1309/2023
Keine Vergabe von städtischen Räumen für extremistische Zwecke
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Mitteilung Ausschuss
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Gez. Prof. Dr. Diemert Dezernat, Dienststelle II/30/301/3 Vorlagen-Nummer 09.05.2023 1309/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 05.06.2023 Keine Vergabe von städtischen Räumen für extremistische Zwecke Der Rat der Stadt Köln hat sich mit Beschluss vom 18.12.2018 gegen die Überlassung von Räumen ausgesprochen, die zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden sollen, in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewalt- verherrlichendes oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll. Alle städtischen Einrichtungen, nicht nur kulturelle, die Räume an Dritte zur Nut- zung überlassen, sollten aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz Kriterien für die Vergabe entwickeln. Verwaltung und Öffentlichkeit sollen sensibilisiert werden und es sol- len Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Räume nur für solche Veranstaltungen vergeben werden, die den demokratischen Prinzipien nicht entgegenstehen. (Dringlichkeitsantrag AN/1865/2018 vom 18.12.2018). In Umsetzung des Beschlusses hat der Rat am 04.04.2019 der Vorlage der Verwaltung zuge- stimmt, in der Benutzungsordnung des VHS-Forums eine Klausel aufzunehmen, die verhin- dern soll, dass die Räumlichkeiten für extremistische Zwecke benutzt werden (Beschlussvor- lage 0618/2019). Eine vergleichbare Regelung wurde in die Überlassungsverträge für Bürger- häuser und Bürgerzentren aufgenommen. Im Sinne einer einheitlichen Regelung sollen die übrigen bestehenden Benutzungsordnungen für städtische Räume, die für kulturelle, politische oder andere Zwecke vermietet werden (u.a. Schulen), bis Ende 2023 angepasst werden. Die Verwaltung wird entsprechende Vorlagen einbringen. Unabhängig davon wird in die Mietverträge folgende Klausel entsprechend der Formulierung im Ratsbeschluss vom 04.04.2019 aufgenommen: „Eine Überlassung ist ausgeschlossen, sofern die Räumlichkeiten zur Durchführung von Ver- anstaltungen genutzt werden sollen, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexisti- sches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besucherinnen der Ver- anstaltung.“ Um den Dienststellen der Stadt Köln, aber auch anderen Anbieter*innen von Räumlichkeiten die Umsetzung zu erleichtern, ist vorgesehen, die 2012 von der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-DOK der Stadt Köln und der Mobilen Beratung gegen Rechtsext- remismus „Keine Räume für Nazis!“ erstellte Broschüre zu aktualisieren und zu erweitern („Keine Räume für extremistische Gruppierungen“).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1309/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 19.04.2023 12:50