtschaftungszone, in welcher das Parken für zwei Stun- den mit Parkscheibe und für die Anwohnenden mit Bewohnerparkausweis unbegrenzt lange möglich ist. Diese Umsetzung ist möglich, da die im Quartier befindlichen Einrichtungen in weiten Teilen pri- vate Stellflächen aufweisen. Zudem können Kundinnen und Kunden der Gastronomie und des Ge- werbes weiterhin für zwei Stunden im Quartier parken. Die Regelungen für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises, umfassen wie in allen Bewohnerpark- zonen verschiedene Rahmenbedingungen. Hierzu zählt, dass der Hauptwohnsitz innerhalb der Zone liegt, nur ein Kfz pro Person angemeldet werden kann und das Fahrzeug den Größenvoraussetzun- gen (Länge < 5,25m) entspricht. Diese Voraussetzungen sollen auf der einen Seite die Gleichberech- tigung bei der Nutzung des öffentlichen Parkraums erhöhen und auf der anderen Seite große Fahr- zeuge wie Wohnmobile aus dem Quartier raushalten. Die Neueinrichtung von Bewohnerparkzonen erfordert erfahrungsgemäß einen zusätzlichen Einsatz an Verkehrsüberwachungskräften im Ordnungsamt. Eine Personalaufstockung der Verkehrsüberwa- chung ist wegen der schwierigen Haushaltslage der Stadt Münster aktuell nicht beabsichtigt. Information der Öffentlichkeit: Im Vorfeld der Einrichtung der Bewohnerparkzone in Pluggendorf werden die Anwohnenden rechtzei- tig informiert. So haben diese die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen und bei Bedarf einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Hierfür wird kongruent zum Vorgehen bei der Einführung der Bewohnerparkzone L (Klein Muffi) ein Flyer mit allen Informationen an die Anwohnenden verteilt. In diesem Flyer wird zudem auf die Möglichkeit der Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises aufmerksam gemacht, welche jederzeit möglich ist. Darüber hinaus wird die Einrichtung der Bewohnerparkzone auch über eine Pressemitteilung ange- kündigt. So werden auch diejenigen über die neuen Regelungen informiert, welche das Quartier aktu- ell zum Parken nutzen. Zudem werden auch die im Quartier ansässigen Firmen und Einrichtungen informiert, um eventuellen Unklarheiten entgegenzuwirken. Umsetzung: Die Umsetzung der Bewohnerparkzone Pluggendorf (M) soll im 2. Quartal 2026 erfolgen. Die Infor- mation der Bürgerinnen und Bürger erfolgt mindestens vier Wochen vorher, sodass ausreichend Ge- legenheit besteht, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen und sich auf die neue Situation einzu- stellen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Bismarckallee
- Scharnhorststraße
- Platz der Weißen Rose
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Weseler Straße
- Körnerstraße
- Sperlichstraße
- Pluggendorf
- Kolde-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0629/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 14.11.2025 06:33