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0358/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rendsburger Platz (Az.: 02-1600-225/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.03.2019, TOP 2.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0358/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rendsburger Platz (Az.: 02-1600-225/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit 
der Durchführung einer Parkraumuntersuchung im Bereich um das Wohnquartier des Rendsburger 
Platzes und der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksvertretung 
Mülheim. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019

2 
Begründung: 
Die Petenten (ca. 30 Unterschriften) beklagen die Parkraumsituation in Köln-Buchforst, insbesondere 
im Bereich des Rendsburger Platzes. Die Parkraumsituation werde durch auswärtige Stellplatznach-
frager (u. a. Besucher der Köln-Messe und der nahegelegenen Schule), die ihre Fahrzeuge im ge-
nannten Bereich abstellen, verschärft. 
Weiterhin wird Klage darüber geführt, dass Fahrzeuge auf der Allee im Bereich zwischen den Baum-
scheiben abgestellt werden.  
Aufgrund der angespannten Parkraumsituation bitten die Petenten um Prüfung, ob im Bereich des 
Rendsburger Platzes die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten eingeführt werden 
kann. Zudem wird darum gebeten, das Parken von Fahrzeugen im Bereich der Baumscheiben zu 
unterbinden. Darüber hinaus fordern die Petenten, an Stelle der geplanten Wohnbebauung in diesem 
Bereich ein Parkhaus mit Park and Ride Parkplätzen zu errichten (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der 
Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver-
drängung der Problematik in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Parkraumpla-
nung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen 
und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohne-
rinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in 
ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Woh-nung einen legalen Stellplatz für ihr Kraft-
ahrzeug zu finden. 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Park-
raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernberei-
chen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung 
herangetragen worden.  
Im Bereich der Allee des Rendsburger Platzes befinden sich ausgewiesene Stellplätze. Der Wurzel-
bereich der Bäume wird durch Verkehrspfosten und Absperrbügeln vor Schäden durch dort abgestell-
te Fahrzeuge geschützt. Die dortigen Stellplätze werden dringend benötigt, um der Stellplatznachfra-
ge in diesem Bereich gerecht zu werden. Ein Wegfall dieser würde zu einem Anstieg des Parkdrucks 
in den umliegenden Bereichen führen. Aus diesen Gründen können die Parkmöglichkeiten auf der 
Allee nicht entfallen. 
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln-Buchforst sachgerecht umgesetzt werden kann, 
ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, 
wenn von der Bezirksvertretung Mülheim ein Untersuchungs- oder Planungs-beschluss gefasst wird. 
Der Bau eines Parkhauses mit Park-and-Ride Parkplätzen anstelle der geplanten Wohnbebau-ung ist 
weder sinnvoll noch umsetzbar. Park-and-Ride-Anlagen sollten im Außenbereich der Stadt an Halte-
stellen des Schienenverkehrs eingerichtet werden, um zu vermeiden, dass auswärtige Pendlerinnen 
und Pendler in die Kernstadt einfahren. Zudem wurde für die in Rede stehenden Grundstücke Ber-
tholdistraße 13 und 15 bereits die Bebauung mit Wohnnutzung inklusive Tiefgarage nach § 34 BauGB 
genehmigt. Ebenso wurde für das Grundstück Bertholdistraße 17 die Bebauung mit Wohnnutzung 
nach § 34 WohnGB genehmigt. 
Anlage 
Eingabe

Anlage- Eingabe

3395 Zeichen

1
Anlage

Köln, 24.07.2018 
Sind Baus.ünden und soziale Unverträglichkeiten in ärmeren Stadtteilen leichter 
durchzusetzen? 
Kann man Bürgern dort hohe und ständige Lärmbelästigung durch LKW, Flug, 
Zug und Baulärm und den daraus resultierenden Feinstaub über Jahre hinweg 
einfach zumuten? 
Sie können sich ja nicht wehren, weil sie nicht das Geld und oder die Beziehungen 
haben. 
Eine ca. 250 m kurze Straße, eigentlich heißt sie Rendsburger Platz (Platz?) wird seit 
sieben Jahren ununterbrochen mit LKW'S überflutet. Die ersten vier Jahre war die 
Str�ße in einem jämmerlichen Zustand d. h. mit Schlaglöchern übersät, sodass der 
LKW Lärm noch verstärkt wurde. Tagsüber fuhren ca. sechzig LKW/h über diese 
Straße (gezählt von einem WDR -Mitarbeiter). 
Dann wurde im Jahre 2011 mit dem Umbau und Neubau der Hauptschule 
Rendsburger Platz in eine Gesamtschule begonnen. Bauzeit: 2 Jahre, reale Dauer 
3,5 Jahre mit 13 Lehrerparkplätzen. 
Anschließend Verlegung von neuer Gasleitung und Kanalisationsrohren in der 
Straße. 
Nach 5 Jahren wurden ca.150 m Rendsburger Platz neu asphaltiert.!! Aber ohne 
Zebrastreifen für einen gesicherten Überweg für Schüler und Anwohner. 
Tempo 30 Schild fehlt auch seit über 40 Jahren. 
Hinzukommen ständiger Fluglärm, besonders nachts in der Zeit von 1 :00 Uhr- 3:30 
Uhr, Flugzeuge die im Abstand von 10 Minuten vorbeifliegen um in Köln/Bonn zu 
landen. 
Seit Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2018 werden wir auch von der Rückseite in 
die Mangel genommen. Ein bis dahin ruhiges Gewerbegebiet (ca. 3900 qm) wurde in 
Bauland für Wohnhäuser umgewandelt. (Wohnungsknappheit in Köln) Die alten 
Gewerbegebäude u.a. auch asbestverseucht, werden bei diesen sommerlichen 
Temperaturen abgerissen. Der Abriss erfolgte am Anfang ohne die erforderlichen 
Arbeitsschutzma ßnahmen, d.h. Staubwolken ohne Ende. Nach 
Anwohnerbeschwerden wurde ein Gartenschlauch zum sprühen eingesetzt, den ein 
Mensch ohne Schutzbekleidung hin und wieder betätigte. Einer der Baggerführer 
teilte mit, sie wären ein zertifiziertes Abrissunternehmen (Fa. Köster). 
Von einer Stelle des Ordnungsamtes wurde 3 Tage nach unserer Beschwerde 
mitgeteilt, es würden jetzt zum minimieren der Staubwolken C-Schläuche eingesetzt. 
Seit ca. einer Woche wird ein C-Schlauch zum Eindämmen der Staubwolken spärlich 
eingesetzt. Die Asbestentsorgungssäcke sind z. T. nicht geschlossen und manche 
haben in ihrer Ganzheit durch hin - und her Transport ein wenig gelitten. 
 
2

Werden diese neuen Häuser, die demnächst dort entstehen, nur für 
Eisenbah nromantiker sein? 
Sie sind dann ca. 10 - 15 m vom Schienenstrang des ICE und Güterverkehrs 
entfernt. 
Viel Spaß im Sommer bzw. beim Lüften. 
Müssen Bausünden in Köln eigentlich ständig wiederholt werden, gerade jetzt wo der 
Wohnungsmang el groß ist? Diese vermehrte Nachfrage nach Wohnungen ist ja nicht 
von jetzt auf gleich entstanden. 
Wo bleibt die vorausschauende Planung? 
Warum nicht erst die Verkehrsplanung und dann die Bebauung? 
Vorschlag: warum nicht ein Parkhaus und oder einen Park and Ride Parkplatz 
bauen. 
Die Entfernung zur Bushaltestelle (Linie 159) ca. 30m. 
Zur S-Bahn (Linie S6 und Linie S11) ca. 50 m. 
Zur Linie 4 ca. 2 Gehminuten. 
Zur Linie 3 ca. 4 Gehminuten. 
Messebesucher, Elternabendbesucher, Lehrer und Anwohner würden sich freuen. 
Warum hat die Ökonomie immer Vorrang gegenüber der Ökologie??? 
 
.1 
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4

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rendsburger Platz
  • Kurze Straße

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Details

Aktenzeichen
0358/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.02.2019
Erstellt
25.01.2019 11:27