V/0183/2009
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
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Anlage 1 - Genehmigung Dringlichkeitsentschei
5073 Zeichen
FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00
gemäß § 36 (5) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an
der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln
des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)
- Baubeschluss und Beauftragung der Architektenle istungen
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
1. An der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann- Straße 33, wird eine grundlegende
energetische Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltungsmaßnahmen
durchgeführt. Die Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versierten Architekturbüro
geplant und ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.
2. Den Planungsauftrag
für die Architektenleistungen erhält das Büro behet, bo ndzio, lin
Architekten, Münster
II. Kosten/Folgekosten
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtl ich Investitionskosten in Höhe von
1.800.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforder lichen Aufwands- bzw.
Auszahlungsermächtigungen außerplanmäßig bereitgest ellt werden. Die Finanzierung erfolgt
durch die Fördermittel aus Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009).
5. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die
entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.
Begründung
Die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, a us dem die Stadt Münster eine Summe von
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten.
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermitte l für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen.
Dringlichkeitsentscheidung
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FB23-02_07-03_Dringlichtkeitsentscheidung// 30.05.2008// Änd.00
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsm aßnahmen handelt es sich um Maßnahmen
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infras trukturstandorte benötigt werden, die allerdings
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen o hnehin in den nächsten Jahren
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchz uführen wären. Die Umsetzung dieser
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielset zung, die Sanierungsmaßnahmen und
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbeson dere die Energieverbrauchswerte durch
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.
Zu Punkt 1
Die Grundschule Kinderhaus West weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbr auch (2005-
2007) von jährlich 122 kWh/m² auf. Dieser Wert lieg t deutlich über dem Wert von Schulgebäuden
ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudest ruktur und des bereits guten technischen
Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m²
mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung von
einfachverglasten Fenstern, sind Maßnahmen die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich
wären.
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwen digen Instandhaltungsmaßnahmen am
Standort werden begleitend zur energetischen Sanier ung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu
sind in den Gesamtansätzen enthalten.
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge
Die erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträg en liegen unterhalb des Schwellenwertes
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann.
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben a nderen für die Erbringung von
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.
Das Büro behet bondzio lin architekten hat für die Stadt Münster im Rahmen des Bäderkonzeptes
die Sanierung des Hallenbades Roxel innerhalb eines absolut kurzfristigen Zeitraums in den
Sommerferien 2007 mit hohem Engagement und hoher Qu alität realisiert und hat die für das
Projekt erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
Begründung der Dringlichkeit:
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen , um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und da mit eine Beeinträchtigung der Nutzung
möglichst gering zu halten.
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Münster-Nord am 24.03.09 eingeholt werden.
Münster, den
gez. gez.
Ralf Heupel Jochen Frese
Bezirksbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion
Anlage 1:
Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen
Beschlussvorlage
1298 Zeichen
V/0183/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an der Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturprogramm des Bun- des (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009) - Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen Beratungsfolge 24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zum Gr undsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an der Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009) - Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen wird gemäß § 36 (5)GO NW genehmigt Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 09.03.09 zu ent- nehmen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Dringlichkeitsentscheidung vom 09.03.09 Vorlagen-Nr.: V/0183/2009 Auskunft erteilt: Herr Heitmann Ruf: 492-2304 E-Mail: HeitmannA@stadt-muenster.de Datum: 10.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 2 -energetischeManahmen-GS-KiWest_1
471 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2 Synergieeffekte bei energetischer Sanierung 1 Objektart Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Schule Grundschule - Kinderhaus-West Josef-Beckmann-Straße 33 2010ff x Deckenlufterhitzer demontieren, Deckenstrahlheizung einbauen 48.000 € x Flachdachsanierung Pavillontrakt, einschl. Einbau von Notüberläufen 36.000 € Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster 420.000 € Summe von Kosten: 504.000 € 504.000 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Josef-Beckmann-Straße 33
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0183/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37