V/0569/2024
Kolmarstraße/Ronnebergweg zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße
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V-0569-2024_Anlage1_Folgelastenberechnung
2372 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0569/2024 Aufgestellt am: 12.09.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 618.000 61,19 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 392.000 38,81 Gesamt-Kapitalbedarf 1.010.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.010.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.010.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 10.100 24,50 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 10.100 24,50 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 25.250 61,24 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 5.880 14,26 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.880 € p.a. + Tilgung 11.760 € p.a. = Schuldendienst 17.640 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 41.230 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2027 15.450 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 15.450 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 25.780 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,55 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Kolmarstraße / Ronnebergweg - Neugestaltung des Straßenraumes Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beschlussvorlage
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V/0569/2024
V/0569/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Kolmarstraße/Ronnebergweg zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
12.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11321, Blatt 1-2 (2) und Ausbauquerschnitte Nr. 11323, Blatt
1 (1) vom 16.11.2023, Stand 28.05.2024, Anlage 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.010.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 618.000 €.
Amt für Mobilität und Tiefbau
24.10.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Szeike
Telefon: 492-6645
Szeike@stadt-muenster.de
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V/0569/2024
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen,
Neubau und Erneuerung
Auszahlungen 2025 505.000
2026 505.000
Investitionsmaßnah-
me
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG
Einzahlungen 2027
2027
467.000
151.000
Kolmarstraße
Ronnebergweg
(Zuwendungen
des Landes
NRW)
Saldo
392.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei den o.g.
Investitionsmaßnahmen und den u.g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen,
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts-
satzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2027 ff. 15.450 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2027 ff. 10.100 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 25.250 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2027 ff. 5.880 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die vorhandene Schmutz- und Regenwasserkanalisation muss aus baulichen Gründen saniert
werden. Der Beschluss dazu wurde mit der Vorlage V/0700/2023 eingeholt.
Aufgrund der massiven Kanalbauarbeiten und des vorhandenen unzureichenden Aufbaus der
Straßen ist eine auf die Kanalgräben begrenzte Wiederherstellung der Straßen nicht möglich, so
dass eine Erneuerung im Vollausbau erfolgen muss. Die Vorlage V/0692/2023 wurde mit Ände-
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V/0569/2024
rungen (Prüfaufträgen) beschlossen. Die Änderungen wurden daraufhin geprüft und in die Pla-
nung, die diesem Beschluss zugrunde liegt, eingearbeitet.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Im Nachgang zu den geplanten Kanalsanierungsarbeiten erfolgt eine verbesserte Wiederherstel-
lung der Fahrbahn und der Gehwege im Bereich der Kolmarstraße und des Ronnebergwegs,
zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße.
Im nördlichen Abschnitt der Kolmarstraße, im Bereich der vorhandenen Grünfläche, wird der
vorhandene Gehweg westlich der Fahrbahn zugunsten der Grünfläche zurückgebaut und es
werden erstmalig punktuell hier Parkplätze in Längsaufstellung angelegt.Für die zu Fuß Gehen-
den gibt es zwei Gehwege in Nord -Süd-Richtung. Zum einen auf östlicher Seite der Fahrbahn,
zum anderen auf westlicher Seite der Grünfläche. Daher kann der mittlere Gehweg entfallen. Die
Flächen werden zum Großteil entsiegelt und der Grünfläche zugeschlagen. Zusätzlich wird in
der fußläufigen Querverbindung zwischen Hausnummer 23 und Hausnummer 24 eine verbes-
serte Querungsstelle geschaffen. Die Fahrbahnbreite wird hier auf 4,50 m reduziert, eine Auf-
stellfläche für querende zu Fuß Gehende auf westlicher Seite der Fahrbahn angelegt. Südlich
der Aufstellfläche wird die Fahrbahn im Bereich des vorhandenen Baumstandortes in gleichblei-
bender Breite von 4,50 m zugunsten des Wurzelbereichs verschmälert. Zwischen den Haus-
nummern 3 und 19 werden am westlichen Fahrbahnrand drei Baumscheiben geplant. Aufgrund
der Lage der Kanäle sind diese nur einseitig umsetzbar.
Die vorhandenen Senkrechtstellplätze, westlich der Einmündung der Kolmarstraße in den Ron-
nebergweg, werden wiederhergestellt. An zwei der Stellplätze wird erstmalig eine Ladesäule für
Elektrofahrzeuge errichtet.
Der Ronnebergweg wird zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Der neue Querschnitt
beinhaltet eine 3,50m breite Fahrgasse, einen 2,00m breiten Parkstreifen plus einen 0,50m brei-
ten Trennstreifen. Relativ mittig verläuft eine Entwässerungsrinne. Am nördlichen Rand sind
zwei, und am südlichen Rand fünf in Material und Farbe gekennzeichnete Stellplätze geplant.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und
Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) ab-
gestimmt.
Nach dem vorliegenden Bodengutachten entspricht der bisherige Ausbauzustand der
o. g. Fahrbahnen nicht dem heute erforderlichen technischen Standard. Der bauliche Eingriff
durch die Kanalbauarbeiten schwächt zudem den ohnehin unterdimensionierten Aufbau, sodass
eine dauerhafte Standfestigkeit nur mit einem kompletten Vollausbau gewährleistet werden
kann. Der entsprechend den heutigen Erfordernissen an Haltbarkeit und Frostsicherheit geplan-
te Aufbau beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dimensionierten Schotter- und
Asphalttragschichten.
Die Kolmarstraße erhält einen Gesamtaufbau gem. Belastungsklasse 1,0 von 58 cm. Dieser be-
steht aus einer 3 cm Asphaltdeckschicht, einer 10 cm Asphalttragschicht und einer 45 cm Schot-
tertragschicht.
Die Nebenanlagen werden zum Teil verbessert wiederhergestellt. Sie verfügen größtenteils ge-
mäß dem vorliegenden Bodengutachten über keinen ausreichend frostsicheren Aufbau. Ledig-
lich der östliche Gehweg ist bereits frostsicher ausgebaut. Dieser muss allerdings aufgrund der
neuen Höhensituation der Fahrbahn und der Bordanlage sowie der Verlegung von Versorgungs-
leitungen ebenfalls erneuert werden.
Der vorhandene Grünstreifen mit altem Baumbestand ist von der Baumaßnahme nicht betroffen
und bleiben erhalten, bzw. auf östlicher Seite des Grünstreifens wird der Gehweg, wie zuvor be-
schrieben, entsiegelt und die so gewonnenen Flächen werden der Grünfläche zugeschlagen.
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Die Gehwege erhalten einen Gesamtaufbau von 32 cm. Dieser besteht aus 8 cm Betonplatten
(24/24/8 cm und 36/24/8 cm), 4 cm Bettung und 20 cm Schottertragschicht.
Der Ronnebergweg wird als Wohnstraße der Belastungsklasse 0,3 entsprechend mit einem Ge-
samtaufbau von 0,50 m ausgebaut. Der Aufbau beinhaltet 8cm Betonsteinpflaster (bzw. Verbund-
steinpflaster in den Stellplätzen), 4cm Brechsand und 38cm Schottertragschicht.
Notwendige Verlegungen von Versorgungsleitungen der Stadtnetze werden im Planungsprozess
berücksichtigt und im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen detailliert abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Planung der Verkehrsführung wird im Rahmen der Baudurchführung detailliert vorbereitet.
Für die einzelnen Bauphasen werden Verkehrsführungen erarbei tet und mit dem Ordnungsamt
abgestimmt.
Auch bei optimaler Verkehrsplanung und Durchführung der Maßnahme sind Verkehrsbehinderun-
gen während der Baudurchführung nicht gänzlich zu vermeiden.
Die Kanalbautrassen w erden in vorhandener Lage neu verlegt. D er vorhandene Baumbestand
wird nicht negativ belastet . Dies wurde im Vorfeld mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit (Amt 67) abgestimmt. Auch die weitere Planung und die Baudurchführung werden
vom Amt 67 begleitet.
Die Bemessung und Planung der Tiefbaumaßnahmen wurde nach den Mindestanforderungen der
aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt.
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn für den Kanalbau ist
für das 2. Quartal 2025 vorgesehen. Die Bauzeit für den Kanalbau inkl. Straßenvollausbau wird
voraussichtlich 18 Monate betragen. Eine witterungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann
nicht ausgeschlossen werden.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Am 28.02.2024 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge
für den Ausbau kommunaler Straße im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-
Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen –KAG-ÄG NRW) verabschiedet.
Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 von dem zuständigen Organ beschlossen
werden, unterliegen dem Beitragserhebungsverbot. Es fallen demnach für die von der Baumaß-
nahme betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten keine Straßenausbaubeiträ-
ge mehr an.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird stattdessen ei-
ne Zuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster für die ausfallenden An-
liegerbeiträge erwartet.
Die aus beitragsrechtlichen Gründen nach Förderrichtlinie mit dem Land NRW abrechenbaren An-
lagen sind wie folgt zu bilden:
Anlage: Kolmarstraße, von Saarbrücker Straße bis Ronnebergweg
Nach dem vorliegenden Bodengutachten sind die Fahrbahn und der westliche Gehweg bisher in
der Anlage Kolmarstraße nicht frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der
Straße nach der erforderlichen Kanalerneuerung erhalten diese erstmalig einen frostsicheren
Oberbau.
Weiterhin erhält die Kolmarstraße im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße erstmalig
Parkstreifen und Parkbuchten und die vorhandenen Baumscheiben werden vergrößert.
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V/0569/2024
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine we-
sentliche Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts.
Sämtliche Arbeiten zum beschriebenen geplanten Ausbau sind beitragsfähig im Sinne des KAG
NRW.
Der Neubau des östlichen Gehwegs ist dagegen nicht beitragsauslösend im Sinne des KAG, da
der vorhandene Gehweg frostsicher ausgebaut ist.
Nach § 3 Abs. 3a der Sa tzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Stra-
ßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Kolmarstraße als Anlie-
gerstraße einzustufen. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet 80% der beitragsfähigen Kosten.
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung ca. 583.780 €.
Bei einer Erstattung von 80 % an den beitragsfähigen Kosten werden demnach ca. 467.240 € auf
die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 16,73 €.
Die Grundstücke sind überwiegend zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches Wohngrund-
stück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraus-
sichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von 5.400 € rechnen.
Anlage: Ronnebergweg, von Kolmarstraße bis Elsässer Straße
Nach dem vorliegenden Bodengutachten sind die Fahrbahn und der nördliche Gehweg bisher in
der Anlage Ronnebergweg nicht frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der
Straße nach der erforderlichen Kanalerneuerung erhält diese erstmalig einen frostsicheren Ober-
bau.
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine we-
sentliche Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§
8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -).
Sämtliche Arbeiten zum beschriebenen geplanten Ausbau sind beitragsfähig im Sinne des KAG
NRW.
Nach § 3 Abs. 3a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Stra-
ßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Ronnebergweg als An-
liegerstraße einzustufen. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet 80% der beitragsfähigen Kos-
ten.
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung ca. 188.470 €.
Bei einer Erstattung von 80 % an den beitragsfähigen Kosten werden demnach ca. 150.776 € auf
die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 18,91 €.
Die Grundstücke sind überwiegend zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches Wohngrund-
stück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraus-
sichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 6.150 € rechnen.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
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V/0569/2024
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Das Amt für Mobilit ät und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger
und Eigentümerinnen/Eigentümer und der Öffentlichkeit durch Anschreiben, Presseinformationen
und Beschilderungen entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau
vor.
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0700/2023.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung
Anlage 2: Lageplan (4 Blätter)
Anlage A
1469 Zeichen
Anlage A zur V/0569/2024 Kurzüberblick Neugestaltung und Sanierung des Straßenraumes der Kolmarstraße und des Ronnebergwegs zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße im Zuge von Kanalbauarbeiten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Durch den geplanten Ausbau der Fahrbahnen und Gehwege werden die Verkehrsflächen nach dem heutigen Stand der Technik frostsicher im Vollausbau erneuert. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den Jahren 2025 - 2026 vorgesehen. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.010.000€. Dem gegenüber stehen Ein- nahmen in Höhe von ca. 618.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
V-0569-2024_Anlage2_Lageplan1(2)
1068 Zeichen
Wasserschutzgebiet Zone Ill Legende siehe Lageplan Blatt 2 (2) Übersicht der Planunterlagen: z Plan-Nr. Blattanzahl Art der Planunterlage vorh. Ablauf | L Be n Lageplan Ani angleichen usbauquerschni “edieichen l 2 72 Hohenalan VA (Achse 7 1 4 Querprofile A Hoch, 24 Breit ; . A 40 Hoch, 24 Brejt FRE 3 96 6 2 | Ronnebergweg zum verkehrsberuhigten Bereich umgeplant 28.05.2024 Szeike a u 0 = W 1 | Baumscheiben hinzugefügt 28.05.2024 Szeike . E N 2 Er 6 Nr Art der Anderung Datum Name = > vorh. Ablauf 5 . BA Breit r— S 66.6 j & 2 ß — 6 6879 | 2 A| N 5 % . Projekt-Nr 22_038 \ angleichen 92 Hoch, 24 Brei V | 66 6 . R2 Y - Sr ja i ' _ 6 Be ul ? ek Plan-Nr 137 M Ü N NS E R Anlace-Nr. = has " Amt für Mobilität v und Tiefbau rh. Zu = Ben | Kolmarstraße \ Lageplan & & gep e| = = Maßstab Lagenlan 1:250 Kolmarstraße / Ronnebergweg Langen 1 / Höhen 1 Datum Name Bezirk/ Stadtteil: Mitte / Geist bearbeitet 11/2023 Wolters gezeichnet 11/2023 Wolters geprüft 1/2023 Vissing genehmigt: Münster, den 20.11.2023 iA gez. Rüller Amt für Mobilität und Tiefbau Plot 19.09.2024
V-0569-2024_Anlage2_Lageplan2(2)
2474 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kolmarstraße
- Saarbrücker Straße
- Elsässer Straße
- Ronnebergweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0569/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2024
- Erstellt
- 12.09.2024 16:06