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KRhR 2/2026

Bericht aktueller Sachstand Indeland GmbH, insbesondere Fragestellung nach Notwendigkeit Änderungen im Regionalplan

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 17.07.2026

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Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 17.07.2026, TOP 6.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (260623-IND_Bericht-Kommission RhR)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Bericht aktueller Sachstand Indeland GmbH, insbesondere Fragestellung nach Notwendigkeit Änderungen im Regionalplan)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (260623-IND_Bericht-Kommission RhR)

12052 Zeichen

Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH 
Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier 
Stand: Juni 2026 
 
 
Sachstandsbericht der indeland GmbH an die Kommission  
Rheinisches Revier des Regionalrats Köln 
Aktuelle Entwicklungen im indeland und Bedeutung der Tagebauumfelder im Kontext  
der Regional- und Landesplanung, insbesondere Fragestellung nach Notwendigkeit  
Änderungen im Regionalplan 
 
1. Anlass und Einordnung 
Die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH berichtet der Kommission Rheinisches Revier 
des Regionalrats Köln über aktuelle Entwicklungen im indeland und über mögliche Erforder-
nisse zur Anpassung, Konkretisierung oder Fortschreibung regionalplanerischer Festlegun-
gen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welcher Form aus Sicht der indeland GmbH 
Änderungen im Regionalplan Köln notwendig werden, um die Transformation des Tagebau-
umfelds Inden und die Umsetzung der hierfür vorliegenden Rahmenplanung zu unterstützen. 
Aus Sicht der indeland GmbH ergibt sich kein pauschaler Änderungsbedarf am Regional-
plan. Es besteht jedoch ein gezielter Anpassungs- und Konkretisierungsbedarf dort, wo die 
besonderen Anforderungen des Tagebauumfelds Inden, die Umsetzung des Rahmenplans 
Indesee 2.0 und die künftig rechtskräftigen Regelungen des Landesentwicklungsplans in der 
Regionalplanung nachvollzogen und für die kommunale Umsetzung nutzbar gemacht wer-
den müssen. 
Die hier dargestellten Hinweise beziehen sich unmittelbar auf das Tagebauumfeld Inden. Sie 
berühren zugleich Fragestellungen, die auch für andere Tagebauumfelder im Rheinischen 
Revier von Bedeutung sind, etwa die Definition funktionaler Wirkungsräume, die Vorberei-
tung von Zwischen- und Nachnutzungen, die Sicherung umsetzungsrelevanter Flächen so-
wie die Verzahnung von Landesplanung, Regionalplanung, Braunkohlenplanung und kom-
munaler Umsetzung. Die indeland GmbH bringt hierzu ihre Erfahrungen aus der praktischen 
Perspektive eines interkommunal organisierten Tagebauumfelds ein. 
 
2. Regionalplanerische Ausgangslage und Bewertung 
Der Regionalplan Köln greift die Herausforderungen des Strukturwandels im Rheinischen 
Revier auf und formuliert einen Orientierungsrahmen für die künftige siedlungsräumliche, 
wirtschaftliche, freiraumbezogene und infrastrukturelle Entwicklung. Für das indeland ist da-
bei insbesondere das Verhältnis von Regionalplanung und Braunkohlenplanung von Bedeu-
tung. 
Die Braunkohlenplanung bleibt für den Tagebau Inden und seine Wiedernutzbarmachung die 
wesentliche Grundlage. Zugleich gewinnt die Regionalplanung mit fortschreitendem Ende 
der bergbaulichen Inanspruchnahme und mit der schrittweisen Umsetzung der Rekultivie-
rungsziele zunehmend an Bedeutung. Da das Tagebauumfeld Inden früher als andere Berei-
che des Rheinischen Reviers in eine konkrete Übergangs- und Umsetzungsphase rückt, be-
steht hier ein besonderer Bedarf, regionalplanerische Spielräume rechtzeitig zu sichern und 
spätere Konkretisierungen vorzubereiten.

Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH 
Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier 
Stand: Juni 2026 
Positiv hervorzuheben ist, dass der Regionalplan bereits die langfristige Befüllzeit des künfti-
gen Indesees, die Möglichkeit von Zwischennutzungen sowie die perspektivische Siedlungs-
entwicklung am See aufgreift. Damit sind wichtige Ansatzpunkte angelegt, um Uferbereiche, 
Freiraumstrukturen, Wegeverbindungen, ökologische Maßnahmen, Erholungsnutzungen und 
weitere Nutzungen bereits während der Übergangsphase planerisch vorzubereiten. Ent-
scheidend ist, diese Ansätze künftig als Grundlage für konkrete Entwicklungsmöglichkeiten in 
Uferrandbereichen, angrenzenden Ortschaften, Freiraumachsen und Erschließungsstruktu-
ren zu nutzen. 
Gleichzeitig macht der Regionalplan deutlich, dass bestimmte regionalplanerische Festle-
gungen in den künftigen Uferrandbereichen derzeit noch nicht möglich sind, insbesondere 
soweit bergrechtliche Rahmenbedingungen, Sicherheitslinien, Rekultivierungsabläufe oder 
der Planungshorizont des Regionalplans entgegenstehen. Daraus folgt aus Sicht der inde-
land GmbH kein grundsätzlicher Widerspruch zum Regionalplan, wohl aber die Notwendig-
keit, die weitere Entwicklung des Tagebauumfelds Inden in kommenden Fortschreibungen 
und gegebenenfalls Regionalplanänderungen gezielt nachzuführen. 
Von besonderer Bedeutung sind die aktuellen und künftigen landesplanerischen Entwicklun-
gen. Die im Rahmen der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen 
vorgesehenen Anpassungen sollten nach Rechtskraft konsequent in die Regionalplanung 
übertragen werden. Dies betrifft insbesondere das Ziel 5.5 „Sonderregelungen in Tage-
baufolgelandschaften“, das auf eine Vereinfachung von Verfahren für die Kommunen abzielt. 
Aus Sicht der indeland GmbH und ihrer Gesellschafterkommunen ist dabei entscheidend, 
dass die Geltungsbereiche nicht zu eng an bergbaulichen Abgrenzungen orientiert werden, 
sondern auch funktionale Wirkungsräume erfassen. 
Die indeland GmbH hat daher im Rahmen der zweiten Beteiligung angeregt, den Plan- und 
Geltungsbereich des Ziels 5.5 für den Tagebau Inden um die Wirkungsräume des Rahmen-
plans Indesee 2.0 zu erweitern. Dieser greift die im Braunkohlenplan Inden II unter Ziffer 5.3 
formulierte Anregung zur Erarbeitung eines neuen „Masterplans“ für die wirtschaftliche und 
touristische Gesamtentwicklung des Restsees auf. Zugleich verdeutlicht er, dass zentrale 
Maßnahmen zur Qualifizierung des künftigen Seeraums nicht allein innerhalb der engeren 
Tagebaufläche liegen, sondern in Übergangsbereichen zwischen Tagebaufolgelandschaft, 
bestehenden Siedlungen, Freiraumstrukturen, Mobilitätsachsen und regional bedeutsamen 
Entwicklungsräumen. 
Die Bedeutung eines ausreichend gefassten räumlichen Geltungsbereichs zeigt sich bereits 
an den aktuellen und geplanten Projekten der indeland GmbH. In der laufenden Förderperi-
ode bis 2029 werden mit dem Projektmanagement zur Inwertsetzung, den Projekten Nord-
raum Indesee I + II, einschließlich eines Eingangstors in Jülich-Kirchberg, dem Infozentrum 
am Indemann (Bauherrin: Gemeinde Inden) zentrale Bausteine zur schrittweisen Qualifizie-
rung des künftigen Seeraums vorbereitet. Für die folgende Förderperiode ist zudem die Ent-
wicklung des Südwestufers mit dem Badestrand im Bereich der „Lucherberger Lagune“ und 
der Seebrücke unterhalb der Goltsteinkuppe mit dem Indemann vorgesehen. Südöstlich von 
Lucherberg soll laut Ziel 5.3 des Braunkohlenplans Inden II bereits rund fünf Jahre nach Be-
ginn der Befüllung eine kontinuierliche Freizeit- und Erholungsnutzung ermöglicht werden.  
 Diese Vorhaben verdeutlichen, dass sich die Umsetzung nicht allein auf die künftige Seeflä-
che bezieht, sondern insbesondere die funktionalen Übergangsbereiche, Zugänge, Uferzo-
nen und angrenzenden Ortslagen betrifft.

Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH 
Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier 
Stand: Juni 2026 
 
3. Handlungsbedarf und Hinweise für künftige Regionalplanänderungen 
Aus Sicht der indeland GmbH sollte der Regionalplan Köln im Hinblick auf das Tagebauum-
feld Inden künftig gezielt weiterentwickelt beziehungsweise konkretisiert werden. Im Vorder-
grund steht dabei nicht eine grundsätzliche Infragestellung des Regionalplans, sondern die 
Notwendigkeit, die besonderen Anforderungen der Tagebaufolgelandschaften, die landespla-
nerischen Sonderregelungen und die Umsetzungsbedarfe der interkommunalen Rahmenpla-
nung wirksam zusammenzuführen. 
Daraus ergeben sich aus Sicht der indeland GmbH folgende Hinweise für künftige Fort-
schreibungen oder Regionalplanänderungen: 
1. Übernahme der 3. LEP-Änderung 
Die später rechtskräftige Fassung der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans 
Nordrhein-Westfalen sollte konsequent in den Regionalplan übernommen werden. Dies 
betrifft insbesondere das Ziel 5.5 „Sonderregelungen in Tagebaufolgelandschaften“. 
Die indeland GmbH bittet darum, diese Regelungen so regionalplanerisch nachzuvoll-
ziehen, dass sie für die Kommunen im Tagebauumfeld Inden tatsächlich anwendbar 
werden und zur Vereinfachung sowie Beschleunigung von Verfahren beitragen können. 
2. Ausreichend weiter Geltungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich entsprechender Sonderregelungen sollte ausreichend 
weit gefasst werden. Für das Tagebauumfeld Inden sollten nicht nur die engeren berg-
baulichen Flächen, sondern auch die Wirkungsräume des Rahmenplans Indesee 2.0 
berücksichtigt werden. Nur so lassen sich Maßnahmen erfassen, die für die Entwick-
lung des künftigen Seeraums funktional erforderlich sind, aber außerhalb der unmittel-
baren Tagebaufläche liegen. Dazu zählen insbesondere Verbindungen zwischen Ort-
schaften und See, Freiraumachsen, Zugänge, Sichtbeziehungen, Mobilitätskorridore, 
Infrastrukturtrassen und landschaftliche Übergangsräume. 
3. Konkretisierung der Siedlungsentwicklung am See 
Die perspektivische Siedlungsentwicklung am See sollte in künftigen Fortschreibungen 
oder Regionalplanänderungen weiter konkretisiert werden. Der im Regionalplan enthal-
tene Ansatz ist aus Sicht der indeland GmbH ausdrücklich zu begrüßen. Er sollte je-
doch so weiterentwickelt werden, dass sich daraus konkrete planerische Sicherungen 
und Entwicklungsmöglichkeiten für Uferrandbereiche, angrenzende Ortschaften, Frei-
raumstrukturen und Erschließungsräume ableiten lassen. 
4. Zwischennutzungen als Übergangsaufgabe 
Die Frage der Zwischennutzungen sollte während der langen Übergangs- und Befüll-
phase stärker als eigenständige raumordnerische Aufgabe verstanden werden. Uferbe-
reiche, Freiräume, Wegebeziehungen sowie punktuelle Erholungs-, ökologische oder 
energetische Nutzungen sollten bereits während dieser Phase vorbereitet und ermög-
licht werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Regionalplanung entspre-
chende Spielräume erhält und entgegenstehende Nutzungen in Schlüsselbereichen 
vermieden werden. 
5. Flächensicherung und Flächenverfügbarkeit 
Die Entwicklung der Tagebauumfelder kann nur gelingen, wenn die für

Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH 
Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier 
Stand: Juni 2026 
Freiraumstrukturen, Wegeverbindungen, Zugänge zum künftigen Seeraum, Infrastruk-
tur, Ausgleichsmaßnahmen und standortprägende Projekte erforderlichen Flächen 
rechtzeitig gesichert und planerisch verfügbar gemacht werden können. Neben der 
raumordnerischen Sicherung ist daher auch der tatsächliche Zugriff auf Schlüssel-
grundstücke von Bedeutung. Dies betrifft Fragen des Eigentums, des Flächenerwerbs, 
des Flächentauschs, von Nutzungsrechten sowie der zeitlichen Verfügbarkeit von Flä-
chen nach bergbaulicher Inanspruchnahme oder Entlassung aus der Bergaufsicht. 
Die vorgenannten Punkte haben aus Sicht der indeland GmbH über das Tagebauumfeld In-
den hinaus grundsätzliche Bedeutung für die Tagebaufolgelandschaften im Rheinischen Re-
vier. Auch in anderen Tagebauumfeldern stellen sich vergleichbare Fragen nach der Wirk-
samkeit landesplanerischer Sonderregelungen, der Definition funktionaler Wirkungsräume, 
der Ermöglichung von Zwischennutzungen und der Sicherung umsetzungsrelevanter Flä-
chen. Die indeland GmbH bringt diese Erfahrungen als Beitrag zur übergreifenden Diskus-
sion über die regionalplanerische Begleitung der Tagebaufolgelandschaften ein. 
Zusammenfassend bittet die indeland GmbH darum, bei künftigen Fortschreibungen und 
möglichen Änderungen des Regionalplans die besonderen Entwicklungsanforderungen des 
Tagebauumfelds Inden frühzeitig zu berücksichtigen. Ziel sollte es sein, die Umsetzung des 
Rahmenplans Indesee 2.0 zu unterstützen, die landesplanerischen Sonderregelungen für Ta-
gebaufolgelandschaften in der Regionalplanung wirksam zu verankern, Schlüsselräume vor 
entgegenstehenden Nutzungen zu schützen und die Voraussetzungen für eine interkommu-
nal abgestimmte, langfristig tragfähige Entwicklung des indelands zu schaffen. 
 
— 
Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH 
Christian Rast 
Geschäftsführung 
Tel. 02421 22-1084001 
E-Mail: c.rast@kreis-dueren.de 
Düren, 23. Juni 2026

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Bericht aktueller Sachstand Indeland GmbH, insbesondere Fragestellung nach Notwendigkeit Änderungen im Regionalplan)

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Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 2/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.07.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 17.07.2026 6. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Bericht aktueller Sachstand Indeland GmbH, insbesondere Fragestellung nach Notwendig­
keit Änderungen im Regionalplan 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission Rheinisches Revier nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Entsprechender Sachstandsbericht ist dieser Vorlage als Anlage angefügt. 
 
Anlage(n): 
1. 260623-IND_Bericht-Kommission RhR

Beratungsverlauf (1)

17.07.2026 Kommission Rheinisches Revier
TOP 6.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 2/2026
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
17.07.2026
Erstellt
02.07.2026 12:46