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2009/0267

Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 24.06.2009

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2009/0267

10890 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0267 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 24.06.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Magistratsvorlage ersetzt die alte Magistratsvorlage Nr. 184, die aus dem Geschäftsgang 
genommen wird. 
2. Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung der „Erklärung von Barcelona“ zu und versteht die 
darin formulierten Forderungen zur Umsetzung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung als Handlungsempfehlungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
3. Das Service- und Beratungszentrum für Ältere und Menschen mit Behinderungen wird im 
Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen beauftragt, auf der Grundlage einer 
Bestandsaufnahme, einen Stufenplan zur Weiterentwicklung der Angebote und 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Darmstadt zu erstellen. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Teilhabemöglichkeiten von 
Menschen mit Behinderungen in Darmstadt zu erstellen. 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Eingliederungshilfen für Kinder 
und Jugendliche mit Behinderungen vorzulegen.

2 
... 
Anlagen: Erklärung von Barcelona 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.06.2009: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt seit vielen Jahren Verantwortung für die Belange von 
Menschen mit Behinderungen jeden Alters und arbeitet kontinuierlich an der Beseitigung von 
Benachteiligungen und Diskriminierungsfaktoren. 
Als behindert gelten Personen, die in Folge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder 
geistigen Funktion soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder 
ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert werden. (Anton/Bleidick 2001) 
Die Weltgesundheitsorganisation entwickelte 1999 das Klassifikationsschema ICIDH-2 (International 
Classification of Impairments, Activities und Participation: A Manual of Dimension of Functioning). 
Hierbei sind nicht mehr die Defizite einer Person maßgeblich, sondern die für die betreffende 
Person relevanten Fähigkeiten und die soziale Teilhabe. Entsprechend versteht die WHO unter 
Behinderung die negative Wechselwirkung zwischen einer Person mit einem Gesundheitsproblem 
und ihren Kontextfaktoren auf ihre Funktionsfähigkeit (insbesondere die Teilhabe an einem oder 
mehreren Lebensbereichen). Beispielhaft für eine erweiterte Begriffsdefinition unter Einbeziehung 
der Umgebung ist die Formulierung Alfred Sanders: Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch mit 
einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-
System integriert ist (H. Eberwein, S. Knauer: Handbuch der Inklusionspädagogik, Beltz 2002). Er 
führt Behinderung also nicht nur auf eine Schädigung oder Leistungsminderung eines einzelnen 
Menschen zurück, sondern auch auf die Unfähigkeit des Umfeldes des betreffenden Menschen, 
diesen zu integrieren. 
 
Die Wissenschaftsstadt macht durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen und Projekte sowie die 
formulierten Aufträge an die Verwaltung ihren Willen und ihr Bestreben deutlich, Menschen mit 
Behinderungen in Darmstadt ein gleichberechtigtes Leben und Wohnen zu garantieren und damit 
die Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet ihr politisches Handeln konsequent an dem 
„Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ aus, 
welches für die Bundesrepublik durch Ratifizier ung am 1. Januar 2009 gesetzlich bindend wurde. 
Damit verfolgt Darmstadt kommunal eine Politik für und mit behinderten Menschen im Sinne der 
Einbindung, Befähigung, selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung mit bürgerrechtlichem 
Ansatz. 
 
Als ein Baustein auf dem Weg zu einer behindertengerechten Stadt arbeitet die Verwaltung im 
„Bündnis für Menschen mit Behinderung in Stadt und Landkreis“ aktiv mit. 
 
Das „Bündnis für Menschen mit Behinderung“ ist ein Zusammenschluss von haupt- und 
ehrenamtlich tätigen Menschen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe. Das Bündnis besteht seit etwa 
10 Jahren. Ziel ist es u. a. die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen 
Lebensbereichen zu fördern. 
Das „Bündnis für Menschen mit Behinderung“ hat sich im Jahr 2007 intensiv mit der „Erklärung von 
Barcelona“ befasst. 
Die „Erklärung von Barcelona“ (siehe Anlage) wurde im März 1995 in Barcelona im Rahmen des 
europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten“ verabschiedet.  
Das „Bündnis für Menschen mit Behinderung“ empfiehlt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg den Beitritt zur nach wie vor aktuellen „Erklärung von Barcelona“. 
Damit würde die Zielsetzung bestätigt, dass Menschen mit Behinderung am Leben in der Stadt und 
im Landkreis zu beteiligen sind und die bisher bereits getroff enen Maßnahmen zur besseren 
Inklusion bekräftigt werden. 
Wenngleich die Erklärung von Barcelona bereits 1995 verabschiedet wurde ist sie bislang das 
einzige europaweite Dokument, das sich mit ihren Empfehlungen explizit an Kommunen wendet.

4 
... 
In diesem Sinne kann die „Erklärung von Barcelona“ für die aktuellen und die weiteren 
behindertenpolitischen kommunalen Zielformulierungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als 
Richtlinie und Orientierung dienen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt bereits viele der in der „Erklärung von Barcelona“ 
formulierten Forderungen um. Einige Beispiele: 
 
• Durch die städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen werden komprimiert 
Beratungsleistungen und Informationen angeboten. Dabei kann auch eine Übersicht über 
die vorhandene Infrastruktur abgefragt und die Vermittlung zu Unterstützungsangeboten 
gewährleistet werden. Dieses Angebot entspricht Punkt IV der „Erklärung von Barcelona“. 
• Im Sinne von Punkt V ermöglicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt Menschen mit 
Behinderung Zugang zu allen Informationen über das Gemeinwesen und die städtischen 
Angebote. So ist z. B. der Bürgerinformationsservice sowohl persönlich, als auch telefonisch 
und per Internet nahezu barrierefrei abrufbar. 
• Gemäß des Punktes IX der „Erklärung von Barcelona“ vermittelt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt über das Amt für Wohnungswesen vorhandene behindertengerechte Wohnungen 
an Betroffene. Wohnberatung für Menschen mit Behinderungen und Informationen und 
Unterstützung bei Antragsstellung zur Mittelakquise bei Umbaumaßnahmen wird dort 
ebenfalls vorgehalten. Des weiteren hat der Magistrat beschlossen, eine barrierefreie 
Übergangswohnung für Menschen mit Körperbehinderung mitzufinanzieren. Diese wird im 
akuten Bedarfsfall über den Verein BeWo (Betreutes Wohnen für Menschen mit Handicap) 
belegt.  
• In Anlehnung an Punkt XI der „Erklärung von Barcelona“ gestaltet die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sukzessive den öffentlichen Verkehrsraum im Sinne der Barrierefreiheit im 
Rahmen ihrer Möglichkeiten um. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs werden 
nach und nach bereits bestehende Haltestellen den behindertengerechten Standards 
angepasst. Neu entstehende Haltestellen werden selbstverständlich entsprechend den 
aktuellen DIN Normen gebaut. 
 
Um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
systematisch zu verbessern, 
/head2right wird das Beratungs- und Servicezentrum für Ältere und Menschen mit Behinderung 
beauftragt, einen konzeptionell aufbereiteten Stufenplan zu erstellen. Dabei sind 
Projekte und Maßnahmen, die sich auf die Stadtverwaltung Darmstadt beziehen, 
wie beispielsweise die Prüfung der städtischen Verwaltungsgebäude auf 
barrierefreie Zugänglichkeit, die Beschilderung in Gebäuden der Stadtverwaltung 
(auch Piktogramme), die Vereinfachung von Schriftverkehr und damit der Abbau 
von Sprachbarrieren oder auch die kontinuierliche Qualifizierung und 
Sensibilisierung der städtischen Beschäftigten im Hinblick auf kompetenten Umgang 
und Service für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus 
wird eine Bestandaufnahme über Angebote und Teilhabemöglichkeiten für 
Menschen mit Behinderungen durchgeführt und anhand einer Analyse gemäß den 
Anforderungen der „Erklärung von Barcelona“ ein Maßnahmepaket formuliert. Dabei 
sind vor allem integrative Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung, 
Wohnen, Gesundheit, Sport, Begegnung, Kultur usw. in den Blick zu nehmen. Das 
Maßnahmenpaket und die Zielformulierungen werden im Rahmen der zur 
Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt. 
/head2right wird die Verwaltung weiterhin beauftragt, ein Konzept vorzulegen. Inhalt des 
Konzeptes soll sein, die Interessen und Forderungen von Menschen mit 
Behinderungen partizipativ, nachhaltig und bewusstseinsbildend aufzugreifen und

5 
... 
zu formulieren und damit konzeptionell sowie strukturell zur Verbesserung der 
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beizutragen. Vernetzung und Einbindung 
bestehender Strukturen (Vereine und Verbände usw.) sind Grundlage des 
Konzeptes. 
 
Um die Teilhabe- und Chancengerechtigkeit insbesondere für Kinder und Jugendliche mit 
Behinderungen zu garantieren und zu erhöhen. 
 
/head2right wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Stärkung der Eingliederungshilfen 
vorzulegen. Dabei sollen im Mittelpunkt die qualitative Verbesserung der Angebote, der 
strukturellen Rahmenbedingungen sowie der individuellen Förderung der Betroffenen bei 
gleichzeitiger Senkung der Fallpauschalen stehen. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt engagiert sich intensiv, bei allen geplanten 
Projekten und Maßnahmen, die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. 
Darüber hinaus wird der Magistrat die Aufmerksamkeit aller Akteure und Akteurinnen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die Interessen von Menschen mit Behinderung lenken. 
 
In diesem Sinne führen die geplanten Projekte sowie der Beitritt zur „Erklärung von Barcelona“ zu 
einer innovativen Handlungsempfehlung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Sinne der 
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. 
 
Darmstadt, 24.06.2009  
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat 
 
Anlage

anlage 1

10803 Zeichen

Die Stadt und die Behinderten  
Erklärung von Barcelona  
 
ERKLÄRUNG  
 
Anlässlich des Europäischen Kongresses "Die Stadt und die Behinderten" am 23. und 24. März 
1995 in Barcelona, Spanien, haben sich die unterzeichnenden Städte darauf verständigt, 
 
1.  dass die Würde  und der Wert  einer Person ureigene Privilegien sind, die allen Menschen 
innewohnen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrem Alter und ihrer Begabung;  
 
2.  dass Schwächen und Behinderungen  in Anlehnung an das Welt-Aktionsprogramm der 
Vereinigten Nationen für Menschen mit Behinderungen die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit 
berühren und nicht ausschließlich Einzelpersonen und ihre Familien; 
 
3.  dass das Wort Behinderung ein dynamischer Begriff ist, das Ergebnis der Interaktion 
zwischen individueller Begabung und umweltbedingten Einflüssen, die wiederum diese 
Begabung prägen. Folglich sind das Gemeinwesen und das Sozialwesen dafür verantwortlich, 
dass sich die Entwicklung der Bürgerinnen und Bürger zu den bestmöglichen Konditionen 
vollzieht, was wiederum bedeutet, dass alle Ursachen vermieden bzw. beseitigt werden, die 
dieser Entwicklung im Wege stehen oder sie verhindern; 
 
4.  dass die Stadt als weit verbreitete Gesellschaftsform in allen Kulturkreisen auf unserem 
Planeten eine Verpflichtung hat, die nötigen Mittel und Ressourcen für Chancengleichheit, 
Wohlstand und Mitbestimmung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen; 
 
5.  dass die Grenzen zwischen Normalität und Behinderung so gut wie nicht begrifflich 
festgelegt sind, und desha lb die Unterschiede zwischen den Bürgerinnen und Bürgern als Teil 
der Vielfalt verstanden werden müssen, die die Gesellschaft ausmacht, und entsprechend die 
Strukturen und Dienstleistungen so zu begreifen sind, dass sie von der ganzen Bevölkerung 
genützt werden können, was in den meisten Fällen die Existenz einer spezifischen 
Terminologie für Behinderte überflüssig macht. 
Aus all den vorgenannten Gründen beschließen die unterzeichneten Städte die Vereinbarungen, 
die von nun Erklärung "Die Stadt und die Behinderten" heißen sollen und verpflichten sich 
 
a)  die Erklärung "Die Stadt und die Behinderten"  auf nationaler und internationaler Ebene 
publik zu machen, mit dem Ziel, dass ihre Grundsätze und Postulate größtmögliche 
Zustimmung erfahren; 
 
b)  Prozesse der Zusammenarbeit auf der Basis vollständiger Anwendung der in der Erklärung 
"Die Stadt und die Behinderten" enthaltenen Vereinbarungen in Gang zu setzen und dabei die 
notwendige Unterstützung der übergeordneten Gebietskörperschaften einzufordern; 
 
c)  in den Städten und Gemeinden Kommunikationsnetze aufzubauen, die die Bemühungen 
vorantreiben bzw. verstärken, die Gleichbehandlung ihrer behinderten Mitbürgerinnen und 
Mitbürgern zu fördern, und die sich für die Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs im 
Hinblick auf die Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole einsetzen und die allgemein 
die Sensibilität der Kommunalpolitik für die Belange der behinderten Mitbürgerinnen und 
Mitbürger erhöhen. 
Folglich erklären sie: 
 
PRÄAMBEL   
 
dass die Behinderten natürliche Mitglieder der Gemeinschaften sind, in denen sie leben, und 
dass ihre besondere Situation in den unterschiedlichen internationalen Abkommen berücksichtigt 
wird, besonders in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem 
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Im Internationalen Pakt 
über bürgerliche und politische Rechte, In der Konvention Über die Rechte des Kindes, der 
Erklärung über die Rechte von Behinderten und der Erklärung über die Rechte von geistig

Behinderten.  
 
Dass Menschen mit Behinderungen Fürsorge für ihre individuellen und sozialen Bedürfnisse, wie 
sie für die Bevölkerung im allgemeinen zur Verfügung steht, dergestalt in Anspruch nehmen 
können, dass sie sich als Persönlichkeiten entfalten und auf diese Weise, je nach persönlicher 
Lebenslage, Beziehungen zur Bevölkerung im ganzen aufbauen können. 
 
Dass die Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf technische und soziale Beihilfen haben, 
durch die die Folgen ihrer Behinderungen weitgehend eingedämmt werden können, und ein 
Anrecht darauf haben, dass die Politik und die Politiker sich für die Gleichbehandlung 
Behinderter einsetzen, die als Recht in der Resolution 48/96 vom 4. März 1994 der 
Generalversammlung der Vereinten Nationen Über "Einheitliche Normen zur Gleichbehandlung 
von Behinderten" festgeschrieben ist. 
 
Dass die Behinderten ein Recht auf Gleichbehandlung als Bürgerinnen und Bürger haben in einer 
pluralistischen Gesellschaft, die die Verschiedenheit und Unterschiedlichkeit der Individuen, aus 
denen sie sich zusammensetzt, respektiert, ein Recht darauf, an der sozialen Dynamik der 
Gemeinschaft ohne Einschränkung teilzuhaben, sowie darauf, sich an dem Wohlstand zu 
erfreuen, den die Entwicklung dieser Gemeinschaft hervorgebracht hat. 
 
VEREINBARUNGEN  
 
I.  Die Kommunen setzen sich dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Verständnis für 
Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte, Bedürfnisse sowie ihre Möglichkeiten der Teilhabe 
am Leben in der Gesellschaft entwickeln. 
 
II.  Die Kommunen sichern im Rahmen ihrer Befugnisse das Recht auf die besondere Situation 
von Menschen mit Behinderungen und damit das Recht dieser Personen auf individuelle 
Zuwendung entsprechend ihren Bedürfnissen. 
 
III.  Die Kommunen lancieren und unterstützen Informationskampagnen, die ein 
wahrheitsgetreues Bild von Menschen mit Behinderungen propagieren, frei von Klischees und 
Vorurteilen, und allgemein ihre Integration und zur Normalisierung ihrer physischen und 
persönlichen Lebensumstände beitragen und sie so befähigen, sich bestmöglich damit zu 
arrangieren. 
 
IV.  Die Kommunen etablieren im Rahmen ihrer Befugnisse Maßnahmenkataloge, die behinderten 
Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf effiziente Weise für sie relevante Informationen vermitteln 
und sie über ihre Rechte und Pflichten sowie über bewährte Einrichtungen aufklären, die ihre 
Gleichbehandlung unterstützen, indem sie von der notwendigen Koordination zwischen den 
verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Gebrauch machen und so die Wirkung der 
jeweiligen Maßnahmen verstärken. 
 
V.  Die Kommunen ermöglichen Personen mit Behinderungen Zugang zu allen, allgemein 
ausgedrückt, Informationen über die städtische Gemeinschaft und das Gemeinwesen. 
 
VI.  Die Kommunen ermöglichen im Rahmen ihrer Befugnisse den Zugang von Behinderten zu 
Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten und allgemein zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben 
in der Gemeinde. 
 
VII.  Die Kommunen ermöglichen Personen mit Behinderungen den Zugang zu allgemeinen und 
ggf. zu besonderen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Rehabilitation, Aus- und 
Weiterbildung, Arbeit und soziale Dienste, insofern diese in den Rahmen ihrer Befugnisse fallen. 
Sie setzen sich dafür ein, dass dieser Grundsatz auch dann beherzigt wird, wenn andere, 
öffentliche oder private Einrichtungen derartige Dienste anbieten. 
 
VIII.  Die Kommunen richten Hilfsdienste für die alltäglichen Bedürfnisse von Behinderten ein, um 
ihnen zu ermöglichen, in ihrem eigenen Heim und in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und 
auf diese Weise eine permanente Unterbringung in Behinderten-Einrichtungen zu umgehen. Die

Bereitstellung dieser Dienste basiert auf den persönlichen Entscheidungen und dem Recht auf 
Wahrung der Intimsphäre der- und desjenigen, die bzw. der sie in Anspruch nimmt. 
 
IX.  Die Ko mmunen schaffen Maßnahmen für behinderungsgerechtes Wohnen in Anlehnung an die 
persönliche und wirtschaftliche Situation der/des Betroffenen. 
 
X.  Die Kommunen ergreifen im Rahmen ihrer Befugnisse Maßnahmen zur Umgestaltung von 
öffentlichen Plätzen und Gebäuden und Dienstleistungen aller Art sowie zum Abbau von 
Sprachbarrieren dahingehend, dass sie von behinderten Personen in vollem Umfang geltend 
gemacht werden können. 
 
Xl.  Die Kommunen greifen die erforderlichen Maßnahmen dafür, dass sich Personen mit 
Behinderungen ohne Einschränkung ihrer Mobilität in der Stadt bewegen können. Das besondere 
Augenmerk gilt dabei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier .sollen Personen, die 
aufgrund von Behinderungen von der Nutzung ausgeschlossen sind, alternative Leistungen und 
spezielle Vergünstigungen erhalten, die ihre Mobilität vor dem gleichen Hintergrund 
gewährleisten, wie sie dem Rest der Bevölkerung zugute kommt. 
 
XII.  Die Kommunen stellen Mittel für die Realisierung von Forschungsprojekten bereit, die neue 
Impulse für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen geben und 
die Entwicklung von Vorsorgeprogrammen sowie diagnostischen Verfahren zur Erkennung und 
Früherkennung vorantreiben. 
 
XIII.  Die Kommunen ermöglichen und fördern im Rahmen ihrer Befugnisse die Partizipation von 
behinderten Bürgerinnen und Bürgern und ihrer repräsentativen Organe an 
Entscheidungsprozessen bei Themenstellungen, von denen sie im allgemeinen oder im 
besonderen selbst betroffen sind. 
 
XIV.  Die Kommunen erzielen Einigung über Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den 
Behinderten-Verbänden und -Organisationen vor Ort, mit dem Ziel, die Aktivitäten auf- und 
miteinander abzustimmen und eine gemeinsame Strategie für eine globale und nachhaltige 
Aktion zu entwickeln. 
 
XV.  Die Kommunen sorgen für ständige Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein bestmögliches Verständnis und Hilfestellung für 
Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. 
 
XVI.  Die Kommunen erarbeiten im Rahmen ihrer Befugnisse und in Zusammenarbeit mit den 
Behinderten-Vertretungen vor Ort Aktionspläne, die mit dieser Deklaration übereinstimmen und 
entsprechende Fristen bezüglich der Durchführung und Bewertung beinhalten müssen. 
 
XVII.  Die Kommunen setzen Maßnahmen um, die der Vereinheitlichung und Verallgemeinerung 
von Reglements und Vorschriften sowie der Verbreitung von Zeichen und Symbolen und anderen 
Informationsträgern für jeden Behinderungstyp dienen, um so die Integration von Menschen mit 
Behinderungen zu erleichtern und ihnen die gleichen Chancen einzuräumen, wie sie Nicht-
Behinderte haben. Um bezüglich dieser Vereinbarungen voranzukommen, setzen sich die 
unterzeichnenden Kommunen über ihre internationalen Vertretungsorgane für die Ratifizierung 
der Vorschriften durch die zuständigen europäischen Interessenorganisationen ein, die das 
Minimum an Vorschriften, Programmen und Budgets festlegen, zu deren Umsetzung die 
Kommunen verpflichtet sind, was allein eine Verwirklichung der in dieser Erklärung getroffenen 
Vereinbarungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich macht. 
 
Barcelona. den 24. März 1995

Beratungsverlauf (5)

TOP 20
TOP 317
TOP 40
TOP 5
TOP 7

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0267
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00