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1265/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.05.2024, TOP 3.1

Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23

1843 Zeichen

Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23:  
An die Bezirksvertretung Chorweiler 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
der Fühlinger See erfreut sich seit jeher großer Beliebtheit bei den Bürger:innen der Stadt 
und hat eine herausragende Bedeutung als Naherholungsanlage im Kölner Norden. 
Spätestens im Frühjahr strömen die Menschen an den See, um dort auf vielfältige Art und 
Weise ihre Freizeit zu verbringen. Mit dem "Bewegungsparcours Fühlinger See" ist erst 
kürzlich ein weiteres Sport- und Freizeitangebot hinzugekommen. 
 
Unter den Besucher:innen des Sees sind überproportional viele Familien mit Kindern, die 
das großzügige Platzangebot schätzen. Leider stehen jedoch gerade für Kinder kaum 
anregende und angemessene Spielflächen zur Verfügung. Deshalb möchte ich Anregen, 
dass am Fühlinger See ein Spielplatz für Kinder aller Altersstufen angelegt wird. Der 
"Bewegungsparcours Fühlinger See" ist ein Vorbild für die Weiterentwicklung des Fühlinger 
Sees als Naherholungsanlage für alle. Diese Entwicklung sollte auch unsere jüngsten 
Bürger:innen berücksichtigen und einbeziehen. 
 
Die Nutzung des Bewegungsparcours zeigt mir tagtäglich, dass Kinder nach solchen 
Spielmöglichkeiten dürsten. Viele Kinder werden vom Bewegungsparcours angezogen, 
steigen auf die Fitnessgeräte und suchen so Spiel und Spaß. Der Bewegungsparcours ist 
hierfür nicht ausgelegt – mehr noch ist die Benutzung durch Kinder gar gefährlich. 
 
Aufgrund der Beliebtheit des Sees bei Familien mit Kindern, sollte auch die Entwicklung des 
Sees als Naherholungsanlage für Kinder berücksichtigt werden. Daher appelliere ich an die 
Verantwortlichen, einen Spielplatz am Fühlinger See zu errichten, um den Bedürfnissen der 
jüngsten Besucher:innen gerecht zu werden und ihnen eine sichere und angemessene 
Spielfläche zu bieten.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

999 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Petent der Bürgereingabe fordert die Errichtung eines weiteren Spielplatzes am Fühlinger See. Dies 
wird seitens des Fachamtes aus den genannten Gründen abgelehnt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1803 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1265/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, keinen 
weiteren Spielplatz auf der Sport- und Erholungsanlage am Fühlinger See zu errichten. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Fühlinger See als Sport - und Erholungsanlage umfasst eine Fläche von ca. 200 ha und 
liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. 
 
Die Flächen und Seen werden unterschiedlich genutzt, zum Beispiel durch organisierten Was-
sersport sowie Freizeitsport auf den Wegen und Seen. Darüber hinaus stehen den Erholung-
suchenden verschiedene Angebote zur Verfügung. Im Bereich der Regattabahn in Richtung 
Fühlingen wurden ein Bewegungsparcour sowie eine Slackline-Anlage installiert. 
 
Daneben existiert auf der sogenannten Ruderinsel neben einem Beachvolleyballfeld ein Kin-
derspielplatz ( Spielplatz-Nr.:6020103) inkl. Klettermöglichkeiten. Dieser Spielplatz umfasst 
auch viele Elemente für kleinere Kinder. Im März 2021 wurde der Spielplatz erweitert und um 
ein Spielhäuschen inkl. Rutsche ergänzt. 
 
Vor diesem Hintergrund wird akut kein Bedarf gesehen, einen weiteren Spielplatz an anderer 
Stelle einzurichten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Aufbringung der notwendigen fi-
nanziellen Mittel, um einen neuen Spielplatz erbauen zu können, als schwierig gestaltet.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1265/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.04.2024
Erstellt
12.04.2024 10:46