2009/0267
Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.06.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0267 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 24.06.2009 Beschlussvorschlag: 1. Die Magistratsvorlage ersetzt die alte Magistratsvorlage Nr. 184, die aus dem Geschäftsgang genommen wird. 2. Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung der „Erklärung von Barcelona“ zu und versteht die darin formulierten Forderungen zur Umsetzung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung als Handlungsempfehlungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt. 3. Das Service- und Beratungszentrum für Ältere und Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen beauftragt, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme, einen Stufenplan zur Weiterentwicklung der Angebote und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Darmstadt zu erstellen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Darmstadt zu erstellen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vorzulegen. 2 ... Anlagen: Erklärung von Barcelona Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.06.2009: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt seit vielen Jahren Verantwortung für die Belange von Menschen mit Behinderungen jeden Alters und arbeitet kontinuierlich an der Beseitigung von Benachteiligungen und Diskriminierungsfaktoren. Als behindert gelten Personen, die in Folge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktion soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert werden. (Anton/Bleidick 2001) Die Weltgesundheitsorganisation entwickelte 1999 das Klassifikationsschema ICIDH-2 (International Classification of Impairments, Activities und Participation: A Manual of Dimension of Functioning). Hierbei sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich, sondern die für die betreffende Person relevanten Fähigkeiten und die soziale Teilhabe. Entsprechend versteht die WHO unter Behinderung die negative Wechselwirkung zwischen einer Person mit einem Gesundheitsproblem und ihren Kontextfaktoren auf ihre Funktionsfähigkeit (insbesondere die Teilhabe an einem oder mehreren Lebensbereichen). Beispielhaft für eine erweiterte Begriffsdefinition unter Einbeziehung der Umgebung ist die Formulierung Alfred Sanders: Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld- System integriert ist (H. Eberwein, S. Knauer: Handbuch der Inklusionspädagogik, Beltz 2002). Er führt Behinderung also nicht nur auf eine Schädigung oder Leistungsminderung eines einzelnen Menschen zurück, sondern auch auf die Unfähigkeit des Umfeldes des betreffenden Menschen, diesen zu integrieren. Die Wissenschaftsstadt macht durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen und Projekte sowie die formulierten Aufträge an die Verwaltung ihren Willen und ihr Bestreben deutlich, Menschen mit Behinderungen in Darmstadt ein gleichberechtigtes Leben und Wohnen zu garantieren und damit die Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet ihr politisches Handeln konsequent an dem „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ aus, welches für die Bundesrepublik durch Ratifizier ung am 1. Januar 2009 gesetzlich bindend wurde. Damit verfolgt Darmstadt kommunal eine Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der Einbindung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung mit bürgerrechtlichem Ansatz. Als ein Baustein auf dem Weg zu einer behindertengerechten Stadt arbeitet die Verwaltung im „Bündnis für Menschen mit Behinderung in Stadt und Landkreis“ aktiv mit. Das „Bündnis für Menschen mit Behinderung“ ist ein Zusammenschluss von haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe. Das Bündnis besteht seit etwa 10 Jahren. Ziel ist es u. a. die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu fördern. Das „Bündnis für Menschen mit Behinderung“ hat sich im Jahr 2007 intensiv mit der „Erklärung von Barcelona“ befasst. Die „Erklärung von Barcelona“ (siehe Anlage) wurde im März 1995 in Barcelona im Rahmen des europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten“ verabschiedet. Das „Bündnis für Menschen mit Behinderung“ empfiehlt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg den Beitritt zur nach wie vor aktuellen „Erklärung von Barcelona“. Damit würde die Zielsetzung bestätigt, dass Menschen mit Behinderung am Leben in der Stadt und im Landkreis zu beteiligen sind und die bisher bereits getroff enen Maßnahmen zur besseren Inklusion bekräftigt werden. Wenngleich die Erklärung von Barcelona bereits 1995 verabschiedet wurde ist sie bislang das einzige europaweite Dokument, das sich mit ihren Empfehlungen explizit an Kommunen wendet. 4 ... In diesem Sinne kann die „Erklärung von Barcelona“ für die aktuellen und die weiteren behindertenpolitischen kommunalen Zielformulierungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Richtlinie und Orientierung dienen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt bereits viele der in der „Erklärung von Barcelona“ formulierten Forderungen um. Einige Beispiele: • Durch die städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen werden komprimiert Beratungsleistungen und Informationen angeboten. Dabei kann auch eine Übersicht über die vorhandene Infrastruktur abgefragt und die Vermittlung zu Unterstützungsangeboten gewährleistet werden. Dieses Angebot entspricht Punkt IV der „Erklärung von Barcelona“. • Im Sinne von Punkt V ermöglicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt Menschen mit Behinderung Zugang zu allen Informationen über das Gemeinwesen und die städtischen Angebote. So ist z. B. der Bürgerinformationsservice sowohl persönlich, als auch telefonisch und per Internet nahezu barrierefrei abrufbar. • Gemäß des Punktes IX der „Erklärung von Barcelona“ vermittelt die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Amt für Wohnungswesen vorhandene behindertengerechte Wohnungen an Betroffene. Wohnberatung für Menschen mit Behinderungen und Informationen und Unterstützung bei Antragsstellung zur Mittelakquise bei Umbaumaßnahmen wird dort ebenfalls vorgehalten. Des weiteren hat der Magistrat beschlossen, eine barrierefreie Übergangswohnung für Menschen mit Körperbehinderung mitzufinanzieren. Diese wird im akuten Bedarfsfall über den Verein BeWo (Betreutes Wohnen für Menschen mit Handicap) belegt. • In Anlehnung an Punkt XI der „Erklärung von Barcelona“ gestaltet die Wissenschaftsstadt Darmstadt sukzessive den öffentlichen Verkehrsraum im Sinne der Barrierefreiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten um. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs werden nach und nach bereits bestehende Haltestellen den behindertengerechten Standards angepasst. Neu entstehende Haltestellen werden selbstverständlich entsprechend den aktuellen DIN Normen gebaut. Um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt systematisch zu verbessern, /head2right wird das Beratungs- und Servicezentrum für Ältere und Menschen mit Behinderung beauftragt, einen konzeptionell aufbereiteten Stufenplan zu erstellen. Dabei sind Projekte und Maßnahmen, die sich auf die Stadtverwaltung Darmstadt beziehen, wie beispielsweise die Prüfung der städtischen Verwaltungsgebäude auf barrierefreie Zugänglichkeit, die Beschilderung in Gebäuden der Stadtverwaltung (auch Piktogramme), die Vereinfachung von Schriftverkehr und damit der Abbau von Sprachbarrieren oder auch die kontinuierliche Qualifizierung und Sensibilisierung der städtischen Beschäftigten im Hinblick auf kompetenten Umgang und Service für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird eine Bestandaufnahme über Angebote und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt und anhand einer Analyse gemäß den Anforderungen der „Erklärung von Barcelona“ ein Maßnahmepaket formuliert. Dabei sind vor allem integrative Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Sport, Begegnung, Kultur usw. in den Blick zu nehmen. Das Maßnahmenpaket und die Zielformulierungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt. /head2right wird die Verwaltung weiterhin beauftragt, ein Konzept vorzulegen. Inhalt des Konzeptes soll sein, die Interessen und Forderungen von Menschen mit Behinderungen partizipativ, nachhaltig und bewusstseinsbildend aufzugreifen und 5 ... zu formulieren und damit konzeptionell sowie strukturell zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt beizutragen. Vernetzung und Einbindung bestehender Strukturen (Vereine und Verbände usw.) sind Grundlage des Konzeptes. Um die Teilhabe- und Chancengerechtigkeit insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu garantieren und zu erhöhen. /head2right wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Eingliederungshilfen vorzulegen. Dabei sollen im Mittelpunkt die qualitative Verbesserung der Angebote, der strukturellen Rahmenbedingungen sowie der individuellen Förderung der Betroffenen bei gleichzeitiger Senkung der Fallpauschalen stehen. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt engagiert sich intensiv, bei allen geplanten Projekten und Maßnahmen, die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird der Magistrat die Aufmerksamkeit aller Akteure und Akteurinnen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die Interessen von Menschen mit Behinderung lenken. In diesem Sinne führen die geplanten Projekte sowie der Beitritt zur „Erklärung von Barcelona“ zu einer innovativen Handlungsempfehlung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Sinne der Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darmstadt, 24.06.2009 Dezernat V Jochen Partsch Stadtrat Anlage
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Die Stadt und die Behinderten Erklärung von Barcelona ERKLÄRUNG Anlässlich des Europäischen Kongresses "Die Stadt und die Behinderten" am 23. und 24. März 1995 in Barcelona, Spanien, haben sich die unterzeichnenden Städte darauf verständigt, 1. dass die Würde und der Wert einer Person ureigene Privilegien sind, die allen Menschen innewohnen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrem Alter und ihrer Begabung; 2. dass Schwächen und Behinderungen in Anlehnung an das Welt-Aktionsprogramm der Vereinigten Nationen für Menschen mit Behinderungen die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit berühren und nicht ausschließlich Einzelpersonen und ihre Familien; 3. dass das Wort Behinderung ein dynamischer Begriff ist, das Ergebnis der Interaktion zwischen individueller Begabung und umweltbedingten Einflüssen, die wiederum diese Begabung prägen. Folglich sind das Gemeinwesen und das Sozialwesen dafür verantwortlich, dass sich die Entwicklung der Bürgerinnen und Bürger zu den bestmöglichen Konditionen vollzieht, was wiederum bedeutet, dass alle Ursachen vermieden bzw. beseitigt werden, die dieser Entwicklung im Wege stehen oder sie verhindern; 4. dass die Stadt als weit verbreitete Gesellschaftsform in allen Kulturkreisen auf unserem Planeten eine Verpflichtung hat, die nötigen Mittel und Ressourcen für Chancengleichheit, Wohlstand und Mitbestimmung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen; 5. dass die Grenzen zwischen Normalität und Behinderung so gut wie nicht begrifflich festgelegt sind, und desha lb die Unterschiede zwischen den Bürgerinnen und Bürgern als Teil der Vielfalt verstanden werden müssen, die die Gesellschaft ausmacht, und entsprechend die Strukturen und Dienstleistungen so zu begreifen sind, dass sie von der ganzen Bevölkerung genützt werden können, was in den meisten Fällen die Existenz einer spezifischen Terminologie für Behinderte überflüssig macht. Aus all den vorgenannten Gründen beschließen die unterzeichneten Städte die Vereinbarungen, die von nun Erklärung "Die Stadt und die Behinderten" heißen sollen und verpflichten sich a) die Erklärung "Die Stadt und die Behinderten" auf nationaler und internationaler Ebene publik zu machen, mit dem Ziel, dass ihre Grundsätze und Postulate größtmögliche Zustimmung erfahren; b) Prozesse der Zusammenarbeit auf der Basis vollständiger Anwendung der in der Erklärung "Die Stadt und die Behinderten" enthaltenen Vereinbarungen in Gang zu setzen und dabei die notwendige Unterstützung der übergeordneten Gebietskörperschaften einzufordern; c) in den Städten und Gemeinden Kommunikationsnetze aufzubauen, die die Bemühungen vorantreiben bzw. verstärken, die Gleichbehandlung ihrer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu fördern, und die sich für die Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs im Hinblick auf die Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole einsetzen und die allgemein die Sensibilität der Kommunalpolitik für die Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger erhöhen. Folglich erklären sie: PRÄAMBEL dass die Behinderten natürliche Mitglieder der Gemeinschaften sind, in denen sie leben, und dass ihre besondere Situation in den unterschiedlichen internationalen Abkommen berücksichtigt wird, besonders in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, In der Konvention Über die Rechte des Kindes, der Erklärung über die Rechte von Behinderten und der Erklärung über die Rechte von geistig Behinderten. Dass Menschen mit Behinderungen Fürsorge für ihre individuellen und sozialen Bedürfnisse, wie sie für die Bevölkerung im allgemeinen zur Verfügung steht, dergestalt in Anspruch nehmen können, dass sie sich als Persönlichkeiten entfalten und auf diese Weise, je nach persönlicher Lebenslage, Beziehungen zur Bevölkerung im ganzen aufbauen können. Dass die Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf technische und soziale Beihilfen haben, durch die die Folgen ihrer Behinderungen weitgehend eingedämmt werden können, und ein Anrecht darauf haben, dass die Politik und die Politiker sich für die Gleichbehandlung Behinderter einsetzen, die als Recht in der Resolution 48/96 vom 4. März 1994 der Generalversammlung der Vereinten Nationen Über "Einheitliche Normen zur Gleichbehandlung von Behinderten" festgeschrieben ist. Dass die Behinderten ein Recht auf Gleichbehandlung als Bürgerinnen und Bürger haben in einer pluralistischen Gesellschaft, die die Verschiedenheit und Unterschiedlichkeit der Individuen, aus denen sie sich zusammensetzt, respektiert, ein Recht darauf, an der sozialen Dynamik der Gemeinschaft ohne Einschränkung teilzuhaben, sowie darauf, sich an dem Wohlstand zu erfreuen, den die Entwicklung dieser Gemeinschaft hervorgebracht hat. VEREINBARUNGEN I. Die Kommunen setzen sich dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Verständnis für Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte, Bedürfnisse sowie ihre Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entwickeln. II. Die Kommunen sichern im Rahmen ihrer Befugnisse das Recht auf die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen und damit das Recht dieser Personen auf individuelle Zuwendung entsprechend ihren Bedürfnissen. III. Die Kommunen lancieren und unterstützen Informationskampagnen, die ein wahrheitsgetreues Bild von Menschen mit Behinderungen propagieren, frei von Klischees und Vorurteilen, und allgemein ihre Integration und zur Normalisierung ihrer physischen und persönlichen Lebensumstände beitragen und sie so befähigen, sich bestmöglich damit zu arrangieren. IV. Die Kommunen etablieren im Rahmen ihrer Befugnisse Maßnahmenkataloge, die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf effiziente Weise für sie relevante Informationen vermitteln und sie über ihre Rechte und Pflichten sowie über bewährte Einrichtungen aufklären, die ihre Gleichbehandlung unterstützen, indem sie von der notwendigen Koordination zwischen den verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Gebrauch machen und so die Wirkung der jeweiligen Maßnahmen verstärken. V. Die Kommunen ermöglichen Personen mit Behinderungen Zugang zu allen, allgemein ausgedrückt, Informationen über die städtische Gemeinschaft und das Gemeinwesen. VI. Die Kommunen ermöglichen im Rahmen ihrer Befugnisse den Zugang von Behinderten zu Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten und allgemein zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde. VII. Die Kommunen ermöglichen Personen mit Behinderungen den Zugang zu allgemeinen und ggf. zu besonderen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Rehabilitation, Aus- und Weiterbildung, Arbeit und soziale Dienste, insofern diese in den Rahmen ihrer Befugnisse fallen. Sie setzen sich dafür ein, dass dieser Grundsatz auch dann beherzigt wird, wenn andere, öffentliche oder private Einrichtungen derartige Dienste anbieten. VIII. Die Kommunen richten Hilfsdienste für die alltäglichen Bedürfnisse von Behinderten ein, um ihnen zu ermöglichen, in ihrem eigenen Heim und in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und auf diese Weise eine permanente Unterbringung in Behinderten-Einrichtungen zu umgehen. Die Bereitstellung dieser Dienste basiert auf den persönlichen Entscheidungen und dem Recht auf Wahrung der Intimsphäre der- und desjenigen, die bzw. der sie in Anspruch nimmt. IX. Die Ko mmunen schaffen Maßnahmen für behinderungsgerechtes Wohnen in Anlehnung an die persönliche und wirtschaftliche Situation der/des Betroffenen. X. Die Kommunen ergreifen im Rahmen ihrer Befugnisse Maßnahmen zur Umgestaltung von öffentlichen Plätzen und Gebäuden und Dienstleistungen aller Art sowie zum Abbau von Sprachbarrieren dahingehend, dass sie von behinderten Personen in vollem Umfang geltend gemacht werden können. Xl. Die Kommunen greifen die erforderlichen Maßnahmen dafür, dass sich Personen mit Behinderungen ohne Einschränkung ihrer Mobilität in der Stadt bewegen können. Das besondere Augenmerk gilt dabei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier .sollen Personen, die aufgrund von Behinderungen von der Nutzung ausgeschlossen sind, alternative Leistungen und spezielle Vergünstigungen erhalten, die ihre Mobilität vor dem gleichen Hintergrund gewährleisten, wie sie dem Rest der Bevölkerung zugute kommt. XII. Die Kommunen stellen Mittel für die Realisierung von Forschungsprojekten bereit, die neue Impulse für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen geben und die Entwicklung von Vorsorgeprogrammen sowie diagnostischen Verfahren zur Erkennung und Früherkennung vorantreiben. XIII. Die Kommunen ermöglichen und fördern im Rahmen ihrer Befugnisse die Partizipation von behinderten Bürgerinnen und Bürgern und ihrer repräsentativen Organe an Entscheidungsprozessen bei Themenstellungen, von denen sie im allgemeinen oder im besonderen selbst betroffen sind. XIV. Die Kommunen erzielen Einigung über Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Behinderten-Verbänden und -Organisationen vor Ort, mit dem Ziel, die Aktivitäten auf- und miteinander abzustimmen und eine gemeinsame Strategie für eine globale und nachhaltige Aktion zu entwickeln. XV. Die Kommunen sorgen für ständige Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein bestmögliches Verständnis und Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. XVI. Die Kommunen erarbeiten im Rahmen ihrer Befugnisse und in Zusammenarbeit mit den Behinderten-Vertretungen vor Ort Aktionspläne, die mit dieser Deklaration übereinstimmen und entsprechende Fristen bezüglich der Durchführung und Bewertung beinhalten müssen. XVII. Die Kommunen setzen Maßnahmen um, die der Vereinheitlichung und Verallgemeinerung von Reglements und Vorschriften sowie der Verbreitung von Zeichen und Symbolen und anderen Informationsträgern für jeden Behinderungstyp dienen, um so die Integration von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und ihnen die gleichen Chancen einzuräumen, wie sie Nicht- Behinderte haben. Um bezüglich dieser Vereinbarungen voranzukommen, setzen sich die unterzeichnenden Kommunen über ihre internationalen Vertretungsorgane für die Ratifizierung der Vorschriften durch die zuständigen europäischen Interessenorganisationen ein, die das Minimum an Vorschriften, Programmen und Budgets festlegen, zu deren Umsetzung die Kommunen verpflichtet sind, was allein eine Verwirklichung der in dieser Erklärung getroffenen Vereinbarungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich macht. Barcelona. den 24. März 1995
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0267
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00