Mandari Insight

V/0183/2009

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 10.03.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 24.03.2009, TOP 4.1

Anlage 1 - Genehmigung Dringlichkeitsentschei

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 -energetischeManahmen-GS-KiWest_1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Genehmigung Dringlichkeitsentschei

5073 Zeichen

FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 36 (5)  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an 
der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln 
des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
  - Baubeschluss und Beauftragung der Architektenle istungen  
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
 
1. An der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann- Straße 33, wird eine grundlegende 
energetische Gebäudesanierung einschl. begleitender  Instandhaltungsmaßnahmen 
durchgeführt. Die Sanierungsmaßnahme soll von einem  fachlich versierten Architekturbüro 
geplant und ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.  
 
2. Den Planungsauftrag 
für die Architektenleistungen erhält das Büro behet, bo ndzio, lin 
Architekten, Münster 
  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtl ich Investitionskosten in Höhe von 
1.800.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforder lichen Aufwands- bzw. 
Auszahlungsermächtigungen außerplanmäßig bereitgest ellt werden. Die Finanzierung erfolgt 
durch die Fördermittel aus Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009). 
 
5.   Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die  
      entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.  
 
 
 
Begründung 
 
Die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, a us dem die Stadt Münster eine Summe von 
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten. 
 
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermitte l für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen. 
 
Dringlichkeitsentscheidung

- 2 -  
FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00 
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsm aßnahmen handelt es sich um Maßnahmen 
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infras trukturstandorte benötigt werden, die allerdings 
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen 
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen o hnehin in den nächsten Jahren 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchz uführen wären. Die Umsetzung dieser 
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielset zung, die Sanierungsmaßnahmen und  
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbeson dere die Energieverbrauchswerte durch 
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu  senken. Es wird angestrebt, einen 
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.  
 
 
Zu Punkt 1  
 
Die Grundschule Kinderhaus West  weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbr auch (2005-
2007) von jährlich 122 kWh/m² auf. Dieser Wert lieg t deutlich über dem Wert von Schulgebäuden 
ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudest ruktur und des bereits guten technischen 
Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des  Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m² 
mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung von 
einfachverglasten Fenstern, sind Maßnahmen die  in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich 
wären. 
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwen digen Instandhaltungsmaßnahmen am 
Standort werden begleitend zur energetischen Sanier ung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu 
sind in den Gesamtansätzen enthalten. 
 
 
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge 
 
Die erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträg en liegen unterhalb des Schwellenwertes 
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
 
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben a nderen für die Erbringung von 
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.  
 
Das Büro behet bondzio lin architekten hat für die Stadt Münster im Rahmen des Bäderkonzeptes 
die Sanierung des Hallenbades Roxel innerhalb eines  absolut kurzfristigen Zeitraums in den 
Sommerferien 2007 mit hohem Engagement und hoher Qu alität realisiert und hat die für das 
Projekt erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen , um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch 
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und da mit eine Beeinträchtigung der Nutzung 
möglichst gering zu halten.  
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Münster-Nord  am 24.03.09 eingeholt werden. 
 
Münster, den 
 
 
gez.                                                                               gez.   
Ralf Heupel  Jochen Frese 
Bezirksbürgermeister                                                       Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion 
 
 
Anlage 1: 
 Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen

Beschlussvorlage

1298 Zeichen

V/0183/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 
Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an der Kinderhaus 
West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturprogramm des Bun-
des (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
 - Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zum Gr undsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen 
Gebäudesanierung an der Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln des 
zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
 
- Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen 
 
wird gemäß § 36 (5)GO NW genehmigt 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 09.03.09 zu ent-
nehmen. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage: Dringlichkeitsentscheidung vom 09.03.09 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0183/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage 2 -energetischeManahmen-GS-KiWest_1

471 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2 
Synergieeffekte bei energetischer Sanierung 
1
Objektart Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten 
Schule 
Grundschule - Kinderhaus-West Josef-Beckmann-Straße 33 
2010ff 
x Deckenlufterhitzer demontieren, Deckenstrahlheizung einbauen 48.000 €
x Flachdachsanierung Pavillontrakt, einschl. Einbau von Notüberläufen 36.000 €
Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster 420.000 €
Summe von Kosten: 504.000 €
 504.000 €

Beratungsverlauf (1)

24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Josef-Beckmann-Straße 33
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0183/2009
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37