1265/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23
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Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23
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Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23: An die Bezirksvertretung Chorweiler Sehr geehrte Damen und Herren, der Fühlinger See erfreut sich seit jeher großer Beliebtheit bei den Bürger:innen der Stadt und hat eine herausragende Bedeutung als Naherholungsanlage im Kölner Norden. Spätestens im Frühjahr strömen die Menschen an den See, um dort auf vielfältige Art und Weise ihre Freizeit zu verbringen. Mit dem "Bewegungsparcours Fühlinger See" ist erst kürzlich ein weiteres Sport- und Freizeitangebot hinzugekommen. Unter den Besucher:innen des Sees sind überproportional viele Familien mit Kindern, die das großzügige Platzangebot schätzen. Leider stehen jedoch gerade für Kinder kaum anregende und angemessene Spielflächen zur Verfügung. Deshalb möchte ich Anregen, dass am Fühlinger See ein Spielplatz für Kinder aller Altersstufen angelegt wird. Der "Bewegungsparcours Fühlinger See" ist ein Vorbild für die Weiterentwicklung des Fühlinger Sees als Naherholungsanlage für alle. Diese Entwicklung sollte auch unsere jüngsten Bürger:innen berücksichtigen und einbeziehen. Die Nutzung des Bewegungsparcours zeigt mir tagtäglich, dass Kinder nach solchen Spielmöglichkeiten dürsten. Viele Kinder werden vom Bewegungsparcours angezogen, steigen auf die Fitnessgeräte und suchen so Spiel und Spaß. Der Bewegungsparcours ist hierfür nicht ausgelegt – mehr noch ist die Benutzung durch Kinder gar gefährlich. Aufgrund der Beliebtheit des Sees bei Familien mit Kindern, sollte auch die Entwicklung des Sees als Naherholungsanlage für Kinder berücksichtigt werden. Daher appelliere ich an die Verantwortlichen, einen Spielplatz am Fühlinger See zu errichten, um den Bedürfnissen der jüngsten Besucher:innen gerecht zu werden und ihnen eine sichere und angemessene Spielfläche zu bieten.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Petent der Bürgereingabe fordert die Errichtung eines weiteren Spielplatzes am Fühlinger See. Dies wird seitens des Fachamtes aus den genannten Gründen abgelehnt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522/1 Vorlagen-Nummer 1265/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Spielplatz am Fühlinger See, Az.; 75/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, keinen weiteren Spielplatz auf der Sport- und Erholungsanlage am Fühlinger See zu errichten. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Fühlinger See als Sport - und Erholungsanlage umfasst eine Fläche von ca. 200 ha und liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Flächen und Seen werden unterschiedlich genutzt, zum Beispiel durch organisierten Was- sersport sowie Freizeitsport auf den Wegen und Seen. Darüber hinaus stehen den Erholung- suchenden verschiedene Angebote zur Verfügung. Im Bereich der Regattabahn in Richtung Fühlingen wurden ein Bewegungsparcour sowie eine Slackline-Anlage installiert. Daneben existiert auf der sogenannten Ruderinsel neben einem Beachvolleyballfeld ein Kin- derspielplatz ( Spielplatz-Nr.:6020103) inkl. Klettermöglichkeiten. Dieser Spielplatz umfasst auch viele Elemente für kleinere Kinder. Im März 2021 wurde der Spielplatz erweitert und um ein Spielhäuschen inkl. Rutsche ergänzt. Vor diesem Hintergrund wird akut kein Bedarf gesehen, einen weiteren Spielplatz an anderer Stelle einzurichten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Aufbringung der notwendigen fi- nanziellen Mittel, um einen neuen Spielplatz erbauen zu können, als schwierig gestaltet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1265/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 10:46