KRhR 2/2026
Bericht aktueller Sachstand Indeland GmbH, insbesondere Fragestellung nach Notwendigkeit Änderungen im Regionalplan
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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (260623-IND_Bericht-Kommission RhR)
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Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier Stand: Juni 2026 Sachstandsbericht der indeland GmbH an die Kommission Rheinisches Revier des Regionalrats Köln Aktuelle Entwicklungen im indeland und Bedeutung der Tagebauumfelder im Kontext der Regional- und Landesplanung, insbesondere Fragestellung nach Notwendigkeit Änderungen im Regionalplan 1. Anlass und Einordnung Die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH berichtet der Kommission Rheinisches Revier des Regionalrats Köln über aktuelle Entwicklungen im indeland und über mögliche Erforder- nisse zur Anpassung, Konkretisierung oder Fortschreibung regionalplanerischer Festlegun- gen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welcher Form aus Sicht der indeland GmbH Änderungen im Regionalplan Köln notwendig werden, um die Transformation des Tagebau- umfelds Inden und die Umsetzung der hierfür vorliegenden Rahmenplanung zu unterstützen. Aus Sicht der indeland GmbH ergibt sich kein pauschaler Änderungsbedarf am Regional- plan. Es besteht jedoch ein gezielter Anpassungs- und Konkretisierungsbedarf dort, wo die besonderen Anforderungen des Tagebauumfelds Inden, die Umsetzung des Rahmenplans Indesee 2.0 und die künftig rechtskräftigen Regelungen des Landesentwicklungsplans in der Regionalplanung nachvollzogen und für die kommunale Umsetzung nutzbar gemacht wer- den müssen. Die hier dargestellten Hinweise beziehen sich unmittelbar auf das Tagebauumfeld Inden. Sie berühren zugleich Fragestellungen, die auch für andere Tagebauumfelder im Rheinischen Revier von Bedeutung sind, etwa die Definition funktionaler Wirkungsräume, die Vorberei- tung von Zwischen- und Nachnutzungen, die Sicherung umsetzungsrelevanter Flächen so- wie die Verzahnung von Landesplanung, Regionalplanung, Braunkohlenplanung und kom- munaler Umsetzung. Die indeland GmbH bringt hierzu ihre Erfahrungen aus der praktischen Perspektive eines interkommunal organisierten Tagebauumfelds ein. 2. Regionalplanerische Ausgangslage und Bewertung Der Regionalplan Köln greift die Herausforderungen des Strukturwandels im Rheinischen Revier auf und formuliert einen Orientierungsrahmen für die künftige siedlungsräumliche, wirtschaftliche, freiraumbezogene und infrastrukturelle Entwicklung. Für das indeland ist da- bei insbesondere das Verhältnis von Regionalplanung und Braunkohlenplanung von Bedeu- tung. Die Braunkohlenplanung bleibt für den Tagebau Inden und seine Wiedernutzbarmachung die wesentliche Grundlage. Zugleich gewinnt die Regionalplanung mit fortschreitendem Ende der bergbaulichen Inanspruchnahme und mit der schrittweisen Umsetzung der Rekultivie- rungsziele zunehmend an Bedeutung. Da das Tagebauumfeld Inden früher als andere Berei- che des Rheinischen Reviers in eine konkrete Übergangs- und Umsetzungsphase rückt, be- steht hier ein besonderer Bedarf, regionalplanerische Spielräume rechtzeitig zu sichern und spätere Konkretisierungen vorzubereiten. Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier Stand: Juni 2026 Positiv hervorzuheben ist, dass der Regionalplan bereits die langfristige Befüllzeit des künfti- gen Indesees, die Möglichkeit von Zwischennutzungen sowie die perspektivische Siedlungs- entwicklung am See aufgreift. Damit sind wichtige Ansatzpunkte angelegt, um Uferbereiche, Freiraumstrukturen, Wegeverbindungen, ökologische Maßnahmen, Erholungsnutzungen und weitere Nutzungen bereits während der Übergangsphase planerisch vorzubereiten. Ent- scheidend ist, diese Ansätze künftig als Grundlage für konkrete Entwicklungsmöglichkeiten in Uferrandbereichen, angrenzenden Ortschaften, Freiraumachsen und Erschließungsstruktu- ren zu nutzen. Gleichzeitig macht der Regionalplan deutlich, dass bestimmte regionalplanerische Festle- gungen in den künftigen Uferrandbereichen derzeit noch nicht möglich sind, insbesondere soweit bergrechtliche Rahmenbedingungen, Sicherheitslinien, Rekultivierungsabläufe oder der Planungshorizont des Regionalplans entgegenstehen. Daraus folgt aus Sicht der inde- land GmbH kein grundsätzlicher Widerspruch zum Regionalplan, wohl aber die Notwendig- keit, die weitere Entwicklung des Tagebauumfelds Inden in kommenden Fortschreibungen und gegebenenfalls Regionalplanänderungen gezielt nachzuführen. Von besonderer Bedeutung sind die aktuellen und künftigen landesplanerischen Entwicklun- gen. Die im Rahmen der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Anpassungen sollten nach Rechtskraft konsequent in die Regionalplanung übertragen werden. Dies betrifft insbesondere das Ziel 5.5 „Sonderregelungen in Tage- baufolgelandschaften“, das auf eine Vereinfachung von Verfahren für die Kommunen abzielt. Aus Sicht der indeland GmbH und ihrer Gesellschafterkommunen ist dabei entscheidend, dass die Geltungsbereiche nicht zu eng an bergbaulichen Abgrenzungen orientiert werden, sondern auch funktionale Wirkungsräume erfassen. Die indeland GmbH hat daher im Rahmen der zweiten Beteiligung angeregt, den Plan- und Geltungsbereich des Ziels 5.5 für den Tagebau Inden um die Wirkungsräume des Rahmen- plans Indesee 2.0 zu erweitern. Dieser greift die im Braunkohlenplan Inden II unter Ziffer 5.3 formulierte Anregung zur Erarbeitung eines neuen „Masterplans“ für die wirtschaftliche und touristische Gesamtentwicklung des Restsees auf. Zugleich verdeutlicht er, dass zentrale Maßnahmen zur Qualifizierung des künftigen Seeraums nicht allein innerhalb der engeren Tagebaufläche liegen, sondern in Übergangsbereichen zwischen Tagebaufolgelandschaft, bestehenden Siedlungen, Freiraumstrukturen, Mobilitätsachsen und regional bedeutsamen Entwicklungsräumen. Die Bedeutung eines ausreichend gefassten räumlichen Geltungsbereichs zeigt sich bereits an den aktuellen und geplanten Projekten der indeland GmbH. In der laufenden Förderperi- ode bis 2029 werden mit dem Projektmanagement zur Inwertsetzung, den Projekten Nord- raum Indesee I + II, einschließlich eines Eingangstors in Jülich-Kirchberg, dem Infozentrum am Indemann (Bauherrin: Gemeinde Inden) zentrale Bausteine zur schrittweisen Qualifizie- rung des künftigen Seeraums vorbereitet. Für die folgende Förderperiode ist zudem die Ent- wicklung des Südwestufers mit dem Badestrand im Bereich der „Lucherberger Lagune“ und der Seebrücke unterhalb der Goltsteinkuppe mit dem Indemann vorgesehen. Südöstlich von Lucherberg soll laut Ziel 5.3 des Braunkohlenplans Inden II bereits rund fünf Jahre nach Be- ginn der Befüllung eine kontinuierliche Freizeit- und Erholungsnutzung ermöglicht werden. Diese Vorhaben verdeutlichen, dass sich die Umsetzung nicht allein auf die künftige Seeflä- che bezieht, sondern insbesondere die funktionalen Übergangsbereiche, Zugänge, Uferzo- nen und angrenzenden Ortslagen betrifft. Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier Stand: Juni 2026 3. Handlungsbedarf und Hinweise für künftige Regionalplanänderungen Aus Sicht der indeland GmbH sollte der Regionalplan Köln im Hinblick auf das Tagebauum- feld Inden künftig gezielt weiterentwickelt beziehungsweise konkretisiert werden. Im Vorder- grund steht dabei nicht eine grundsätzliche Infragestellung des Regionalplans, sondern die Notwendigkeit, die besonderen Anforderungen der Tagebaufolgelandschaften, die landespla- nerischen Sonderregelungen und die Umsetzungsbedarfe der interkommunalen Rahmenpla- nung wirksam zusammenzuführen. Daraus ergeben sich aus Sicht der indeland GmbH folgende Hinweise für künftige Fort- schreibungen oder Regionalplanänderungen: 1. Übernahme der 3. LEP-Änderung Die später rechtskräftige Fassung der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen sollte konsequent in den Regionalplan übernommen werden. Dies betrifft insbesondere das Ziel 5.5 „Sonderregelungen in Tagebaufolgelandschaften“. Die indeland GmbH bittet darum, diese Regelungen so regionalplanerisch nachzuvoll- ziehen, dass sie für die Kommunen im Tagebauumfeld Inden tatsächlich anwendbar werden und zur Vereinfachung sowie Beschleunigung von Verfahren beitragen können. 2. Ausreichend weiter Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich entsprechender Sonderregelungen sollte ausreichend weit gefasst werden. Für das Tagebauumfeld Inden sollten nicht nur die engeren berg- baulichen Flächen, sondern auch die Wirkungsräume des Rahmenplans Indesee 2.0 berücksichtigt werden. Nur so lassen sich Maßnahmen erfassen, die für die Entwick- lung des künftigen Seeraums funktional erforderlich sind, aber außerhalb der unmittel- baren Tagebaufläche liegen. Dazu zählen insbesondere Verbindungen zwischen Ort- schaften und See, Freiraumachsen, Zugänge, Sichtbeziehungen, Mobilitätskorridore, Infrastrukturtrassen und landschaftliche Übergangsräume. 3. Konkretisierung der Siedlungsentwicklung am See Die perspektivische Siedlungsentwicklung am See sollte in künftigen Fortschreibungen oder Regionalplanänderungen weiter konkretisiert werden. Der im Regionalplan enthal- tene Ansatz ist aus Sicht der indeland GmbH ausdrücklich zu begrüßen. Er sollte je- doch so weiterentwickelt werden, dass sich daraus konkrete planerische Sicherungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Uferrandbereiche, angrenzende Ortschaften, Frei- raumstrukturen und Erschließungsräume ableiten lassen. 4. Zwischennutzungen als Übergangsaufgabe Die Frage der Zwischennutzungen sollte während der langen Übergangs- und Befüll- phase stärker als eigenständige raumordnerische Aufgabe verstanden werden. Uferbe- reiche, Freiräume, Wegebeziehungen sowie punktuelle Erholungs-, ökologische oder energetische Nutzungen sollten bereits während dieser Phase vorbereitet und ermög- licht werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Regionalplanung entspre- chende Spielräume erhält und entgegenstehende Nutzungen in Schlüsselbereichen vermieden werden. 5. Flächensicherung und Flächenverfügbarkeit Die Entwicklung der Tagebauumfelder kann nur gelingen, wenn die für Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Sachstandsbericht Kommission Rheinisches Revier Stand: Juni 2026 Freiraumstrukturen, Wegeverbindungen, Zugänge zum künftigen Seeraum, Infrastruk- tur, Ausgleichsmaßnahmen und standortprägende Projekte erforderlichen Flächen rechtzeitig gesichert und planerisch verfügbar gemacht werden können. Neben der raumordnerischen Sicherung ist daher auch der tatsächliche Zugriff auf Schlüssel- grundstücke von Bedeutung. Dies betrifft Fragen des Eigentums, des Flächenerwerbs, des Flächentauschs, von Nutzungsrechten sowie der zeitlichen Verfügbarkeit von Flä- chen nach bergbaulicher Inanspruchnahme oder Entlassung aus der Bergaufsicht. Die vorgenannten Punkte haben aus Sicht der indeland GmbH über das Tagebauumfeld In- den hinaus grundsätzliche Bedeutung für die Tagebaufolgelandschaften im Rheinischen Re- vier. Auch in anderen Tagebauumfeldern stellen sich vergleichbare Fragen nach der Wirk- samkeit landesplanerischer Sonderregelungen, der Definition funktionaler Wirkungsräume, der Ermöglichung von Zwischennutzungen und der Sicherung umsetzungsrelevanter Flä- chen. Die indeland GmbH bringt diese Erfahrungen als Beitrag zur übergreifenden Diskus- sion über die regionalplanerische Begleitung der Tagebaufolgelandschaften ein. Zusammenfassend bittet die indeland GmbH darum, bei künftigen Fortschreibungen und möglichen Änderungen des Regionalplans die besonderen Entwicklungsanforderungen des Tagebauumfelds Inden frühzeitig zu berücksichtigen. Ziel sollte es sein, die Umsetzung des Rahmenplans Indesee 2.0 zu unterstützen, die landesplanerischen Sonderregelungen für Ta- gebaufolgelandschaften in der Regionalplanung wirksam zu verankern, Schlüsselräume vor entgegenstehenden Nutzungen zu schützen und die Voraussetzungen für eine interkommu- nal abgestimmte, langfristig tragfähige Entwicklung des indelands zu schaffen. — Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Christian Rast Geschäftsführung Tel. 02421 22-1084001 E-Mail: c.rast@kreis-dueren.de Düren, 23. Juni 2026
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Bericht aktueller Sachstand Indeland GmbH, insbesondere Fragestellung nach Notwendigkeit Änderungen im Regionalplan)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier - öffentlich - KRhR 2/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.07.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission Rheinisches Revier 17.07.2026 6. zur Kenntnis TOP: Bericht aktueller Sachstand Indeland GmbH, insbesondere Fragestellung nach Notwendig keit Änderungen im Regionalplan Beschlussvorschlag: Die Kommission Rheinisches Revier nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Entsprechender Sachstandsbericht ist dieser Vorlage als Anlage angefügt. Anlage(n): 1. 260623-IND_Bericht-Kommission RhR
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRhR 2/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
- Datum
- 17.07.2026
- Erstellt
- 02.07.2026 12:46