Mandari Insight

V/0569/2024

Kolmarstraße/Ronnebergweg zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße

Vorlagen 11.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.11.2024, TOP 5.4

V-0569-2024_Anlage1_Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0569-2024_Anlage2_Lageplan1(2)

· application/pdf

Ansehen

V-0569-2024_Anlage2_Lageplan2(2)

· application/pdf

Ansehen

V-0569-2024_Anlage1_Folgelastenberechnung

2372 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0569/2024 Aufgestellt am: 12.09.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 618.000 61,19
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 392.000 38,81
Gesamt-Kapitalbedarf 1.010.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.010.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.010.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 10.100 24,50
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 10.100 24,50
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 25.250 61,24
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 5.880 14,26
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.880 € p.a.
+ Tilgung 11.760 € p.a.
= Schuldendienst 17.640 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 41.230 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2027 15.450 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 15.450 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 25.780
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,55
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Kolmarstraße / Ronnebergweg - Neugestaltung des Straßenraumes
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beschlussvorlage

13547 Zeichen

V/0569/2024 
V/0569/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kolmarstraße/Ronnebergweg zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße 
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11321, Blatt 1-2 (2) und Ausbauquerschnitte Nr. 11323, Blatt 
1 (1) vom 16.11.2023, Stand 28.05.2024, Anlage 2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.010.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 618.000 €. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
24.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Szeike 
Telefon: 492-6645 
Szeike@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0569/2024 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, 
Neubau und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2025 505.000  
   2026 505.000  
Investitionsmaßnah-
me 
 
0005 Straßenbaubeiträge nach KAG   
 
 
Einzahlungen   2027 
2027 
467.000 
151.000 
Kolmarstraße 
Ronnebergweg 
(Zuwendungen 
des Landes 
NRW) 
Saldo  
392.000 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei den o.g. 
Investitionsmaßnahmen und den u.g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts-
satzung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2027 ff. 15.450 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2027 ff. 10.100 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 25.250 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2027 ff. 5.880 Folgeaufwand 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die vorhandene Schmutz- und Regenwasserkanalisation muss aus baulichen Gründen saniert 
werden. Der Beschluss dazu wurde mit der Vorlage V/0700/2023 eingeholt. 
Aufgrund der massiven Kanalbauarbeiten und des vorhandenen unzureichenden Aufbaus der 
Straßen ist eine auf die Kanalgräben begrenzte Wiederherstellung der Straßen nicht möglich, so 
dass eine Erneuerung im Vollausbau erfolgen muss. Die Vorlage V/0692/2023 wurde mit Ände-

- 3 - 
V/0569/2024 
rungen (Prüfaufträgen) beschlossen. Die Änderungen wurden daraufhin geprüft und in die Pla-
nung, die diesem Beschluss zugrunde liegt, eingearbeitet. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Im Nachgang zu den geplanten Kanalsanierungsarbeiten erfolgt eine verbesserte Wiederherstel-
lung der Fahrbahn und der Gehwege im Bereich der Kolmarstraße und des Ronnebergwegs, 
zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße.  
Im nördlichen Abschnitt der Kolmarstraße, im Bereich der vorhandenen Grünfläche, wird der 
vorhandene Gehweg westlich der Fahrbahn zugunsten der Grünfläche zurückgebaut und es 
werden erstmalig punktuell hier Parkplätze in Längsaufstellung angelegt.Für die zu Fuß Gehen-
den gibt es zwei Gehwege in Nord -Süd-Richtung. Zum einen auf östlicher Seite der Fahrbahn, 
zum anderen auf westlicher Seite der Grünfläche. Daher kann der mittlere Gehweg entfallen. Die 
Flächen werden zum Großteil entsiegelt und der Grünfläche zugeschlagen. Zusätzlich wird in 
der fußläufigen Querverbindung zwischen Hausnummer 23 und Hausnummer 24 eine verbes-
serte Querungsstelle geschaffen. Die Fahrbahnbreite wird hier auf 4,50 m reduziert, eine Auf-
stellfläche für querende zu Fuß Gehende auf westlicher Seite der Fahrbahn angelegt. Südlich 
der Aufstellfläche wird die Fahrbahn im Bereich des vorhandenen Baumstandortes in gleichblei-
bender Breite von 4,50 m zugunsten des Wurzelbereichs verschmälert. Zwischen den Haus-
nummern 3 und 19 werden am westlichen Fahrbahnrand drei Baumscheiben geplant. Aufgrund 
der Lage der Kanäle sind diese nur einseitig umsetzbar. 
Die vorhandenen Senkrechtstellplätze, westlich der Einmündung der Kolmarstraße in den Ron-
nebergweg, werden wiederhergestellt. An zwei der Stellplätze wird erstmalig eine Ladesäule für 
Elektrofahrzeuge errichtet.  
 
Der Ronnebergweg wird zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Der neue Querschnitt 
beinhaltet eine 3,50m breite Fahrgasse, einen 2,00m breiten Parkstreifen plus einen 0,50m brei-
ten Trennstreifen. Relativ mittig verläuft eine Entwässerungsrinne. Am nördlichen Rand sind 
zwei, und am südlichen Rand fünf in Material und Farbe gekennzeichnete Stellplätze geplant. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und 
Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) ab-
gestimmt. 
 
Nach dem vorliegenden Bodengutachten entspricht der bisherige Ausbauzustand der 
o. g. Fahrbahnen nicht dem heute erforderlichen technischen Standard. Der bauliche Eingriff 
durch die Kanalbauarbeiten schwächt zudem den ohnehin unterdimensionierten Aufbau, sodass 
eine dauerhafte Standfestigkeit nur mit einem kompletten Vollausbau gewährleistet werden 
kann. Der entsprechend den heutigen Erfordernissen an Haltbarkeit und Frostsicherheit geplan-
te Aufbau beinhaltet den erstmaligen Einbau von  ausreichend dimensionierten Schotter- und 
Asphalttragschichten. 
 
Die Kolmarstraße erhält einen Gesamtaufbau gem. Belastungsklasse 1,0 von 58 cm. Dieser be-
steht aus einer 3 cm Asphaltdeckschicht, einer 10 cm Asphalttragschicht und einer 45 cm Schot-
tertragschicht. 
 
Die Nebenanlagen werden zum Teil verbessert wiederhergestellt. Sie verfügen größtenteils ge-
mäß dem vorliegenden Bodengutachten über keinen ausreichend frostsicheren Aufbau. Ledig-
lich der östliche Gehweg ist bereits frostsicher ausgebaut. Dieser muss allerdings aufgrund der 
neuen Höhensituation der Fahrbahn und der Bordanlage sowie der Verlegung von Versorgungs-
leitungen ebenfalls erneuert werden.  
Der vorhandene Grünstreifen mit altem Baumbestand ist von der Baumaßnahme nicht betroffen 
und bleiben erhalten, bzw. auf östlicher Seite des Grünstreifens wird der Gehweg, wie zuvor be-
schrieben, entsiegelt und die so gewonnenen Flächen werden der Grünfläche zugeschlagen.

- 4 - 
V/0569/2024 
Die Gehwege erhalten einen Gesamtaufbau von 32 cm. Dieser besteht aus 8 cm Betonplatten 
(24/24/8 cm und 36/24/8 cm), 4 cm Bettung und 20 cm Schottertragschicht. 
 
Der Ronnebergweg wird als Wohnstraße der Belastungsklasse 0,3 entsprechend mit einem Ge-
samtaufbau von 0,50 m ausgebaut. Der Aufbau beinhaltet 8cm Betonsteinpflaster (bzw. Verbund-
steinpflaster in den Stellplätzen), 4cm Brechsand und 38cm Schottertragschicht. 
 
Notwendige Verlegungen von Versorgungsleitungen der Stadtnetze werden im Planungsprozess 
berücksichtigt und im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen detailliert abgestimmt.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Planung der Verkehrsführung wird im Rahmen der Baudurchführung detailliert vorbereitet.  
Für die einzelnen Bauphasen werden Verkehrsführungen erarbei tet und mit dem Ordnungsamt 
abgestimmt. 
Auch bei optimaler Verkehrsplanung und Durchführung der Maßnahme sind Verkehrsbehinderun-
gen während der Baudurchführung nicht gänzlich zu vermeiden. 
 
Die Kanalbautrassen w erden in vorhandener Lage neu verlegt. D er vorhandene Baumbestand 
wird nicht negativ belastet . Dies wurde im Vorfeld mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit (Amt 67) abgestimmt. Auch die weitere Planung und die Baudurchführung werden 
vom Amt 67 begleitet. 
 
Die Bemessung und Planung der Tiefbaumaßnahmen wurde nach den Mindestanforderungen der 
aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. 
 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn  für den Kanalbau ist 
für das 2. Quartal 2025 vorgesehen. Die Bauzeit für den Kanalbau inkl. Straßenvollausbau wird 
voraussichtlich 18 Monate betragen. Eine witterungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann 
nicht ausgeschlossen werden. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Am 28.02.2024 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge 
für den Ausbau kommunaler Straße im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-
Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen –KAG-ÄG NRW) verabschiedet.  
Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 von dem zuständigen Organ beschlossen 
werden, unterliegen dem Beitragserhebungsverbot. Es fallen demnach für die von der Baumaß-
nahme betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten keine Straßenausbaubeiträ-
ge mehr an. 
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 wird stattdessen ei-
ne Zuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Münster für die ausfallenden An-
liegerbeiträge erwartet. 
 
Die aus beitragsrechtlichen Gründen nach Förderrichtlinie mit dem Land NRW abrechenbaren An-
lagen sind wie folgt zu bilden: 
 
Anlage: Kolmarstraße, von Saarbrücker Straße bis Ronnebergweg 
 
Nach dem vorliegenden Bodengutachten sind die Fahrbahn und der westliche Gehweg bisher in 
der Anlage Kolmarstraße nicht frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der 
Straße nach der erforderlichen Kanalerneuerung erhalten diese erstmalig einen frostsicheren 
Oberbau.  
Weiterhin erhält die Kolmarstraße im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße erstmalig 
Parkstreifen und Parkbuchten und die vorhandenen Baumscheiben werden vergrößert.

- 5 - 
V/0569/2024 
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine we-
sentliche Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. 
Sämtliche Arbeiten zum beschriebenen geplanten Ausbau sind beitragsfähig im Sinne des KAG 
NRW. 
Der Neubau des östlichen Gehwegs ist dagegen nicht beitragsauslösend im Sinne des KAG, da 
der vorhandene Gehweg frostsicher ausgebaut ist. 
Nach § 3 Abs. 3a der Sa tzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Stra-
ßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Kolmarstraße als Anlie-
gerstraße einzustufen. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet 80% der beitragsfähigen Kosten.  
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung ca. 583.780 €.  
Bei einer Erstattung von 80 % an den beitragsfähigen Kosten werden demnach ca. 467.240 € auf 
die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der 
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 16,73 €. 
Die Grundstücke sind überwiegend zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches Wohngrund-
stück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraus-
sichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von 5.400 € rechnen.  
 
Anlage: Ronnebergweg, von Kolmarstraße bis Elsässer Straße 
 
Nach dem vorliegenden Bodengutachten sind die Fahrbahn und der nördliche Gehweg bisher in 
der Anlage Ronnebergweg nicht frostsicher ausgebaut. Im Rahmen des geplanten Ausbaus der 
Straße nach der erforderlichen Kanalerneuerung erhält diese erstmalig einen frostsicheren Ober-
bau.  
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen Straßenaufbau eine we-
sentliche Verbesserung dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 
8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW -). 
Sämtliche Arbeiten zum beschriebenen geplanten Ausbau sind beitragsfähig im Sinne des KAG 
NRW. 
Nach § 3 Abs. 3a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Stra-
ßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 24.03.2017 ist die Anlage Ronnebergweg als An-
liegerstraße einzustufen. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet 80% der beitragsfähigen Kos-
ten.  
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung ca. 188.470 €.  
Bei einer Erstattung von 80 % an den beitragsfähigen Kosten werden demnach ca. 150.776 € auf 
die erschlossenen Grundstücke auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit umgelegt. Der 
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt voraussichtlich 18,91 €. 
Die Grundstücke sind überwiegend zweigeschossig bebaut. Ein durchschnittliches Wohngrund-
stück mit einer Grundstücksgröße von 250 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraus-
sichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 6.150 € rechnen.  
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.

- 6 - 
V/0569/2024 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Das Amt für Mobilit ät und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger 
und Eigentümerinnen/Eigentümer und der Öffentlichkeit durch Anschreiben, Presseinformationen 
und Beschilderungen entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
vor. 
 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0700/2023. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Lageplan (4 Blätter)

Anlage A

1469 Zeichen

Anlage A zur V/0569/2024 
Kurzüberblick 
Neugestaltung und Sanierung des Straßenraumes der Kolmarstraße und des Ronnebergwegs 
zwischen Saarbrücker Straße und Elsässer Straße im Zuge von Kanalbauarbeiten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Durch den geplanten Ausbau der Fahrbahnen und Gehwege werden die Verkehrsflächen nach 
dem heutigen Stand der Technik frostsicher im Vollausbau erneuert. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den Jahren 2025 - 2026 vorgesehen. 
 
Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.010.000€. Dem gegenüber stehen Ein-
nahmen in Höhe von ca. 618.000 €. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

V-0569-2024_Anlage2_Lageplan1(2)

1068 Zeichen

Wasserschutzgebiet Zone Ill

Legende siehe Lageplan Blatt 2 (2)

Übersicht der Planunterlagen:
z Plan-Nr. Blattanzahl Art der Planunterlage
vorh. Ablauf | L Be n Lageplan Ani
angleichen usbauquerschni
“edieichen l 2 72 Hohenalan
VA (Achse 7 1 4 Querprofile
A Hoch, 24 Breit ;
. A 40 Hoch, 24 Brejt
FRE 3 96 6 2 | Ronnebergweg zum verkehrsberuhigten Bereich umgeplant 28.05.2024 Szeike
a u 0 = W 1 | Baumscheiben hinzugefügt 28.05.2024 Szeike
. E N 2 Er 6 Nr Art der Anderung Datum Name
= > vorh. Ablauf 5 . BA Breit r— S 66.6 j

& 2 ß — 6 6879 | 2 A| N 5 % . Projekt-Nr 22_038
\ angleichen 92 Hoch, 24 Brei V | 66 6 . R2 Y - Sr ja i ' _ 6 Be ul ? ek Plan-Nr 137 M Ü N NS E R

Anlace-Nr. = has
" Amt für Mobilität
v und Tiefbau
rh. Zu =
Ben | Kolmarstraße \ Lageplan
& & gep
e| =
=
Maßstab
Lagenlan 1:250 Kolmarstraße / Ronnebergweg
Langen 1 / Höhen 1
Datum Name Bezirk/ Stadtteil: Mitte / Geist
bearbeitet 11/2023 Wolters
gezeichnet 11/2023 Wolters
geprüft 1/2023 Vissing
genehmigt:
Münster, den 20.11.2023
iA gez. Rüller
Amt für Mobilität und Tiefbau

Plot 19.09.2024

V-0569-2024_Anlage2_Lageplan2(2)

2474 Zeichen

7COT 60 61 Old

neayal] PUN gEINITOW N, AU

Jayıny Zab yı

EZOZLL.OZ Op JaISUunW

45189 / ayjln eHPEIS /AIzag

BamBuagqauuoy / aglEUISJEW)OY

bıwyauab
BusssiA EZOZ/L ynJdab
sanoM EZOZ/U Jaupıazad
sJanoM EZOZ/UL ‚alaqueaq
aWeN wnjeg
, LaUOH / | vabue]

057: | uendabe]
geIsuen

I

ue)dabe

neqJol | PUN
EAIIAOYN AN JW
yeillg N n}} V N-ebejuy
(zIz Ned
II1SNNIN u
BE0 77 "un-Pieloud
wen unyen Bunuapuy Jap IuY N

SI9ZS TTOTSO8Z

46nyabnzumy uaglayaswneg | |

B8zS TIOT SORT

ueydabun yIiauag uajblynuagsuyayuaa unz Bambuagauuoy | 7

usjso,dusdsqy )
wo uı JyoIsueulejsplog aygH — IE —
weidsß eYOH 7

1989

JOWILWUINUUS}YON9T WI S}yON9 Bo
6

[=

‚neigeuenas
W9 09 x 0E Jneigeusuuiy m
urgsugJueyjeyunNn —M)—

UIS}sUSJUEY &

‘w9 »L/9L/9L Neuß uisjsuggag """ O5

wo 0°E+ 'PAOQYSOH --H--
PIOAUIOH —— H —
oypeyuns | @ |]

JIom Joyseyduiegspungsen | Er)
Joyseyduiejspunguon | (CD) |]

wo 8/91L/9L YIaM uUlS}suUoJog @)
wo g/zL/rz 'ulue UlSJSUOIOA Bor
wo y1/91/9) neıß uersuoyeg ||) |]
wo g/0L/0Z neıß ule}suoJog Fo]
wog/pz/yz uoneidugeg | @) |

yaıyosyoapyjeydsy [0)
jueldoß

a1youduand 71 SE
ueyduayoH TI TEN
iuyasJanbnegsny Kal
uerdabe] a el

abeysajunue)g Jap Jay yezueyjeyg N-Ue)d
:uabe]Ja}unue]g Jap AyaIsJaqN

uspueyJon ‘ByOH 9255 ®
epuo unez —
unez ———
leyu9 Joneyy —IZTIETT

Jane III

Yyeınz/Bueßenz v/Y

yleyus usJso,dusdsqy
uelsoJduedsqv
obejuejeußistys1l]
NIepus uaysIszsuysyloN
uEyslaZs1yaylo

NleNU9 SJy9Nn97T

ayyonoı

IS1PSPIUIEUOS
wueipAyAnyuejun
yosıpınayun ‘yasıpALIEgo US}SEN}IEUOS
Jossem oddeyusgaıyos
Aeyuo ynelqvy
jneigeusyloS
jnejgeuauuig

usjje} nz wneg

Benz oJ Deoer-wmonm

wneg

Jo)seydgJo1s) Jajsejyduis}sinyeN

Syoeyund
wo 01/02 'yIom “ulosuopg [0]
wo QL/0z "rue ureysuopg [3]
wo 9,/9L 'neıß ‘ule}suojog b]
wo OL/0Z 'neuß ‘uls}suojog [e]
wo 08/08 'ne4ß ‘usyelduogsg [a2]
wo yz/vz 'neıß ‘uspelduojsg E]
yaıyosypapyieydsy []
Suspueylon

apuaßs]

II 9uoZ J3a1ıqaßzyny>asıasseM

00 dez+0\>

Ltg)

Ei
00 0SEH—_ __

yapuyaq edwey pun 085

rn
|
|
|
|

|
| —_
L__

|
|
|

‚addaı | sep Bunneguegn Ih
, . vetpreßuenyenz un | KEmbuagqgsuuoy zz, N
10; 469 uayoIojBue sypeyunug apuezue,ßue 7 4 + = 8 \ 29,
\ | N N EA: | v7 78 C 12 0 28 you:

&l

uoypıejßue BueÄnz 'yıon

Ynesyn,
Ey

0+10000— — —
0+090 00 — — —
0+080.00— — —
0+040.00— — —

u 00%
7

1260

000:

7069 = SI U GHr=Ll =
009z1L+0 = W 0989 = SLU 985 RR: = |
00 960+0 = UM 9919 = SL U

w 00000L = H 001E0*0 = u

w 00008 = H

usysIıejbue -——
Bueßnz "yon u

12219

6/5

Szp

elb

22

0+01100

00000L = H

026

895

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kolmarstraße
  • Saarbrücker Straße
  • Elsässer Straße
  • Ronnebergweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0569/2024
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2024
Erstellt
12.09.2024 16:06